Rote Warnung in der AppRiesenchaos um Recht auf PCR-Test

Menschen mit roter Warnung in der App berichten frustriert, dass Hotlines, Testzentren und Praxen ihnen Steine in den Weg legen statt einen kostenlosen PCR-Test zu ermöglichen. Die Berichte weisen auf eine unklare und widersprüchliche Kommunikation hin. Im Gesundheitsministerium ist das Problem bekannt.

Schild: Alarmstufe Rot
200.000 Menschen haben in der Kalenderwoche 44 eine rote Warnung in der Corona-Warn-App erhalten. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Markus Spiske

Die Inzidenz in Deutschland ist auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie. Noch nie haben sich so viele Menschen angesteckt. Mehr als 30 Millionen Mal wurde die Corona-Warn-App (CWA) seit ihrem Start heruntergeladen. Es gibt Millionen Nutzer:innen, die sie für sinnvoll halten und mit ihr einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten wollen.

Doch wer eine rote Warnung in der App bekommt und etwas tun will, erhält derzeit widersprüchliche Antworten. Laut Recherchen von netzpolitik.org wird Geimpften mit roter Warnung von Hotlines, in Arztpraxen und Testzentren oftmals nicht gesagt, dass sie einen Anrecht auf einen PCR-Test haben. Teilweise werden sie sogar abgewimmelt.


Hinweis, 25. Januar 2022: Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben in Anbetracht zu geringer Testkapazitäten beschlossen, den Zugang zu kostenlosen PCR-Tests zu beschränken. Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App soll künftig hierfür nicht mehr ausreichen.


Offizielle Stellen kommunizieren: Wer eine rote Warnung in der CWA hat, hat einen Anspruch auf einen PCR-Test in einem öffentlichen Testzentrum. Das Bundesgesundheitsministerium sagt gegenüber netzpolitik.org, es sei ausdrücklich geregelt, dass Menschen mit roter Warnung einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test hätten. Gesundheitsminister Spahn hatte einen kostenlosen Test schon vor über einem Jahr verkündet. In der Coronavirus-Testverordnung (PDF) ist dies allerdings nicht ganz so simpel geregelt, wie es das Ministerium darstellt und auch das FAQ auf der Seite des Ministeriums schränkt den Anspruch ein.

Screenshot Testverordnung
Der Anspruch ist in der Corona-Testverordnung geregelt. - Alle Rechte vorbehalten Bundesanzeiger

Mit den hohen Inzidenzen sind die roten Warnungen in der Corona-Warn-App auf zuletzt 200.000 pro Woche gestiegen. Doch viele klagen, dass die Sache mit den kostenlosen PCR-Tests alles andere als rund läuft. Netzpolitik.org liegen zahlreiche Berichte von Betroffenen vor, die nicht oder falsch über die Möglichkeit eines kostenlosen Tests informiert wurden. 

Chaos um den kostenlosen PCR-Test

In der Corona-Warn-App wird bei roten Warnungen die Nummer 116 117 angegeben. Es ist die Hotline der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Manche Personen werden dort trotz roter Warnung mit der Begründung abgespeist, dass sie doppelt geimpft seien und der PCR-Test dann nicht kostenlos sei. Andere Personen wurden so von ihrem Hausarzt abgewiesen, andere mit der Begründung, dass sie asymptomatisch seien.

So erging es Reinald Kirchner aus Mönchengladbach. Er wurde Mitte Oktober von seinem Hausarzt weggeschickt mit einer roten Warnung, besorgte sich dann selber Schnelltests. „Ich habe mich alleine gelassen gefühlt“, sagt er gegenüber netzpolitik.org. Gewünscht hätte er sich eine klare Ansage in der App oder vom Arzt – und vor allem einen PCR-Test.

„Wer mitdenkt, wird bestraft“

Rote Warnung
So sieht eine rote Warnung in der App aus. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot

Ähnliches berichtet Hanna Steffens* aus einer Stadt in Sachsen. Sie coacht hauptberuflich Führungskräfte, bekommt nach einem Seminar eine rote Warnung in der App. Sie ist doppelt geimpft, geht nach der Meldung mit Kopfschmerzen zu ihrem Hausarzt. Der sagt ihr, dass sie keinen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test habe. Auch in der Corona-Warn-App gibt es keinen Hinweis auf diesen.

Weil sie sich als Selbständige keine freiwillige Quarantäne leisten kann, zahlt Sie den PCR-Test aus eigener Tasche. Auch ihr Mann macht zur Sicherheit einen Test auf eigene Kosten. Steffens kritisiert: „Ich finde es nicht in Ordnung, dass die, die mitdenken und versuchen einen Beitrag durch Achtsamkeit zu leisten, für ihre Achtsamkeit bestraft werden.“

Auch Denise Kuckelberg* geht es so. Sie muss sich bei drei Ärzten durchfragen, bis sich endlich einer bereit erklärt einen PCR-Test zu machen. Der erste Arzt lehnt ganz ab, der zweite will den Test nur gegen Bezahlung machen, beim dritten klappt es dann endlich. Kuckelberg kritisiert, dass es so kompliziert ist: „Wir verlieren sonst den großen Benefit aus der CWA – die schnelle Unterbrechung von Infektionsketten durch die Kontaktwarnungen und folgende Testung.“ Sie hat sich vor Tagen bei der Kassenärztlichen Vereinigung ihres Bundeslandes beschwert – und noch nichts gehört.

Auch in den Testzentren scheint die Situation, wie man mit roten Warnungen umgeht, ungeklärt. Laut Berichten gegenüber netzpolitik.org gelang es einigen Personen, in einem privaten Testzentrum in Berlin mit der roten Warnung einen kostenlosen PCR-Test zu erhalten. In anderen Testzentren wurde darauf verwiesen, dass das Zentrum einen solchen Test nicht abrechnen könne. Hier wurde dann jeweils auf den Hausarzt oder ein landeseigenes Testzentrum verwiesen.

Aber auch bei den öffentlichen Testzentren, die die Länder betreiben, werden Menschen abgewiesen. Das berichtet Sabine Kinkartz, Redakteurin bei der Deutschen Welle. Von einem landeseigenen Testzentrum in Berlin wurde ihr gesagt, dass der kostenlose PCR-Test bei roter Corona-Warn-App nach den Wahlen abgeschafft worden sei: „Es gibt jetzt gar nichts mehr kostenlos.“

Hotlines verschweigen Test-Anspruch

Auch in der Hotline werden Geimpfte nicht direkt darauf hingewiesen, dass ihnen ein kostenloser Test zusteht. Das hat Tobi H. aus Göttingen erlebt. Nach dem Rückflug von einer Reise schlug die Warn-App Ende Oktober bei ihm und seiner Frau rot an. In der Hotline wiegelte man ab und sagte nichts von der Möglichkeit eines PCR-Tests. Tobi H. gab sich nicht zufrieden und organisierte seiner Familie selbst zwei Tage später einen PCR-Test beim Hausarzt. Er sagt: „Mich ärgert einfach, wie so oft in der Pandemie, dass es einem so schwer gemacht wird, das richtige zu tun. Wenn man die Selbstverantwortung wahrnehmen möchte, muss man sich ziemlich viel Mühe geben und gut informiert sein.“

Ähnlich erging es auch der Berliner Berufsschülerin, die ihren Namen nicht im Artikel lesen will. Nachdem sie eine rote Warnung bekam, rief sie in der Hotline an. Ihr sagte man, dass sie als doppelt Geimpfte keinen Test brauche. „Für mich kam das so rüber als würde ich keinen bekommen“, sagt sie gegenüber netzpolitik.org. Auch auf Nachhaken wurde ihr in der Hotline gesagt, dass sie keinen Test brauche, sie solle sich wieder melden, wenn sie Symptome habe. Am Ende ging sie trotz der Warnung zur Schule und Arbeit und testete sich dort mit Schnelltests.

Wir haben es selbst in der Hotline der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ausprobiert, die in der CWA im Zusammenhang mit der roten Warnung unter der Nummer 116 117 angegeben ist. Ein Mitglied der Redaktion rief an, sagte dass er doppelt geimpft sei und eine rote Warnung hätte. Er wurde nicht von selbst auf die Möglichkeit eines kostenlosen PCR-Tests hingewiesen. Als der Mitarbeiter der Hotline das Gespräch beenden wollte, fragte unser Redakteur nach einem kostenlosen PCR-Test. Die Antwort war: „Das steht ihnen frei, sie haben ein Anrecht darauf.“ Allerdings könne es sein, dass man bei den Testzentren weggeschickt würde oder zahlen müsse.

„Machen Sie sich keine Sorgen“

Auch die Berliner Corona-Hotline scheint nach einem Bericht von Kris S. nicht besser. Dort verband die Nummer bei den ersten beiden Anrufen fälschlicherweise mit einer privaten Handy-Mailbox. Der Berliner berichtet: „Als ich dann endlich eine Person am Telefon hatte, habe ich meinen Fall geschildert und als ich die zwei magischen Worte vollständig geimpft gesagt hatte, wurde mir versichert, dass ich mir keine Sorgen machen müsse.“ Er fragte nach einem Test und wurde vertröstet, dass ein solcher nicht nötig sei. „Hätte ich gewusst, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test hatte, hätte ich den sicher gemacht“, so Kris weiter. Sein Wunsch: dass die App Betroffene einfach zum PCR-Test schickt. Eigentlich sei es doch gar nicht so schwer: „Aufklärung und transparente Kommunikation ist eine super einfache Maßnahme, die meiner Meinung nach sehr viel Gutes bewirken könnte.“

Diese Recherche kann nur einen Ausschnitt liefern, wie mit roten Warnungen von Geimpften umgegangen wird. Wir haben auch Berichte erhalten, in denen die Betroffenen ohne Umschweife von Testzentren, der Hotline oder ihrem Hausarzt auf den kostenlosen PCR-Test hingewiesen wurden. Aber die Recherchen weisen darauf hin, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Und beständig finden sich mehr solche Berichte in den sozialen Medien.

Gesundheitsministerium: „Problem ist bekannt“

Woher der beschriebene Umgang mit den roten Warnungen bei Geimpften kommt, will uns weder das Bundesgesundheitsminsterium (BMG) noch die Kassenärztliche Vereinigung auf Nachfrage beantworten.

An den PCR-Testkapazitäten kann es nicht liegen, denn laut Branchen-Insidern soll es mehr als genug PCR-Tests geben. Die frühere Knappheit sei behoben, die Lager seien voll. Vermutlich ist die Hotline-Praxis auf eine Handreichung des RKI zurückzuführen. In einem recht komplizierten Schaubild ist der Umgang mit der roten CWA-Warnung geregelt. Bei asymptomatischen Fällen gibt es hier die Empfehlung, keinen PCR-Test zu machen. Diese Position spiegelt auch das BMG auf seiner Webseite wider, auch wenn es auf anderen Kanälen den Eindruck erweckt, dass alle einen Anspruch auf PCR-Test hätten.

Auf Anfrage sagt das Bundesgesundheitsministerium gegenüber netzpolitik.org öffentlich nur, dass wir „ein wichtiges Thema“ ansprechen. Es sei ausdrücklich geregelt, dass Menschen mit roter Warnung einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test hätten. Auf telefonische Rückfrage sagt ein Sprecher, dass die angesprochenen Probleme bekannt seien und das Ministerium daran arbeite, die Situation zu verbessern. 

Zeit zum Verbessern hatte das Ministerium allerdings schon lange. Schon im Oktober letzten Jahres hatte Gesundheitsminister Jens Spahn auf Facebook angekündigt, dass man mit roter Warnung auch ohne Symptome einen kostenlosen Test bekommen solle. Allerdings waren damals deutlich weniger Testkapazitäten vorhanden als jetzt. Das Gesundheitsministerium hatte fast ein Jahr Zeit, die kostenlosen Tests auch in der App und der Hotline klarzustellen – und hat dies offenbar bis heute versäumt.

Wir konfrontieren die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit unseren Erkenntnissen und erhalten vom Pressesprecher die lapidare Antwort: „Dieser angebliche Sachverhalt ist mir unbekannt.“ Wir sollten stattdessen bei einer Landesregierung oder dem Gesundheitsministerium nachfragen. Wieder wird die Verantwortung weitergeschoben.

Dabei sind die Beschwerden längst nicht mehr nur in den sozialen Medien zu hören. Auch bei der Verbraucherzentrale NRW gibt es Hinweise darauf, dass es für Betroffene nicht immer einfach ist, tatsächlich an einen kostenlosen PCR-Test zu kommen, sagt Christiane Grote, die dort für Gesundheitsthemen zuständig ist. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte es in Zeiten steigender Inzidenzen betroffenen Personen nicht unnötig schwer gemacht werden, einen PCR-Test zu erhalten, der sie nichts kostet. Die Verbraucherzentrale verweist auf eine Passage auf der Webseite des Gesundheitsministeriums in dem es heißt, dass bei roter Warnung kein strikter Anspruch auf einen PCR-Test bestehe, sondern nur ein „grundsätzlicher“. Grote sagt: „Hier muss es mehr Klarheit geben. Wer in der aktuellen Situation eine rote Warnung von der Corona-Warn-App erhält, sollte Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben – und dies sollte überall gelten.“

Schon in der nächsten Woche kommt eine neue Corona-Testverordnung. Es wird sich zeigen, ob sie mit den aufgezeigten Missständen bei den roten Warnmeldungen aufräumt – oder sie weiter ignoriert.

Update 11.11.2021 16:15 Uhr: 
Auf erneute Nachfrage sagt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums nun: „Es gilt, Test bei CWA-Warnung.“ Dabei lässt das Ministerium nun offen, ob es sich um einen Schnelltest oder PCR-Test handelt und verweist auf seine Webseite.

Update 15.11.2021 19:54 Uhr:
In Berlin kann bei roter Warnung ein kostenloser PCR-Test in den landeseigenen Testzentren gemacht werden. Hierzu haben wir mehrere Rückmeldungen, dass das derzeit funktioniert.

Update 16.11.2021 16:05 Uhr:
Ein Leser berichtet, dass es im Corona-Testzentrum München kein Problem ist, bei roter Warnung einen PCR-Test zu bekommen.

Update, 25.1.2022:
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben in Anbetracht zu geringer Testkapazitäten beschlossen, den Zugang zu kostenlosen PCR-Tests zu beschränken. Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App soll künftig hierfür nicht mehr ausreichen.

*Namen sind der Redaktion bekannt.

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22 Ergänzungen

  1. Das hier, sehr verehrte Damen und Herren, und so, das ist derjenige Teil der deutschen „Teststrategie“, den man am ehesten noch als Strategie bezeichnen könnte. Urdeutsch, und irgendwie auch… ein Test?

  2. Interessant ist auch, dass man in der Corona Warn App bei einer roten Warnung auf Teststationen aufmerksam gemacht wird und gleich einen Termin machen kann. Eigentlich praktisch. Leider sind
    diese Termine aber nur Schnelltest Termine, die man ebenfalls bezahlen muss.

  3. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen für Berlin.

    Gestern Nachmittag die Warnung in der CWA erhalten zu einer Begegnung Anfang letzer Woche. Doppelt geimpft und symptomlos. Im erstbesten Testpuff einen Schnelltest gemacht für 15 Euro, Ergebnis negativ.

    Gestern abend und heute früh etwas geforscht:

    116117:
    – bei zwei Anrufen niemand ans Ohr bekommen, nur Ansagen und dann Stille oder die Verbindung wurde getrennt
    – am Abend noch die App installiert und nach Corona-Test gesucht, über Emails kommt man dann auf die Website und es werden einem (als Berliner) Testzentren in Wittenberge, Halle und Leipzig angezeigt (aber nichts in Berlin). Voll dada.

    Bezirksamt Neukölln, Corona-Hotline
    – bin telefonisch nicht durchgekommen, hab aber per Email schnell Antwort erhalten
    – „Quarantäne nicht erforderlich, da vollständig geimpft, bitte AHAL und auf Symptome achten“
    – keine Antwort auf Frage nach Sinn und Möglichkeiten PCR-Test, auch kein Hinweis darauf

    Hausarztpraxis
    – bin telefonisch nicht durchgekommen, hab aber auf eine Email hin schnell einen Anruf vom Doc erhalten
    – „Quarantäne nicht erforderlich, da vollständig geimpft, bitte AHAL und bei Symptomen sofort melden“
    – hab nicht nach PCR-Test gefragt, da die Praxis am anderen Ende der Stadt ist

    Ohne die Tweets von Markus Reuter vor ein paar Tagen hätte ich gar nicht von der Möglichkeit eines PCR-Tests erfahren. Weiß jetzt aber auch nicht, wo und wie ich den konkret bekomme.

    Ich glaub ich lasse mich morgen nochmal Schnelltesten (dann dort wo es nurn Fünfer kostet) und gut ist.

  4. Ich lebe in Wien und da können wir 4 PCR-Gurgeltests pro Woche gratis machen und z.B. für die Schule müssen sich nicht geimpfte 1mal pro Woche damit testen

    Gibt es in Deutschland auch einzelne Bundesländer, in denen es gratis PCR-Tests gibt?

  5. Wer einen kostenlosen Test bekommt, ist in der Testverordnung (TestV) geregelt. Menschen die eine rote Meldung bekommen, sind nach §2 TestV Kontaktpersonen anspruchsberechtigt auf eine Testung. Eine Testung kann per PCR-Test, ein Antigen (Schnelltest), oder per Nukleinsäurenachweis erfolgen. Ein Anspruch auf PCR-Test besteht also zumindest lauf Verordnung keines Falls.

      1. Mit diesem Link finde ich die …
        Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis
        des Coronavirus SARS-CoV-2
        (Coronavirus-Testverordnung – TestV)
        Vom 24. Juni 2021

        Ich habe mit dem hier folgenden Link
        https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie.html

        nachfolgende aktuellere Verordnung gefunden:

        Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis
        des Coronavirus SARS-CoV-2
        (Coronavirus-Testverordnung – TestV)
        Vom 21. September 2021

        gefunden, die ab 11.11.2021 gültig ist.

        Damit steht dann in
        https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html#

        … ab dem 11. Oktober 2021 zu erbringen ….
        Welche Personen können grundsätzlich auch einen kostenlosen PCR-Test erhalten?
        Ein strikter Anspruch auf eine PCR-Testung besteht jedoch nicht, da auch eine Diagnostik durch Antigen-Tests möglich ist.
        … oder Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben.

        und weiter …

        In der Nähe befindliche Teststellen, die die Übermittlung von Schnelltest-Ergebnissen an die Corona-Warn-App (CWA) unterstützen, können über https://map.schnelltestportal.de/ gefunden werden.
        …. die Nutzenden können dann ein digitales Testzertifikat für PCR- und Schnelltests anfordern, das im Falle eines negativen Testergebnisses ausgestellt wird.

        Also erst Antigen, wenn positiv, dann PCR.

  6. Da fehlen mir ein bisschen die Worte.

    Ich hielt es von Anfang an für eine schlechte Idee,
    persönliche Daten wie Wegpunkte und Kontakte (auch noch zentralisiert!)
    wegzugeben.

    Aber wenn jemand sich dafür entscheidet seine Daten zu spenden, sei es
    – in der Hoffnung mitzuhelfen das die pandemische Situation besser wird,
    – um sich selbst zu schützen,
    – aus Unwissenheit bezüglich der post-pandemischen Konsequenzen, oder
    – einfach aus „Mitläufertum“

    dann sollte man diese Menschen auch entsprechend über ihre Rechte informieren.
    Das ist das MINDESTE was man von Politikern und Ämtern erwarten kann,
    wenn man freiwillig auf seine Grundrechte verzichtet.

    *Schaum vorm Mund*
    Ich finde diese Form einer s. g. Informationspolitk einfach respektlos.
    Alles muss man selbst herausfinden 😠 / zufällig im Internet lesen.

    *Schaum weggewischt*
    An dieser Stelle, herzlichen Dank an die Redaktion für diesen und andere Artikel.

  7. Ihr schreibt unter dem Screenshot „Alle Rechte vorbehalten Bundesanzeiger“. Die Corona-Testverordnung ist jedoch ein amtliches Werk nach § 5 (1) UrhG. Das heißt, der Text und das Bild sind gemeinfrei. Der andere Screenshot der Corona-Warn-App dürfte nicht die Schöpfungshöhe erreichen.

  8. Ich muss nochmal reingrätschen.
    „Dabei lässt das Ministerium nun offen, ob es sich um einen Schnelltest oder PCR-Test handelt“
    natürlich. Steht ja auch so in der CVTestV.
    Wenn ich geimpft bin, habe ich kein Recht drauf.
    Wenn ich genesen bin: auch nicht.
    Ganz klar. Warum? Weil keine Absonderung erfolgt.
    §2 (1) „vom öffentlichen Gesundheitsdienst _asymptomatische_ Kontaktpersonen nach Absatz 2 […] wenn die Testung _zur Aufhebung der Absonderung_ erfolgt.“

    Das ist vollkommen irre.
    Ich kann infiziert sein und alles rundrum (unwissentlich) anstecken und brauch mir keine Gedanken machen.
    Das ist in meinen Augen angeordnete Körperverletzung. Nicht nur ggü. Ungeimpften. Dabei ist nicht jeder Ungeimpfte ein Impfverweigerer.

    Nu schaun wa mal – soll ja doch wieder wenigstens kostenlose (Schnell)Tests geben.
    Wäre nur schön, wenn die Datenpannen bei den Teststellen (siehe gestern mit 200000 Datensätzen) endlich ein Ende hätten.

    1. Für Berlin – Gestern Abend Abendschau:
      Kontaktpersonen von Infizierten können im Gesundheitsamt nach Anmeldung einen kostenlosen PCR-Test machen.

      Mich würde ja mal interessieren, ob das jemand (zumindest in Wilmersdorf) ausprobiert hat. Wenn das nicht möglich war, dann dem Gesundheitsstadtrat Wagner einfach mal ne Mail schreiben… ;)

  9. Die Arbeitsweise der Bundesregierung in Sachen Pandemieprävention:

    In den Medien „Hui“.

    In der Praixis beim einzelnen Betroffenen „Pfui“.

    Generell: Die mediale Reichweite bei der Definition eines Problemes spielt die entscheidene Rolle dabei. Von „sehr großer Reichweite“ (Fernsehen/Internet/Rundfunk) bis „nicht existenter Reichweite“ (der Einzelne der das Problem hat) gibt es die Bandbreite mit all ihren Abstufungen von „wir haben KEIN Problem“ bis „wir haben ein MASSIVES Problem“. Das Unerträgliche dabei ist, dass diese Personen, die das Problem bei sehr großer medialer Reichweite als für nicht existent wahrnehmen genau um diesen zuvor geschilderten Zusammenhang wissen. Solange es nur sehr, sehr viele Einzelfälle bleiben, haben wir als Volksvertreter kein Problem als Volksvertreter wiedergewählt zu werden.
    Danke für eure Recherche, dass ihr die sehr, sehr vielen systematischen Einzelfälle zu einem Problem zusammenführt und das Offensichtliche für unsere Volksvertreter nochmal sichtbarer macht. Oder metaphorisch gesprochen: Ihr das Offensichtliche so sichtbar macht, dass unsere Volksvertreter es auch noch mit einem Auge erkennen können, denn die Sicht mit dem anderen Auge haben sie sich schon selbst bewußt verbaut. Getreu dem Motto: ohne das Zweite sieht man schlechter und was man nicht sieht existiert auch nicht.

  10. Für Bremen: Gesundheitsamt verweist auf Testzentren. Erstes weiß nichts von kostenlosen Tests und hat eine Terminanmeldung per Website, die unglaubliche Daten abfragt. Zweites bietet den Test zwar günstiger an als das erste, auf den Hinweis, bei roter Warnung sei der doch kostenlos, heißt es, das Kontingent an kostenlosen Tests sei für den Tag schon ausgeschöpft. Häh?
    Beides waren privat betriebene Zentren, das „öffentliche“ (von der KV) hatte an dem Tag geschlossen.

  11. Ich hatte mit roter CWA-Warnung Erfolg in einem Testzentrum der Firma Centogene. Die Anmeldung ist ziemlich kompliziert, aber man kann explizit angeben, dass man einen Anspruch auf kostenlosen Test wegen roter CWA-Warnung hat.

    Centogene hat Testzentren an den meisten großen Flughäfen sowie in Rostock, Wiesbaden und bei Darmstadt.

  12. Bei mir ist das in Karlsruhe gerade so gelaufen:

    Rote Warnung in der CWA. Hausarzt ist telefonisch nicht erreichbar, weil überlastet. 116117 sagt: Wenn geimpft und keine Symptome, dann kein Test. Testzentrum bietet kostenpflichtige PCR-Tests und kostenlose aufgrund TestV an, verlinkt aber für den Anspruch nur auf die TestV. Also habe ich den Support angeschrieben und gefragt, ob rote Warnung einen Anspruch auf kostenlosen PCR-Test bietet. Antwort: „Ja klar!“. Also habe ich für heute einen Termin gebucht, beim Check-In fragt die Mitarbeiterin, ob ich geimpft bin. Ich antworte wahrheitsgemäß mit ja, darauf sagt sie: „Dann hätte auch ein Schnelltest gereicht.“ Die PCR wurde dann trotzdem durchgeführt.

    Ich finde es unfassbar, dass es mit so viel Aufwand verbunden ist, sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

  13. Bei mir lief es gerade noch absurder (Ruhrgebiet):

    Rote Warnung CWA (nach Einkauf in der Stadt).
    Anruf beim Hausarzt (nicht der Arzt am Telefon) lief sinngemäß wie folgt:

    Ich: „Reicht eine rote Warnung, um einen kostenlosen PCR-Test zu bekommen?“
    Sie: „Ja, damit können Sie einen kostenlosen Bürgertest bekommen.“
    Ich: „Das ist schön, aber ich hatte nach einem PCR-Test bei Ihnen gefragt.“
    Sie: „Achso. Ne, eigentlich machen wir zuerst nur einen Schnelltest. Aber zwischen Schnelltest und PCR-Test ist ja kein Unterschied.“
    Ich: „Ähh.. doch. PCR-Test ist genauer und schlägt früher an.“
    Sie: „Nein. Ist ja nicht wie beim Schwangerschaftstest, dass da auf Hormone getestet wird.“
    Ich: „Schnelltests hab ich selber. Tschüss.“

    Unfassbar.
    1. Eine rote Warnung hat nichts mit einem (jetzt wieder) kostenlosen „Bürgertest“ zu tun.
    2. Nach mehr als 18 Monaten Pandemie weiß eine Person, die beim Arzt arbeitet nicht, dass es einen qualitativen und zeitlichen Unterschied zwischen den Testarten gibt. Das ist nach meinem Verständnis einfach unverantwortlich und mit einiger Sicherheit mindestens für diese Person auf andere ärztliche Themen übertragbar.

    Ich kann mich nur anschließen, dass es zu viel Aufwand ist, sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

    Ich bin doppelt geimpft (ca. 5 Monate her) und habe (aktuell) keine Symptome.
    Für einen nahenden Friseurtermin wollte ich dennoch mehr Sicherheit als einen Schnelltest haben. Geht wohl nicht.

    1. „… mehr Sicherheit als einen Schnelltest haben. Geht wohl nicht.“

      Naja, mehrere Tage nacheinander einen Schnelltest, oder zwei + warten, dabei den im für die Diagnose günstigen Moment machen, und wenn es geht, einen der besseren, was die Probenentnahme betrifft (selbst Profi, oder Arzt wo das richtig macht). Das wäre durchaus sicherer.

      „Aber zwischen Schnelltest und PCR-Test ist ja kein Unterschied.“
      Das deutet darauf hin, dass die Probenentnahme identisch ist. Ich kenne einen HNO der Schnelltests mit identischer (tiefer) Probenentnahme durchgeführt hat.

      Das ist zwar kein reines Würfelspiel, aber etwas können die Tests schon. Zudem sind wohl falsche Positive das größere Problem als falsche Negative (aufpassen vermutlich bei welchem und welcher Probenentnahme), wenn sich die Zahlen da nicht geändert haben. Insofern ist bei Verknappung der PCR-Plätze ein Schnelltest vorher schon keine so blöde Sache.

      Was mich allerdings wundert ist, dass so wenig über Verbesserung der Tests zu hören ist. Im Grunde müsste doch mit allgemeiner Virenerkennung viel mehr drinnen sein, als vor 10 Jahren. Vielleicht ist das wieder so ein Geldding, also im Grunde so eine Pandemiebekämpfungssache, auf die mal wieder keiner Bock hat, oder es geht einfach nicht besser, weil das Virus einfach nicht da ist, wo man mit einfacher Probenentnahme oder Anstechen für Bluttest wie beim Blutzuckermessen herankommt. Die Maschinen (+- Wartung) für PCR Tests o.ä. sind wohl auch nicht billiger geworden, letztlich wird die selbe Sorte Probe nur anders aufbereitet, da müsste eigentlich mehr drinnen sein, vielleicht gibt es ja irgendwann mal Bakterienpuffer, die einfach alle Viren vermehren, dann braucht es fast kein Einschicken mehr.

      1. Die „geringen falschen Negativen“ sind allerdings ein Kritikpunkt, da offensichtlich das Virus übertragbar tiefer sitzen kann, das kommt aus der Zeit, als man (noch?) „volles Rohr“-Stil Proben genommen hat. Hier wäre vielleicht der Verweis auf die Frage „Was läuft mit Tests, und wie viel Liter braucht ein VW auf …?“ eine stimmige Fortsetzung, denn den Verarschungsteil sollten wir da möglichst schnell ausmerzen, dafür die Tests anhand REALER BEISPIELE mit PCR-Gegentest einschätzen. Es müssten wohl weitere Zahlen dazu, die auf einer Seite der WHO bzw. europäischer und deutscher Pendants dann zu aktualisieren sind.

        Kommen wir da hin, dass eine Arztpraxis einen schnellen hochsensitiven Test hinkriegt, im Zweifel dann eben eine Probe weiter an ein Labor schickt, z.B. wenn positiv? Und bitte nicht komplitierter als die Probe hermetisch zu verpacken und zu verschicken…

        1. Wiederumwobei, der Hauptunterschied wirklich in der Menge der Viren liegt, die zu einem Positiven Befund bei der selben Probe führen. Da ist keine Magie bei.

          So ein Farbpuffer müsste eben aus wenigen Viren irgendwie eine irgendwie verlässliche, kaskadierende Reaktion herbeiführen, was offenbar irgendwie schwierig ist.

          Vielleicht gibt es irgendwann, mittels Fortschritt in Materialwissenschaft, Physik, Anwendung, irgendeinen Minispektrohraphen und Dings, wo dann eine Reaktion mit dem Virus auch in sehr kleiner Zahl detektiert werden kann, wofür man vielleicht nur den Puffer trocknen oder plattdrücken muss, o.ä.

  14. Ich habe heute bei der 116117 (Bayern) angerufen, da mein Sohn (12), erst einmal geimpft (also Status ungeimpft) eine rote CWA hat . Uns wurde gesagt, da der Kontakt länger als 48 h her wäre (es sind genau 48 h) und er asymptomatisch wäre, müsste er weder in Quarantäne noch hätte er Anspruch auf einen PCR-Test. Wenn wir das wollten, müssten wir den selbst zahlen. Das war dann wohl eine krasse Fehlinformation und wir werden uns morgen um einen PCR-Test bemühen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.