Beschwerde der StaatsanwaltschaftStreit um Rekord-Bußgeld gegen Immobilienkonzern geht weiter

Wegen gravierender Datenschutzverstöße hat sich die „Deutsche Wohnen“ 2019 ein Bußgeld in Millionenhöhe eingefangen. Der Immobilienkonzern wehrte sich erfolgreich gegen den Bescheid. Doch jetzt ist alles wieder offen.

Das Tauziehen um das Rekord-Bußgeld geht in die nächste Runde. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Stijn Swinnen

Der Rechtsstreit um die Rekordstrafe für die „Deutsche Wohnen“ ist noch nicht vorbei: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat in Einvernehmen mit der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk Beschwerde gegen die Einstellung des Bußgeldverfahrens eingelegt. Über 14,5 Millionen Euro sollte das Immobilien-Unternehmen zahlen – der bis bis dato höchste Betrag, der jemals in Deutschland wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgesetzt wurde.

Als wichtigste Begründung führte Smoltczyk im Herbst 2019 an, dass die Deutsche Wohnen persönliche Daten der Mieter:innen unrechtmäßig speichere. Sensible Dokumente wie Kontoauszüge, Arbeitsverträge, Krankenversicherungsdaten und Gehaltsbescheinigen könnten auch nach Jahren noch eingesehen und verarbeitet werden. Deutsche Wohnen legte daraufhin Widerspruch ein.

Und das mit Erfolg – das Landgericht Berlin hat den Bußgeldbescheid für nichtig erklärt. Der Grund für die Entscheidung beruht allerdings nicht auf den Datenschutzverstößen des DAX-Konzerns, sondern auf einem Verfahrenshindernis. Nach der Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin können Bußgelder nur dann gegen juristische Personen durchgesetzt werden, wenn die zum Bußgeldtatbestand geführte Handlung einer Leitungsperson oder gesetzlichen Vertreter:innen nachgewiesen werden kann. Damit fehlen nach dem Landgericht Berlin die Voraussetzungen für einen Prozess. Eine rechtskräftiges Urteil sei durch das Verfahrenshindernis nicht möglich.

Erschwerter Datenschutz

Für die Entscheidung gab es starken Gegenwind seitens der Berliner Datenschutzbeauftragten. Die Vorgehensweise des Landgerichts Berlin sei nicht mit dem Willen des europäischen Gesetzgebers zu vereinbaren, betonte Smoltczyk in einer Pressemitteilung. Um eine einheitliche Durchsetzung der DSGVO europaweit gewährleisten zu können, müsse auch nach europäischen Maßstäben gehandelt werden.

Entscheidend ist, dass ein Datenschutzverstoß festgestellt wird und nicht die dafür ursächlichen Handlungen bestimmter natürlicher Personen.

Der Rechtsstreit um das Bußgeldverfahren gegen Deutsche Wohnen könnte richtungsweisenden Charakter für die Effektivität der Bußgeldpraxis deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden haben. Die komplexen Unternehmensstrukturen großer Unternehmen würden es in Zukunft erheblich erschweren, Bußgelder durchsetzen zu können, wenn diese an die Handlungen natürlicher Personen geknüpft werden müssten. Dagegen wären kleine und mittlere Unternehmen benachteiligt. 

Brisanter Zeitpunkt

Der Beschluss des Landgerichts Berlin fällt zu einem für Deutsche Wohnen brisanten Zeitpunkt. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen! hat kürzlich ein Volksbegehren in die Wege geleitet, das die Vergesellschaftung von privaten Immobilien-Unternehmen mit mehr als 3.000 Berliner Wohnungen zum Ziel hat. Der Verlauf des Rechtsstreits, der für Deutschlands größten privaten Vermieter negative Publicity nach sich ziehen könnte, hat mitunter auch Einfluss auf den Ausgang des Volksbegehrens.

Das Rekord-Bußgeld für die in Berlin ansässige Wohnungsgesellschaft wurde 2019 als konsequente datenschutzrechtliche Maßnahme von Politik und Gesellschaft begrüßt. Die Archivierung personenbezogener Daten, wie sie Deutsche Wohnen praktiziert, verstößt gegen Artikel 5 der DSGVO. Dabei sind Mieter:innen grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, persönliche Dokumente wie die Selbstauskunft oder Gehaltsnachweise vorzulegen. Da Vermieter:innen in der Regel jedoch sehr genau auf die vollständige Einreichung der Unterlagen achten, kann seitens der Mieter:innen bei fehlenden Angaben nicht mit einem Vertragsabschluss gerechnet werden.

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Eine Ergänzung

  1. „Allein in Berlin waren einem Bericht des RBB zufolge mehr als 95.000 ihrer Immobilien vormals in Besitz der öffentlichen Hand.“

    Danke SPD

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