KommentarWarum wir jetzt sechs neue Grundrechte für Europa brauchen

Die entscheidende Passage in Ferdinand von Schirachs neuem Buch „Jeder Mensch“ ist nur wenige Sätze lang: Es sind sechs neue Grundrechte. Sie haben die Kraft, unsere Gesellschaft nachhaltig zum Besseren zu wenden, wenn wir es wollen.

Grundrechte-Charta der EU mit überblendeter EU-Flagge
Die Grundrechtecharta der EU braucht ein Update. CC-BY 3.0 Charta: Trounce | Flagge: pixel2013 | Bearbeitung: netzpolitik.org

Bijan Moini ist Mitglied des Vorstands der Stiftung Jeder Mensch e. V., die gerade die Initiative JEDER MENSCH für neue Grundrechte in Europa startet. Er hat mit zwei anderen Rechtsanwälten einen kurzen Kommentar zu den hier vorgestellten Grundrechten verfasst.

In meinem Hauptberuf bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte führe ich gerade mehrere Verfahren gegen die Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Polizei. Die sogenannte PNR-Richtlinie erlaubt es dem Bundeskriminalamt, in den Daten aller Passagiere internationaler Flüge nach „Mustern“ zu suchen. Dadurch sollen „bislang unbekannte Verdächtige“ entdeckt werden, also Menschen, die noch nie auffällig wurden, geschweige denn sich etwas haben zuschulden kommen lassen.

Eine Evaluation der Europäischen Kommission hat ergeben, dass mindestens eine Polizeibehörde eines EU-Mitgliedstaats Personen bereits dann als verdächtig behandelt, wenn ihr „Gepäck nicht zur Dauer des Aufenthalts und ihrem Reiseziel passt“. Wer auf diese Weise markiert wird, kann überwacht, festgehalten, befragt, durchsucht werden.

Dass auf die wachsenden Datensätze Machine-Learning-Algorithmen angewendet werden, ist nur eine Frage der Zeit. Vielleicht passiert es auch schon. Bereits seit längerem wird auf EU-Ebene diskutiert, dieses Überwachungssystem auf Züge, Busse und Fähren zu erweitern. Was spricht dann noch gegen die Überwachung privater PKWs oder gar von Bewegungsdaten über Mobilfunkgeräte?

In unseren Gerichtsverfahren versuchen wir, Maßstäbe für solche Überwachungsinstrumente zu entwickeln, damit sie irgendwie akzeptabel sind. Wir tragen vor, dass sie transparent sein müssen und ihre Entscheidungen überprüfbar, dass sie eine sehr hohe Gewähr für die Richtigkeit ihres Outputs bieten müssen und überhaupt nur eingesetzt werden dürfen zur Bekämpfung von ganz herausragenden Straftaten, für die Fliegen außerdem typisch ist.

In der Grundrechte-Charta fehlt etwas

Diese Maßstäbe müssen wir uns leider selbst ausdenken. Denn die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta), an der sich EU-Recht messen lassen muss, schweigt zum Umgang mit Algorithmen.

Sie schweigt auch zur Zerstörung unserer Umwelt. Sie sagt nichts zur Manipulation von Menschen auf Grundlage von Persönlichkeitsprofilen. Nichts zu lügenden Politiker:innen. Sie schweigt zur Ausbeutung von Menschen, deren Arbeit in von uns genutzte Produkte und Dienstleistungen fließt. Und wenn ein Mitgliedstaat Garantien aus der Charta systematisch verletzt, bietet sie keine Möglichkeit, dagegen vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu ziehen.

Zugegeben: Die Welt entwickelt sich wahnsinnig schnell. Als die Mütter und Väter der Charta vor etwas mehr als zwanzig Jahren über die Grundrechte berieten, war nicht alles absehbar, was uns heute beschäftigt. Nun türmen sich die Herausforderungen vor uns und es fehlt überall an Orientierung. Ich meine nicht den inneren Kompass, den hat jede:r zur Hand; sondern Ziele, nach denen wir alle streben, denen wir uns alle verschreiben wollen. In seinem Buch „Jeder Mensch“ formuliert Ferdinand von Schirach sechs neue Grundrechte, die genau das bieten würden. Er nennt sie Utopien.

Das trifft es sehr gut. Denn natürlich schaffen Rechte keine Wirklichkeit. Sie erfüllen sich nicht von selbst. Sie formulieren nur, wie etwas sein soll. Aber weil sie eben Rechte und nicht nur Worte in einem Gastbeitrag sind, steckt in ihnen große Kraft. Rechte ermächtigen die Zivilgesellschaft dazu, ihnen an der Politik vorbei Geltung zu verschaffen. Und zwar, indem wir sie einklagen. Jenseits von Lobbyeinflüssen, falschen Kompromissen und technischem Unvermögen.

Sechs neue Grundrechte

Die Grundrechte, die von Schirach für eine bessere Zukunft vorschlägt und für die die Stiftung Jeder Mensch e. V. nun wirbt, lauten:

Artikel 1 – Umwelt


Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.

Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung


Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.

Artikel 3 – Künstliche Intelligenz


Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.

Artikel 4 – Wahrheit


Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.

Artikel 5 – Globalisierung


Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.

Artikel 6 – Grundrechtsklage


Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.

Was diese Grundrechte im Einzelnen bedeuten könnten, haben zwei Kollegen und ich in einem kurzen Kommentar erläutert. Andere Interpretationen sind denkbar. Sicher haben wir nicht alles bedacht und vielleicht werden noch kluge Änderungen zu den Grundrechten vorgeschlagen.

Ein Bild der Zukunft, das wir gern betrachten

Aber um all das geht es an dieser Stelle noch nicht. Jetzt geht es darum, zu sechs der größten Herausforderungen unserer Zeit überhaupt etwas zu regeln. Und zwar etwas, das in die Zukunft weist. Etwas, das jede:r versteht. Das ein Bild von unserer Zukunft zeichnet, das wir gern betrachten. Nach dem wir streben wollen.

Manche mögen sagen, wir sollten uns besser auf die Umsetzung des bestehenden (Verfassungs-)Rechts konzentrieren. Es liege genug im Argen, ob beim schändlichen Verhalten der EU und ihrer Mitgliedstaaten gegenüber Geflüchteten oder beim Umgang mit Rassismus oder anderen Formen der Diskriminierung. Neue Rechte seien nur Kosmetik, Gewissensberuhigung. Doch erstens schließt das eine das andere nicht aus. Wir können (und müssen) geltendes Recht durchsetzen und gleichzeitig neues Recht für neue Herausforderungen setzen. Und zweitens würde dieser Vorwurf Grundrechten nicht gerecht. Dass sie nicht nur Kosmetik sind, zeigen die unzähligen Menschen überall auf der Welt, die sich vor Gericht auf sie berufen und dadurch ihre Länder, manchmal sogar die Welt verändern.

In den Verfahren gegen die Fluggastdatenverarbeitung könnten wir Artikel 2 und 3 sehr gut gebrauchen. Die Klimabewegung hätte mit Artikel 1 ein mächtiges Instrument für Klagen gegen Kohlekraftwerke und CO2-Verbrauch. Mit Artikel 4 könnten wir Lügen in der Politik bekämpfen, mit Artikel 5 Menschen helfen, die ihre Klagen gegen deutsche Unternehmen nicht selbst vor unsere Gerichte bringen können. Und mit Artikel 6 könnten wir Verletzungen der richterlichen Unabhängigkeit durch europäische Regierungen anklagen. Rechte wirken, wenn es effektive Verfahren zu ihrer Durchsetzung gibt. Und trotz aller Mängel waren unsere Verfahren noch nie so effektiv wie heute.

Wer sich den oben genannten Grundrechten anschließen möchte, kann sich per Unterschrift zu ihnen bekennen. Wir starten mit dieser Bewegung in Deutschland, wollen aber schrittweise Menschen aus allen EU-Mitgliedstaaten für sie gewinnen.

Mit ihrer Unterstützung im Gepäck möchten wir die Politik dazu bewegen, in einem Verfassungskonvent über diese und vielleicht noch weitere Grundrechte zu beraten und sie in Kraft zu setzen. Abzuwarten, bis die Politik selbst zu einer Überarbeitung der Charta aufruft, ist keine Option. Wir brauchen Orientierung. Und zwar jetzt. Wir brauchen sechs neue Grundrechte für Europa.

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21 Ergänzungen

  1. Ich vermisse in der Aufzählung folgende Rechte:
    1. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen.
    2. Das Recht die in Art. 10 Abs. 1 GG gewährte Rechte durch technische und organisatorischen Maßnahmen durchzusetzen.

    Zu 1.: Dieses Grundrecht gibt es bereits in einigen Staaten. In Deutschland werden dem Informationsbegehrenden trotz den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) immer noch zu viele Stolpersteine in den Weg gelegt werden. Drei Bundesländer haben bislang noch kein IFG erlassen und wären durch dieses Grundrecht dazu verpflichtet.

    Zu 2.: Dass dieses notwendig ist zeigen aktuelle Bestrebungen von EU-Ministerrat und anderen für ein Verbot sicherer Verschlüsselung.

  2. Danke für diesen Beitrag! Besonders den Artikel 2 unterstreiche ich sehr! Mir fehlt noch das Recht auf Wohnen. Wie kann es sein, dass Menschen in einem reichen Land wie Deutschland auf der Straße leben müssen, wenn Sie einen schweren Schicksalschlag erleiden mußten. Ich stand auch schon mal kurz vor der Obdachlosigkeit. Es kann nämlich jeden treffen, auch wenn viele das (leider) nicht wahr haben wollen.
    Ich würde mich gerne aktiv für diese Grundrechte einsetzen. Wo kann ich dies tun?
    Viele Grüße
    Horst Meyer

    1. Das Recht auf Wohnung findet sich bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

      „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“

    2. Hallo Herr Horst Meyer,

      Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu!
      Das ist mit Hartz IV kein Sozialstaat mehr. Zumal es an kleinen bezahlbaren Wohnraum im Land fehlt! Der Staat baut viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum bzw. Ist der Mindestlohn viel zu niedrig.
      Die EU sollte sich schämen! Tritt Menschenrechte mit Füßen!

      Wohnen ist im 21.Jahrhundert noch immer kein Menschenrecht. Rentner können auf die Straße gesetzt werden. Unfassbar wie primitiv und narzisstische die Menschen, besonders im Reichen Deutschland noch sind!

  3. Das wären noch mehr Grundrechte, die dann von staatlichen Stellen und Behörden ignoriert oder bis hin zur Wertlosigkeit gesetzlich eingeschränkt werden würden.

    Die größten Probleme sehe ich dabei komischerweise vor allem bei „Artikel 4 – Wahrheit“. Zählt es schon als alternative Fakten, wenn CDUler behaupten Deutschland sei „gut für die Zukunft aufgestellt“, wenn sich rechnerisch vorhersehbar in den nächsten 15-20 Jahren die Rentenbeiträge verdoppeln – oder die Rente halbieren – müssten? (Außer man würde das Loch mit Steuergeldern stopfen, die aber am Ende auch wieder von irgendwo kommen müssen)

    1. Grundrecht auf Wahrheit … gewährleisten… Ministerium…

      Absolut stringent :). Kommt jetzt drauf an, wie viel Vertrauen man in System und Prozesse hat…

  4. Ich wüsste gerne, wie das mit Artikel 4 aussieht. Wer stellt denn fest, was die Wahrheit ist? Ziemlich schwierig.

    1. Ich fänd es einfacher negativ zu formulieren, also z.B. Unterlassung von Werbung und Irreleitung o.ä.

      Festnageln auf Transparenz und Entscheidungsgrundlagen wäre vielleicht auch schon zielführend. Dokumente sollten für jede Änderung maschinenlesbar die Herkunft und Authoren beinhalten, spezifisch Gesetzestexte, aber auch anderes. Dann könnte man noch Zwang zur Funktion einführen, z.B. wenn Parlamentarier einer Fraktion etwas behaupten, müssen die referenzierten Dokumente im Zweifel angepasst werden, um Unsicherheiten auszuräumen, betrifft z.B. Parteiprogramme und Koalitionsverträge – also eine Art Pflicht zur Disambiguierung.

  5. Zunächst einmal bin ich sehr für den Gedanken dieser sechs Grundrechte. Das ist längst überfällig.
    Für durchsetzbar halte ich in der vorliegenden Form aber keinen einzigen Punkt. Was nicht bedeutet, dass man es nícht tun sollte!

    Denn zum einen existieren Interessengruppen. Die werden Sturm laufen. Wie etwa Textilhersteller, die Kleidungsstücke unter unzumutbaren Bedingungen produzieren lassen. Sie verdienen an moderner Sklaverei. Doch ohne diese Fabriken hätten die Arbeiterinnen in der Regel gar keinen Verdienst.

    Kurz: hier braucht es mehr als ein Verbot. Hier braucht eine Strategie und international verantwortliches Handeln.

    Zum Anderen gibt es mehrere logische Probleme, die auch der juristisch geprägte Kommentar nicht ausräumen kann.

    So sind heute Grundrechte als Abwehrrecht dem Staat gegenüber definiert. Die Regeln hier richten sich aber auch gegen eine Industrie. Ich finde das gut. Doch das ist ein Paradigmenwechsel. Es existieren Gefahren dabei, die Staaten/Regierungen ein Übermaß an Macht verleihen könnten. Der Fokus lenkt ab von Allmachtsphantasien zum Beispiel eines Innenministers.

    Was die logischen Probleme angeht „nur“ ein Beispiel:

    Beispiel Artikel 4 – Künstliche Intelligenz
    Transparenz lässt sich hier leider nicht durch Quelltextherausgabe erreichen. Eine KI besteht aus ein „paar einfachen“ Summenformeln. Mit den relativ einfachen Formeln wäre also gar nichts gewonnen. Die sind immer gleich (je nach Art der KI). Das „Wissen“ der KI steckt in den „Gewichten“ der Summenglieder. Die sind im nicht trivialen Fall überhaupt nicht mehr verständlich. Wären sie verständlich, so bräuchte es eben genau keine KI. Wir könnten das „herkömmlich“ besser realisieren.

    Ein wenig Erklärung:
    1) Traditionelle Algorithmen wie der Euklidische Algorithmus sind Beweisbar.
    2) Implementiert ein Computerprogramm einen Algorithmus so ist dieses Programm prinzipiell nicht beweisbar (Halteproblem)
    3) Eine KI ist „noch schlimmer“ (hinsichtlich Nachvollziebarkeit, Beweisbarkeit und konkreter Aussagen) als ein normales Computerprogramm. Eine komplexe KI ist „nicht mehr verständlich“ oder nachvollziehbar, schon gar nicht beweisbar.

    Die Gewichtungen einer KI beruhen auf einem Optimierungsalgorithmus, der in der Regel einen Grad an Zufall beinhaltet. Durch Selektion der Lerndaten kann (und muss) der Lehrvorgang beeinflusst werden. Es ist grundsätzlich unmöglich nachzuweisen, dass diese Selektion mit einer Manipulationsabsicht erfolgt ist. Denn die Auswahl ist doch gerade klar mit einem Ziel und einer Absicht erfolgt.

    Wir wissen also nicht genau, welche Absicht hinter einer beliebigen KI steckt und wir können selbst bei Veröffentlichung der „Gewichte“ und aller Lerndaten nicht zwingend nachvollziehen, wie die KI zu ihrem Ergebnis kommt. Wir wissen zwar, wie die Maschine „denkt“ (sie multipliziert und summiert), jedoch nicht im entferntesten, warum sie zu einem konkreten Ergebnis kommt. Wir können allerdings den Fehler, den die Maschine macht, relativ genau in % abschätzen (falls gewisse technische Anforderungen erfüllt sind).

    Ich würde sagen:
    KI ist per Definition eine Vorurteilsmaschine. Wäre sie das nicht, so wäre sie nutzlos. Die Maschine ist prinzipiell nicht fair, überprüfbar oder transparent. Sie ist ganz sicher niemals fehlerfrei.

    Daraus folgt, man kann sich auf die KI niemals verlassen. Selbst dann nicht, wenn die (oft sehr genau ablesbare) Fehlerrate weit geringer ist, als die eines Menschen. Die einfache Aussage, wesentliche Entscheidungen müsse ein Mensch treffen, ist in dieser Form, wie soll ich sagen? Naiv? Oder selbstverständlich?

    Letztendlich wird eine Praxis, wenn Menschen mit einer KI „zusammenarbeiten“ zu dem führen, was jeder Benutzer eines Rechners auf die Dauer erfährt: „WTF? Dieses xxxxx Programm. Warum…?“. Ich finde (als Programmierer), das sollte einem zu denken geben.

    Ähnliche Argumentation kann man bei jedem einzelnen Punkt anführen. Wie ihr aber seht ist das deutlich zu lang, das hier angemessen auszuführen.

    1. Joachimsagt:
      2. April 2021 um 14:30 Uhr

      Auch hier stimme ich vollumfänglich zu!

      Die EU, die Reichen Industrieländer sollten sich schämen.

  6. Was ich persönlich viel wichtiger in den Grundrechten finden würde, wäre ein Artikel, das Politiker, die für ein Gesetzt gestimmt haben, welches dann später vom Verfassungsgericht als Verfassungswidrig eingestuft wird mit sofortiger Wirkung und Lebenslang ihr passives und aktives Wahlrecht verlieren!

    1. Das könnte man mal probieren, wenn z.B. vollständige Gamifizierung den letzten Ausweg bilden soll. So könnte man das Stimmgewicht einzelnder Abgeordneter im Bundestag mit Strafgewichten versehen, so dass die Stimme weniger zählen kann. Da gibt es dann verschiedene Zeiträume und Faktoren für Korruption, schlechte Gesetze (Kriterien wie Scheitern vorm Verfassungsgericht…) usw., wobei auch Fraktionsfaktoren eintreten können, z.B. bei Bruch von Koalitionsverträgen oder Wahlversprechen, die sich zu dünnbeinig herausgestellt haben – das wäre eine dynamischere und viel lustigere Demokratie. Ach so, die Zeiträume gelten natürlich über die Legislaturperiode hinaus, wenn man z.B. am Ende einen Bock schießt. Wenn das erst mal ein paar Jahrzehnte geübt wurde, wird auch ein Kanzlerposten parteiunabhängig besetzt werden, weil sich herausgestellt haben wird, dass das ganu einfach zu besserer Qualität führt.

    2. Das habe ich auch schon öfter gedacht.

      Aber: Fehler können passieren. Der Mechanismus gegen immer wiederkehrende verfassungswidrige Ideen vorgesehen ist, der nennt sich Wahlen. Wenn (so die Theorie) diese Leute immer wieder gewählt werden, so ist möglicherweise die Verfassung falsch? Oder die Wähler sind „falsch“. Vielleicht sind wir einfach noch nicht reif genug für Demokratie?

      In jedem Fall sind so „absolute“ Ideen, wie sofortige und absolute Sanktionierung von Taten, von denen man meint, sie seien nicht gesellschaftskomptibel, genau die Ideen, die unsere „Verfassungsfeinde“ immer wieder zeigen. „Kopf ab“ ist keine demokratische Lösung. Es mag deren „Lösung“ sein. Aber nicht mit mir!

      1. Wahlen sind Gusto, die Verfassung nicht. Ohne resilientere Mechanismen wird das in einer Katastrophe münden.

      2. Wobei eine Gewichtung der Stimme ja schon irgendwo das Gegenteil von „Kopf ab“ ist. „Die Politik“ würde sich daran gewöhnen, „die Lobbyisten“ sicherlich auch.

        Das Problem sind auch nicht „Fehler“ sondern vor allem mal bösartigen Mist rechtzeitig zu korrigieren, offenkundige Mißstände, sowie Wiederholungstaten effizient anzugehen. Z.B. könnte ein Minister entlassen werden, um das Fraktionsgewicht nicht zu sehr fallen zu lassen. Wo wäre da das Problem bzgl. mehrerer aktueller Situationen?

        Gibt es nur „Inkompetenz by Design“ in Deutschland? Das eigentliche Problem ist die Übergangsfrage – natürlich ergibt es meißt wenig Sinn, eine schemenhafte Idee ad-hoc „genau so“ flächendeckend umzusetzen, das ist auch nicht die eigentliche Idee. Ein resilienteres System muss her, denn das „Kopf ab“ ist genau das, was diese Regierung in verschiedenen Bereichen auf genau die Weise praktiziert, mit genau den Folgen, die Sie gerade angesprochen haben. Wie angedeutet, Resilienz, Symmetrieprinzipien, Grundsatztreue… wo suchen?

  7. Es ist gut, wenn sich Leute über neue oder fehlende Grundrechte Gedanken machen. Aber mehr müsse man die vorhandenen durchsetzen. Das geht aber nur durch eine unabhängige Justiz, die wir nicht haben. Seit das GG gilt, wird auch alles dafür getan, diese Rechte ein zu schränken. Die Justiz Minister wählen die Richter (sie Skandal in BB) und haben darüber die Macht Urteile zu steuern. Richter können auch bei gröbsten Fehlentscheidungen nich bestraft werden. Da Paragraph 339 Stgb ein zahnloser Tiger ist. Heist, erst wenn die Richterschaft unabhängig ist und nicht unter dem Einfluss von Parteien, dann kann auch Recht angewendet werden, wie es geschrieben ist. Und erst, wenn Richter für Fehler bestraft werden können, gibt es eine Motivation, Recht zu sprechen.

  8. Ich glaube auch, wir brauchen nicht ein mehr an Grundrechten. Es spricht allerdings auch nix dagegen, wenn wir mehr bekommen.
    Entscheidender ist für mich, dass wir niederschwelliger unsere Grundrechte erstreiten können. Z.B. dass die Datenschutzbehörden personell aufgestockt werden, damit die schneller und reibungsloser unsere Beschwerde angehen können. Das bedeutet dann auch, dass es mehr Richter:innen gibt. Vielleicht wäre eine Grundrechte-Schiedsstellte auch ein Weg, um schneller an das Recht zu kommen.

  9. Die Überlegung zu 6 neuen ergänzenden Grundgesetzen für „JEDER MENSCH“ finde ich sehr gut und auch erreichbar.
    Die Umsetzung wird, m. E, etwas länger dauern als wünschenswert. Dennoch ist es sinnvoll, da gut, einfach anzufangen. Das Ziel im Blick – und den Weg, mit mutig vereinten Schritten – einfach gehen.

    Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass nicht jeder Mensch sich selber als verantwortungsvolle Person zum Handeln sehen kann, weil „das Gute, das Bessere“ zu fordern heute selbstverständlicher ist, als das Umsetzen in Eigenverantwortung und damit auch verbindlich für den Nächsten Mit MENSCH.
    Es werden mehr die Rechte gesehen und gefordert, als auch die VerPFLICHTung dafür auch VerANTWORTung zu übernehmen.

    JEDER MENSCH ist gemeint – ohne wenn und aber. Frage: Will ich das – ja oder nein ?
    Die persönliche Entscheidung jedes EinzelMENSCH (EigenverANTWORTlich) – ohne wenn und aber Diskussionen – wird dann in der MehrzahlMENSCH das Ziel erreichen.
    WIR MENSCHEN auf dem Weg in eine andere neue gute Zukunft gelingt – mit MIR, mit DIR.

    ALLES GUTE FÜR JEDEN MENSCHEN ab JETZT. Danke!

  10. In manchen Zivilisationen ist es verpönt, lebende Wesen zu essen, in manchen ist es verpönt tote Lebewesen zu essen. Welche existieren im Schnitt länger?

    Fangen Sie mit einfachen Gleichungen an :).

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.