#NotYourSourceKampagne fordert Schutz von Journalist:innen vor dem BND

Reporter ohne Grenzen fordert Verbesserungen beim umstrittenen BND-Gesetzesentwurf. Die Kampagne #NotYourSource soll auf die Probleme bei geheimdienstlicher Überwachung aufmerksam machen. Sie appelliert an den Bundestag Massenüberwachung einzudämmen und ausländische Medienschaffende nicht mehr in Gefahr zu bringen.

Fotograf fotografiert Passant.
Neues BND-Gesetz gefährdet Journalist:innen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tim Mossholder

Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert mit der Kampagne #NotYourSource dazu auf, den Bundestag durch öffentlichen Druck zu einer Überarbeitung des BND-Gesetz zu bewegen. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von ROG im Mai letzten Jahres liegt dem Bundestag ein Gesetzesentwurf vor, der das in Teilen verfassungswidrige BND-Gesetz nun erneuern soll. Das Gesetz regelt die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Geheimdienstes sowie seine Kontrolle.

Der vorliegende Entwurf schützt laut ROG ausländische Journalist:innen immer noch nicht ausreichend. Die NGO sprach bereits nach dem ersten Entwurf konkrete Empfehlungen aus und forderte die Bundesregierung auf, für den Geheimdienst eine „verfassungskonforme Grundlage für die künftige Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung zu schaffen“. Nach der ersten Beratung vor zwei Wochen überwies der Bundestag den Entwurf dennoch zur weiteren Beratung an den Innenausschuss.

Die Kampagne #NotYourSource soll auf die Schwachstellen der BND-Reform aufmerksam machen und fordert einen umfassenderen Schutz für Journalist:innen und ihre Informant:innen.

BND-Gesetz ist verfassungswidrig

Die Bundesregierung hat Ende 2016 bereits eine Reform des BND-Gesetzes verabschiedet. Es regelt unter anderem die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland. Wie netzpolitik.org berichtete war die Reform, 2016 schlimmer als von Datenschützer:innen erwartet, illegale Überwachungsmethoden wurden legalisiert und die Befugnisse des Geheimdienstes sogar ausgeweitet.

Die Reform erlaubte die Überwachung ganzer Telekommunikationsnetze. Metadaten durfte der Geheimdienst von allen sammeln, die nicht klar als Deutsche erkennbar sind. Festgelegt wurde ebenfalls, dass außerhalb der EU immer dann überwacht werden darf, wenn möglicherweise „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ gewonnen werden. Auch der Austausch von Daten mit anderen Geheimdiensten wurde in dem Gesetz drei Jahre nach der BND-NSA-Affäre einfach legalisiert.

Der Austausch gesammelter Daten ist für Journalist:innen besonders gefährlich. Metadaten können auf individuelle Personen zurückgeführt werden und sind somit für Informant:innen in Ländern, die repressiv auf Kritikerinnen und Kritiker einwirken, besonders riskant. Vor allem der in dem Gesetz beschlossene Umgang mit Metadaten und die Befähigung zur Massenüberwachung wurden heftig kritisiert und landeten schließlich vor dem Verfassungsgericht.

ROG, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und mehrere ausländische Journalist:innen klagten und bekamen im Mai 2020 Recht. Das Verfassungsgericht stellte klar, dass der BND als deutscher Geheimdienst in seinen Tätigkeiten an die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes gebunden ist. Die Massenüberwachung und die ungefilterte Weitergabe von Verkehrsdaten verstößt gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit.

Forderungen des Verfassungsgericht wurden nicht umgesetzt

Das Urteil schützt auch die Quellen ausländischer Journalist:innen. Es bedeutet nicht nur, dass der Geheimdienst ausländische Journalist:innen nicht mehr wahllos digital überwachen darf, ihre Kommunikation muss sogar besonders geschützt werden. Was nach einem großen Schritt für die Pressefreiheit klang, ist im neuen Entwurf nicht mehr vorhanden, er ist ein Rückschritt.

ROG-Geschäftsführer Christian Mihr betont:

Das neue BND-Gesetz muss Schutz- und Kontrollvorgaben schaffen, die dem Ausmaß digitaler Überwachungsmöglichkeiten gerecht werden. Deutschland könnte mit einem entsprechenden Gesetz international ein Zeichen für die Menschenrechte setzen, statt mit einer oberflächlichen Reform der nächsten Verfassungsbeschwerde entgegenzusteuern.

Der vorgestellte Entwurf lässt dem BND zu viel Spielraum und setzt die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht hinreichend um. Bereits im Dezember hatte ROG die geplanteReform kritisiert, letzte Woche wurde sie dennoch vom Bundestag an den Innenausschuss weitergeleitet. Eine unabhängige Kontrollinstanz soll zwar eingeführt werden, inwiefern diese allerdings umfassende Einblicke bekommt bleibt unklar. Die ungefilterte Weitergabe von Verkehrsdaten an ausländische Geheimdienste wird im neuen Entwurf nicht unterbunden. Es wird auch keine Maßnahme vorgestellt, die Journalist:innen vor wahlloser Massenüberwachung bewahrt. Werden Journalist:innen und ihren Quellen nicht ausreichend geschützt, ist das Gesetz somit eine Gefahr für die Pressefreiheit.

ROG Kampagne #NotYourSource

Reporter ohne Grenzen betont, dass Journalist:innen nicht weiter als unfreiwillige Quellen für Geheimdienste missbraucht werden dürften. Ebenfalls problematisch an dem Entwurf sei, dass die Entscheidung, wer als Journalist:in betrachtet wird, beim BND bleibe. Die Entscheidungsgrundlage soll in geheimen Dienstvorschriften spezifiziert werden. Die Forderung des Verfassungsgerichts nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit, scheint überhört worden zu sein.

Die Kampagne #NotYourSource will auf diese Probleme aufmerksam machen. ROG fordert konkret die Einschränkung von Massenüberwachung, den allumfassenden Schutz der Vertraulichkeitsbeziehung von Medienschaffenden und ihren Quellen, personenbezogene Daten sowie Recherchematerial eingeschlossen. Die geplante Kontrolle des Geheimdienstes geht ROG ebenfalls nicht weit genug: Die Aufsicht bräuchte Befugnisse, die Überwachung des Geheimdienstes auf Grundrechtsschutz zu prüfen und rechtswidrige Überwachung aufzudecken.

Reporter ohne Grenzen ruft Unterstützer:innen dazu auf, Mitgliedern des Deutschen Bundestages in den sozialen Netzwerken oder per E-Mail zu schreiben und eine Änderung des Entwurfes zu fordern. Sollte die Kampagne keinen Erfolg zeigen, wird das neue Gesetz wahrscheinlich wieder vor dem Verfassungsgericht landen.

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3 Ergänzungen

  1. Meiner Meinung nach ist der BND ein Fall für den Verfassungsschutz. Sein Einfluss auf die Bundesregierung hat jedes Maß rechtsstaatlicher Verhältnismäßigkeit überstiegen. Offenbar kann er weder von der Bundesregierung noch vom Parlament noch hinreichend kontrolliert werden. Die angedrohten Angriffe auf die Pressefreiheit machen deutlich, über welche Druckmittel er verfügt.

    1. Tatsächlich sind solche Kriterien Teil von modernen Zivilisationen, wie man sie auf diesem Planeten (noch?) nicht findet. Was nimmt worauf Einfluss und kann dann irgendetwas gewährleistet sein etc., ist natürlich auch nicht alles.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.