EU-InformationsfreiheitBlöd der Lobbyist, der jetzt noch E-Mails schreibt

Jeder Mensch in Europa hat das Recht auf Zugang zu EU-Dokumenten. Doch dies soll in Zukunft nicht für SMS und Messenger-Nachrichten gelten. Die EU-Kommission schafft damit ein riesiges Einfallstor für Intransparenz und Lobbyismus. Ein Kommentar.

Ursula von der Leyen
Als Kommissionschefin macht Ursula von der Leyen große Deals am kleinen Bildschirm – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

Die EU-Kommission stuft SMS und Nachrichten über Messenger wie WhatsApp und Signal grundsätzlich nicht als Dokumente ein – und nimmt sie damit von der Informationsfreiheit aus. Solche Nachrichten enthielten keine wichtigen Informationen über die Politik und Entscheidungen der Kommission, schreibt EU-Kommissionsvizechefin Věra Jourová in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der niederländischen Abgeordneten Sophie in ‚t Veld. Sie müssten daher weder im Dokumentenarchiv der EU aufbewahrt noch auf Anfrage herausgegeben werden.

Anlass für die Frage bot ein Vertrag über 1,8 Milliarden Dosen Impfstoff mit Pfizer. Den Milliardendeal eingefädelt hatte Kommissionschefin Ursula von der Leyen im Frühjahr höchstpersönlich mit Pfizer-Chef Albert Bourla – und zwar über Anrufe und Textnachrichten, wie die New York Times berichtete. Netzpolitik.org stellte daraufhin eine Anfrage nach den Nachrichten nach dem Transparenzgesetz der EU, der Verordnung 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten.

Die Kommission weigert sich allerdings, die Nachrichten herauszugeben. Und das, obwohl zahlreiche Abgeordnete und NGOs mehr Transparenz rund um die Impfstoffankäufe fordern.

EU-Verordnung: „Unabhängig von Form des Datenträgers“

Dabei ist der Gesetzestext eindeutig: Die EU-Verordnung spricht in ihrer Definition eines Dokuments ausdrücklich von „Inhalten unabhängig von der Form des Datenträgers“. Das gelte für Dokumente auf Papier, aber auch in elektronischer Form, sowie Ton- und Bilddokumenten. Darunter fallen also nicht nur Textnachrichten, sondern selbst TikTok-Videos.

Bislang wand sich die Kommission allerdings um eine klare Ansage zu SMS und Messenger-Nachrichten. In der Ablehnung unserer Anfrage hieß es: „Es konnten keine Dokumente gefunden werden, die in den Geltungsbereich Ihrer Anfrage fallen.“ Kein Wunder, wenn Nachrichten gar nicht erst als Dokumente eingestuft werden.

Kürzlich hat Kommissionsvizepräsidentin Jourová neue Leitlinien für den Dokumentenzugang angekündigt. Ihr Team arbeite an klaren Kriterien, wann Nachrichten als Dokument gelten sollten, sowie an einer technischen Lösung, um solche Nachrichten zu speichern. Doch zugleich sagte Jourová, sie glaube nicht, dass Ursula von der Leyen oder sie selbst jemals Entscheidungen über Kurznachrichten getroffen hätten, „die in Stein gemeißelt sind“. Es handle sich vielmehr um „Zusatzkommunikation“.

Was wäre Merkel ohne ihre SMS?

Überhaupt archivieren will die Kommission nach heutiger Auskunft nur Dokumente, die ihre Arbeit betreffen und die „wichtig und nicht kurzlebig“ sind. Letzteres treffe für Textnachrichten nicht zu. Genau hier wird die Argumentation aber fadenscheinig: Denn so pauschal lässt sich das nicht sagen. Wie bedeutsam solche Nachrichten sein können, verrät die EU-Grenzschutzagentur Frontex. Sie gab kürzlich Whatsapp-Nachrichten ihrer Beamten mit der libyschen Küstenwache heraus, in der sie sich über Boote von Geflüchteten vor der Küste absprachen.

Ebenso bedeutsam erscheint es, wenn Medien über Absprachen der EU-Kommission zu Milliardendeals mit Impfstoffen berichten, wie oben erwähnt, oder wenn bei einem EU-Gipfel ein Bailout für Griechenland über SMS vereinbart wird.

In Deutschland macht die Relevanz von Handy-Nachrichten niemand deutlicher als Angela Merkel, deren Kanzlerschaft ohne SMS praktisch undenkbar scheint. Doch auch in Deutschland wehren sich Behörden, ihre Textnachrichten herauszugeben. Von der Leyens Weigerung, als deutsche Verteidigungsministerin die Nachrichten von ihrem Diensthandy einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu übergeben, beschäftigte sogar die Justiz.

Nun wird deutlich: Die Kommission unter Von der Leyen möchte die Transparenz in dem Bereich drastisch einschränken. Die generelle Weigerung, Handy-Nachrichten zu archivieren, schafft ein Schlupfloch, dass sogar vom Weltraum aus sichtbar ist. Öffentliche Ankäufe mit Milliardenvolumen, Abstimmung zwischen Beamten, Austausch mit Lobbyisten – all diesen Dinge können nun intransparent ablaufen, ohne Zugangsrecht der Öffentlichkeit. Die EU-Kommission macht damit einen Schritt zurück, weit hinter das seit über zwei Jahrzehnten geltende Prinzip der Transparenz.

Es geht nicht mehr nur um 160 Zeichen

Auch ignoriert die Kommission das geänderte Kommunikationsverhalten. Messenger-Nachrichten sind keine 160 Zeichen langen Mini-Texte mehr, sondern ersetzen im Behördenalltag immer mehr E-Mail. In Messengern kann man Dokumente anhängen, Bilder und Videos. Diese mittlerweile weltweite Form des Nachrichtenaustausches nur als „Zusatzkommunikation“ zu bezeichnen, blendet nicht nur aus, was in den letzten zehn Jahren passiert ist. Nein, sie ist eine Hilfskonstruktion, um Regierungshandeln in der EU zu verschleiern und intransparent zu machen.

Die Brüsseler Behörde setzt damit ein gefährliches Signal: In Zeiten, in denen Coronaleugner von Verschwörungen der Mächtigen raunen, und autoritäre Regierungen in Ungarn und Polen Milliarden Euro an EU-Geld verteilen, braucht die EU mehr Transparenz, mehr öffentliche Teilhabe, nicht weniger. Wenn das Medium zum fadenscheinigen Vorwand gerät, den Zugang zum Inhalt einzuschränken, gibt die Kommission den Autoritären hingegen sogar ein Vorbild, wie man die Öffentlichkeit hinters Licht führt.

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12 Ergänzungen

  1. Nur um das klarzustellen: SMS und Messenger, also genau die Medien, welche die EU-Staaten allumfassend, unter Umgehung jeglicher Verschlüsselung und ohne jede Rücksicht auf Privatsphäre zu überwachen und unbegrenzt darauf zuzugreifen beabsichtigen, aus vorgeschobenen Gründen, über die per Münzwurf entschieden wird (bei Kopf ist der Grund „Kindesmissbrauch“, bei Zahl „Terrorismus“); genau dieselben Medien sollen von der Verwirklichung der Transparenzpflicht gegenüber der Bevölkerung ausgenommen werden; und dann noch mit einer Begründung, die hanebüchener nicht sein könnte.

    Wie ich es an anderer Stelle bereits schrieb: Die Geheimnisse des Staates werden grundsätzlich als legitim, die Geheimnisse der „Muggel“ grundsätzlich als illegitim angesehen. Noch deutlicher kann die EU-Kommission ihre Verachtung für die Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung, Fernmeldegeheimnis) sowie grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien (Transparenz) nicht zum Ausdruck bringen.

    1. Nicht nur Detailprinzipien. Die gesamte postaristokratische Staatstheorie gründet sich auf die grundsätzliche Verantwortung des Staates gegenüber dem Bürger.

      Die Umkehr in die Verantwortung des Bürgers vor dem Staat, zu dessen „Staatswohl“, ist die Perversion jeder rechtsstaatlichen Idee, die auf der allgemeinen Gleichheit der Menschen beruht. Sie schafft die Notwendigkeit einer herrschenden Gruppe, die den Staat repräsentiert und zu dessen Wohle entscheiden kann und einer beherrschten Gruppe, die sich grundsätzlich verantworten muss für ihre bloße Existenz. Been there, done that…

      Menschen wird wegen unbedeutender Vergehen der Zugang zum Staatsdienst verwehrt. Und wir gucken uns Generationen von Beamten und Politikern an, die grundrechtsfeindlicher sich nicht äußern und agieren können.

      Spieß umdrehen! Die Uschi könnte KiPo an den Pfizer-Ober-Indianer schicken. Das können wir doch nicht unüberwacht lassen!

  2. „Die EU-Kommission stuft SMS und Nachrichten über Messenger wie WhatsApp und Signal grundsätzlich nicht als Dokumente ein “ – wie ist der Status von Telefongesprächen?

    Das es Meinungsbildung ausserhalb von dokumentierter Kommunikation gibt, ist nicht zu vermeiden.

    1. „Das es Meinungsbildung ausserhalb von dokumentierter Kommunikation gibt, ist nicht zu vermeiden.“

      Das ist sicher so. Nur bekommt man bei der hier ziemlich willkürlichen Trennung von Messenger/SMS und Email den Eindruck, dass man in Brüssel die Kommunikationskanäle gezielt abschirmen möchte. Was spricht denn gegen die Archivierung von Messenger-Chatverläufen? Ich vermisse die Argumente. Für mich riecht das ein bisschen nach „Arroganz der Mächtigen“.

    2. Nur ist die Kommunikation per Messenger automatisch dokumentiert.

      Und selbst für Gespräche sollte es Aktennotizen geben.

      Die Exekutive hat eine Transparenzpflicht. Leider muss man den Querschwurblern im generellen Misstrauen Recht geben, wenn auch aus anderen Gründen und in eine andere Richtung. Aber Teile der Exekutive würden gerne und sofort genau das tun, was ihnen VTler unterstellen.

  3. Und Absprachen und Vertragszusagen oder Verhandlungszusagen usw…

    gibt es da eine allgemeine Dokumentationspflicht – oder jetzt aktuell: ein SMS- und Messengerverbot?

  4. Hm – ich pauschaliere mal etwas und frage „hintergründig“:

    Verstößt die „dienstliche“ Nutzung von (z.B.) WhatsApp (und nahezu auch allen anderen aussereuropäischen Datendienstleitungen) nicht gegen die EU-DSGVO?

    War da nicht mal irgendwann einmal etwas mit dem „Safe Habour“ bzw. dem „Privacy-Shield“?

    Ist denn die „dienstliche“ Nutzung von (z.B.) WhatsApp jetzt (aktuell) rechtlich „sauber“ geregelt?

    Was macht denn eigentlich „noyb“ (Max Schrems und seine Mitarbeiter) gerade?

    1. Die Kommission ist schon lange auf Signal gewechselt… Was eine rechtliche Regelung zur Archivierung und Informationsherausgabe umso dringender macht.

  5. Für eine ordentliche Dokumentation von Messengern wäre die Pflicht Protokolle offenlegen und Dritte Clients akzeptieren zu müssen, wichtig.
    Gerootete Handys für Abgeordnete sind nich gut und anders wird die Dokumentation schwierig.

  6. Die EU könnte das Problem auch anders lösen, nämlich indem sie ein Gesetz beschließt, wonach Äußerungen von Amtsträgern, die nicht dokumentiert sind, Rechte oder Pflichten für oder gegen die Behörde, für die der jeweilige Amtsträger tätig ist, nicht begründen.

    Eine „Beweisführung“ wie gegen den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Kurz und dessen Spezln über das korrupte Zuschustern von Posten und Pöstchen oder die Offenlegung von depektierlichen Äußerungen der Beteiligten ist dann im Rahmen der Informationsfreiheit nicht möglich.

    Ich persönlich halte die Haltung der EU-Kommission im Grundsatz für richtig. Ärgerlich ist, dass die Abgrenzung zwischen nicht als Dokument geltender Kommunikation und zu dokumentierenden Kommunikation nicht stringent ist.

  7. tl;dr der oder die Sachen schriftlich macht, war schon immer blöd und in Internetzeiten erst recht. Muss man wissen.

  8. Moin,
    hat denn das EU-Parlament hier keine Möglichkeiten, für Transparenz zu sorgen?
    Haben Sie (Netzpolitik.org) nicht entsprechende Kontakte um das anzustossen?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.