Edit PolicyMissbrauchsgefahr durch Uploadfilter

Angeblich bedauert die CDU, dass nun doch Uploadfilter drohen. Gleichzeitig setzt sich der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss sogar noch für Verschärfungen ein.

Angeblich bedauert die CDU, dass nun doch Uploadfilter drohen. Gleichzeitig setzt sich der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss sogar noch für Verschärfungen ein.
Der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss (Archivbild) CC-BY 2.0 Edelseider

Felix Reda saß von 2014 bis 2019 für die Piraten im Europäischen Parlament und verantwortet heute bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte das Projekt „control c“ zu Urheberrecht und Kommunikationsfreiheit. Dieser Beitrag erschien zuerst in seiner Kolumne auf heise.de und wurde dort unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht.


Pünktlich zur Verabschiedung der Urheberrechtsreform durch das Bundeskabinett rufen aktuelle Beispiele für die Missbrauchsmöglichkeiten von Uploadfiltern uns ins Gedächtnis, warum dieses Gesetzesvorhaben so brisant ist. Öffentlich tut die CDU so, als hätte sie versucht, den Regierungsentwurf von Uploadfiltern freizuhalten („Unser Anliegen, Uploadfilter komplett unnötig zu machen, konnten wir nicht vollständig umsetzen.“). Das ist wenig glaubwürdig, wenn man bedenkt, dass der Vorschlag bereits deutlich verschärft wurde, seit das SPD-geführte Justizministerium im vergangenen Sommer seinen ersten Entwurf vorgelegt hatte.

Voss versucht zu verschärfen

Endgültig zur Farce verkommen die Ausflüchte der CDU angesichts der fortlaufenden Aktivitäten des CDU-Europaabgeordneten und Chef-Verhandlers der EU-Urheberrechtsrichtlinie Axel Voss. Dieser versucht derzeit in Brüssel, hinter verschlossenen Türen die Umsetzung der Uploadfilter sogar noch weiter zu verschärfen.

Gemeinsam mit anderen Abgeordneten, vornehmlich aus Spanien und Frankreich, kritisiert Voss in einem Schreiben an die EU-Kommission deren Entwurf für die Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 17, wonach nur höchstwahrscheinlich rechtswidrige Nutzungen urheberrechtlich geschützter Inhalte automatisch gesperrt werden dürfen, während mutmaßlich erlaubte Nutzungen bis zu einer menschlichen Prüfung online bleiben müssen. Dieser Ansatz der Leitlinien würde „die erreichte Einigung über Artikel 17 nicht angemessen widerspiegeln“, schreiben die Abgeordneten. Genau diese Ausnahmen für potentiell legale Uploads sind jedoch ein Kernstück des Gesetzesvorschlags der Bundesregierung. Weitere Angriffe der CDU auf die Rechte der Nutzer:innen sind im Gesetzgebungsverfahren also zu befürchten. Umso wichtiger ist es, die Gefahren zu illustrieren, die von Uploadfiltern für die Meinungsfreiheit ausgehen.

Uploadfilter als Zensurinstrument

Der türkischsprachige YouTube-Kanal Bold Medya erreicht gut 200.000 Abonnent:innen. Die teilweise in Deutschland lebenden Betreiber:innen setzen sich regelmäßig kritisch mit der Politik des türkischen Präsidenten Erdoğan auseinander. Dass die Videos von Bold Medya wiederholt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt wurden, sei kein Zufall, sondern ein gezielter Versuch des Staatssenders TRT, durch falsche Copyright Claims über YouTubes Filtersystem ContentID unabhängige Berichterstattung zu unterdrücken, sagt die International Journalists Association, ein deutscher Verein, der sich für die Belange türkischer Exiljournalist:innen einsetzt.

Zwar waren die Beschwerden von Bold Medya bei YouTube erfolgreich und die Videos wurden schließlich wieder freigeschaltet, durch die Urheberrechtsreform könnten sich solche Missbrauchsfälle jedoch zukünftig häufen. Bisher gibt YouTube nur wenigen Rechteinhaber:innen, in der Regel großen Medienhäusern wie TRT, Zugriff auf seine Uploadfilter.

Durch Artikel 17 wären Plattformen zukünftig verpflichtet, grundsätzlich allen Rechteinhaber:innen die Möglichkeit zu geben, Uploads ihrer Werke vorsorglich sperren zu lassen. Da das Urheberrecht anders als Patente oder Markenrechte nicht registrierungspflichtig ist, ist es aber gar nicht so leicht nachvollziehbar, wer ein echter Rechteinhaber ist.

Immerhin sieht der deutsche Entwurf zur Umsetzung von Artikel 17 vor, dass wiederholte falsche Copyright Claims zum Ausschluss vom Filtersystem führen sollen und Plattformen sowie Nutzer:innen in solchen Fällen Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Wer jedoch Uploadfilter gezielt nutzen will, um eine bestimmte Botschaft zu einem kritischen Zeitpunkt aus dem Netz zu tilgen, wird sich davon nicht unbedingt abschrecken lassen. Um die Vorgabe der EU-Richtlinie zu erfüllen, dass legale Inhalte gar nicht erst gesperrt werden dürfen, muss der deutsche Gesetzgeber also mehr tun, als im Nachhinein gegen Missbrauch von Uploadfiltern vorzugehen.

Beverly Hills Cop steht auf Sublime

In Beverly Hills veröffentlichte der Aktivist Sennett Devermont kürzlich auf Instagram eine Video-Interaktion mit einem Polizisten. In beiden Fällen beginnt der Polizist Musik auf seinem Handy abzuspielen, als sich der Aktivist ihm mit laufender Kamera nähert. Devermont vermutet, dass es sich dabei um einen gezielten Versuch handelt, den Uploadfilter von Instagram auszulösen und damit eine automatische Unterbrechung des Livestreams auszulösen.

Funktioniert hat das offenbar nicht, andernfalls hätten wir das Video vermutlich nie zu Gesicht bekommen. Das sollte uns aber nicht in Sicherheit wiegen, dass die Filtersysteme, die mit der Urheberrechtsreform in Europa für zahlreiche kommerzielle Online-Plattformen verpflichtend werden sollen, grundsätzlich gegen solche Missbrauchsversuche immun wären.

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass das Video deshalb problemlos hochgeladen werden konnte, weil der Uploadfilter in der Lage wäre, Missbrauchsversuche zu erkennen und somit fälschliche Sperrungen legaler Videos zu verhindern. Dafür gibt es viel zu viele Beispiele fälschlicher Sperrungen legaler Inhalte. Selbst die EU-Kommission gibt inzwischen zu, dass die Technik nicht in der Lage ist, zwischen Urheberrechtsverletzungen und legalen Nutzungen wie etwa Zitat, Parodie oder „unwesentlichem Beiwerk“ (so nennt man im juristischen Fachjargon das unbeabsichtigte Auftauchen von Hintergrundmusik) zu unterscheiden.

Livestreams besonders gefährdet

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Rechteinhaber schlichtweg keine automatische Sperrung dieses Songs verlangt haben, dass Instagram eine Lizenz für die Musik besitzt, oder dass der Filter dazu programmiert ist, relativ kurze Ausschnitte aus Musikstücken zu ignorieren. Diese Freiheit haben Plattformen, weil der Einsatz von Uploadfiltern bislang freiwillig ist. Das droht sich nun durch die Urheberrechtsreform zu ändern.

An den technischen Möglichkeiten für die Erkennung solcher Musikschnipsel wird die Sperrung eher nicht gescheitert sein. Wer das Instagram-Video abspielt und dabei die Musikerkennungs-App Shazam laufen lässt, wird trotz Hintergrundgeräuschen schnell erfahren, dass es sich um den Song Santeria der Punk-Band Sublime handelt. Das bedeutet, grundsätzlich ist eine gezielte Unterbrechung unliebsamer Livestreams auf diese Art möglich, sofern man nur das richtige Lied wählt. Bei den Straßenprotesten gegen Uploadfilter vor zwei Jahren ist das einem Influencer sogar passiert, der live von einer der Demonstrationen berichtet hat – auch wenn es sich dabei eher um einen Zufall als eine gezielte Sabotage gehandelt haben wird.

Scharfgestellte Uploadfilter

Das Problem wird sich verstärken, wenn künftig durch die Urheberrechtsreform Plattformen verpflichtet werden, Uploadfilter einzusetzen und scharfzustellen. Gerade Livestreams sind besonders gefährdet, weil die Ersteller:innen nur begrenzte Kontrolle darüber haben, ob urheberrechtlich geschütztes Material zu sehen oder zu hören sein könnte. Außerdem ist die Unterbrechung eines Livestreams ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Selbst wenn im Nachhinein sichergestellt werden kann, dass das Video keine Urheberrechtsverletzung enthält, hat das Video seinen Nachrichtenwert dann oft bereits verloren. Das zeigt etwa das Beispiel gefälschter Takedown Notices, die auf der Streamingplattform Twitch eine Liveberichterstattung über eine TV-Debatte der US-Demokraten unterbunden haben. Im Nachhinein konnte Twitch den Missbrauch feststellen, doch der Schaden war zu diesem Zeitpunkt bereits angerichtet. In manchen Fällen kann ein Livestream, beispielsweise von Passant:innen gefilmte Polizeigewalt, nachträglich gar nicht wiederhergestellt werden, etwa weil die Streaming-App keine lokale Kopie des Videos gespeichert hat oder weil die Polizei das Handy beschlagnahmt hat.

Ausnahmen reichen nicht aus

Deshalb ist es so wichtig, dass es bei der Umsetzung von Artikel 17 in deutsches Recht Ausnahmen für mutmaßlich erlaubte Nutzungen und effektive Maßnahmen gegen Missbrauch von Uploadfiltern gibt. Das wird mit Sicherheit nicht perfekt gelingen, nicht zuletzt deshalb bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof Uploadfilter für grundsätzlich mit den Grundrechten unvereinbar erklärt und Artikel 17 wieder abschafft. Solange dies nicht geschehen ist, ist Deutschland jedoch zur Umsetzung der Regelung verpflichtet.

Der Bundestag sollte die Maßnahmen zum Schutz mutmaßlich erlaubter Nutzungen nicht nur beibehalten, sondern ausbauen. Der Gesetzesentwurf sieht beispielsweise vor, dass bis zu 15 Sekunden Musik als mutmaßlich erlaubt gelten und nicht automatisch gesperrt werden, sofern es sich dabei um weniger als die Hälfte eines Songs handelt und der Ausschnitt mit eigenen Inhalten kombiniert wird.

Im Instagram-Video über den Beverly Hills Cop etwa sind 40 Sekunden des Sublime-Songs ohne Unterbrechung zu hören. Die vorgeschlagene Grenze von 160 Zeichen für Übernahmen fremder Texte ist so lachhaft niedrig, dass damit nicht einmal die unfallfreie Verwendung des Namens der EU-Urheberrechtsrichtlinie möglich sein wird: Dieser umfasst 220 Zeichen. Wenn der Bundestag es dabei belässt, gesellt sich zu der erheblichen Missbrauchsgefahr der Uploadfilter eine Vielzahl versehentlicher Sperrungen völlig legaler Uploads.

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9 Ergänzungen

  1. Das die CDU nun Krokodilstränen weint ist doch einfach nur unehrlich…… Sie hat erst gelogen es würde keine Filter kommen und jetzt wo Sie da sind tut es ihr leid aber Sie wollen Verschärfungen ?

    Was bitte ist das für ein bizarr inkonsequenter Auftritt. Das einzige gute ist das die CDU sich so sämtliche Jungwähler vertreibt und somit wenn die alten mal nicht mehr wählen dann der Weg für einen echten Wandel frei ist. Aber bis es soweit ist wird uns alle das noch jede Menge Zeit, Nerven und Freiheitsrechte kosten !

    1. Sie überschätzen die Jungwähler. Viele – die meisten, die ich kenne – wissen nicht mal Was Artikel 17 ist, geschweige denn was ein Staatstrojaner ist…

      1. Jungwähler zählen für CDU/CSU und SPD doch kaum mehr. Wahlen werden mit den Rentnern und Pensionisten gewonnen. Die Wähler unter 30 machen gerade mal circa 15% aller Wahlberechtigten aus. Die Gruppe 60+ stellt dagegen circa 40% (und hat darüber hinaus auch noch eine höhere Wahlbeteiligung). Von den etwa 62 Millionen abgegebenen Stimmen bei der letzten Bundestagswahl (2017) waren über die Hälfte von der Altersgruppe 60+.

        1. Alte konservative Waehler gehen zuverlaessig zur Wahl und waehlen, was sie immer gewaehlt haben, egal, was real passiert. Das macht die CDU/CSU relativ unabhaengig vom Waehler, und so sieht das Ergebnis auch aus.

          Alte konservative Waehler sind aber nicht die Mehrheit der Wahlberechtigten. Nur der Rest waehlt halt ausreichend oft nicht, oder Splitterparteien, oder Mogelpackungen wie die SPD.

          Der beste, vielleicht einzige, Weg fuer die jungen und nicht-konservativen, was zu aendern, ist letztlich direkt auf die alten konservativen Waehler im eigenen Umfeld zugehen und die zu ueberzeugen. Und natuerlich selber auch entsprechend zu waehlen.

  2. Das mit dieser unkontrollierten Massenkommunikation muss doch irgendwie wieder abzustellen sein. Von wegen, das Internet bekaeme man nicht kaputt, die CDU hat schon ganz andere Dinge kaputt bekommen. Die sind erst am Ziel, wenn die Demokratie endlich wieder der gottgebenen Herrschaft der Obrigkeit gewichen ist…

    1. Ich sehe es als im Wesentlichen kaputt an, in der Theorie laufender Gesetzgebung zumindest. Worauf ich warte ist Einsicht zur Reparatur, und ob solche schnell genug passiert.

    2. Komisch ist ja, dass es vor 5-10 Jahren noch als Freiheitskampf angesehen wurde, wenn sich Menschen in Ländern wie Russland und der Trükei gegen die Einschränkung, Überwachung und Kriminalisierung der Internetnutzung gewehrt haben. Heute macht man hier das selbe und ist Stolz darauf. Und erwartet vor allem aus irgendwelchen Gründen, dass man hier mit den Einschränkungen/Überwachung/Kriminalisierung erfolgreicher sein wird als anderswo (denn geklappt hat es ja noch nie wirklich, weder in Russland noch in der Türkei; vielleicht in Nordkorea, aber da gibt es ja eh nur 200 „Webseiten“ im staatlichen Intranet).

      1. Wenn Du den Interessen der Herrschenden dienst, bist Du ein Held.
        Wenn Du den Interessen der Herrschenden schadest, bist Du ein Terrorist.

        Der einzige konsequent verfolgte Wert der sogenannten westlichen Welt ist seit 30 Jahren der Profit auf Kapital und Machterhalt der Etablierten, dieses Interesse ist der Massstab konservativer Regierungen.

  3. Derzeitige Apologie/Varianten:
    – Gehr leider >>>NICHT GANZ OHNE<<< Uploadfilter
    – Kleine Schnippsel dürfen nicht blockiert werden.

    Also Idee:
    – Pupsi-Kacki-User vordergründig oder wenigstens fake- befriedigen (weniger große Demos).
    – Uploadfilter sind Pflicht. Frage: Wer kann sie bauen und wer muss sie einsetzen? Werden sie quasi überall Pflicht, wird es nicht lange dauern, bis alles andere gefiltere genau pber diese laufen wird. Die kleine Seite, der kleine Entwickler, alle dürfen dann bei den Dickfischen Filter einkaufen, und letztere bekommen die ganzen Entscheidungsdaten in Echtzeit. So kann man sogar gefakte Werke veröffentlichen, bevore die originale von Künstlern durch den Filter sind – viel Spaß beim digitalen Gelderwerb – und viel Spass den KI-Entwicklern, die bei der Transformation der Gesellschaft eine so wichtige Rolle spielen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.