Fall xHamsterMedienaufsicht will noch mehr Befugnisse gegen Pornoseiten

Pornoseiten den Geldhahn abdrehen, freiwillige Netzsperren durch Provider: Im Interview mit Übermedien wünscht sich Medienaufseher Tobias Schmid mehr Macht. Bei Rückfragen zum Sinn der Regulierung kommt er ins Schwimmen.

Tobias Schmid, Chef der Landesmedienanstalt NRW, Screenshot der Suchleiste von xHamster
Tobias Schmid, Chef der Landesmedienanstalt NRW, bewertet die Relevanz von Gangbang-Videos für die Meinungsbildung. – Porträt: Imago/ Political Moments; Screenshot: xHamster.com, Montage: netzpolitik.org

„Ich bin kein Fan von Netzsperren“, sagt Tobias Schmid im Podcast-Interview mit dem Online-Magazin Übermedien. Das ist beachtlich, immerhin arbeitet Schmid als Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen seit Jahren an Netzsperren. Die geplanten Sperren betreffen Pornoseiten, allen voran Deutschlands meistbesuchte Pornoseite xHamster.

Der Grund, warum Schmid etwas tun muss, von dem er „kein Fan“ ist, liegt in den deutschen Regulierungen zum Jugendmedienschutz. Demnach sollen Minderjährige keine Pornos sehen, und Pornoseiten sollen in Deutschland das Alter ihrer Millionen Besucher:innen streng überprüfen, etwa durch Ausweiskontrollen oder biometrische Gesichtscans. xHamster und andere große Seiten wollen derart invasive Maßnahmen nicht einführen. Deshalb droht die Medienaufsicht nach zähen Verwaltungsverfahren mit Netzsperren.

Anfang März hatten einige deutsche Internetprovider tatsächlich xHamster.com gesperrt. Aber nur für kurze Zeit. Durch einen Trick hat sich xHamster noch am selben Tag aus der Sperre befreit. Für die Medienaufsicht eine „Blamage“, urteilt etwa das Magazin Golem.

Schmid über Pornos: mangelnde Relevanz für Meinungsbildung

Im Übermedien-Interview sagt Tobias Schmid, Netzsperren seien eine „absolute Ausnahme-Maßnahme“. Sie würden relativ tief in das eine oder andere Recht eingreifen. Er finde das „Unterbinden von Inhalten dem Grunde nach nicht erstrebenswert“, sagt Schmid. „Bei uns draußen vor der Tür steht ‚der Meinungsfreiheit verpflichtet‘, und das meinen wir auch so“.

Aus Sicht des Medienaufsehers handelt es sich bei Deutschlands meistbesuchter Pornoseite allerdings nicht um „meinungsbildungsrelevante Inhalte im klassischen Sinne“. Schmid sagt: „Ich bin nicht ganz sicher, ob die optisch intensive Darstellung von Gangbang so wahnsinnig meinungsbildungsrelevant ist“.

Gangbang ist eine Form des Gruppensex. Dabei penetriert eine große Zahl aktiver Teilnehmender eine relativ kleine Zahl passiver Teilnehmender. Zugleich ist Gangbang eines von vielen Genres auf xHamster, neben „Massage“, „Love“ oder „Romantic“. xHamster wird in Deutschland häufiger angeklickt als tagesschau.de – oder die Website der Landesmedienanstalten.

Klassische Meinungsbildung wie auf Nachrichtenseiten passiert auf Pornoseiten sicher nicht. Andererseits können Besucher:innen dort Meinungen über Formen von Sexualität entwickeln. Es gehört zur sexuellen Selbstbestimmung, verschiedene Porno-Genres zu konsumieren oder dabei mitzuwirken. Die Abwertung sexueller Vorlieben wie zum Beispiel Gangbang wird als Kinkshaming bezeichnet. Durch Kinkshaming verfestigen sich Vorurteile über sexuelle Normen, was zu Ausgrenzung und Mobbing führen kann.

Fingerzeig auf den Gesetzgeber

Netzsperren werden nicht nur mit Blick auf mögliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit kritisiert. Ein weiteres Problem ist, dass sie sich kinderleicht umgehen lassen. Zugleich ist Pornografie auch über Messenger für Kinder und Jugendliche zugänglich. Inhalte in Messengern lassen sich jedoch nicht mit Netzsperren eindämmen. Das ist auch Schmid bewusst, wie aus dem Interview hervorgeht: „Ich glaube, dass Schulen wie Eltern klar sein muss: Kinder und Jugendliche heute können, wenn sie das wollen, alles sehen“.

Warum also Netzsperren einführen, wenn sie die gewünschte Wirkung offenkundig verfehlen? Schmid kommt bei diesem Thema ins Schwimmen. Er erklärt etwa, der „ungebremste Kontakt mit intensiven sexuellen Darstellungen“ könne Minderjährige irritieren und ihre Entwicklung beeinträchtigen. Bei einem 17-Jährigen sei das möglicherweise nicht mehr ganz so einschlägig. Anders sei das bei jüngeren Kindern. Schmid fragt: „Was sage ich meiner 10- oder 11-jährigen Tochter zu dem Umstand, dass es eben sein kann, dass auf dem Schulhof ein Siebtklässler auf sie zukommt und sie unmittelbar mit Bildern konfrontiert, die sie nicht einsortiert bekommt?“

Niemand kann Jugendliche vor Pornos schützen

Diese Frage mag ein ernstes Problem ansprechen, aber Netzsperren sind keine Antwort darauf. Einen Siebtklässler, der jüngere Kinder mit Pornos erschrecken möchte, können Netzsperren nicht aufhalten. Zur Verbreitung von Pornos in Klassenchats sagt Schmid: „Nein, ich habe keine klare Antwort, wie man dem Herr wird.“

Dennoch arbeitet Schmid weiter daran, einige der meistbesuchten Websites Deutschlands für alle aus dem Netz zu verbannen, weil sie die geforderten Maßnahmen zum Jugendschutz nicht umsetzen. Im Interview spitzt Übermedien-Journalist Holger Klein die Frage zu: „Ist denn eigentlich gesichert, dass Kinder und Jugendliche so sehr gefährdet werden, dass man ganze Seiten abschalten muss?“ Schmid antwortet wörtlich: „Das äh, äh, das ist ne gute Frage. Die erste Antwort dazu ist ne ganz naheliegende: Schöne Frage – fragen Sie doch mal den Gesetzgeber.“

Banken das Geschäft mit Pornoseiten untersagen

Der Gesetzgeber ist in der Tat für die Regulierungen verantwortlich, die eine Medienaufsicht umsetzen muss. Insofern gehört es nicht zu Schmids Aufgaben, die Gesetzgebung zu hinterfragen. Schmid sagt weiter: „Natürlich kann der Gesetzgeber immer darüber nachdenken, ob Altersgrenzen angemessen sind, ob sich Realitäten verändert haben“. Das sei dann „seine Tasse Tee“.

An einer anderen Stelle im Interview macht Schmid die Gesetzgebung jedoch durchaus zu seiner eigenen Tasse Tee. „Wenn Sie mich als Exekutivbehörde fragen, würde ich sagen, ich nehme sehr gerne noch zwei mildere Mittel, wenn der Gesetzgeber sie mir gibt“, sagt Schmid. In Fällen wie xHamster fände Schmid es „überlegenswert“, wenn der Gesetzgeber der Medienaufsicht „andere Instrumentarien an die Hand geben würde“.

Die Medienaufsicht könnte etwa „Banken oder Kreditkartengesellschaften das Geschäft mit solchen Unternehmen untersagen“, schlägt Schmid vor. Nachdenken könne man auch über einen Ordnungsgeld- oder Bußgeldkatalog, der an die Gewinnabschöpfung der Unternehmen anknüpfe. Bei den Geschäftsmodellen der Pornoseiten wäre das „mit Sicherheit effizient“.

Die Effizienz solcher Maßnahmen darf zumindest bezweifelt werden: Pornhub zum Beispiel hat bereits im Jahr 2020 Visa und Mastercard als Zahlungsdienstleister verloren. Damit kann man dem Porno-Imperium nicht mehr drohen. Die Gewinne von Betreiberfirmen lassen sich zudem nicht ohne Weiteres nachvollziehen. So stecken etwa hinter xHamster oder der weltgrößten Pornoseite XVideos komplexe Firmengeflechte. Der ausgewiesene Gewinn der bloßen Betreiberfirma von xHamster ist vergleichsweise niedrig, wie eine Recherche von NDR und SPIEGEL zeigte. Bußgelder, die sich daran orientieren, dürften daher wenig bedrohlich sein.

„Kein tauglicher Grund, die Repressionen auszusetzen“

Schmid skizziert weitere Ideen. So könnten sich Internetprovider selbst verpflichten, freiwillig weitere Domains zu sperren, sobald ein Angebot wie xHamster auf alternative Domains ausweicht. Eine ähnliche Selbstverpflichtung gibt es bereits bei illegalem Streaming: die Clearingstelle Urheberrecht im Internet. Sie wird unter anderem wegen Intransparenz und möglichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kritisiert.

Nicht im Interview besprochen werden simple Schutzmechanismen, die bereits existieren. Es gibt etwa Jugendschutzprogramme, die Erziehungsberechtigte auf den Geräten ihres Nachwuchses installieren können. Sie sollen verhindern, dass Minderjährige Pornoseiten ansteuern können. Damit solche Programme als ausreichend gelten, müssten die Regulierungen zum Jugendmedienschutz aber angepasst werden.

Ein weiterer Ansatz, um Minderjährige vor negativen Erfahrungen durch Pornografie zu schützen, ist Aufklärung und Medienkompetenz. Auch das kommt im Interview zur Sprache. Schmid sieht hier eine „edukative Verpflichtung der Gesellschaft“. Aber: „Den Hinweis darauf, dass doch Aufklärung so wichtig wäre, ist kein tauglicher Grund dafür, die Repression auszusetzen.“

Medienaufsicht will länger durchhalten als xHamster

Schmid lässt keinen Zweifel daran, dass er Netzsperren für Pornoseiten weiter vorantreiben möchte. Die großen Pornoseiten hätten bereits Briefe von der Medienaufsicht bekommen, „und die kleineren werden sie auch bekommen“. Es gebe zwar eine „Katz-und-Maus-Methode“. Das bedeutet, Pornoseiten können Netzsperren immer wieder mit alternativen Domains ausweichen. Aber: „Da bin ich mal gespannt, wer das länger durchsteht“. Am Ende, so Schmid, gewinne immer der Regulierer.

Der Beweis dafür wäre im Fall von Pornoseiten noch zu erbringen. Vor 17 Jahren, als der Bundeskanzler noch Gerhard Schröder hieß, ging die Medienaufsicht bereits wegen mangelnder Alterskontrollen gegen eine rheinland-pfälzische Pornoseite vor. Während sich die Medienaufsicht heute vor allem an Anbietern aus dem Ausland abarbeitet, ist eine ganze Generation mit frei verfügbaren Internetpornos erwachsen geworden.

Aktuell stehe die Medienaufsicht mal wieder in Kontakt mit Kolleg:innen in Zypern, wo xHamster seinen Sitz hat, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Zum jahrelangen Procedere sagt Schmid im Übermedien-Interview: „Das erscheint etwas kafkaesk, und das ist es vielleicht in manchen Zügen auch.“

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8 Ergänzungen

  1. „Am Ende, so Schmid, gewinne immer der Regulierer.“

    Das hat die Contentmafia mit ihren Abmahngehilfen auch gedacht… Also: Bin ich der Einzige der dagegen wetten möchte?

  2. > Schmid fragt: „Was sage ich meiner 10- oder 11-jährigen Tochter zu dem Umstand, dass es eben sein kann, dass auf dem Schulhof ein Siebtklässler auf sie zukommt und sie unmittelbar mit Bildern konfrontiert, die sie nicht einsortiert bekommt?“

    Das ist doch Käse. Die Tochter (könnte aber auch ein Sohn sein) wird nicht fragen, wie es sein könne, dass ein anderer sie/ihn komische Bilder zeige, sondern sie/er wird fragen, was diese komischen Bilder bedeuten. Und dann wird Vater oder Mutter Schmid (oder beide) das erklähren und einordnen. Fertig. Außerdem könnte er anfügen, dass der/die Siebtklässler/in sich wahrscheinlich nur wichtig machen möchte und ein/e Idiot/in ist.

    1. Also, ich würde auch meinen Kindern helfen, diese Bilder einordnen.
      Aber vor allem würde ich meinen Kindern sagen, dass es nicht okay ist, was der 7. Klässler da gemacht hat und dann die Schulleitung, den Elternrat und falls möglich die Eltern des 7.Klässler kontaktieren. Ich bin mir sicher, (manuelles) Sexting wird mittlerweile von jeder Schulordnung untersagt. Mal ganz abgesehen von § 184 StGB – der fiktive 7.Klässler kann froh sein, dass er nicht voll strafmündig ist.
      Was mich wieder zur üblichen Erkenntnis führt: Der Umgang mit Pornographie und Sexualität ist primär eine soziale, gesellschaftliche und pädagogische Herausforderung und erst in zweiter Linie eine technische.

  3. „Am Ende, so Schmid, gewinne immer der Regulierer. “

    Der Mann leidet unter Größenwahn und das in (s)einem Paralleluniversum.
    Bevor wir 7t-Klässler schützen vor Aufklärung, gehört der Mann über das Neuland aufgeklärt.

  4. Das Problem ist man wird Pornografie nie von Minderjährigen fern halten können. Bei Alkohol und Zigaretten ist das ähnlich, auf Umwegen kommen Sie da schon heran. Die Hauptursache ist das man das Internet nicht verstanden hat, man versucht mit altbackenen Methoden Gesetze zu erlassen und umzusetzen. Wo ist das wirkliche Problem ? Es gibt international kein Verfahren welches ohne Datenschutzproblem die Volljähigkeit rechtssicher feststellt. Die Politik kann keine Biometrischen Kamerabilder oder einen scann des Personalausweises verlangen. Ohne sicherzustellen das diese Daten nicht Missbraucht werden. Das ist der Knackpunkt welches die Politik nicht versteht! Möge diese erst einmal International ein solches Verfahren Rechts und Datenschutz konform auf den Weg bringen. Ich schätze das ist unmöglich und deswegen versucht man das eben so über das Knie zu brechen. Solche Sperren sind unverhältnismäßig und Zugänge mit IP sperren sind Fehlerhaft. IP Sperren sind „noch“ Verfassungswidrig, aber man arbeitet an diesen da bin ich mir sicher. Keine schaut Sie aber doch ist die Trafic sehr hoch und wenn es so läuft wie in dem Artikel beschrieben werden wir sehr bald erfahren wer wirklich diesen Kram schaut und sich Politiker angesehen haben. Daran kann keiner Interesse haben, auch nicht die Politik. Ja ich weiß, das schaut ja keiner! Der beste Weg geht über den ISP der den Anschluss legitimiert, das zu muss nicht mal ein verfahren her. Das gibt es schon und XHamster hat dies auch schon umgesetzt! Ohne die URL werden die Inhalte von allen Filtern nun erkannt!

  5. Ein Heranwachsender fragt seine Mutter, wie er denn auf die Welt gekommen sei. Seine Mutter antwortet: „Dich hat der Klapperstorch gebracht“. Er geht zum Vater und fragt ihn dasselbe. Wieder die Antwort: „Die Kinder bringt der Klapperstorch.“
    Zwei Tage später finden die Eltern im Tagebuch des Jugendlichen den Eintrag: „Laut Aussage meiner Eltern hat seit mindestens einer Generation in unserer Familie kein normaler Geschlechtsverkehr mehr stattgefunden.“

    Na Herr Schmid, klingelt es?? Die Jugend weiß viiieeelll mehr als Sie jemals verbieten können!

  6. Moment mal. Also klar, Gangbangs sind eher wenig Meinungsbildend. Aber Das Traumschiff auch. Oder der Tatort. Oder einfach alles außer Nachrichten. Will der gute Mann das jetzt alles verbieten?

  7. Herr Schmid ist eine Zumutung für alle demokratischen Werte.
    1. Sex mit 14 ist lt. dt. Recht bei den richtigen Voraussetzungen erlaubt. Porno sehen laut Herr Tobias Schmid nicht!
    2. Pubertierende Jugendliche haben auch Bedürfnisse. Schaue ich in das Tierreich sehe ich das sexuelle Frustration Tiere hochgradig gefährlich macht. Der Mensch wird hier keine Ausnahme bilden.
    3. Es geht nicht nur um Pornoanbieter sondern auch erotische Kunst jeder Art von diesem engstirnigen Menschen betroffen ist. Davon sind auch Verkaufsportale aller Art betroffen.
    4. Warum ist es erlaubt im Abendprogramm vom Fernsehen Psychokillerfilme zu bringen? Sind diese aus irgend einem Grund harmloser?!
    5. Es gibt KEINEN Beweis dafür das das sehen von Pornofilmen überhaupt jugendgefährdend ist. Dafür aber genug Laiendeutungen und Halbwahrheiten. Die nicht zuletzt von solchen Menschen verbreitet werden. Rechtliche Fehlinformationen und Drohungen gegen Internetplattformen aller Art. Die meisten Beschwerden Weltweit kommen von deutschen Behörden.
    6. Religion ist jugendgefährdend! Und das kann man sogar Nachweisen.
    7. Puritaniertum ist jugendgefährdend!
    8. Autos sind Jugendgefährdend.
    9. Herr Schmid ist…. Hält sich für den geeigneten Ersatz für alle Eltern?
    10. Eltern sind in der Verantwortung! Herr S. kann denen die das für nötig halten ja gerne Kurse anbieten wie man sich ’schützt‘. Die meisten wollen ihre Kinder aber auch mit einer gewissen Freiheit aufwachsen lassen.
    11. Wahrscheinlicher ist, dass es mit dem verschwinden der Pornoanbieter aus dem öffentlichen Internet zu mehr sexuell motivierter Gewalt kommen wird. s.o.
    12. Dieser Mann streut Halbwissen und hat keine Ahnung von seinem Fach! Mit seiner Annahme müsste man Menschen in eine von der Umwelt abgeschirmte Zelle stecken damit sie eine gesunde Psyche entwickeln!
    … Die Zeichen reichen nicht aus.
    Wer wählt Menschen wie ihn? Kann man den auch abwählen? Oder muss man in NRW leben um das zu tun.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.