Nordrhein-WestfalenRestriktives Versammlungsgesetz steht kurz vor Verabschiedung

Am 15. Dezember könnte das neue Versammlungsgesetz NRW verabschiedet werden. Obwohl der Entwurf kürzlich entschärft wurde, bleiben deutliche Einschränkungen für die Versammlungsfreiheit.

Demonstration mit Banner: "Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten!"
Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image

Am 15. Dezember befasst sich der nordrhein-westfälische Landtag erneut mit dem geplanten Versammlungsgesetz NRW. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte das Gesetz nach massiver Kritik überarbeitet, jetzt soll es verabschiedet werden. Christos Katzidis, der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion NRW sprach im Innenausschuss von einem „hervorragenden Kompromiss“, der Rechtssicherheit für Demonstrationen schaffe.

Der Gesetzesentwurf steht seit Monaten in der Kritik. Er enthält neue Befugnisse für die Polizei bei der Videoüberwachung von Demonstrationen, bei Vorkontrollen auf der Anreise und beim Erfassen der Namen von Ordner*innen. Auf Versammlungsleiter*innen kommen neue Pflichten zu, Gegenproteste werden erschwert und das Uniformierungsverbot verschärft.

Obwohl der Entwurf kürzlich leicht entschärft wurde, sehen viele politische Gruppen in NRW in den Gesetzesplänen weiterhin eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, dass mehrere NRW-weite Demonstrationen gegen das Gesetz organisiert hatte, hält die Pläne der Landesregierung weiterhin für versammlungsfeindlich. Auch die Opposition im Landtag ist unzufrieden.

So kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Verena Schäffer, in einer Pressemitteilung, dass der Gesetzentwurf Versammlungen vor allem als eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit behandle. „Es handelt sich also vielmehr um ein Demonstrationsverhinderungsgesetz“, so Schäffer in einer Pressemitteilung.

Gegenproteste weiterhin erschwert

Mit den Änderungen von letzter Woche stellten CDU und FDP klar, dass „nicht auf Behinderung zielende kommunikative Gegenproteste“ nicht verboten werden. Einige Gegner*innen des Gesetzes hatten das enthaltene „Störungsverbot“ so interpretiert. Im Kern sei das Störungsverbot aber nicht aufgehoben, sagen Bürgerrechtsorganisationen wie das Grundrechtekomitee in einer Pressemitteilung. Proteste, die andere Versammlungen zwar stören, aber nicht verhindern, bleiben im rechtlichen Graubereich.

Das betrifft beispielsweise Blockaden von Naziaufmärschen. Auch Blockadetrainings werden weiterhin unter Strafe gestellt. Das Aktionsbündnis „Köln gegen Rechts“ kritisiert die Regelung in einem Blogbeitrag:

Blockaden und direkte Proteste von Naziaufmärschen und Veranstaltungen, wie es sie hier in Köln und vielen anderen Städten in den letzten Jahren immer wieder gegeben hat werden schlichtweg verboten. Die Arbeit von Bündnissen wie Köln gegen Rechts wird damit direkt kriminalisiert.

Ebenfalls kritisiert wird das sogenannte „Militanzverbot“. Dabei handelt es sich um eine Verschärfung des bundesweit geltenden Uniformierungsverbot auf Demonstrationen. Ursprünglich sollte es unter Strafe stellen, durch Uniformierung, paramilitärisches Auftreten oder „in vergleichbarer Weise“ Gewaltbereitschaft zu vermitteln und dadurch einschüchternd zu wirken. Das „in vergleichbarer Weise“ wurde jetzt gestrichen. In der Begründung des Änderungsantrag heißt es explizit, friedliche, einheitlich gekleidete Fußballfans oder Gewerkschaftsmitglieder würden nicht unter diese Regelung fallen. Diese Gruppen hatten lautstark Kritik am Militanzverbot geäußert.

„Militanzverbot“ trifft Klimaproteste

Auch Klimaaktivist*innen von „Ende Gelände“ haben Sorge, durch das Tragen von weißen Maleranzügen in Zukunft unter das Militanzverbot zu fallen. In der Begründung des Gesetzentwurfes nannte die Landesregierung Demonstrationen in gleichfarbigen Overalls zusammen mit uniformierten Aufmärschen von SA und SS.

Aktivist*innen von Ende Gelände Münster sehen in den Gesetzesplänen einen direkten Angriff auf Klimaproteste: „Wer sich für eine klimagerechte, solidarische Welt einsetzt, wird von Seiten des Staates zunehmend kriminalisiert.“

Menschen ziehen bei einem Protest über Felder
Demonstrant*innen bei einem Klimaprotest in weißen Overalls - CC-BY-NC 2.0 endegelaende

In den Änderungen kam ein pauschales Verbot von Versammlungen auf Autobahnen überraschend neu hinzu. Davon gab es in den letzten Jahren einige, oft war Klimaschutz der Anlass der Proteste. Wer aktuell auf Autobahnen demonstrieren will, muss oft vor Gericht ziehen oder sich mit einer Alternativroute zufrieden geben. Prinzipiell sind solche Demos aber möglich.

Julia Wischnewski von Fridays for Future Bonn kritisiert das gegenüber netzpolitik.org: Demonstrationen auf Autobahnen pauschal zu verbieten, nehme den Aktivist*innen den dringend notwendigen Druck auf die Politik. „Anstatt uns unserer demokratischen Grundrechte zu berauben, sollten Politiker*innen ihre Energie in anständige Klimapolitik stecken.“

Das Gesetz erlaubt auch, dass die Polizei Veranstalter*innen von Demonstrationen dazu auffordern kann, die Namen und Adressen der eingesetzten Ordner*innen herauszugeben. Dazu muss die Polizei „tatsächliche Anhaltspunkte“ sehen, dass von der Versammlung „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht“. Einzelne Ordner*innen kann sie dann als ungeeignet ablehnen.

Die Initiative „Parents for Future“ kritisierte diese Regelung in einer Stellungnahme. Bei großen Demonstrationen, wie bei denen von Fridays for Future, sei es für die Veranstaltenden logistisch oft gar nicht möglich, die Identität aller Ordner*innen vorab zu erfassen. Ordner*innen gehören oft selbst zu den Organisator*innen von Demonstrationen. Diese Regelung könnte es der Polizei also außerdem erleichtern, politische Strukturen auszuleuchten.

Gewerkschaften sehen das Gesetz weiter kritisch

Trotz der Entwarnung für etwa Warnwesten oder Berufskleidung bei Streiks äußern sich Gewerkschaften weiterhin unzufrieden über das Gesetz: „Es sind noch immer unverhältnismäßig hohe bürokratische Hürden bei der Anmeldung vorhanden und das Störungsverbot wurde nicht ausreichend entschärft“, sagt Gabriele Schmidt, die Landesleiterin von ver.di NRW gegenüber netzpolitik.org. Alles in allem erwecke das Versammlungsgesetz NRW weiterhin den Anschein, das Grundrecht auf Versammlungen einschränken zu wollen.

Auch die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes NRW, Anja Weber, begrüßt die Entschärfungen, sieht aber weiterhin Probleme: „Anstatt zu Demokratie und aktiver Teilhabe zu ermutigen, werden viele Hürden aufgebaut, wie z.B. die vorherige Abgabe von Ordner*innenlisten.“ Die Möglichkeit des friedlichen und gewaltfreien Protestes etwa gegen Nazi-Aufmärsche sei sehr restriktiv gefasst, so Weber. Störungen seien in Maßen zulässig, es dürfe aber nicht behindert werden.

Datenschutzorganisationen besorgt über Videoüberwachung

Das Versammlungsgesetz würde der Polizei in NRW auch erstmals „Übersichtsaufnahmen“ auf Demonstrationen erlauben. Das heißt, sie darf eine ganze Versammlung abfilmen, zum Beispiel mit Drohnen, wenn diese „unübersichtlich“ ist.

„Kameras stoppen“, eine Initiative gegen polizeiliche Videoüberwachung in Köln, lehnt den Gesetzesentwurf auch nach den Änderungen ab. Die Organisation spricht sich für ein Recht auf anonyme Teilnahme an Versammlungen aus und sieht dieses unter anderem durch die Übersichtsaufnahmen gefährdet.

Auch die Datenschutzorganisation digitalcourage kritisiert die Regelungen zur Videoüberwachung auf ihrer Webseite. Ständig gefilmt zu werden, sei eine „massive Einschüchterung“ für Demonstrationsteilnehmer*innen.

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ kündigte an, auch wenn das Gesetz verabschiedet wird, weiterhin Druck zu machen und zusätzlich juristische Schritte vorzunehmen.

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Eine Ergänzung

  1. Konsequent wäre ja, nur noch Comickostüme und infantilisierte Puppenkacke anzuziehen, „als Reaktion auf die Politik“.

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