NRWLaschet-Regierung will Demonstrierende wie Kriminelle behandeln

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW stellt sich gegen eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und will das Demonstrationsrecht empfindlich einschränken. Sogar die weißen Overalls von Klimademonstrant:innen sollen künftig verboten sein: Der Gesetzentwurf nennt sie in einer Reihe mit Nazi-Uniformen von SA und SS.

Polizeikette vor Demonstrierenden
Die Interessen der Polizei stehen beim neuen NRW-Versammlungsrecht im Vordergrund, sagen Kritiker:innen. (Symbolbild) CC-BY-NC 2.0 endegelaende

Die schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen unter Ministerpräsident und CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet will nach der Sommerpause ein Versammlungsgesetz beschließen, das im Vorfeld für Kritik und Proteste sorgt. Kritiker:innen sehen in den Plänen der Landesregierung autoritäre Tendenzen.

Der Gesetzentwurf der Laschet-Regierung nennt die weißen Maleranzüge, die Demonstrant:innen bei manchen Klimaprotesten seit Jahren tragen, in einer Reihe mit Springerstiefeln und Uniformen der Nazi-Organisationen SS und SA.

Ein Protestbündnis, das schon zahlreiche Demonstrationen organisiert hat, wirft der Landesregierung vor, sie wolle Axt an dem für das Versammlungsrecht wichtigen Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 1985 anlegen.

Damals befasste sich das höchste Gericht erstmals mit dem Versammlungsrecht und legte es in einer Grundsatzentscheidung zu Gunsten von Demokratie und Demonstrierenden aus. Der Beschluss sieht hohe Hürden für Demonstrationsverbote vor und niedrige Hürden für Bürger:innen, um eine Demonstration durchzuführen.

Das nordrhein-westfälische Vorhaben stelle nun jedoch nicht die Versammlungsfreiheit in den Vordergrund, sondern die Gefahrenabwehr und damit Staat und Polizei, so das Bündnis.

Friedliche Demos gegen Nazis erschwert

In der Kritik stehen gleich mehrere Paragrafen des Gesetzes. So soll der Versammlungsleiter einer Demo deutlich mehr Pflichten bekommen. Laut dem Versammlungsrechtsexperten Clemens Arzt wird er im Gesetz in die Rolle eines quasi-polizeilichen Verantwortlichen gebracht.

Bei Gegendemos, zum Beispiel gegen einen Nazi-Aufmarsch, sind in Zukunft schon „einfache Störungen“ und „Behinderungen“ verboten. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert, dass auch friedliche Gegendemonstrationen mit lautstarker Musik oder Sprechchören mit dem Paragrafen de facto aufgelöst werden könnten. Die Abgrenzung, was erlaubte Meinungsäußerung und was verbotene Störung ist, sei für Versammlungsteilnehmer:innen durch das Gesetz nicht erkennbar.

In der Gesetzesbegründung werden sogar sogenannte Blockadetrainings im Vorfeld von Demonstrationen als „rechtswidrig“ eingestuft. Dies widerspricht laut der Stellungnahme von Clemens Arzt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Ein freiheitliches Versammlungsrecht hingegen würde die Versammlungsfreiheit beider Demonstrationen schützen, aber Gegenprotest in Hör- und Sichtweite ausdrücklich ermöglichen.

Namentliche Erfassung von Ordner:innen

Laut dem Entwurf soll die Polizei in Zukunft die Anweisung erteilen können, dass Ordner:innen auf Demonstrationen namentlich gegenüber der Polizei genannt werden müssen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen.

Da es sich bei den Ordner:innen um Versammlungsteilnehmende handelt und diese meistens aus den politischen Initiativen und Bündnissen selbst kommen, bietet sich hier zudem ein Einfallstor für den Staat, um politische Strukturen auszuleuchten. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Landespolizeien teilweise ausführliche Demonstrationsberichte an den Verfassungsschutz weiterleiten.

Polizeirechtsprofessor Arzt bemängelt, die Regelung führe faktisch zum Recht der zuständigen Behörde, jederzeit eine Zuverlässigkeitskontrolle gegenüber allen Ordner:innen durchzuführen. Die Schwelle zu einer solchen Datenerhebung müsse jedoch höher sein. Selbst in Bayern sei diese Schwelle höher. Dabei ist der Freistaat für sein strenges Versammlungsgesetz bekannt.

Arzt geht davon aus, dass diese Datenerhebung und -speicherung es für Demo-Veranstalter:innen deutlich schwieriger machen würde, für den Ordner:innendienst Freiwillige zu finden. Er weist darauf hin, dass „die Dauer einer zulässigen Speicherung dieser Daten an keiner Stelle geregelt wird“.

Die Initiative „Parents for Future“ kritisiert, dass alleine das Führen aller Namen von Ordner:innen bei großen Demonstrationen logistisch gar nicht möglich sei und so Demonstrationsverbote gerechtfertigt werden könnten.

Demonstration in Nürnberg 2019
Das Bundesverfassungsgericht sieht in Demonstrationen „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“. In NRW will man das offenbar nicht. (Symbolbild) - Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Markus Spiske

Polizei-Kontrollstellen vor der Demo

Erleichtert wird durch das neue Versammlungsgesetz auch die Aufnahme und das Speichern von Übersichtsaufnahmen per Drohne oder Helikopter. Diese sollen schon möglich sein, wenn die Demonstration „unübersichtlich“ sei, was allerdings ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Wegen ihrer Unbestimmtheit könnte diese Formulierung laut Clemens Arzt schon Luftaufnahmen bei einer Teilnehmerzahl von 50 Personen erlauben können. Bei fortschreitender technischer Entwicklung biometrischer Erkennung sind auch solche Aufnahmen geeignet, um später Personen zu identifizieren. 

Entgegen anderen neuen Landesversammlungsgesetzen wie in Berlin oder Schleswig-Holstein führt das Gesetz nun explizit „Kontrollstellen“ bei Demonstrationen ein, bei denen ohne jegliche Tatbestandsschwelle die Identität von Demonstrant:innen überprüft sowie Sachen und Personen durchsucht werden können. Zwar sind solche Vorkontrollen heute auch schon möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn ein unfriedlicher Verlauf oder Straftaten zu erwarten sind.

Die Gewerkschaft ver.di sieht in den Kontrollstellen einen erheblichen Eingriff in das Versammlungsrecht. Solche Regelungen wirkten abschreckend auf Bürger:innen, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen möchten, heißt es in der Stellungnahme gegenüber dem Landtag.

Maleranzug = SA-Uniform?

Auszug aus der Begründung des Gesetzentwurfes
Auszug aus der Begründung des Gesetzentwurfes, S. 77. - CC-BY 2.0 Landtag NRW / Markierung: netzpolitik.org

Das im Versammlungsgesetz des Bundes enthaltene Uniformierungsverbot, das wegen der Erfahrungen von SA-Aufmärschen in der Weimarer Republik eingeführt wurde, geht der nordrhein-westfälischen Regierung augenscheinlich nicht weit genug. Sie will es deshalb zu einem sogenannten Militanzverbot ausweiten. In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass damit auch eine einheitliche farbliche Kleidung oder weiße Maleranzüge gemeint sind.

Diese weißen Overalls, die bei den Klimaprotesten in Garzweiler 2019 genutzt wurden, stellt der Gesetzentwurf historisch in eine Reihe mit uniformierten Aufmärschen von SA und SS. Dabei attestiert er ihnen wie auch Marschtritt und Trommelschlagen eine „suggestiv-militante, aggressionsstimulierende und einschüchternde Wirkung“. 

Menschen ziehen bei einem Protest über Felder
Die hier von Demonstrant:innen bei einem Klimaprotest genutzten weißen Overalls stellt die Begründung des Gesetzentwurfs in eine Reihe mit den Uniformen von SA und SS. - CC-BY-NC 2.0 endegelaende

Organisationen von Fußballfans fürchten, dass auch die Trikots ihrer Mannschaften in Zukunft Grund für ein Eingreifen der Polizei sein könnten. Sie kritisieren an diesem Paragrafen auch, dass Formulierungen wie ,,in vergleichbarer Weise‘‘ und ,,Gewaltbereitschaft vermittelnd‘‘ bzw. ,,einschüchternd‘‘ dermaßen vage formuliert seien, dass jeder Fanmarsch unter diese Begriffe gefasst werden könnte. Sie begründen ihre Sorge auch damit, dass eine Stellungnahme von Norbert Ullrich der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung zum Gesetzentwurf genau hier ein polizeiliches „bestehendes praktisches Bedürfnis“ anspreche. Auch Clemens Arzt kritisiert, dass die im Gesetz genannte „einschüchternde Wirkung“ nicht genau definiert sei.

In der Bannmeile des Landtages in Düsseldorf, also der unmittelbaren Zone um das Parlament, soll in Zukunft nicht der „Verbotsvorbehalt“ gelten, sondern ein „Erlaubnisvorbehalt“. Das ist ein gravierender Unterschied, denn in Deutschland sind Demonstrationen prinzipiell erlaubt, sie müssen nicht wie in autoritären Systemen genehmigt werden, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen verboten werden. Die in Nordrhein-Westfalen geplante Regelung für Demonstrationen in Parlamentsnähe weicht vom seit 1945 gängigen Recht in Sachen Versammlungen ab.

Protest in der Landeshauptstadt

„Versammlungen stellen ein Stück ursprünglich-ungebändigte unmittelbare Demokratie dar und sind geeignet den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“, sagt Gizem Koçkaya, Sprecherin des Protestbündnisses. „Die Einführung eines Versammlungsgesetzes in NRW nach Vorlage der schwarz-gelben Landesregierung dreht die autoritäre Spirale gefährlich weit nach oben.“

Für den kommenden Samstag ruft ein breites Bündnis, dem unter anderem Parteien, außerparlamentarische Initiativen  und Fußballfans angehören, zu einer Demonstration um 13 Uhr in Düsseldorf auf – vor Verabschiedung des Gesetzes.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass das Versammlungsgesetz „in der kommenden Woche“ beschlossen werden soll. Richtig ist, dass es nach der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden soll.

17 Ergänzungen

  1. Von Armin Laschet habe ich nichts anderes erwartet. Er hält bekanntlich nicht viel von Protesten fürs Klima und nutzt auch gerne mal den Brandschutz als Vorwand um Proteste aufzulösen.

    Zitat von Armin Laschet:
    „Ja. Ich brauch‘ auch n‘ Vorwand, sonst kann man dort nicht tätig werden. Ich wollt‘ den Wald räumen. Ich wollt‘ den Wald räumen.“
    https://www.youtube.com/watch?v=SYXrBalh80Y

    1. Laschet ist ein knallharter Reaktionaer, den viele als leicht vertrottelt unterschaetzen. Trump war halt keine Ausnahme, Trump war ein Vorbild fuer viele „konservative“ Politiker und das neue „normal“. Laschet ist Realitaet und Legalitaet voellig egal, wenn es um seine Interessen geht, hat er schon mehrfach vorgefuehrt.

  2. Die CDU wie immer so christlich & demokratisch und die FDP so liberal, wie man sie kennt.

    Warum schaffen wir das Bundesverfassungsgericht nicht einfach ab? Den Regierungen und Regierungsfraktionen sind zentrale Entscheidungen inzwischen ja doch egal.

  3. Auch wenn Sie von Netzpolitik.org das möglicherweise nicht so gerne hören werden:
    Die Art und Weise, wie mit den Corona-kritischen Leuten auf ganzer Breite umgegangen wurde hat sich als absolut zielführend erwiesen und wird nun wohlerprobt auf andere Gebiete ausgeweitet.

    Nun trifft dieses Schwert auch Campact, die aktivistischen Klimaschützer und „Linksliberalen bzw. Linken“, die sich entweder aktiv vor den Karren der Propagandamaschine, die alles anders Denkende und Funktionierende pauschal als Rechts- oder Linksradikal, abweichlerisch, querulantisch etikettiert hat spannen lassen oder sich nicht gewagt hat, gegen dieses Unheil stiftende Prozedere zu protestieren.

    Campact und andere hatte ich wegen des diesbezüglichen Aktivismus in ihrem Newsletter diesbezüglich mehrmals kontaktiert, vor dem aufgebauten „Drall“ dieser Kugel gewarnt und mich letztlich von ihnen verabschiedet, als klar war, dass man das dort nicht verstehen wollte.

    Sehr bedauerlich, die jahrelange kopflose Ralley around the Flag mit ihrem diffamierenden, populistischen Feindbild-Konzept über nahezu alle Medien und Organisationen hinweg wird noch knallharte Konsequenzen mit sich bringen, in Fragen der Zensur von Meinungsäußerung in Kanälen der Social Media, im Demonstrationsrecht, …….. in unserem menschlichen Miteinander.

    Das ist das „long-Covid“ unter dem die Bürgerliche Gesellschaft künftig leiden wird, und sie hat selbst aktiv dazu beigetragen.

    Sch****!

      1. Nun gut, mein Kommentar wird nicht wirklich viel zum Artikel beitragen, aber ich finde, diese souveräne Antwort von Markus Reuter verdient Beifall: *klatsch*

  4. Hätte es nur die Querdenker Demos betroffen, hätte Netzpolitik.org vermutlich laut Beifall geklatscht.

  5. Mit dem Hintergrund des erst kürzlich erschienenen Verfassungsschutzbericht könnte man ja zweifellos behaupten, dass der Konservative Block hier ein gesondertes Interesse verfolgt. Gesetze anpassen um demokratisch-Andersdenkende mundtot zu machen ist, aus Menschenrechtlicher Sicht, absolut kein politisch- legitimes Mittel, ebenso wenig wie linken Aktivismus zu kriminalisieren.
    Eine friedliche Gesellschaft ist denkbar, aber nur
    konsequent – antifaschistisch möglich!

  6. Ein Ensemble aus gleichartiger Kleidung sei Suggestiv-Militant, Aggressionstimmulierend und Wirkt Einschüchternd. Das ist der Sinn von militaristischen Uniformen, wie sie Polizei – grad in Riot-Gear, Faschisten und Militär tragen und sind vorranigiges Kennzeichen autoritaristischer Akteure. Das ist nicht Funktion oder Wirkung von Uniformen, wie sie Feuerwehr, Ärzte und Medics tragen. Ableitbar bliebe, dass die Wirkung einer Uniform von ihrer Gestalt abhängt und von anderen Vereinbarungen und kultureller Prägung abhängig sein muss.
    Die Gleichsetzung wird in der Vorlage aber noch ausgeweitet. Grad nach dem historischen Einschnitt des deutschen Faschismus keine differenzierte Bewertung von pro-demokratischen (Gegen-)Protesten gegenüber faschistischen, reaktionären Demonstrationen oder öffentlichen Veranstaltungen zu machen, beweist nichts als komplette Ignoranz, Unbelehrbarkeit oder ist Zeichen weit fortgeschrittener Demenz.

    1. Naja, das ist intellektuell verwandt zur Festschreibung von Uploadfiltern per Gesetz, wobei es technisch nichts gibt, was z.B. Satire oder Protest, oder auch nur Zitat korrekt erfassen kann.

      Entspricht schon dem Prinzip, alles zu verbieten, weil es schwarze Schafe gibt. Der Vorteil ist, wie sich die Politik winden wird, wenn es um die Frage geht, warum man das nicht im Wirtschaftssektor auch so macht.

    2. Halten wir das mal fest: Diejenige Gruppe, die mittlerweile auf so ziemlich jeder Demonstration in gleichartiger (und zudem hochprotektiver) Kleidung auftritt und dabei suggestiv-militant, aggressionstimmulierend und einschüchternd wirkt, ist die Polizei.

      Ich bin sehr dafür, diese suggestiv-militante, aggressionstimmulierende und einschüchternd wirkende Gruppe in Zukunft wieder in ihre Schranken zu weisen und ihr unter anderem auch klar zu verwehren, als Störer:innen die Grundrechte von friedlich Demonstrierenden zu verletzen. Die von dieser militanten Gruppe wiederholt ausgehenden Delikte wie u.a. versuchte und vollendete einfache, zum Teil schwere sowie gefährliche Körperverletzung mit seriell mitgeführten Schlagwaffen, sowie Geiselnahme müssen selbstverständlich mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt und bestraft werden. Dann kehrt hoffentlich auch wieder Ruhe ein auf den Straßen und in den Wäldern.

  7. Es heißt ja immer: Man soll keine Böswilligkeit unterstellen, wenn Unwissenheit/Unfähigkeit als Erklärung ausreicht.

    Ich frage mich bei so etwas nur, wo die Unfähigkeit aufhört und die Böswilligkeit anfängt. :(

  8. „CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet will […] ein Versammlungsgesetz beschließen, das im Vorfeld für Kritik und Proteste sorgt.“

    Kann gar nicht sein. Er schaut und redet doch so nett in die Kamera. So in etwa ist die Wahrnehmung vieler(Unionswähler).
    Wie sonst ist zu erklähren, das Herr Laschet gewählt wird?
    2021, nicht … -sucht euch was aus.

    1. Nach Aussehen wählen 2021… es lernt sich nie aus!

      Man darf wirklich nicht an des Positive denken, das ist in der Regel 100% PR, wenn überhaupt, dann kann Unsicherheit oder wenigsten Ungewissheit zum Ziel führen. Aber nur so lange, bis es sich als Masche lohnt. Ablehnung geht natürlich immer.

  9. Diese Regierung und Landesregierungen müssen vom Grund her erneuert werden.
    Man sollte sie alle einer „Chemo“ unterziehen um das kranke in ihnen zu zerstören.
    Erst wenn das geschehen ist, kann man an einen Neuaufbau der Demokratie denken.
    Die alten Strukturen sitzen zu fest, besonders auch in den muffigen Amtsstuben. Die Aufrechterhaltung des „Beamten tums“ ist eine überholte Tatsache.
    Die Bürger sollten sich, immer wenn sie an die Wahlurne treten, vorher 1000%tig über die Kandidaten informieren was deren Ziele sind und wohin sie streben.
    Die zur Zeit „Regierenden“ befinden sich allesamt in einer Blase von Arroganz und überhöhter Selbsteinschätzung.Sie sind sich nicht mehr bewusst, dass sie „Volksvertreter“ sind. Sie betrachten demokratisch gewählte Oppositionelle als persönliche Feinde, die sie bekämpfen müssen mit allen Mitteln. Dies kann aber nicht der Sinn einer Demokratie sein.
    Lobbyismus ist der größte Feind der Demokratie, dass kann man gegenwärtig auch besonders stark beobachten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.