Schweigen mit SystemBremer Polizei verheimlicht Datensammlung über Fußballfan [Update]

Trotz Auskunftspflicht verschwieg die Bremer Polizei einem Fußballfan eine Information, die über ihn in den Polizeidatenbanken gespeichert war. Dieses Verhalten scheint in Bremen System zu haben. Der Betroffene setzt sich jetzt zur Wehr.

Fan von Werder Bremen steht zwischen anderen grüngekleideten Fans und hält grünen Fanschal hoch. Im Hintergrund grüne Rauchschwaden.
Dass Fußballfans in einem besonderen Fokus der Polizei stehen, ist nicht neu. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Kirchner-Media

Die Bremer Polizei verheimlicht systematisch Informationen, die sie über Personen in ihren Datenbanken sammelt und ans Bundeskriminalamt übermittelt. Das zeigt der Fall eines Bremer Fußballfans, der wissen wollte, welche Daten die Polizei über ihn gespeichert hatte – und durch Zufall herausfand, dass die Auskunft nicht vollständig war.

Die Rechtsanwältin des Betroffenen, Lea Voigt, berichtet gegenüber netzpolitik.org, dass sie schon häufiger schlechte Erfahrungen mit Auskünften der Bremer Polizei gemacht habe: „Wenn ich einen Antrag auf Datenauskunft stelle, bekomme ich von der Polizei nur eine tabellarische Übersicht zugesandt, in der Treffer zur betroffenen Person in den Datenbanken aufgeführt sind. Häufig gibt es dann aber beispielsweise gescannte Dokumente, die mit den Daten verknüpft sind. Diese Dokumente bekomme ich aber nicht mitgeliefert. Die Auskunft ist in den seltensten Fällen vollständig.“

Im Falle ihres Mandanten habe es ein gescanntes Dokument gegeben, das aus einer Personenkontrolle resultierte. Das habe sie aber erst nach langem Hin und Her von der Polizei bekommen. In diesem Dokument habe der kontrollierende Beamte handschriftlich vermerkt, dass zu Voigts Mandanten ein so genannter personengebundener Hinweis vorliege.

Personengebundene Hinweise sind Informationen, die Polizist:innen bundesweit zur Verfügung stehen, um sich im Einsatz selbst zu schützen. Diese Hinweise betreffen äußerst sensible Daten, beispielsweise „Psychische und Verhaltensstörung“, „Freitodgefahr“ oder „Ansteckungsgefahr“.

Stigma ohne Anklage und Verurteilung

Die Kategorien, die den Betroffenen zugeschrieben werden, unterscheiden sich teilweise von Bundesland zu Bundesland. So verschlagwortet die Bremer Polizei Menschen zum Beispiel mit „Intensivtäter“ oder „Clankriminalität“. In manchen Bundesländern sind die Hinweise eindeutig rassistisch und stigmatisierend, wie der Hinweis „wechselt häufig Aufenthaltsort“, der in Baden-Württemberg vergeben wird und als gleichbedeutend mit „Sinti und Roma“ gilt.

Wird eine betroffene Person irgendwo in Deutschland kontrolliert, erfahren die Beamt:innen von diesem Eintrag. Das zeigt, wie tiefgreifend der Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen ist, wenn Polizist:innen bundesweit auf derartige Informationen zugreifen können. Umso entscheidender wäre es, dass die Auskunft über personenbezogene Hinweise verlässlich und vollständig ist, damit man gegen die Eintragung vorgehen kann, wenn man sie für unberechtigt hält. Das scheint die Bremer Polizei aber systematisch zu unterlaufen.

Im vorliegenden Fall resultierte der Hinweis in den Akten aus einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, in das der Bremer Fußballfan verwickelt war. Im Zuge der Ermittlung bekam er dann den personengebundenen Hinweis „gewalttätig“. Strafverteidigerin Voigt betont aber, dass es noch nicht einmal Anklage, geschweige denn eine Verurteilung gebe. Sie rechne auch nicht damit, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben werde. Trotzdem hafte ihrem Mandanten nun der Makel an: „Es gibt fast keine Daten, die weiter verbreitet sind und auf die mehr Polizist:innen Zugriff haben, als personengebundene Hinweise.“

Polizei speicherte hunderttausende Daten zu Unrecht

Auf Anfrage der Grün-Weißen Hilfe, der Interessensvertretung der Fans von Werder Bremen, sagte die Polizei, dass sie in Zukunft plant, auch personengebundene Hinweise zu beauskunften. Die Fanhilfe wertet das als Hinweis darauf, dass das in der Vergangenheit flächendeckend nicht geschehen ist.

Auf Nachfrage von netzpolitik.org sagt die Polizei, dass man zu personengebundenen Hinweisen bislang keine Informationen herausgegeben habe, weil diese offiziell beim Bundeskriminialamt (BKA) angesiedelt seien und eine Anfrage somit dort erfolgen müsse. Man habe diese Praxis nun infolge des neuen Bremer Polizeigesetzes umgestellt, sodass man zukünftig auch diese Daten in die Auskunft mit einfließen lasse.

Tatsächlich ist mit dem 1. September in Bremen ein neues Polizeigesetz in Kraft getreten. Der von der Polizei angeführte §73, der sich mit dem Auskunftsrecht befasst, wurde allerdings im Vergleich zur vorherigen Version überhaupt nicht verändert. Neu ist, dass die Polizei Menschen von sich aus darüber informieren muss, wenn bestimmte Daten von ihnen gespeichert werden und nicht erst auf Anfrage.

Die Grün-Weiße Hilfe zeigte die Verantwortlichen bei der Bremer Polizei nun nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz bei der Bremer Landesdatenschutzbeauftragten an und fordert ein Bußgeld. In der Anzeige gehen die Fanvertreter:innen davon aus, dass die Polizei als datenschutzrechtlich Verantwortliche zur Auskunft verpflichtet ist – auch wenn die Daten zusätzlich beim BKA liegen.

Keine Datenlöschung ohne Freispruch

Neben der „systematisch unvollständigen Auskunftserteilung“ bezieht sich die Anzeige auch auf die unvollständige Löschung von Daten aus den Polizeisystemen. Dieser Skandal schwelt schon seit längerer Zeit. Nach und nach kam heraus, dass die Polizei hunderttausende Daten zu Unrecht gespeichert hatte. Das betraf nicht nur die aktuelle Datenbank „@rtus“, sondern auch deren Vorgängerdatei, die eigentlich schon nicht mehr im Einsatz sein sollte.

Dass die Daten nicht vorschriftsmäßig gelöscht wurden, sobald sie nicht mehr für Ermittlungen relevant waren, begründete die Polizei gegenüber Radio Bremen mit technischen Schwierigkeiten und der Corona-Pandemie. Eine Sprecherin vertröstete die betroffenen Bürger:innen auf Oktober. Bis dahin seien die Daten gelöscht.

Das betreffe allerdings nur Daten aus Verfahren, die vor Gericht mit einem Freispruch enden würden, so Strafverteidigerin Voigt: „Wenn ein Ermittlungsverfahren nicht zur Anklage führt, besteht für die Polizei in der Regel noch ein Restverdacht. Die Unschuldsvermutung gilt hier nicht. Wer seine Daten trotzdem löschen lassen möchte, muss auf eigene Faust gegen den Restverdacht argumentieren.“ In vielen Fällen sei das aussichtslos.

Fußballfans im Visier der Polizei

Dass über Fußballfans in Deutschland unverhältnismäßig viele Daten gesammelt werden, ist keine Neuigkeit. Kritik gibt es immer wieder an der bundesweiten Datei Gewalttäter Sport, in der aber nicht nur Gewalttäter:innen landen, sondern alle Fans, deren Personalien im Umfeld eines Fußballspiels aufgenommen werden. Im Vorfeld großer Turniere landen diese Daten dann auch schon mal bei den Regierungen autokratischer Staaten.

Daneben führen die Bundesländer oftmals eigene Datenbanken, wie die Dateien „Szenekundige Beamte“, in die Polizist:innen subjektive Einschätzungen zu organisierten Fußballfans eintragen können, oder die kürzlich bekannt gewordenen Datei „EASy Gewalt und Sport“ beim bayerischen Landeskriminialamt. In der Vergangenheit war die Polizei nicht immer ehrlich, wenn sie nach der Existenz derartiger Datenbanken gefragt wurde.

Diese „Schattendatenbanken“ sind laut Lea Voigt auch für die Auskunftsersuchen ein Problem: „Die Person, die unsere Anträge bearbeitet, hat im Zweifelsfall keine Kenntnis über irgendwelche internen Datensammlungen. Schon deshalb wird man aus diesen Datenbanken, wenn es sie denn gibt, keine Auskunft erhalten.“

Update 08.09.2021: Die Bremer Polizei meldete sich nach Veröffentlichung des Artikels noch einmal bei netzpolitik.org, um eine ihrer Aussagen aus der ursprünglichen Antwort auf unsere Presseanfrage zu korrigieren. Ursprünglich schrieb die Polizei: „Wollte eine Bürgerin, oder ein Bürger Auskunft über die bei der Polizei Bremen gespeicherten personengebundenen Hinweise erhalten, so musste ein Antrag beim Bundeskriminalamt gestellt werden. Eine Erteilung der gewünschten Auskunft erfolgte in Abstimmung mit der Polizei Bremen.“ Nun bemerkt sie dazu:

Die Polizei Bremen hatte hier eine falsche Rechtsauffassung. Nicht nur das BKA war auskunftspflichtig, sondern auch die Polizei Bremen. Dieser Prozessablauf wurde korrigiert. Seit dem 01.09.2021 ist die Polizei Bremen neben vielen weiteren datenschutzrechtlichen Pflichten im Polizeigesetz verpflichtet, Betroffene über die Speicherung von Daten personenbezogenen Daten proaktiv zu informieren. Wir prüfen, ob in zurückliegenden Auskunftsanfragen Informationen an den Antragsteller nachgesteuert werden müssen. In Einzelfällen gab und gibt es aufgrund von Erkenntnissen des Bundes oder des Landes jedoch auch rechtlich definierte Ausschließungsgründe für eine Auskunftgabe.

14 Ergänzungen

  1. Welche Kontrollmechanismen gibt es eigentlich über die Datenbanken der Sicherheitsbehörden? Das ist ja nicht das erste Mal, dass die Polizei durch dubiose Datensammlungen aufgefallen ist. Mag sein, das all die Daten notwendig und angemessen sind: Aber solche Grauzonen sollten doch eigentlich bei Kontrollen der zuständigen Aufsichtstellen entdeckt und geklärt werden und nicht durch Zufallsentdeckungen Betroffener.

    1. Im Grunde hat die Landesdatenschutzbeauftragte die Aufsicht darüber. Radio Bremen hat hier ganz gut beschrieben, wie das in Bremen abgelaufen ist, bezogen auf die fehlende Löschung von Daten: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/datenmissbrauch-vorwurf-polizei-bremen-100.html

      Die Datenschutzbehörden sind chronisch unterfinanziert, haben viel zu wenig Personal und auch zu wenig Sanktionsmacht, um wirklich mit Nachdruck zu kontrollieren. Das fällt immer wieder auf, nicht nur beim Thema Polizei.

  2. Das größte Problem in diesem Land ist die preußisch-/bayrische Zweiklassengesellschaft der Beamten und Nicht-Beamten. Beamte haben für ihr Fehlverhalten qua Gesetz und Klasse Freiheit vor dem Gesetz (Staatsanwälte und Richter sind ja auch Beamte). Die Verurteilungsquoten für Gewalttaten im Amt sind lächerlich, die für wahrheitswidriges Verhalten bis hin zu Urkundenfälschung und Betrug praktisch nicht existent.

    Das Grundübel für alle diese Probleme ist immer gleich: Fehlen von (wirksamer) Rechenschaftspflicht (d.h. wirksame Strafen bei Nichterfüllung der Rechenschaft).

    Dass ein Beamter bei einer verpflichtenden Auskunft lügen kann, … ich stelle mir da immer vor, dass ich das in meinem normalen Beruf tun würde… absolut unvorstellbar.

    Liebe Beamte, die Ihr hier mitlest: Euer Haufen stinkt und ist korrupt! Es ist an Euch eine neue Kultur zu etablieren und sich gegen das Vertuschen und Korrumpieren aufzulehnen. Auch Ihr solltet gegen Eure Sonderrechte Politik machen, weil es für alle besser wäre als es jetzt ist. Wir erwarten auch von jeder Firma ihre Kultur selbst zu korrigieren wenn sie schlecht ist. Solche Veränderung muss von innen heraus geschehen.

    Und noch etwas an uns alle: Wir demonstrieren gegen Politik- und Polizeiprobleme. Aber wir demonstrieren seltsamerweise nie gegen systematische Justizprobleme, wie das vollkommen unlogische Bevorzugen von Zeugenaussagen von Polizisten. Ich spreche nicht von Protesten vor einzelnen Gerichten, (Danke, Leute!) sondern davon öffentliche Aufmerksamkeit für dieses Problem zu erzeugen.

  3. „Liebe Beamte, die Ihr hier mitlest: Euer Haufen stinkt und ist korrupt!“
    Vielen Dank für diese eloquenten Worte, die eindeutig auf einer differenzierten Analyse beruhen. Damit haben sie mein Weltbild vollkommen geändert.
    Dass Sie für eine unvollständige Auskunft in der freien Wirtschaft Konsequenzen zu befürchten hätten, ist übrigens ausgemachter Blödsinn. Wen überhaupt, dann wären es Konsequenzen für das Unternehmen. Bei falschen Auskünften an die Presse nicht mal das. Aber das wird Sie wahrscheinlich auch nicht mehr aufhalten.

    Liebe Redaktion, wenn Ihr hier überhaupt noch mitlest: Derartige Entgleisungen und Unwahrheiten beruhen auf Eurer zutiefst selektiven Berichterstattung. Ihr duldet das, weil es sich (aus Eurer Sicht) gegen die Richtigen richtet. Wäre ähnlicher Käse mit rechter Stoßrichtung auf Facebook veröffentlicht worden, hättet ihr daraus eine Meldung darüber gemacht, dass Facebook Hetze duldet und daran auch noch verdient.

    1. Hi, danke für Deine Anmerkung. Die Kritik am Kommentar oben ist gerechtfertigt. Im Team wird die Moderation von den einzelnen Personen unterschiedlich gehandhabt, und weil ich keine Vollzeitstelle habe und nicht jeden Tag arbeite, übernehmen das oftmals andere für mich. Ich hätte den Kommentar nicht freigeschaltet und teile auch die dort geäußerte Pauschalisierung nicht. Ich weiß nicht, warum er durchgerutscht ist, ich habe das aber intern angesprochen.

      1. Und jetzt passiert, was immer passiert, wenn im Internet mal jemand ernsthaft auf die Kritik eines anderen eingeht: Es ist mir zutiefst unangenehm, dass ich Euch ein bewusst selektives Verhalten bei den Kommentaren unterstellt habe. Für Deine Person ist mir nun ganz klar, dass das nicht zutrifft. Ich habe ähnlich flach wie „Anonymous“ verallgemeinert. Das hätte mir nicht passieren dürfen.

        1. Anonymous ist kein exklusiver Titel. Das ist mehr so wie „Dr.“, nur ohne das ganze Brimborium.

          Ach Mist, Sie sind ja schon selbst auf „höchst selektiv“ eingegangen. In einem öffentlichen moderierten Forum wird das immer selektiv sein. Facebook wäre so viel besser, wenn es von Menschen moderiert wäre, fast egal wie die Regeln dazu aussehen. Ich würde es trotzdem verbieten, da alleine das Geschäftsmodell die damit wiederum eingebüßte Freiheit vieler nicht wert ist. Anderes Thema.

          Die Selektivität der Tagesschau geht in Ordnung? Ich frage mich immer, wie Angestellte des Staates das so sehen. Z.B. wurde bei der Urheberrechtsreform übel gelogen und getrogen, sowie ein Grundstein zur Schleifung des demokratiespezifisch verwendbaren Internets abseits der „Big Tech“ gelegt. Die Tagesschau hat dann einen Tag vor der Abstimmung doch noch einen Kommentar gebracht und inzwischen werden im ÖR immer öfter Stimmen aus dem fachlich kompetenten Umfeld eingeflickt. Insofern zu spät, als dass das Internet jetzt in EU-DEU vom Gesetz her eigentlich nicht mehr die Voraussetzungen für Demokratie bietet, bzw. etwas optimistischer formuliert: die Voraussetzungen für etwas anderes als (oder zur Not mit einem hohlen Rest von Ansichts-) Demokratie bietet. Geht sowas kommentarlos über die Tische?

    2. @Jana,
      mal ehrlich.
      „Die Kritik am Kommentar oben ist gerechtfertigt.“
      Aber zeitgleich:
      „Derartige Entgleisungen und Unwahrheiten beruhen auf Eurer zutiefst selektiven Berichterstattung. Ihr duldet das, weil es sich (aus Eurer Sicht) gegen die Richtigen richtet. Wäre ähnlicher Käse mit rechter Stoßrichtung auf Facebook veröffentlicht worden, hättet ihr daraus eine Meldung darüber gemacht, dass Facebook Hetze duldet und daran auch noch verdient.“
      Ganz ehrlich?
      Jetzt ist aber auch mal gut!

      Passt auf Euch auf – so etwas unreflektiertes geht ganz schnell in die falsche Richtung!

    3. Sie, als Beamter, haben ein besonderes Vorrecht unter allen Menschen dieses Staates. Sie haben das Recht Exekutivgewalt auszuüben. Ihr Tun oder Lassen hat erstmal Rechtskraft und muss aufwendig disputiert werden. Diese Gewalt kann ein Beamter persönlich ausüben, mit dem Verweigern eines Stempels, dem Anlegen von Handschellen oder mit dem schlichten Nicht-Bearbeiten einer Akte.

      Daraus erwächst Ihnen meiner Meinung nach besondere Verantwortung und damit auch Rechenschaftspflicht. Im Gegensatz zur individuellen Ausführungsmacht besteht aber keine wirksame individuelle Rechenschaftspflicht (siehe 2 Krähen und 1 Auge).

      Diese Asymmetrie besteht mitnichten in den Wirtschaft und schon gar nicht bis runter zum einfachen Arbeitnehmer. Dass sie bei Beamten besteht, zeigt der Blick in die Zeitung. (Stichworte: Polizeigewalt, institutioneller Rassismus)

      1. Wobei es auch in der Wirtschaft zu ähnlichen Konstrukten kommen kann. Immer wieder ist der Druck da, Geld verdienen zu müssen, und Menschen meinen, dass sie vielleicht nichts machen können o.ä. Klagen zu müssen bedeutet auch in der Regel ein hohes Risiko, den Job zu verlieren, so dass sich Sachen wie Wirecard plötzlich auch mal herausbilden können. Dass vorgesetzte nicht hinterfragt werden, dürfte ziemlich oft vorkommen. Hier wäre ein Grundeinkommen für „Querulanten“ hilfreich, damit sich ein Prozentsatz immer auch real wehren kann. Die Datensammelei und Social-Scoring-Affinität im Wirtschafts- und Herrschaftssektor sind ungebrochen und arbeiten gegen solche oder so ähnliche balancierende Konzepte.

        Beamte können ihren Status bis hin zu Pensionsansprüchen verlieren, und sind auf spezielle Weise gebunden. Ich frage mich, wie das mit Verfassungsteue und Beschwerdemechanismen da in der Realität aussieht.

  4. ‚Im vorliegenden Fall resultierte der Hinweis in den Akten aus einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, in das der Bremer Fußballfan verwickelt war. ‚

    Also, Zeuge?

  5. Hier sind alle wichtigen Infos für euren Antrag auf Auskunft aus der größten Datenbank des BKA ,,INPOL“ zusammengefasst:

    https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/AnfragenAuskunftserteilung/AuskunftserteilungSpeicherungenInPolizeilichenDateien/auskunftserteilungspeicherungeninpolizeilichendateien_node.html

    Hier den Text, den ich für meinen Antrag verwendet habe:

    Bundeskriminalamt

    DS-Petenten

    65173 Wiesbaden

    Antrag auf Auskunft über zu meiner Person gespeicherte Daten 
in polizeilichen Dateien/Aktensammlungen u.a. INPOL

    

Sehr geehrte Damen und Herren,

    

ich beantrage, mir Auskunft über die bei Ihnen und in der Polizeidatenbank INPOL zu meiner Person verarbeiteten Daten, die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage, die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind sowie die geplante Dauer der Verarbeitung zu erteilen.
    


    Angaben zum Auffinden gespeicherter Daten:

 XXX
    geboren XXX in XXX wohnhaft XXX

    Freundliche Grüße



    XXX

    @Netzpolitik.org Redaktion: Ihr könnt gerne die Tipps für den eigenen Antrag auf Auskunft aus der INPOL Datenbank unten in euren Artikel einfügen.

    Gruß

    1. Ich habe auch mal einen Auskunftsantrag an das BKA gestellt, nachdem mich Medienberichte beunruhigt hatten, laut derer selbst unbescholtene Bürger aufgrund von ungeprüften Anschuldigungen, Gerüchten oder Missverständnissen beim BKA als Straftäter verzeichnet sind. Die Antwort war (verkürzt gesagt): „Wir hatten beim BKA keine Daten über Sie gespeichert, aber jetzt haben wir Ihre Daten für drei Jahre im internen Vorgangsbearbeitungssystem des BKA gespeichert.“ Ich hatte jedoch genau einer solchen Speicherung meiner Daten schon in der Anfrage ausdrücklich widersprochen. Daher habe ich mich beim Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfD) über das BKA beschwert. Der BfD (damals noch geführt von Frau Voßhoff) hielt die Speicherung für rechtmäßig, weil das BKA „polizeiliches Handeln“ dokumentieren müsse. Dagegen habe ich Widerspruch erhoben, weil die Beantwortung einer Auskunftsanfrage Pflicht für jede verantwortliche Stelle ist. Auch eine Volkshochschule, eine Bank oder der Pizzalieferservice müssen Auskunftsanfragen beantworten, sodass darin kein polizeiliches Handeln zu erkennen ist. Darüber hinaus hatte das LKA NRW zuvor meine gleichlautende Anfrage beantwortet und anschließend sogar geschrieben, dass die Anfrage keine Datenspeicherung zur Folge habe. Der BfD blieb jedoch bei seiner Einschätzung.

      Heißt also: Wer wissen will, ob das BKA Daten über ihn oder sie gespeichert hat, der muss wissen, dass das BKA aus diesem Grund Daten über ihn oder sie speichert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.