Wochenrückblick KW 32Eine Woche zwischen Partystimmung und Überwachungsskandalen

Diese Woche geht’s ans Eingemachte beim Thema staatliche Überwachung: Wir spielen „Was-wäre-wenn… es eine Überwachungsgesamtrechnung gäbe“? Daneben geht es um Rassist:innen und ihren Hang zum Klarnamen, einen glücklosen Karl-Theodor zu Guttenberg, Polizist:innen im Pippi Langstrumpf-Modus und last but not least hatten wir noch etwas zu feiern!

Ein Adler fliegt durch die Lüfte.
Wir werden lieber von Adleraugen als von Staatstrojanern überwacht. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Bryan Hanson

19 Nachrichtendienste, 16 Landespolizeien und ebenso viele Verfassungsschutzbehörden der Länder: beim Thema Überwachung hat man sich schneller in Zuständigkeiten, Begriffen und Regelungen verloren, als man „Staatstrojaner“ sagen kann. In unserem neuen Dossier haben wir deshalb alles gesammelt, was wir über staatliche Überwachung veröffentlicht haben – und künftig veröffentlichen werden. Los geht es mit einem Punkt der aus unserer Sicht bislang fehlt: eine Evaluation aller Maßnahmen zur Überwachung.

Josefine Kubaltzki erläutert, wie eine Überwachungsgesamtrechnung aussehen könnte und welchen Einfluss eine solche Aufstellung hätte. Bisher werden höchstens einzelne Szenarien oder Gesetze auf Nutzen und Verhältnismäßigkeit geprüft. Eine Gesamtrechnung hätte das Potential, zu zeigen, wie sich die Überwachungslandschaft verändert und Grundrechte beeinflusst werden. Eine umfassende Evaluation ist praktisch allerdings schwer umzusetzen. Was dennoch möglich ist und wie ein erster Schritt in Richtung Transparenz aussehen könnte, lest ihr hier. 

Drum prüfe, wer da überwache… – dieser Meinung ist auch das Institut für Menschenrechte. Nach einer Analyse der bisherigen Sicherheitsgesetze kommt das Institut zum Schluss: Während die Befugnisse von Behörden in den letzten zwanzig Jahren stetig zugenommen haben, ist eine Evaluation der Maßnahmen mittlerweile nicht einmal mehr vorgesehen. Die Empfehlung des Instituts fasst Markus Reuter zusammen: Sicherheitsgesetze künftig an Grund- und Menschenrechten auszurichten, statt aus Kostengründen auf eine Selbstkontrolle zu verzichten. 

Derweil wird in Köln fleißig gefilmt. Und zwar von der Kölner Polizei, die, frei nach Artikel 3 des Rheinischen Grundgesetzes („et hätt noch immer joot jegange“), in der Vergangenheit auch mal die Meinung vertrat, es obliege den Bürger:innen, sich durch Rollos vor möglichen Filmaufnahmen des eigenen Wohnzimmers zu schützen. Eine Kampagne geht seit geraumer Zeit in der ganzen Domstadt gegen die Videoüberwachung vor. Im Juli hatten die Aktivist:innen teilweise Erfolg: am Ebertplatz müssen fortan unter anderem Hauseingänge ausgespart und Kennzeichen verpixelt werden. Die Polizei legt Beschwerde gegen den Beschluss ein – wie in jedem der bisherigen Verfahren.

Ein internationaler Weckruf 

Die internationale Überwachungsindustrie ist zerstörerisch und muss unbedingt in Frage gestellt werden. Dieses Resümee zieht der IT-Sicherheitsforscher Claudio Guarnieri aus den Rechercheergebnissen des Pegasus-Projekts. Das Security Lab von Amnesty International kooperierte dabei mir 16 Medienorganisationen, um den Missbrauch der Spionagesoftware offen zu legen. Eine ausführliche Untersuchung der Endgeräte von Journalist:innen und Aktivist:innen zeigt, dass eine unrechtmäßige und weltweite Überwachung durch den Einsatz von Pegasus eben nicht die Ausnahme ist, sondern die Norm. Den kompletten Gastbeitrag findet ihr hier

Ein weiterer Weckruf kommt aus Bern von der Menschenrechtsorganisation Solidarité sans frontière. Der Verein setzt sich für die Rechte von Asylsuchenden und Migrant:innen ein. Der Nachrichtendienst des Bundes sammelt schon seit 15 Jahren Informationen über die politischen Aktivitäten der Organisation – als Prävention gegen „gewalttätigen Extremismus“. Allerdings ist diese vermeintliche Legitimität mehr als nur zweifelhaft, wie Rahel Lang berichtet. 

Vorsicht vor Fallobst und Keksen – dabei ist es für Datenschutz never o2-late

Das Gegenteil von gut ist bekanntlich nicht böse, sondern gut gemeint. Warum das im Fall von Apple zutrifft kommentiert diese Woche Markus Reuter. Er zeigt auf, wieso die Pläne des Unternehmens, künftig gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern vorzugehen, zwar eine ehrenwerte Idee sind, allerdings auch ein Schritt hin zu einer weltweiten Überwachungsstruktur. Apple plant, Bilder nach möglichen Missbrauchsdarstellungen zu scannen – direkt auf dem Gerät der Nutzer:innen. Bedenklich, nicht nur mit Blick auf Apples Zugeständnisse an China, sondern auch im Licht der jüngst von der EU beschlossenen Erlaubnis, Messenger zu durchleuchten. Fraglich ob am Ende Apple oder die Privatsphäre fällt.

Datenschutz wegzutricksen versuchen auch andere, Stickwort: Cookie-Banner. Die Rede ist hier von sogenannten „dark pattern“, Methoden, mit denen Webseitenbetreiber:innen Nutzer:innen verleiten wollen, Tracking zuzustimmen. Die Organisation noyb kritisiert dies nicht nur als Manipulation – sie hält das Vorgehen darüber hinaus für rechtswidrig. Im Rahmen eines Projekts hat noyb deshalb über 500 Websites gescannt und in den meisten Fällen nun formell Beschwerde eingelegt. Die NGO erwartet Ende des Jahres eine Entscheidung über den „Cookie-Wahnsinn“.

Bereits Ende Juli deckte Ingo Dachwitz auf, wie O2 beim Datenschutz trickst. Die Recherche ergab, dass Kund:innen bei Vertragsabschluss bis zu neun Datenschutzerklärungen untergejubelt wurden. Informiert über die Rechte, mit denen sie o2-Mutter Telefonica da ausstatteten, waren die Betroffenen nicht. Der Konzern stritt zunächst ab, von diesem Vorgehen zu wissen. In einem internen Papier erinnerte 02 die Shopbetreiber:innen nun jedoch, unter anderem die Informationspflicht einzuhalten. Künftig muss zudem auch eine ausgedruckte Erklärung unterschrieben werden. Ein kleiner Schritt für den Datenschutz… Große Schritte lassen auf sich warten: heißt, es werden weiter Boni ausgezahlt, wenn genügend Einwilligungen eingeholt wurden. Gerade diese Praxis nötigt Shopbesitzer:innen jedoch, die Zustimmung notfalls unrechtmäßig zu erlangen.

Dass Firmen Daten verkaufen, um Geld zu verdienen, ist keine Überraschung mehr. Die Firma SafeGraph war in diesem Geschäft Profi. Sie „verkauft Standortdaten an fast alle, die sich dafür interessieren“, wie Markus Reuter berichtet. Doch nun sperrt Google die Geodaten-Firma und dreht ihr damit den Geldhahn zu. Google begründet die Sperrung mit Verstößen von SafeGraph gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. So müssen nun auch kooperierende Apps den Programmiercode aus ihren Anwendungen entfernen. Außerdem hat Karl-Theodor zu Guttenberg sein Geld mal wieder auf das falsche Pferd gesetzt.  

Internet-Gesetze und Hassrede im Netz 

Die kommenden Monate werden digitalpolitisch besonders heiß. Nach der Bundestagswahl im September richten wir unseren Blick auf das EU-Parlament. Dort stehen die Verhandlungen zu Digital Service Act und Digital Markets Act an. Diese adressieren verschiedene Aspekte der Internetregulierung, etwa die Frage in welchem Rahmen Online-Werbung geschaltet werden darf. Dabei reichen die Forderungen von strengeren Transparenzauflagen für die Werbetreibenden bis hin zu einem grundsätzlichen Werbeverbot. Andere Fraktionen sehen darin wiederum eine Verletzung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Digital Market Act hat das Potential „die Marktmacht der großen Werbekonzerne wie Google und Facebook zu brechen.“ Die Fraktionen debattieren noch über den Gesetzentwurf. Tomas Rudl gibt einen Überblick über die verschiedenen Positionen und Vorschläge und zeigt, wie „Europas Weg in die digitale Zukunft“ aussehen kann. 

Nicht nur die EU, sondern auch die kanadische Regierung schmiedet Pläne für ein Gesetz zur Internetregulierung. Dabei geht es um die Löschung von sogenannten „schädlichen Inhalten“ im Netz. Solche Inhalte schließen auch Meinungen mit ein, die zwar legal, aber möglicherweise verletzend sein könnten. Das geplante Gesetz sieht eine kurze Löschfrist der Inhalte vor, was möglicherweise ein Angriff auf die Meinungsfreiheit darstellt. Diese Kritik kommt von mehreren Seiten, unter anderem von der Electronic Frontier Foundation (EFF). Markus Reuter fasst diese Kritik zusammen und appelliert an die nicht ganz so glorreiche Vorbildfunktion von Deutschland. Schließlich orientiert sich der kanadische Vorschlag an ähnlichen Gesetzen – und ist damit ein „kanadisches NetzDG“.

In Deutschland ist das NetzDG ein Instrument, um Hassrede im Netz einzudämmen. Die rassistischen und gewaltvollen Kommentare, die sich nach dem EM-Finale an Schwarze Fußballspieler der englischen Nationalmannschaft richteten, bildeten ein Höhepunkt von vielen. Twitter veröffentlichte nun eine überraschende Analyse, die zeigt, dass 99% der Rassist:innen mit identifizierbaren Accounts kommentierten. Damit spricht sich Twitter für das Recht auf Pseudonymität im Internet aus. Warum dieses Recht besonders marginalisierten Gruppen Schutz bietet und wie Soziale Netzwerke auf Hassrede im Netz reagieren, beschreibt Rahel Lang. Fest steht, dass soziale Netzwerke Verantwortung übernehmen müssen und die Bekämpfung von Rassismus auch eine zivilgesellschaftliche Aufgabe ist. Diese Aufgabe sollte man auch bei der anstehenden Bundestagswahl im Hinterkopf behalten.

Ein hochpolitischer Sommer und die ewige Repression gegen Aktivist:innen 

Habt ihr schon einen Blick in die Wahlprogramme geworfen? Wer die Positionen der Parteien zur Digitalpolitik einschätzen will, kann auf die Analyse der Stiftung Neue Verantwortung (SNV) zurückgreifen. Der Schwerpunkt liegt auf den Bereichen „Digitale Verwaltung“ und „Breitbandinfrastruktur“. Gemeinsam bilden sie das „Fundament erfolgreicher Digitalpolitik“. Allerdings waren die digitalpolitischen Maßnahmen der vergangen Legislaturperiode weniger erfolgreich. Die Stiftung Neue Verantwortung zieht einen Vergleich zu den Wahlprogrammen von 2017 und kritisiert, dass auch die aktuellen Versprechen der Parteien vage bleiben. Überraschend deutlich formulieren die Parteien hingegen ihre Forderungen nach quelloffener Software. Damit erkennen sie das Potential von Open Source an und verfolgen damit eine wichtige netzpolitische Vision.

Die Umsetzung dieser Open-Data-Strategie liegt dabei noch immer in den Händen von Aktivist:innen. Diese kümmern sich ehrenamtlich um die Bereitstellung und Wiederverwendung von öffentlichen Daten der Verwaltung. Rahel Lang kommentiert, wie zivilgesellschaftliche Projekte diese Daten aufbereiten und damit der Bundesregierung zeigen, wie einfach das ist. Ein Beispiel ist die von Lilith Wittmann angestoßene „Bundesstelle für Open Data“. Auf deren Webseite finden sich Datensätze des öffentlichen Sektors, mit denen man beispielsweise Finanzberichte abrufen kann. Unter der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF) sammeln sich noch viele weite Initiativen. Sie alle haben ein fettes Dankeschön verdient!

Während Open-Data Aktivist:innen im World Wide Web agieren, ist das Peng-Kollektiv mit seiner Aktionskunst auf den Straßen unterwegs. Die Künstler:innen engagieren sich mit ihren Projekten für mehr Gerechtigkeit für alle. Das Kollektiv veröffentlichte in Kooperation mit antikolonialen Aktivist:innen eine interaktive Webseite, die „koloniale Orte“ in Deutschland zeigt. Damit setzen sie sich für eine antirassistische Praxis ein. Auf Anfrage eines linken Innenpolitikers stellte sich nun heraus, dass das Landeskriminalamt Berlin das Peng-Kollektiv beim Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum meldete. Das ist nicht nur ein Einschüchterungsversuch von Seiten der Polizei, sondern auch eine verschobene Prioritätensetzung.

Weiter geht es mit staatlichen Repressionen gegen den Journalisten Julian Assange. Er musste in dieser Woche einen Rückschlag im Auslieferungsverfahren gegen die USA hinnehmen. Den Amerikanern gelang es, ein Gutachten über Assanges Suizidgefährdung erneut zum Gegenstand der Verhandlung zu machen. In vorheriger Instanz verweigerte das Gericht die Auslieferung des Wikileaks-Gründers, da dieser sich in US-Haft möglicherweise das Leben nehmen könne. Assange drohen bei Auslieferung insgesamt bis zu 175 Jahre Haft.

Party, Party, Party!

Mit Blick auf zivilgesellschaftliches Engagement sagen wir in dieser Woche nicht nur Danke sondern auch Happy Birthday! Die Redaktion schickt viele Glückwünsche zum zehnjährigen Geburtstag an FragDenStaat. Dieses Portal wird ebenfalls von der OKF betrieben und vermittelt Informationsfreiheitsanfragen an den Staat. Dieses gemeinnützige Projekt verwirklicht damit „das Ziel eines transparenten Staates“ und erweist sich als unerlässliche Anlaufstelle für unsere Recherchen. Hier findet ihr unsere Anekdoten und Würdigungen, die wir FragDenStaat zum Geburtstag überreichen. 

Auch wir haben was zu feiern: Wir begrüßen bald einige Neuzugänge in unserem Team. Mehr über die personellen und auch finanziellen Entwicklungen findet ihr im aktuellen Transparenzbericht über den Juni 2021. Wir freuen uns über die Erweiterung des Teams und auf ein sommerliches Wochenende.

Bis nächste Woche!

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4 Ergänzungen

  1. Ist Eurer Meinung nach tatsächlich die „Bekämpfung von Antirassismus auch eine zivilgesellschaftliche Aufgabe“?

  2. Ich möchte jetzt keine Namen nennen und es mag und wird auch am eigenen Empfinden liegen. Seit einiger Zeit lesen sich die ‚Hauptmeldungen‘ angenehm informativ. Frischer. Sachlicher. Ich habe die letzten Jahre ganz bewusst eher selten vorbeigeklickt und wenn, etwas bittertrollisch abgetextet, weil ich das Gefühl hatte nur noch sintflutlich apokalyptische Weltuntergangsmeldungen, ohne zwischen den Zeilen Hoffnung auf Besserung, suggeriert zu bekommen. Danke und weiter so. Aber Achtung vor Burnout und charakterlicher Verbiege. Nicht übertreiben beim sich für höhere Ziele Ausnutzen lassen. Komische Posts einfach ignorieren. (:

  3. Das Murmeltier ist zurück, in Form einer selbstenthüllenden Prophezeiung: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/luca-app-innenministerium-lehnt-sicherheitspruefung-ab-a-a6dba9ed-6d12-4ead-945a-bf06d6fc0795

    Also war die LUCA-APP ein Staatsuboot. Man sollte die Begründungen nicht mehr mit „Bräsigkeit“, „festgesetzter Juristerei“ oder Unfähigkeit zu erklären suchen. Das Ministerium hat sich erklärt, nachdem die Handelden sich auch erklärt haben, u.a. durch Unterlassung jeglichen fachlichen Bezugs. Die einzige verbleibende Annahme muss sein, dass es genau so im Plan ist. Verbesserung zu verlangen ist müßig – die Sache muss weg, die Prozesse und Handelnden sollten auch ausgetauscht werden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.