Nur ein Foto bei TwitterWir fordern das Ende des Abmahn-Unwesens

Die App „Ladefuchs“ ist kostenlos und wird von drei Freunden angeboten, um Elektromobilität zu fördern. Wegen eines Twitter-Fotos und einer österreichischen Abmahn-Masche muss einer der Elektro-Enthusiasten nun den Gegenwert eines Gebrauchtwagens an einen Abmahnanwalt in Wien überweisen. Sie erzählen in einem Gastbeitrag, wie das kam und was sich politisch ändern muss.

Die Gastautoren versichern, dass netzpolitik.org das Logo der App Ladefuchs verwenden darf.

Malik Aziz (@twittlik) ist verantwortlich für die Gestaltung der App „Ladefuchs“ und macht sonst in Design, Videoproduktion und Podcasts. Bastian Wölfle (@schlingel) ist verantwortlich für Android sowie API Code vom Ladefuchs und hauptberuflich angestellter Product Owner in einem Technologieunternehmen. Beata Hubrig ist Rechtsanwältin, auf unrechtmäßige urheberrechtliche Abmahnungen spezialisiert und vertritt Freifunker und Tor-Aktivisten, die unberechtigt abgemahnt wurden.


nachgestellt
Keine Sorge: Dieses Bild ist nachgestellt.

Im Oktober 2020 trafen wir eine Entscheidung, die uns später teuer zu stehen kommen wird: Wir mochten unser neues Logo mit dem Fuchs und diskutierten darüber, wie gut es wohl auf einem Auto aussähe. Dank der Google-Bildersuche fanden wir schnell ein schönes Foto eines weißen Tesla Model 3 von autofilou.at. Nach ein bisschen Photoshop saß der Fuchs halbwegs richtig auf dem Auto.

Wir beschlossen, das Bild zu twittern, denn es könnte der Community gefallen. Wir konnten nicht ahnen, was wir damit in Gang setzen würden.

Ohne Erlaubnis

ladefuchs woelfle
Gastautor Bastian Wölfle


Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst. Deshalb kurz zur Quelle: „autofilou“ ist ein Autoblog aus Österreich, betrieben von drei Jungs, die wie wir offenbar Spaß an (E-)Autos haben. Dazu drehen und produzieren sie unterhaltsame Youtube-Videos und schreiben fundierte Blogartikel. Alles sehr persönlich, mit Anspruch.

Wir erkannten uns dort wieder: Als Podcaster, E-Mobilisten und App-Entwickler einer kostenlosen App stellen wir auch gern anderen etwas kostenlos zur Verfügung. Der Youtube-Kanal des Blogs zeigt knapp sechshundert AbonnentInnen, eigentlich viel zu wenig für die irre Schlagzahl an Videos. Wir wollten daher die Kollegen unterstützen, haben wir doch zusammen eine Reichweite von deutlich jenseits der 10.000 FollowerInnen: So kam die Blog-URL mit auf das Foto.

Wir gingen davon aus, dass beide Seiten etwas davon haben. Über das Einholen von Erlaubnissen hatten wir nicht weiter nachgedacht, wir wollten aber unsere Quelle angeben: Unser nächtlicher Tweet enthielt dann das Foto mit der in das Bild gebrannten Fußzeile „geklaut bei autofilou.at“. Es kam ein bisschen positives Feedback zu unserem Remix, doch der Tweet war schnell vergessen.

Gastautor Malik Aziz

Dann kommen die Anwaltsgebühren

Ende November 2020 werden wir allerdings wieder an den Tweet erinnert: Im Briefkasten liegt per Einschreiben zugestellte Post aus Österreich. Es ist eine Abmahnung der Kanzlei Steinmayr & Pitner aus Wien. Es geht um unseren Tweet mit genau diesem Bild, welchen wir „auf unserer Seite“ (sic) veröffentlicht haben. Gemeint ist damit unser „ladefuchs“-Twitter-Account.

Verlangt wird ein Honorar für das Foto von 242 Euro. Das ist sicherlich nicht das günstigste Foto-Honorar, aber es erscheint uns im Rahmen. Doch dazu kommen Anwaltsgebühren plus Steuern in Höhe von 1.228,42 Euro. Verlangt wird auch, dass wir die Unterlassungserklärung auf einer Unterseite veröffentlichen.

43.200 Euro Streitwert?

Hätten wir einfach eine Rechnung über das Honorar bekommen, wäre sie inzwischen bezahlt und die Geschichte erledigt. Aber wie passen ein Honorar von 242 Euro und ein Anwaltsschreiben in fünffacher Höhe zusammen, welches für den Laien sehr nach einer fertigen Kopiervorlage aussieht?

hubrig, beata
Gastautorin Beata Hubrig

Die Kanzlei Steinmayr & Pitner klärt uns auf: Der konstruierte Streitwert des Unterlassungsanspruchs beträgt 43.200 Euro. Das wirtschaftliche Interesse von autofilou.at, eine erneute Nutzung des Fotos zu verhindern, soll also ca. beim Faktor 200 liegen. Begründet wird das aber nicht.

Als erste Amtshandlung löschen wir den Tweet. Dann suchen wir Rat bei Rechtsanwältin Beata Hubrig, die wir für ihre Mitarbeit am Abmahnbeantworter schätzen und die auf unrechtmäßige urheberrechtliche Abmahnungen spezialisiert ist.

Hubrig weist mit dem Hinweis auf grobe inhaltliche Fehler der Abmahnung die Ansprüche zurück. Sie teilt schriftlich mit, dass wir das Foto inhaltlich künstlerisch verändert und auch nie vorgegeben haben, Urheber zu sein. Für den Rechtsfrieden versprachen wir dennoch, die Nutzung des Fotos zukünftig zu unterlassen.

Bisher schienen uns 1.228,42 Euro für die kurzzeitige Twitter-Nutzung des Fotos und 297,50 € für unsere Anwältin schon viel, aber ein Streitwert von 43.420 Euro bringt uns als Privatpersonen an den Rand der Insolvenz. Der Tweet ist längst gelöscht und damit die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung aufgehoben. Aber eine Einigung erscheint dennoch aussichtslos.

Beim Handelsgericht

Im Januar 2021 reichen Steinmayr & Pitner Klage beim Handelsgericht Wien ein. Der Streitwert soll jetzt bei 35.000 Euro liegen. Das sind zwar 10.000 Euro weniger als bei einer außergerichtlichen Einigung, macht aber bei einem derart hohen Streitwert für uns keinen Unterschied. Innerhalb von vier Wochen haben wir die Möglichkeit, uns gegen die Klage zu verteidigen.

Wir brauchen ein Woche, um einen Rechtsanwalt in Wien zu finden, der sich den Fall ansieht. Eine Woche später erhalten wir die Information, dass es aussichtslos sei, sich gegen die Klage zu wehren. Insbesondere sei es mit dem EU-Recht vereinbar, dass wir außerhalb von Deutschland wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt werden können. Außerdem gibt es eine Zuteilung aller Urheberrechtsstreitigkeiten in Österreich an das Handelsgericht Wien.

Wir sind nur Freunde, die in ihrer Freizeit eine kostenlose App bauen, was sollen wir beim Handelsgericht? Trotzdem wartet Ende Januar eine Klage des Handelsgerichts Wien im Briefkasten. Wir werden als Privatpersonen nun verklagt vor einem Gericht, das sich vorwiegend mit Wettbewerbsrecht beschäftigt. Es ist ein Gericht, an dem eine Privatperson gar nicht auftreten darf, sondern nur Anwälte, in Person und vor Ort – und ausschließlich mit österreichischer Zulassung. Unsere Anwältin hat eine deutsche Zulassung, sie kann uns dort nicht vertreten. In Anbetracht des hohen Risikos und eines leeren Geldbeutels einigen wir uns auf das Abwarten des Versäumnisurteils und das Bezahlen der reduzierten Gebühren.

Ende April erreicht uns das Urteil. Die Klageschrift des gegnerischen Anwalts scheint für uns ungeprüft in ein Urteil überführt worden zu sein. Dass es sich bei dem Twitter-Bild um eine Bearbeitung handelt, dass eine Privatperson verklagt wird und dass durch die Löschung des Tweets die Urheberrechtsverletzung nicht besonders intensiv war und wir bereits das Unterlassen versprochen haben, das alles scheint nicht relevant zu sein.

gesamtkosten
Gesamtsumme: 3.448,40 Euro

Aber die Verfahrenskosten läppern sich. Da wir weiterhin keine österreichischen Anwälte sind, können wir keinen Einspruch einlegen. Wir können nicht mal anrufen und Bescheid sagen, dass Bastian keine Firma ist. Wir sind nicht sicher, ob das Handelsgericht hier überhaupt zuständig ist. Offenbar gibt die Rechtslage in Österreich das alles her, anders als in anderen EU-Staaten. Zu alledem kommen überraschend im Urteil mehrfache Gebühren hinzu und blasen damit die Endsumme auf nun 3.448,40 Euro auf.

Übrigens: Von diesem Haufen Geld bekommt autofilou.at weiterhin genau nur 242 Euro. Eine Mail, ein Tweet oder ein Anruf hätten genügt, um das direkt unter Gleichgesinnten zu klären, denn am Schluss sind wir alle genau dasselbe: Drei Freunde, die zusammen in ihrer Freizeit an etwas arbeiten.

Das eigentliche Problem

Im Nachhinein hätten wir uns gewünscht, dass wir autofilou.at vor Nutzung ihres Bildes gefragt hätten. Genauso hätten wir uns über eine E-Mail von autofilou.at gefreut, bevor die Sache über Anwälte lief.

Inzwischen konnten wir persönlich miteinander sprechen und wissen jetzt, dass es den Jungs so leid tut wie uns und sie niemals vorhatten, diese enorm hohen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu produzieren. Sie haben uns sogar ungefragt angeboten, zumindest das Honorar zurückzuzahlen oder zu spenden.

Das eigentliche Problem liegt nämlich im Urheberrechtssystem. Bei einer Bagatelle wie der privaten Nutzung eines Bildes auf Twitter, die sicherlich täglich tausende Mal passiert, ist völlig unverständlich, wie jemand auf den absurden Streitwert von über 43.000 Euro kommt. Bei solchen Summen wird im Rechtssystem sofort mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Ob wir einen Fehler gemacht haben, können wir bei einem derart hohen Streitwert nicht verhandeln. Es kann nicht richtig sein, dass sich Abmahnkanzleien finanziell an Laien gesundstoßen. Abmahnungen sind ein sinnvolles Werkzeug zwischen Firmen einer gewissen Größe, oft mit einer Rechtsabteilung. Gegen Privatpersonen sind sie hingegen reine Abzocke. Das zeigen auch die vielen Zuschriften von Betroffenen an uns, die wegen geringster Unachtsamkeiten (etwa: „Ich war noch als Admin-C bei einer Seite eingetragen, die mir mal gehört hat.“) fünfstellige Summen bezahlen mussten.

Durch die Inanspruchnahme eines Anwalts sind astronomische Gebühren entstanden, die mit der Urheberrechtsverletzung in keinem Zusammenhang mehr stehen. Auch wenn es an unserem Fall nichts mehr ändern wird, fordern wir das Ende des Abmahnunwesens und konkret:

  1. Abmahnungen dürfen nur zwischen Unternehmen einer gewissen Größe ausgesprochen werden.
  2. Es muss eine Schlichtungsstelle für Urheberrechtsverletzungen eingerichtet werden, für die man keine AnwältInnen braucht.
  3. Streitwerte müssen gedeckelt sein. Der Streitwert muss tatsächlich abhängig davon sein, wie hoch das wirtschaftliche Interesse der RechteinhaberIn wirklich ist. Dazu sollten (anders als heute) Fakten vorgetragen werden müssen.
  4. Solche Auseinandersetzungen gehören nicht vor ein Handelsgericht.

Es ist erfreulich, dass wir persönlich mit dem Fotografen alles klären konnten. Gleichzeitig frustriert uns nach all der ehrenamtlichen Arbeit der Verlust einer solchen Summe natürlich sehr. Wir hoffen auf eine fundamentale Änderung der rechtlichen Regelungen, damit es auch morgen noch Projekte wie den Ladefuchs geben kann.

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28 Ergänzungen

  1. Bei allem nötigen Respekt und auch Verständnis für den Ärger:
    „Wir wollten daher die Kollegen unterstützen, haben wir doch zusammen eine Reichweite von deutlich jenseits der 10.000 FollowerInnen: So kam die Blog-URL mit auf das Foto.“
    erscheint mir doch ein wenig anmaßend. Die „Kollegen“ haben sich vielleicht viel Arbeit gemacht, um das perfekte Bild hinzubekommen. Das Framing „wir sind doch alle coole, junge Leute“ bekommt doch spätestens dann Risse, wenn man sich anschaut, dass von den Autoren auch Spenden entgegen genommen werden. Es ist doch völlig irrsinnig, dass hier von den Gastautoren gefordert wird, dass ein „realistischer Streitwert“ festgelegt werden soll. Liegt der denn nun bei 0 Euro, weil die Gastautoren der eigenen Darstellung nur eine „Free-App“ anbieten, bei 6.500 Euro, weil das professionelle Fotoshooting so viel gekostet hat oder 150.000 Euro, weil die kostenlose App in zwei Jahren von einem Investor für diesen Wert übernommen wird?

  2. Gerade was den Abmahn Wahn angeht ist es sooo schade das sich die Piratenpartei so selbst zergelgt hat…… Da wäre mal ein politisches Gegengewicht notwendig gegen die Mainstream Parteien die das Urheberrecht statt dessen immer nur weiter verschärfen ohne auf die Menschen Rücksicht zu nehmen !

  3. Ich stimme den Autoren zu, dass ein Streitwert in der Sache von 30k bei einem privaten Twitter-Beitrag nicht verhältnismäßig ist. Die Restlichen Forderungen kann ich nicht ganz nachvollziehen.

    Abmahnungen haben einen schlechten Ruf, verhindern aber zunächst ein mögliches Gerichtsverfahren. Soll die Folge sein, dass Verbraucher für Urheberrechtsverletzungen keine Konsequenzen mehr tragen müssen? Das werden die Autoren nicht wollen, es würde auch dazu führen, dass jeder ihre Werke (Ladefuchs App, Fuchs Logo etc.) einfach verwenden/veröffentlichen/verändern kann. Das Urheberrecht gilt nicht nur für Firmen und es schützt auch nicht nur Firmen sondern auch Privatleute. Wenn das Urheberrecht verletzt wird, würde ohne die Möglichkeit einer Abmahnung dann nur ein direkter Weg zum Gericht bleiben. Grundsätzlich würde ich Abmahnungen daher nicht verteufeln.

    Ja, der Streitwert hat hier einen faden Beigeschmack. Ja, man kann über den Schutz und den aktuellen Stand des Urheberrechts diskutieren. Aber die Forderungen der Autoren gehen mir hier dann doch etwas zu weit.

    1. Urheberrecht gehört in Gänze abgeschafft. Niemand sollte das Recht an einer Idee haben. Wenn ein Unternehmen (oder eine Privatperson) verhindern will, dass ihre Werke von anderen kopiert werden, dann sollen sie eine Privatrechtliche NDA mit ihren Kunden unterzeichnen, bevor sie ihnen die Werke zur Verfügung stellen. In dieser NDA werden Vertragsstrafen vereinbart, die der Kunde bei Weiterverbreitung zu zahlen hat und das Unternehmen muss eindeutig beweisen können, dass genau dieser Kunde das Werk weiterverbreitet hat. (Ein individuelles kryptographisches Wasserzeichen für jeden einzelnen Kunden würde das möglich machen.) Wer keinen solchen Vertrag unterzeichnet kann nicht belangt werden. Was öffentlich einsehbar ist, ist automatisch gemeinfrei.

      1. Sorry Gwyn, was für eine Quatschargumentation. Zum einen schützt das Urheberrecht keine Ideen, sondern eben Werke und mal abgesehen von Lichtbildern und kleiner Münze vor allem auch Werke mir gewisser Schöpfungshöhe.
        Zweitens, „öffentlich einsehbar“ können Werke auch ohne Mitwirken des Urhebers werden, das kann aber nicht bedeuten, das „dann halt zu spät ist“.

      2. Es gibt kein „Urheberrecht an einer Idee“ (das wäre allenfalls beim Patentschutz annähernd der Fall), aber es gibt ein Urheberrecht an einem Werk.

        In einer Dienstleistungsgesellschaft, in der Medien und Unterhaltung einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor darstellen, kann man nicht auf den Schutz geistigen Eigentums verzichten. Derartige „NDA“ müssten also beim Verkauf eines jeden Buches, einer jeden CD/DVD/BR oder Kinokarte abgeschlossen werden und der Kunde müsste bei jeder Transaktion seine vollständigen Personalien angeben. Völlig unpraktikabel und mit immensen Transaktionskosten verbunden.

    2. „Das Urheberrecht gilt nicht nur für Firmen und es schützt auch nicht nur Firmen sondern auch Privatleute.“

      Den Teil kann man anzweifeln. Als Privatperson bekommt man praktisch nix (außer Prozessrisiko), wenn Zeitungen oder TV-Sender sich am erstellten Content bedienen, da ja kein wirtschaftliches Interesse dahinter steht. Jeder selbsternannte Fotograf/Werbetexter/Plakatkdesigner/Hutmacher kann dagegen gleich hunderte Euro als Schaden geltend machen.
      (Noch schlimmer ist es nur bei freier Open-Source-Software: da hat doch dieses eine Gericht mal ein Unternehmen das die Lizenzbedingungen verletzte zur Lizenzstrafe von 200% Lizenzwert verurteilt – was bei freier Software dann 2x 0€ beträgt. Bei solchen Urteilen haben kommerzielle Millionen-GmbHs natürlich nichts zu fürchten)

    3. Die Verwendung des Fotos ist höchstens 50,- EUR wert und das sollte auch der Streitwert sein.
      Und wieso haben die Jungs von autofilu die Sache nicht gestoppt, als sie gemerkt haben, wo der Hase läuft?
      Wenn ich an deren Stelle einen Anwalt beauftragte, und der würde so eine Abmahnaktion in meinem Namen starten, dann würde dieser Anwalt aber soetwas von mir hören, dass er das Mandat aber sofort(!) niederlegen würde!

      1. @Sebastian Du siehst das zu sehr aus Troll-Kundensicht. Versetze dich in den Abmahn-Troll: du willst Kohle, das geht mit Abmahnungen ganz gut am Fließband, doch du brauchst Kunden, um abmahnen zu können. In Topform ist es dir völlig egal, was deine Kunden wollen. Du musst sie nur akquirieren, dann hast du Munition für die Abmahn-Kanonen. Falls du einen solchen Troll in Aktion sehen willst, empfehle ich die Saga von Richard Liebowitz.

        https://www.techdirt.com/blog/?tag=richard+liebowitz

        Doch was tun, wenn du keine Kunden findest? Kein Problem, dann fabrizierst du einfach als Pseudo-Firma Pornos, lädst sie auf Torrent-Seiten und verklagst als Anwalt dann die Verbreiter der Filmchen. Siehe die niemals endende Story von Prenda Law (Paul Hansmeier und John Steele).

        https://www.techdirt.com/blog/?company=prenda+law

        Das sind beide Male Personen aus US. Informationen zu DE/AT Personen scheinen eher flach zu sein. Die Namen der Kanzleien sind bekannt, ja. Die dahinterstehenden Personen scheinen jedoch nicht so viel Profil zu haben oder ich bin einfach nicht informiert.

  4. huch, danke für den Artikel.
    Ich hatte ja keine Ahnung, dass es hier in AT so schlimm ist. Man bekommt ja sowas fast nur aus De zu hören.

  5. Mit Verlaub, die Autoren haben sich strafbar gemacht, indem sie ohne entsprechende Lizenzierung urheberrechtlich geschütztes Material für ihre Eigenwerbung nutzten. Unabhängig vom Streitwert ist dies eine Frechheit, die auch mit dem typischen „Influencer-Argument“ nicht besser wird.

    Hier nun den Bock zum Gärtner zu machen, weil man die strafbewehrte Unterlassung nicht im Vorfeld ordentlich klärte, sondern es wider besseren (komplexen EU-)Rechtswissens eskalieren ließ, sollte keine positive Kritik und schon gar kein Forum finden.

    1. Ja, das stimmt. Spätestens nach 2020 – 2013 sollte man vorsichtig sein mit dem, was man auf FB oder Twitter postet und nicht von einem selbst stammt.
      Dass die Aktion nicht rechtens war, streitet niemand ab und ich denke, ich wäre auch erst einmal ziemlich angepisst, wenn jemand mein Bild ungefragt verwendet.

      Trotzdem finde ich es merkwürdig, dass die Kanzlei keinerlei Begründung für den geschätzen Schaden angeben muss. Anscheinend haben die Jungs vom Blog auch keine solche Intention gehabt, also muss die Kanzlei das im eigenen Ermessen festgelegt haben.
      Und das ist mindestens eine genauso große Schweinerei.
      Ein paar Tausend Euro hätten es an dieser Stelle auch getan

    2. Nein haben Sie nicht. Es gibt keine stafrechtliche Norm die sowas verbietet.

      Wenn dann haben Sie eine urheberrechtsverletzung begangen.

      Und das wird gar nicht bestritten. Sondern ob dies in diesem kontext. So teuerer sein darf, warum man sich nicht ohne riesen folgekosten verteidigen kann etc.

      Und ob ueberhaupt eine ihrheberrechtsverletzung vorlag ist auch gar nicht geklaert worden weil die Kosten so hoch waren.

      1. @Wuestenschiff Es gibt keine strafrechtliche Norm die sowas verbietet? Sie kennen den § 106 UrhG?

  6. ObwohL ich die Abmahn-Industrie zutiefst verachte und „teeren und federn“ mir da als gutes Mittel einfällt, handelt es sich keineswegs bei dem Lade-App-Team um drei coole Hipster Studierende, sondern um Voll-Profis die einfach gepennt haben und es besser wissen. Bastian ist seit xxx Jahren bei bitsundso im Podcast und zumindest Ihm hätte das bekannt sein MÜSSEN.

    1. Die „Naivität“ wundert mich auch. Der Streitwert und letztlich auch die Anwaltskosten sind allerdings zweifelhaft. Da gehört eigentlich eine ständige Anpassung nach Sinn und Verstand hin, so eine Supervisionstruppe, die die Gesetze einschränken darf.

      Mit diesen Schwachsinnskonstruktionen würdet ihr einen Bürgerkrieg nicht einmal dann verhindert kriegen, wenn ihr es wolltet.

    2. Das Problem ist doch das jeder mal ein Fehler macht, das Recht sollte hier also nicht so gnadenlos sein wie es jetzt ist. Die Gesetzgebung gehört also schlicht mal reformiert und das auf EU ebene. Aber da entscheiden halt immer noch die Generationen der Internet Ausdrucker !

  7. Zitat…..Wir gingen davon aus, dass beide Seiten etwas davon haben…… sorry, aber das ist halt genau das, was echt nervt. Im Umgang mit dem Netz erfahrene Player stellen sowas voran?? ? Quatsch, nicht wahr? Der Hintergrund war doch eher und ungefragt, hey, wir schaffen Reichweite für Dich, also Mecker Du gefälligst nicht und sei froh, dass du nichts dafür bezahlen musst ! In etwa wie Veranstalter die Bands für die Ankurpelung Ihres Umsatztes in Ihrer Kneipe spielen lassen wollen und den Spruch mitgeben, hey, Ihr biete dir die Möglichkeit, bekannt zu werden, also sei froh, dass Du mich nicht dafür bezahlen musst. Klar ist das Verhältnis Anwalt zu Honorar absurd. Dennoch kein Mitleid, dass hätte ich bei den 13 jährigen noch gehabt, der keinen Plan von der Rechtslage hat, aber nicht bei Leuten die sich ganz bewusst die Leistung Dritter einfach ungefragt einverleiben.

    1. Ich finde es außerordentlich schade, dass privates Auftreten unter die ökonomische Brille gelegt wird. Der Rechtsstreit fand zwischen zwei Privatpersonen statt, die eine sehr ähnliche Affinität zu Elektrofahrzeugen verbindet.

      Als Default-Einstellung jeder Person bzgl. ihrem privaten Engagement ein wirtschaftliches Interesse zu unterstellen, ist wohl eher nicht in Ordnung, wa.

  8. Das Risiko am Ende alle Kosten tragen zu müssen, besteht bei einer gerichlichen Auseinandersetzung immer. Das bedeuetet aber nicht, dass das vor Gericht auch hält. Wer sich gegen einen Anspruch nicht verteidigt, sollte hinterher nicht meckern, wenn er die Kosten tragen muss. Und wer geschäftlich tätig wird, muss auch Geld für Rechtsverfolgung einplanen.

    Ferner kam die Eskalation zum Gericht nur zustande, weil die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde. Wer billig ohne Zahlung aus so einer Nummer raus will, hat eben Pech wenn der Gegner sich darauf nicht einlässt. Sonst muss der Rechteinhaber den Anwalt bezahlen. Wieso das gerecht ist, hat auch noch keiner erklärt.

    Was mich ärgert ist das Framing des Artikels. Fefe hatte das auch schon so unkritisch übernommen. Etwa der Satz „Zu alledem kommen überraschend im Urteil mehrfache Gebühren hinzu und blasen damit die Endsumme auf nun 3.448,40 Euro auf.“ – Diesen Wert hätte einem wohl jeder österreichische Anwalt vorher sagen können, wenn man ihn denn gefragt hätte. Wieso die Gebühren, die aus dem Gesetz folgen, „überraschend“ sein sollen, ist nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht ist das österreichische Gebührenrecht da etwas anders gestrickt, als das deutsche.

    Ganz nebenbei: In Deutschland wäre es im Grundsatz genau so gelaufen. Kein My anders. Wer sich gegen eine Klage nicht verteidigt und deswegen ein Versäumnisurteil kassiert, trägt die Kosten, auch bei einem herbeifantasierten Streitwert. Dass der Anspruch ggf. nicht schlüssig begründet wurde, wäre schon eher grober Schnitzer des Anwalts und daher unwahrscheinlich.

    1. Überraschend und skandalös ist der Streitwert. In diesem Fall klagte eine Privatperson gegen eine andere Privatperson vor einem Handelsgericht. Der Streitwert von insgesamt 35.000 € steht mit der gegenständlichen Urheberrechtsverletzung nicht im Zusammenhang.

      Der Streitwert dient alleine der Höhe des anwaltlichen Honorars. Er dient vielleicht auch der Einschüchterung, damit Abgemahnte sich gegen Abmahnungen nicht verteidigen, denn das Kostenrisiko ist zu hoch. War es nicht eher eine freie Benutzung als eine unrechtmäßige Nutzung? Wir werden es aufgrund dieses Streitwertes und dem Weg vor das Handelsgericht nicht erfahren.

      Der Beklagte gab die Unterlassungserklärung ab und beendete die Nutzung noch vor rechtmäßiger Abmahnung. So viel zu Deinem Framing ;-)

  9. Beata Hubrig sagt:
    5. Mai 2021 um 15:54 Uhr
    > Überraschend und skandalös ist der Streitwert.
    Nö, den hat der gegnerische Anwalt zur Grundlage gemacht. Ob das Gericht dies auch so sieht, hätte verhandelt werden können, das war aber nicht gewollt.
    > In diesem Fall klagte eine Privatperson gegen eine andere Privatperson vor einem Handelsgericht.
    Und? Wenn das die gesetzliche Festlegung bei Streitigkeiten im Urheberrecht in Ö. ist, dann wird sowas eben da verhandelt.
    > Der Streitwert von insgesamt 35.000 € steht mit der gegenständlichen Urheberrechtsverletzung nicht im Zusammenhang.
    Doch, tut er! Wenn der Gegner dies in seiner Klageschrift so behauptet.
    > Der Streitwert dient alleine der Höhe des anwaltlichen Honorars.
    Und die Gerichtsgebühren berechnen sich nach einem eigenen Streitwert?
    > Der Beklagte gab die Unterlassungserklärung ab und beendete die Nutzung noch vor rechtmäßiger Abmahnung.
    Ich lese im Text, dass Ende November die Abmahnung gekommen sei und als „erste Amtshandlung“ der Tweet gelöscht worden sei. Wenn die in der Abmahnung verlangte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, dann wäre die Klage vor dem Wiener Gericht
    zwar möglich, aber nicht erfolgreich gewesen! Im eigentlichen Text steht bloß nix davon, dass die verlangte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, sondern nur versprochen wurde, das Foto nicht mehr zu verwenden. Dafür wird aber der Eindruck erweckt, dass der genannte Streitwert von 43430 € die Forderung gewesen sei. Tatsächlich wäre mit der Zahlung von 1228,42 € RA Kosten und 242,00 € Honorar nach Veröffentlichung der Unterlassungserklärung die Sache zu Ende gewesen. Im Übrigen: Wenn die eigene Anwältin eine Gebühr von 297,- € verlangt, dann liegt dem ein Streitwert zwischen 4000 und 30000 € zur Grunde. Beim eigenen RA ist das also OK? Und wenn die Abmahnung rechtmäßig war, was soll dann der Punkt sein? Ich werde für unrechtmäßiges Handeln in Anspruch genommen, das passt mir aber nicht, weil _ich_ es bin?
    Im Übrigen gibt es auch in Ö. Prozesskostenhilfe, da Verfahrenshilfe genannt. Wurde die beantragt?
    Wenn ich es auf ein Versäumnisurteil ankommen lasse, dann fällt das Gericht dieses _nur_
    auf Grund des Vortrages der anderen Partei! Mach ich also nix, kriegt der Gegner Recht, egal wie absurd seine Forderungen auch sein mögen.
    Ich denke, es kann darüber diskutiert werden, ob Immaterielles gemeinfrei sein soll, ob es sowas wie einen Unterlassungsanspruch überhaupt geben kann, ob ich meine Interessen mit fachkundiger Hilfe einer dritten Partei durchsetzen darf. Sogar darüber, ob Rechtskundigen ein Honorar zustehen kann. Was aber nicht geht: Ich gönne mir ein Foto für lau, weil ich finde, dass ich demjenigen, dem das Foto gehört, damit etwas Gutes tue. Wenn der das dann nicht mag, bin ich eine arme Privatperson, die bös gegängelt wird. Werde ich dann vor Gericht gezerrt, ist es gemein, dass es einen gesetzlichen Verfahrensweg gibt. Und noch gemeiner, dass ich, wenn ich mich nicht vor Gericht verteidigen will, ich auch noch verknackt werde.
    Was genau will Netzpolitik eigentlich damit erreichen, wenn solche Beiträge veröffentlicht werden? Mit dem Label „Böse, böse Abmahnung“ jemanden eine Bühne geben, dem nicht das Recht, machen zu können, was immer er will, gegeben wurde? Immerhin hätte es ja einen Weg gegeben, zu versuchen, ohne hohe Streitwerte die Sache aus der Welt zu schaffen: Sich mit dem Eigentümer des Fotos zu einigen! Direkt, ohne Anwalt. Doch, das geht. Ohne Mandat kann der Anwalt auch in Ö. nicht Klage einreichen. Außer natürlich in eigener Sache.

    Große Größe ist auch das hier:
    > Genauso hätten wir uns über eine E-Mail von autofilou.at gefreut, bevor die Sache über Anwälte lief.
    Heißt nämlich nix anderes als: Der Geschädigte soll sich erstmal freundlich an den Geschädigten wenden. Um zu erfahren, was dem Schädiger genehm ist!
    Völlig überraschend ist ja auch, dass Österreicher ihre Rechte vor einem österreichischen Gericht geltend machen. Und dreister Weise nach österreichischem Verfahrensrecht. Wie denn, bitte, sonst? Wäre das nach deutschem Recht genehmer gewesen? Mit fliegendem Gerichtsstand, also da klagen, wo die größte Aussicht auf Erfolg besteht? Pressekammer Hamburg z. B.

    1. „Streitwert zwischen 4000 und 30000 €“

      Man kann es auch mal bei Bagatelle einordnen, und bei Absicht dann bei „absichtliche Bagatelle“. Man kann alles mögliche machen, z.B. den Streitwert um so niedriger ansetzen, wenn ein Bild im Internet bereits veröffentlicht ist, und wieder höher, wenn es oft geteilt wird. Man kann maximalentgelte für Crawler und Anwälte bei „Bagatellen“ bzw. solchen Sachen hier annehmen.

      Für ein bereits veröffentlichtes Bild 4000 Euro anzusetzen, ist aber schon zivilsatorisches Endstadium. Mal sehen wie schnell es diese pathetische Spezies einholt. Das Bild hat nahezu keinerlei finanziellen Wert. Weder ist es Kunst, noch kunstvoll, noch sonst irgendwas von Relevanz. Justitia ist nicht blind, sondern hat ein breites dummes Tuch um den Hals, und wird daran herumgezogen.

    1. Hat das nicht ein Geschmäckle, auf unser persönliches Engagement Werbung von einem Anwalt raufzuschmeißen?

      1. Wenn Sie das als Werbung auffassen möchten … ich hätte die wesentlichen Inhalte auch hierher kopieren können, aber ich wollte keine Urheberrechtsverletzung begehen.

        Mir erscheint die Kritik Ihres Kollegen an der hier praktizierten Vorgehensweise (Zurückweisung der Ansprüche aus der Abmahnung statt negativer Feststellungsklage) berechtigt. Wenn man die Abmahnung nicht akzeptieren, sich gegen die Ansprüche wehren und gleichzeitig das Kostenrisiko im Rahmen halten will, wäre das das Mittel der Wahl gewesen.

        Wäre das deutsche Gericht allerdings zu der m.E. naheliegenden Ansicht gekommen, dass es sich um die unberechtigte gewerbliche (siehe shop.ladefuchs.app) Nutzung eines fremden Fotos handelt, wäre bei einem Gegenstandswert von 6000 Euro (BGH vom 13.9.2018 – I ZR 187/17) das Kostenrisiko nicht viel geringer als die nun fälligen 3500 Euro gewesen. Zumindest hätte man jedoch mit kalkulierbarem Aufwand vor einem deutschen Gericht die Ansprüche bestreiten können.

        Ob es den Mandanten wichtiger war, möglichst günstig aus der Sache herauszukommen oder ob sie sich partout gegen (vermeintlich?) unberechtigte Ansprüche wehren wollten und dabei über die Kostenrisiken der jeweiligen Gerichtsstände aufgeklärt wurden, lässt sich dem Gastbeitrag jedenfalls nicht entnehmen.

        1. Selbst bei Ihrer falschen Annahme, es handle sich um gewerbliche Nutzung, hätte das Verfahren mit Versäumnisurteil um die 1000, – € in Deutschland gekostet. Das gesamte Prozessrisiko läge bei knapp 3000,- €.

          Ins Klageverfahren zu gehen, ist nie die erste Wahl. Für Anwälte um Geld zu verdienen, sicher, deshalb auch die Werbung, die Sie hier verbreiten?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.