BundesgerichtshofUnerbetene Inbox-Werbung ist nicht erlaubt

Als E-Mail getarnte, unaufgeforderte Werbung in der Inbox nervt – und ist nicht erlaubt. Eine nun veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshof beendet einen Streit zwischen zwei Stromanbietern.

Inbox-Werbung in der Liste der E-Mails lässt sich mit normalen E-Mails verwechseln
Imbox-Werbung lässt sich mit richtigen E-Mails verwechseln. CC-BY-SA 2.0 netzpolitik.org

Werbenachrichten im Postfach, die in der Liste der empfangenen E-Mails auftauchen, sind laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer:innen erlaubt.

Das entsprechende Urteil wurde am 1. Juni veröffentlicht. Danach müssen Nutzer:innen klar und präzise über die Bedingungen informiert werden, unter denen Werbung im Postfach verbreitet wird. Die generelle Zustimmung zu Werbeeinblendungen bedeute keine Einwilligung in Inbox-Werbung.

Anlass des Urteils war die Klage des Stromanbieters Städtisches Werk Lauf an der Pegnitz. Das Unternehmen hatte die Werbenachrichten des Konkurrenten Eprimo aus Neu-Isenburg beanstandet. Diese tauchten in Postfächern von Nutzer:innen des E-Mail-Angebots von T-Online auf. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte dem Kläger Recht gegeben, wonach diese Werbemaßnahme gegen die Vorschriften zu unlauterem Wettbewerb verstoßen würden. Dagegen wies das Oberlandesgericht Nürnberg die Klage ab. Das Städtische Werk Lauf an der Pegnitz hatte Revision eingelegt.

Als E-Mail getarnt

Im November hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erklärt, dass unerbetene Inbox-Werbung gegen EU-Recht verstoße, nachdem ihm der BGH Fragen zur Auslegung der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation vorgelegt hatte.

Es bestehe eine Verwechslungsgefahr zwischen als E-Mails aufgemachten Werbenachrichten und echten E-Mails. Nutzer:innen könnten ungewollt auf Webseiten weitergeleitet werden. Daher müssten sie insbesondere darüber informiert werden, dass Werbenachrichten in der Liste der empfangenen privaten E-Mails angezeigt werden, wenn sie dem explizit zustimmten. Der EuGH hatte solche Inbox-Werbung als „hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen“ im Sinne des Wettbewerbsrechts bezeichnet.

Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und legte am 13. Januar 2022 endgültig fest, dass Eprimo derartige Werbung zu unterlassen habe.

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15 Ergänzungen

  1. Was ist der Unterschied zwischen als E-Mails aufgemachte Werbenachrichten und echten E-Mails? Beides sind doch E-Mails bloß mit unterschiedlichem Inhalt. Verstehe ich hier etwas falsch oder ist das missverständlich formuliert?

    1. Die Werbenachrichten, von denen die Rede ist, unterscheiden sich von E-Mails darin, dass sie in der Liste der E-Mails grau unterlegt erscheinen. Sie sind als Anzeige ausgewiesen und auf der rechten Seite ist ein Kreuz-Symbol zum Schließen der Nachricht. Im Gegensatz zu E-Mails enthalten sie kein Datum und können nicht archiviert, beantwortet oder weitergeleitet werden.

      1. In der Liste der E-Mails werden die reinen Textfelder Subject, From und Date angezeigt, auf deren Darstellung der Absender keinen Einfluss hat. Genauso wenig kann er ein archivieren, beantworten oder weiterleiten unterbinden. Ich verstehe diesen Artikel nicht.

        1. Im obigen Kommentar ist kurz erklärt, was Inbox-Werbung ist und inwiefern sie sich von üblichen Werbe-E-Mails unterscheidet.

  2. Ach schau…
    das erklärt dann vielleicht auch, warum in der gmx-free-Version bei mir derzeit keine inbox-Werbung auftaucht.

    Na mal sehen, was als nächstes kommt.

    1. In der Liste der E-Mails werden die reinen Textfelder Subject, From und Date angezeigt, auf deren Darstellung der Absender keinen Einfluss hat. Genauso wenig kann er ein archivieren, beantworten oder weiterleiten unterbinden. Ich verstehe diesen Artikel nicht.

      1. @Carl, auch wenn Du es wiederholst, ist und bleibt es falsch.
        inbox-Werbung kommt ohne Datum und ohne Absender und ist keine „EMail“ im Sinne einer solchen, sondern ein mittels Platzhalter in der Aufmachung einer Mail eingefügtes Werbekonstrukt.
        https://c.gmx.net/@324475861468191215/XewuGJY0SpmlCKarm7vb6g

        @Netzpolitik, könnt ihr das Bild übernehmen, damit keine weiteren Fragen aufkommen? Ich weiß nicht, wie lange ich das da liegen lasse….

    2. Nachtrag: Heute war die Lotto-Werbung wieder in der Box. Natürlich ohne Datum, ohne Downlaodmöglichkeit etc… – zu früh gefreut ;(

  3. Das interessiert die Werbeindustrie einen Scheiß. Wie oft haben wir in unserem BRIEFKASTEN Werbung? Wir erklören diesen Post-Idioten immer wieder, dass in einen BRIEFKASTEN BRIEFE gehören, weil es ja ein Kasen für Briefe, ein BRIEFKASTEN ist und Werbung sind keine Briefe.

    Sowohl das EuGH als auch das BGH Urteil sind darauf anwendbar. Aber solange die Deutsche Post über ihre Direktmarketingtochter, die unsere Adressen zu werbezwecken verkauft, Geld verdient, werden die Urteile einfach ignoriert.

    Mit uns kann mans ja machen. Und gegen ein Staatsunternehmen urteilt sowieso kein deutsches Gericht.

    1. Sofern ein entsprechender Aufkleber angebracht ist, darf keine unerwünschte Werbung zugestellt werden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass einmaliges Anschreiben des Werbenden in der Regel reicht.

      1. @Marc:
        „Sofern ein entsprechender Aufkleber angebracht ist, darf keine unerwünschte Werbung zugestellt werden.“
        Das ist richtig, hilft @Lia nicht.

        Das was Lia ereilt ist das Direktmarketing mit personalisierter Werbung. Sprich: „Infopost“ mit Name und Anschrift – und nicht „An die Bewohner“ etc.
        Nochmal lesen, was oben steht.

        1. In dem Fall einfach der deutschen Post dem verarbeiten der Daten zu Werbezwecken und sollte dies weiter geschehen mit rechtlichen Schritten drohen und diese notfalls auch einleiten.

  4. Leider ist das nur wieder ein Urteil, welches zwischen den Zeilen nicht sagt: „Was die Telekom hier macht (Werbefläche vermarkten), ist ja mal ganz großer Scheibenkleister!“, sondern es legitimiert die Sache für mein Empfinden sogar stillschweigend, weil es dem urteil als Basis im Sinne eines realen Bezugs dient. Man muss halt nur etwas unpersönlicher vorgehen, bittesehr. Ich bekomme btw. nur maximal zwei „Werbebriefe“ im Jahr in den echten Briefkasten. Eine Versicherung möchte jährlich unbedingt meine E-Mail-Adresse und meine Handynummer, damit ich „immer gut informiert bin“. ->Tonne und Fing.. ähh Zähneknirschen weil ist ja normal, wa. In der Haut von Anderen würde ich ja mal sowas von an die Decke gehen. :D

  5. Genau so ein kundenverachtender Müll ist Grund dafür, dass ich nach 20 Jahren Gratisnutzung mein E-Mail-Konto von GMX zu posteo umgezogen habe. Dank IMAP-Clients und Eingangsregeln, habe ich zwar seltenst etwas von der Werbung mitbekommen, aber die seltenen Besuche beim Webinterface, wurden von Jahr zu Jahr ekliger. Zwar kann man sich bei GMX für relativ wenig Geld von Werbung freikaufen, aber letztlich will ich so ein Gebaren nicht unterstützen. Wenn ich schon etwas für einen Dienst bezahle, dann wenigstens bei einem Dienstleister der seine Kunden respektiert anstatt Gewinnmaximierung um jeden Preis zu betreiben. Zum Glück gibt es da noch ein paar wenn auch wenige Anbieter. Dass sich ausgerechnet T-Online auch so etwas herausnimmt, finde ich krass. Die kriegen den Hals einfach nicht voll.

  6. Ich habe seit ca. 20 Jahren einen GMX-Account, für den ich in den letzten Jahren ca. 3,- Euro bezahle, weil mich die Werbeflut auf der GMX-Oberfläche zu sehr genervt hatte.

    Nun staunte ich heute nicht schlecht, als ich mich einloggen wollte: GMX schaltete sich dazwischen. Ich wurde von dort darüber aufgeklärt, dass ich mich für ein werbefreies Postfach „freischalten“ lassen kann. Das Freischalten koste 1,99 Euro pro Monat, aber wenn ich einen Pro- oder Premium-Account hätte, würde es mich ja nichts bzw. 0 Euro monatlich kosten.
    Mit der Einschränkung, wenn ich denn mal den Pro-Account kündige, dann müsse ich 1,99 Euro für die Werbefreiheit zahlen. Und ich sollte dann mit den nächsten Klicks für die „Freischaltung“ zur Werbefreiheit einen zusätzlichen Vertrag mit GMX eingehen.
    Das empfand ich als irreführend und nervend, denn ich habe ja bereits einen Vertrag mit GMX, der mir – eigentlich – Werbefreiheit verspricht. Und nun soll ich wegen dieser zugestandenen Werbefreiheit nochmal einen Vertrag schließen, der dann im Falle einer Kündigung aktiv würde?
    Da ist irgendwas faul dran, so empfinde ich das als Laie in Rechtsfragen jedenfalls.

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