KoalitionsvertragDas plant die Ampel in der Netzpolitik

Was steht im Koalitionsvertrag zu Netzpolitik, Datenschutz, digitaler Infrastruktur und Bürgerrechten? Wir haben die 177 Seiten der Ampelparteien durchforstet und fassen für euch die wichtigsten Punkte zusammen.

Annalena Baerbock, Olaf Scholz, Christian Lindner
So sehen Ampel-Koalitionär:innen aus. – Alle Rechte vorbehalten YouTube-Livestream „Vorstellung des Koalitionsvertrags“, Bearbeitung: netzpolitik.org

„Die Ampel steht“, sagt Olaf Scholz bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags. SPD, Grüne und FDP wollen in den kommenden Jahren die Regierung stellen. Die selbsternannte Zukunftskoalition hat sich viel vorgenommen, auch im Digitalen. Wir haben die wichtigsten netzpolitischen Punkte in dem Dokument ausgemacht und fassen sie hier zusammen. Manche Themen wie ein starkes Bekenntnis zu Open Source ziehen sich durch alle Bereiche, während andere kleinere Aspekte sicher noch unentdeckt sind. Wenn euch etwas auffällt, schreibt es gern in die Ergänzungen.

Direkt zu den einzelnen Themen

Überwachung und Bürgerrechte

Lange gefordert wurde eine Überwachungsgesamtrechnung, die Sicherheitsgesetze gemeinsam evaluiert. Die soll nun kommen, versprechen die Koalitionäre, ebenso wie eine „unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Auswirkungen“ – bis Ende 2023. Ein unabhängiges Expertengremium mit dem Namen „Freiheitskommission“ soll künftig bei Sicherheitsgesetzen einbezogen werden.

Die Koalitionsparteien finden, „biometrische Erkennung im öffentlichen Raum sowie automatisierte staatliche Scoring-Systeme durch KI“ seien europarechtlich auszuschließen. Das Recht auf Anonymität im Netz und auf der Straße will die Ampelkoalition gewährleisten. Videoüberwachung soll nicht flächendeckend sein, aber an Kriminalitätsschwerpunkten die Arbeit der Polizei ergänzen.

Ein Streitthema war die Vorratsdatenspeicherung. Der Koalitionsvertrag ist hier etwas vage. Es gibt keine klare Absage an die Vorratsdatenspeicherung, sondern die Ankündigung eines neuen Versuchs. Die Regelungen sollen so ausgestaltet werden, „dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“. Zusätzlich soll eine sogenannte „Login-Falle“ bei der Identifizierung von Personen im Netz helfen. Bei dem Konzept müssen Diensteanbieter mitwirken und bei einem Anfangsverdacht IP-Adressen von Nutzer:innen an die Behörden weiterleiten.

Zum Thema Staatstrojaner wollen die Verhandler:innen Kontrollmöglichkeiten und Eingriffsschwellen erhöhen und an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Online-Durchsuchung anpassen. Ob der Verfassungsschutz weiter Überwachungssoftware einsetzen darf, soll im Rahmen der Überwachungsgesamtrechnung geprüft werden. Im neuen Bundespolizeigesetz sollen Staatstrojaner nicht vorkommen. „Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss ihr Einsatz unterbleiben.“ Was dieser Satz in der Praxis heißt, bleibt spannend. (Anna Biselli)

Digitale Infrastruktur und Breitbandausbau

Die FDP soll das Bundesministerium für Verkehr und Digitales erhalten, wird in dem Bereich in den kommenden Jahren also kräftig ihren Fingerabdruck hinterlassen. Im Vertrag findet sich die Handschrift aller drei Parteien wieder – was beim Ausbau der digitalen Infrastruktur womöglich etwas inkohärent werden könnte. So sind für die kommenden Jahre weiterhin rund zwölf Milliarden an staatlichen Subventionen gesetzt, dennoch soll der eigenwirtschaftliche Ausbau Vorrang haben, heißt es gleich eingangs.

Open Access soll notfalls regulatorisch angeordnet werden, allerdings unter „Wahrung des Investitionsschutzes“. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser bis in die Wohnung sowie mit 5G-Mobilfunk. Ein Zeithorizont ist nicht angegeben. Staatlich gefördert sollen vor allem die sogenannten weißen Flecken, also besonders unterversorgte Gebiete. Mit größeren Clustern und schnelleren Markterkundungsverfahren soll dies effizienter gelingen. Die der EU-Kommission abgerungene Förderung der grauen Flecken dürfte erstmal vom Tisch sein, es sei denn, „Potenzialanalysen“ würden in einem bestimmten Gebiet besonderen Bedarf ergeben.

Schneller machen sollen den Ausbau „schlanke digitale Antrags- und Genehmigungsverfahren“, alternative Verlegetechniken und ein bundesweites Gigabit-Grundbuch. Durchsetzen konnte sich die FDP auch mit Gigabit-Gutscheinen für eine gezielte Förderung, wofür auch die Industrie lange geworben hatte. Nach Grünen und SPD klingen etwa pauschalierte Schadensersatzansprüche, wenn der Breitbandanbieter die zugesicherte Bandbreite nicht liefert. Das geht über die in diesem Jahr beschlossene TKG-Novelle hinaus.

Zudem soll endlich das sogenannte Betreibermodell Vorrang haben, staatlich geförderte Infrastruktur soll also künftig in der Hand kommunaler Betriebe bleiben. Zum Mobilfunkausbau finden sich nur wenige Sätze im Programm. Künftige Frequenzvergaben sollen demnach auf die Fläche und nicht mehr auf Haushalte bezogen sein, auch negative Auktionen sollen zum Einsatz kommen. Zudem soll sich die Versorgung mit Mobilfunk und WLAN bei der Bahn verbessern. Ob das Bekenntnis zur Netzneutralität auch ein ausdrückliches gesetzliches Verbot von Zero Rating bedeutet, bleibt offen. (Tomas Rudl)

Verwaltungsmodernisierung und digitaler Staat

Aus der Opposition heraus haben Grüne und FDP auf eine rasche Digitalisierung der Verwaltung gedrängt. Nun müssen sie diese Dauerbaustelle auch wirklich fertigstellen, um die angekündigte „umfassende Digitalisierung der Verwaltung“ zu schaffen.

So wird die ohnehin lahmende IT-Konsolidierung der Bundesverwaltung wohl erneut neu aufgesetzt, man wolle „klare Verantwortlichkeiten“ schaffen und die IT-Budgets des Bundes zentral zusammenführen, heißt es im Programm. Die Föderale IT-Kooperation soll ein mehrjähriges Budget erhalten, Kommunen sollen gemeinsam entwickelte Lösungen nach dem Einer-für-alle-Prinzip übernehmen können (müssen sie aber nicht). Dieses Prinzip soll auch beim weiterentwickelten Onlinezugangsgesetz gelten, künftig soll es eine klare Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren geben. Herausfallen sollen dabei etwa automatisierte Auszahlungen, prioritär bei der Kindergrundsicherung.

Digitalisierungshemmnisse wie die „Schriftform“ will die Ampelkoalition mittels Generalklausel abbauen. Kommen soll ein „vertrauenswürdiges, allgemein anwendbares Identitätsmanagement“, wobei unklar bleibt, wie sich dies von der bisherigen eID-Strategie unterscheiden wird. Zudem soll die bereits laufende Registermodernisierung „verfassungsfest“ ausfallen.

Offenkundig will die neue Koalition die langjährige Forderung nach „Public Money, Public Code“ umsetzen. Öffentliche Aufträge sollen in der Regel als Open Source beauftragt und die dabei entwickelte Software grundsätzlich öffentlich gemacht werden. Zudem sollen öffentliche IT-Projekte auf offenen Standards basieren.

Mit Hilfe einer „Multi-Cloud-Strategie“ und offenen Schnittstellen soll eine Cloud für die öffentliche Verwaltung entstehen. Gesetzgebungsverfahren sollen im Vorfeld einen „Digitalcheck“ durchlaufen, dabei soll die Möglichkeit der digitalen Ausführung geprüft werden. Über ein digitales Gesetzgebungsportal wird sich der jeweilige Status eines Gesetzesentwurfs einsehen lassen, erproben will die Ampel hierbei auch öffentliche Kommentierungsmöglichkeiten. Grundsätzlich sollen staatliche Daten aller Verwaltungsebenen künftig in einheitlichen Formaten zur Verfügung stehen. (Tomas Rudl)

Der Koalitionsvertrag ist da
L-R Christian Lindner, Olaf Scholz, Annalena Baerbock, Robert Habeck, Norbert-Walter Borjans und Saskia Esken bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags in Berlin am 24. November 2021. - Alle Rechte vorbehalten Imago / Emmanuelle Contini

IT-Sicherheit

Bei der IT-Sicherheit kündigen die Koalitionsverhandler:innen viel an: ein „Recht auf Interoperabilität und Portabilität sowie das Setzen auf offene Standards, Open Source und europäische Ökosysteme“ zum Beispiel. Ebenso wie ein Recht auf Verschlüsselung und ein „wirksames Schwachstellenmanagement“, auch der Staat müsse „verpflichtend die Möglichkeit echter verschlüsselter Kommunikation anbieten“. An manchen Stellen bleibt aber schwammig, was genau die Ankündigungen bedeuten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll etwa „unabhängiger“ werden. Ob das eine häufig geforderte Unabhängigkeit vom Bundesinnenministerium bedeutet oder kleinere Schritte in diese Richtung, bleibt noch offen. Staatliche Stellen sollen ihnen bekannte Sicherheitslücken dem BSI melden müssen und sich um „schnellstmögliche Schließung“ bemühen. Der Staat soll „keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten“. Hersteller sollen in Haftung genommen werden, wenn fahrlässig Schäden durch IT-Sicherheitslücken in ihren Produkten entstehen.

Erfreulich ist, dass Responsible-Disclosure-Verfahren legal durchführbar sein sollen. Dann müssten IT-Sicherheitsforschende nicht mehr fürchten, kriminalisiert zu werden, wenn sie Lücken verantwortungsvoll melden. Hackbacks, noch in der letzten Cybersicherheitsstrategie angekündigt, lehnen die Ampel-Partner ab. Für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITis) soll es eine gesetzliche Grundlage geben, ebenso wie eine „lückenlose Kontrolle“ durch Parlamente und die Datenschutzaufsicht. Ein kleineres, aber spannendes Vorhaben zur IT-Sicherheit: Das Technische Hilfswerk soll seine „Kompetenzen in der Cyberhilfe erweitern“, das erinnert an das Konzept eines Cyberhilfswerks aus der Zivilgesellschaft. (Anna Biselli)

Polizei

Die Ampel will für eine „eine bürgernahe, gut ausgestattete und ausgebildete Polizei“ sorgen. Dabei will sie Bürgernähe und transparente Fehlerkultur stärken, indem die Aus- und Fortbildung bei der Polizei weiterentwickelt werden soll, und dabei „noch intensiver“ Grund- und Menschenrechte vermitteln. Das könnte etwas zu wenig sein, um Probleme wie Rechtsextremismus und Rassismus in der Polizei wirklich effektiv zu addressieren.

Auf Bundesebene kommt die Ampel einer langjährigen Forderung von Bürgerrechtler:innen nach, sie wird eine unabhängige Polizeibeauftragte für die Polizeien des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten einführen. Außerdem wird es in Zukunft eine pseudonyme Kennzeichnungspflicht der Polizistinnen und Polizisten des Bundes geben.

Die Ampel will die umfangreiche Anzahl von Datenbanken der Polizei einer grundlegenden Revision unterziehen und deren Verarbeitungsregelungen präzisieren. Dazu gehört auch, dass die Ampel die Datei „Gewalttäter Sport“ in Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Löschfristen, Transparenz und Datenschutz reformieren will. Den Rechtsschutz sowie die Datenaufsicht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit will die Koalition „deutlich stärken“.

Vage heißt es zudem, dass die zukünftige Regierung die Polizei stärker für unabhängige Forschung öffnen will. Kritik gab es in der Vergangenheit unter anderem daran, dass Studien beispielsweise zu Rassismus in der Polizei durch das Bundesinennministerium verhindert wurden. (Markus Reuter)

Datenschutz und Datenpolitik

In der Datenpolitik wird die Ampel offenbar den Weg fortsetzen, den die Große Koalition in ihrer letzten Amtszeit eingeschlagen hat. Der Fokus liegt darauf, dass Unternehmen, Staat, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Daten besser nutzen sollen. Dies gilt laut Koalitionsvertrag „insbesondere“ für die erstgenannte Gruppe, um „Start-ups sowie KMU neue innovative Geschäftsmodelle und soziale Innovationen in der Digitalisierung zu ermöglichen“.

Dieser Logik folgend findet sich zur Weiterentwicklung des Datenschutzes im Koalitionsvertrag eher wenig. Datenschutz soll hierbei offenbar nicht als Hindernis verstanden werden, sondern als Bestandteil einer Datenkultur. Er soll besser und kohärenter durchgesetzt werden, was insbesondere dadurch erreicht werden soll, dass die bislang informelle Konferenz der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern institutionalisiert wird.

Außerdem wollen die Koalitionäre Beschäftigtendatenschutzregeln einführen und auf der EU-Ebene eine „ambitionierte“ ePrivacy-Verordnung verabschieden, die im Streit um die Regulierung von Online-Tracking seit Jahren blockiert wird. Beides hatte auch schon die schwarz-rote Vorgängerregierung versprochen. Neu ist, dass der Staat Anonymisierungstechniken fördern und die rechtswidrige De-anonymisierung strafbar gemacht werden soll, wie es die Datenethikkommission empfohlen hatte.

Größer sind die Ankündigungen im Bereich Datennutzung: Ein neues Datengesetz soll Zugangsfragen klären und dabei das Recht von Personen stärken, die an der Entstehung von Daten mitgewirkt haben. Sie sollen „standardisierten und maschinenlesbaren Zugang zu selbsterzeugten Daten“ erhalten. Mit einem Rechtsanspruch auf Open Data will die Ampel bei diesem Thema erstmalig den Staat in die Pflicht nehmen.

Im Gegenzug soll der Staat unter „fairen und wettbewerbskonformen Bedingungen Zugang zu Daten von Unternehmen“ erhalten, sofern es für die Daseinsvorsorge erforderlich ist. Ein neues Forschungsdatengesetz soll zudem den „Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung“ verbessern. Die Ampel will zudem den Aufbau von Dateninfrastrukturen in Form von „Datentreuhändern, Datendrehscheiben und Datenspenden“ auf den Weg bringen, wie es im EU-Data-Act bereits angelegt ist. Ein neues Dateninstitut soll hierbei unterstützen. (Ingo Dachwitz)

Digitaler Verbraucherschutz

Die Ampel möchte hohe Verbraucherschutzstandards gewährleisten. Darunter versteht die neue Koalition unter anderem mehr Geld für Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes will die Regierung zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft machen und schreibt in Klammern dahinter „Recht auf Reparatur“. Daraus könnte man deuten, dass die Lebensdauer und die Versorgung mit Ersatzteilen in Zukunft ausgewiesen werden muss. Denn an anderer Stelle heißt es nur, dass Produkte „möglichst reparierbar“ sein sollen, was große Schlupflöcher lässt.

Software-Updates sollen „für die übliche Nutzungsdauer“ von Geräten verpflichtend sein. Auf EU-Ebene will sich die neue Regierung dafür einsetzen, dass elektronische Widerrufbuttons verpflichtend werden. Hiermit gemeint sein dürfte eine leichtere Möglichkeit für Verbraucher:innen, Verträge, Abos oder Käufe online zu kündigen und damit auch ein Vorgehen gegen Dark Patterns. Die Bundesnetzagentur soll „im Hinblick auf kollektive Verbraucherinteressen“ mehr Aufsichtsbefugnisse bekommen. Außerdem will die Ampel „umgehend prüfen, wie die Transparenz beim Kredit-Scoring zugunsten der Betroffenen erhöht werden kann“. (Markus Reuter)

Informationsfreiheit und Transparenz

In Sachen Informationsfreiheit und Transparenz nehmen sich SPD, Grüne und FDP einiges vor. Sie wollen unter anderem einen Rechtsanspruch auf Open Data einführen und Informationsfreiheitsgesetze „zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln“. Außerdem bekennen sie sich zur Open-Government-Partnership, deren Aktionspläne umgesetzt und weiterentwickelt werden sollen

Vollmundige Ankündigungen hat es in diesem Bereich allerdings schon oft gegeben, sodass abzuwarten ist, wieviel von diesen Versprechen eingehalten wird. Wichtig wäre zum Beispiel gewesen, dass Deutschland die Tromsö-Konvention unterzeichnet, um einen Standard für Transparenz festzuschreiben, doch dazu findet sich im Koalitionsvertrag nichts.

Konkreter werden die Koalitionäre vor allem im Bereich Korruption. So wollen sie das Lobbyregister „nachschärfen“, etwa Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen erweitern. Außerdem wollen sie die Einflüsse Dritter auf Gesetzentwürfe in Form eines legislativen Fußabdrucks „umfassend offenlegen“. Die Ampel wiederholt zudem das Versprechen der Großen Koalition, ein „digitales Gesetzgebungsportal“ zu schaffen, über das einsehbar sein soll, in welcher Phase sich Vorhaben befinden. Hier soll eine Möglichkeit zur Kommentierung erprobt werden.

Freuen dürfen sich alle Nicht-Jurist:innen: Gesetze sollen verständlicher werden, zum Beispiel indem die Bundesregierung Gesetzentwürfen eine Synopse beifügt, die die aktuelle Rechtslage den geplanten Änderungen gegenüberstellt. Erstmalig soll es im Bund zudem einen Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden geben. Seitdem sich Journalist:innen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht ab 2013 nicht mehr auf Landespressegesetze berufen konnten, mussten sie sich darauf verlassen, dass Artikel 5 des Grundgesetzes als Rechtsgrundlage ausreicht. (Ingo Dachwitz)

Kultur und Bildung

Die Ampelparteien lassen durchscheinen: Auch sie wissen, Deutschland ist derzeit nicht gerade der Ort für heiße IT-Innovationen. Entsprechend will die Koalition die technologische und digitale Innovationskraft „entfachen“, etwa durch mehr staatliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Geld vom Staat soll innovativen Student:innen dabei helfen, direkt von der Hochschule ins eigene Unternehmen zu wechseln. Hinzu kommt das Bundesprogramm „Digitale Hochschule“, das bei Hochschulen unter anderem digitale Infrastrukturen und IT-Sicherheit ausbauen soll.

Abseits von Hochschulen hat sich die Koalition zumindest auf ein paar weitere Aspekte digitaler Bildungspolitik geeinigt: So sollen etwa Volkshochschulen und andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen Geld für ihre digitale Infrastruktur bekommen. Auch Games sollen weiter gefördert werden.

Schulen sollen nicht nur über den bereits von der vorigen Regierung beschlossenen Digitalpakt Geld bekommen, sondern auch über einen „Digitalpakt 2.0“. Damit das Geld auch wirklich fließt, soll Bürokratie abgebaut werden.

Die Ampelparteien möchten zudem prüfen, ob eine „Bundeszentrale für digitale Bildung“ entstehen soll. Dahinter könnte ein zweiter Anlauf für die „Bundeszentrale für digitale Aufklärung“ stecken – ein Projekt, aus dem unter Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) nichts geworden ist. (Sebastian Meineck)

Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Schnittstellen zwischen Digitalisierung und Nachhaltigkeit versucht die Ampel vor allem durch das abstrakte Beschwören von Innovationen zu finden, doch auch einige konkrete Maßnahmen sind dabei.

Digitale Produktpässe sollen eingeführt werden. Das sind Datensätze, die Auskunft über umweltrelevante Daten eines Produkts geben, wie Informationen zu enthaltenen Stoffen, Reparierbarkeit oder fachgerechter Entsorgung. Ein Anreizsystem für die richtige Entsorgung von Elektrogeräten und Lithium-Ionen-Batterien soll geschaffen werden, Details bleiben hier offen.

Ersatzteile und Softwareupdates für IT-Geräte sollen für die „übliche Nutzungsdauer“ zur Verfügung gestellt werden müssen. Außerdem sollen Produkte „langlebig, wiederverwendbar, recycelbar und möglichst reparierbar sein“. Dabei sieht die Ampel aber die EU in der Verantwortung. Ab 2027 sollen Rechenzentren klimaneutral betrieben werden müssen, die entstehende Abwärme soll genutzt werden. Bei IT-Beschaffungen soll sich der Bund nach Zertifizierungen wie etwa dem Blauen Engel richten.

Bei einer ganzen Reihe von Problemstellungen sollen digitale Anwendungen genutzt werden: beim Monitoring von Waldbeständen, beim Mapping von Gewässerqualitäten und der Parkraumkontrolle. In der Klimaanpassung sollen digitale Projekte gefördert werden, der Landwirtschaft sollen relevante staatliche Daten offen zur Verfügung gestellt werden.

Beim Thema Digitalisierung im Verkehr dreht sich vieles ums Auto – Elektromobilität, autonomes Fahren und Carsharing will die Ampel unterstützen. Im öffentlichen Nahverkehr soll es anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung geben. Verkehrsdaten sollen öffentlich zur Verfügung stehen, die Digitalisierung des Stromnetzes („Smart Grid“) soll durch einen beschleunigten Ausbau intelligenter Messsysteme erleichtert werden. (Franziska Rau)

Soziale Medien und Inhalte-Moderation

Die Rechte für Betroffene von Hass, Hetze und digitaler Gewalt sollen künftig gestärkt werden, wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht. Digitale Gewalt ist ein Sammelbegriff, darunter fallen etwa Hassrede, Online-Stalking oder das Veröffentlichen intimer Fotos ohne Einverständnis.

Ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt soll es Betroffenen leichter machen, Auskunft über mutmaßliche Täter:innen zu bekommen. Auf Anordnung von Richter:innen sollen Accounts gesperrt werden können. Aktuell bündelt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz Regeln, wann Plattformen etwa strafbare Inhalte nach einem Hinweis durch Nutzer:innen löschen müssen. Diese und weitere Regeln wollen die Ampelparteien grundlegend überarbeiten.

Das müssen sie wohl auch, denn die EU bringt mit dem Digital Services Act (DSA) derzeit ein neues, umfassendes Regelwerk auf den Weg. Noch wird der DSA verhandelt. Dennoch zeichnet sich ab, dass Plattformen bei strafbaren Inhalten künftig strenger in die Pflicht genommen werden.

Eine Begrenzung der Kontrolle sozialer Medien formulieren die Ampelparteien aber auch: „Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab. Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren.“ (Sebastian Meineck)

Algorithmische Systeme und Künstliche Intelligenz

Viel haben die Koalitionsparteien nicht zu sagen zum Thema Künstliche Intelligenz. Dafür beziehen sie in zwei Punkten klar Position, die sich massiv auf die Bürgerrechte auswirken würden: Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum, etwa durch Gesichtserkennung, sowie automatisierte staatliche Scoring-Systeme sind europarechtlich auszuschließen, heißt es im Vertrag.

Darüber hinaus unterstützen die Ampelparteien den europäischen AI Act, die geplante Gesetzgebung, mit der die EU derzeit um eine Regulierung von intelligenten Systemen ringt. Den darin verankerten risikobasierten Ansatz wollen sie weiterverfolgen, Systeme sollen also unterschiedlich hart reguliert werden, je nachdem, wie gefährlich ihre Auswirkungen sind. Wichtig ist der Koalition dabei Schutz vor Diskriminierung – im Zusammenhang mit automatisierten Systemen immer wieder ein Problem. Zugleich soll es keine „innovationshemmende ex-ante-Regulierung“ geben. (Chris Köver)

Urheberrecht

Zum Urheberrecht hat die Ampelkoalition vergleichsweise wenig zu sagen – wenig überraschend, nachdem die deutsche Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform erst vor einigen Monaten von der Koalitionspartei SPD gemeinsam mit der CDU über die Bühne gebracht wurde. Die neue Koalition betont dabei, sie werde „Informations- und Meinungsfreiheit auch bei automatisierten Entscheidungsmechanismen sicherstellen“, ein Verweis auf die vielkritisierten Uploadfilter, die die Ampel an anderer Stelle im Koalitionsvertrag explizit ablehnt. Die neue Regierung wolle die Urheberrechtsreform „in Hinblick auf Praxistauglichkeit“ evaluieren, legt sie im Kapitel zu Urheberrecht fest.Danach, das Fass Urheberrecht neuerlich aufzumachen und die Uploadfilter aus der deutschen Umsetzung zu streichen, klingt das aber erstmal nicht.

Abgesehen davon hält der Koalitionspakt nur fest, dass es faire Rahmenbedingungen für die Ausleihe elektronischer Werke in Bibliotheken geben soll. Das spielt wohl auf Forderungen an, den E-Book-Verleih zeitgemäßer und praxistauglicher zu machen. (Alexander Fanta)

Der Koalitionsvertrag ist da
Aufbruchsstimmung wollen die Koalitionäre auch beim WLAN versprühen. - Alle Rechte vorbehalten Imago / Fotostand

Digitalisierung des Gesundheitswesens

Im Gesundheitswesen will die Koalition digitalen Instrumenten, die die große Koalition geschaffen hat, zum Durchbruch verhelfen. Die weitreichendste und bedenklichste Ankündigung betrifft wohl die elektronische Patientenakte (ePA). Die bekommen künftig alle gesetzlich Versicherten automatisch zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Interessant ist der Zusatz „DSGVO-konform“. Diese Bedingung erfüllt die elektronische Patientenakte im Augenblick noch nicht, zumindest dem Bundesdatenschutzbeauftragten zufolge.

Die Einführung von ePA und E-Rezept und die Anbindung aller Akteure im Gesundheitswesen an die Telematikinfrastruktur will die Ampel „beschleunigen“. Wie genau das angesichts wiederholter technischer Pannen und Bedenken erreicht werden soll, wird nicht im Detail ausgeführt.

Für die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung, auch Daten aus der ePA, folgen die Koalitionäre den Stimmen aus der Forschung und aus dem Datenschutz und streben ein Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten an. Forschungsdaten allgemein sollen der „öffentlichen und privaten Forschung“ einfacher zur Verfügung stehen. Hier muss sich der Blick vor allem auf die Ausgestaltung eines Datenzugangs für kommerzielle Interessen richten, etwa von Pharmakonzernen. (Jana Ballweber)

Reproduktive Selbstbestimmung

Zum Thema Schwangerschaftsabbrüche heißt es im Koalitionsvertrag ganz allgemein, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen solle gestärkt werden. Die in Deutschland vorgeschriebene Konfliktberatung soll dazu in Zukunft auch online stattfinden können. In der vergangenen Legislaturperiode hat es vor allem um den §219a im Strafgesetzbuch viel Zoff gegeben. Er kriminalisiert Ärztinnen und Ärzte, die auf ihren Webseiten Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellen. Die Ampelkoalition will ihn streichen und so dafür sorgen, dass Mediziner:innen auch im Netz Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichen können, ohne Strafverfolgung fürchten zu müssen. (Chris Köver)

Partizipation und Zivilgesellschaft

Nicht nur wegen zahlreicher Korruptionsskandale hatte man in 16 Jahren CDU-Regierung oft das Gefühl, in einem Lobbyland zu leben. Die Ampel verspricht hier spürbare Veränderung. Eine neue Engagementstrategie und ein Demokratiefördergesetz sollen den Rahmen setzen. An mehreren Stellen kündigen die Koalitionäre an, die Gesellschaft in ihrer Vielfalt im Blick haben und die Zivilgesellschaft beteiligen zu wollen.

So versprechen die Ampelpartner:innen der digitalen Zivilgesellschaft, sie in digitalpolitische Vorhaben besser einzubinden und sie „insbesondere in den Bereichen Diversität und Civic Tech“ besser zu unterstützen. Das ist zwar ebenso vage wie die Ankündigung, das digitale Ehrenamt sichtbarer zu machen und rechtlich zu stärken, aber immerhin ein ganz neuer Ton.

Auch die Ankündigung, die repräsentative Demokratie durch Bürgerdialoge und Bürgerräte zu revitalisieren, hat eine digitale Komponente. So sollen „betroffene Kreise aus der Gesellschaft“ in neuen Formaten frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse eingebunden werden. Gesetze sollen verständlicher werden und im Rahmen eines digitalen Gesetzesportals könnte eine Kommentarmöglichkeit erprobt werden. Auch das Petitionswesen soll gestärkt und digitalisiert werden.

Wichtig für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen ist das Versprechen, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Die Ampel will hier explizit der Unsicherheit entgegenwirken, die dadurch entstanden ist, dass in den vergangenen Jahren mehreren Vereinen wie etwa Attac oder Campact die Gemeinnützigkeit abgesprochen wurde. Es könnten zudem auch neue Gemeinnützigkeitszwecke ergänzt werden, sagt der Koalitionsvertrag, was nicht-kommerzielle Redaktionen wie die unsere hoffen lässt. Ihnen verspricht die Ampel: „Wir schaffen Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus.“ (Ingo Dachwitz)

Big Tech und Wettbewerbskontrolle

Im Ringen gegen die Marktmacht großer Tech-Konzerne wie Google und Amazon arbeitet die Europäische Union bereits am Digitale-Märkte-Gesetz. Diesen Prozess möchte die neue Regierung unterstützen, das neue EU-Gesetz dürfe dabei „nicht hinter bestehende nationale Regeln zurückfallen“. Als Teil der möglichen Werkzeuge, die die EU durch das Gesetz in die Hand bekommen soll, gehöre auch eine „europäisch einheitliche Interoperabilitätsverpflichtung“, heißt es im Ampelpakt. „Dabei sollen – basierend auf internationalen technischen Standards – das Kommunikationsgeheimnis, ein hoher Datenschutz und hohe IT-Sicherheit sowie eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sichergestellt werden.“

Nicht ganz klar ist allerdings, ob die Ampel-Parteien damit eine verpflichtende Interoperabilität nur für Nebendienste meinen, wie sie der Rat der EU-Staaten fordert, oder eine volle Interoperabilitätsverpflichtung für soziale Netzwerke und Messenger-Dienste, für die sich das Europaparlament ausspricht. Im Text heißt es nur etwas dünn, die neue Regierung setze sich „für ambitionierte Regelungen“ ein.

Im Umgang mit den Plattformen möchte die Ampel auch die Hand des Bundeskartellamtes stärken. Etwa soll das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) evaluiert und weiterentwickelt werden, das Bestimmungen zum Missbrauch marktbeherrschender Stellungen enthält. „Wir werden prüfen, wie das Bundeskartellamt gestärkt werden kann, um bei erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts analog zu Verstößen gegen das GWB Verstöße zu ermitteln und diese abzustellen“, heißt es.

Auf europäischer Ebene wünscht sich die neue Regierung eine „missbrauchsunabhängige Entflechtungsmöglichkeit […] als Ultima Ratio auf verfestigten Märkten“ – eine solche Möglichkeit sieht das Digitale-Märkte-Gesetz der EU vor. Damit könnte die EU – zumindest theoretisch – Konzerne wie Facebook zwingen, einzelne Unternehmensteile abzuspalten. Auch will sich die Ampel in Brüssel für eine Anpassung der Fusionskontrolle einsetzen, um sogenannte „killer acquisitions“ zu verhindern, bei denen bereits dominante Firmen andere aufkaufen, um mögliche Konkurrenz im Keim zu ersticken. (Alexander Fanta)

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7 Ergänzungen

  1. Das die ePA nicht angenommen wird , liegt vor allem am umständliche Gedanken WIE man Zugang in die ePA bekommt:

    1. Zwang zur Displaysperre
    2. Zusätzlich din kryptisches Passwort
    3. Etliche Freischalt-Codes per Post alle immer nur 1x gültig

    Wieso machen die es nicht wie Banken:
    1. QR Code an die Postadresse womit die App / das Gerät freigeschaltet wird (der ist dauerhaft gültig)
    2. 2 Code (Anmeldenummer + Pin) und zwar vorgegeben und auch für immer gültig
    3. keine Displaysperre (nicht mal meine Bank will eine Displaysperre

    Viel zu umständlich, wie die Krankenkassen denken. Zumal sie hoffentlich wissen das die Background-Systeme einen noch wichtigeren Stellenwert haben

    1. Wenn eines Tages dein Arbeitgeber über deine ePA erkennen kann, dass du aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum am Wochenende am Montag der Arbeit fern bliebst oder man dich von der Organliste streicht, weil du vor 20 Jahren mal geraucht hast, wünschst du dir, das es die ePA nicht gäbe. Mich kotzt die Bequemlichkeit der Gesellschaft nur noch an.
      Meine Bank hat mein sichereres Passwort auf 5 Stellen gekürzt, alles für die faulen Schweine.

  2. Insgesamt fällt mir zum Digitalen nur der FDP-Slogan ein: „…, Bedenken second!
    Was heisst das genau? Die Digitalisierung wird als cool und fortschrittlich verkauft. Ja, könnte sie sein. Nur die FDP verschleiert hier viel, am Ende geht es um die Wirtschaft und Profit – und nicht um den Schutz der Persönlichkeit. Digital wird es und die Privatsphäre wird ausgebeutet – Ausbeutung in schlechter neoliberaler Tradition.
    Willkommen bei der rückschrittlichen Ampel-Koalition! Viel Geschwätz – am Ende gilt Vorfahrt für die Wirtschaft und die will keinen Privatshähreschutz! Also, stoppt die „Verhipping“ der FDP (und der Grünen)!

  3. Der neoliberale Kurs der FDP und Grünen zeigt sich gerade auch bei der Digitalisierung. Unbestritten, da muss auch investiert werden. Ja, es wird ein bisschen mehr opensource, opendata usw. versprochen – nur, der Kern wird verschleiert. Es wird zu Privatisierungen kommen, der Staat und dessen Kompetenzen werden der Marktlogik unterworfen sein. Mehr denn je. Investitionen sind nur gut, wenn Sie die privaten Taschen füllen.
    Die Demokratie und ihre Verwaltung dürfen eben nicht vollends der Marktlogik unterworfen werden. ABER- Genau dafür steht und stand die FDP – Ausverkauf der Kompetenzen des Staates. Das ist der Kern dieser „Markt-Barbaren“.

  4. Wie weit hat sich eigentlich die Vorgängerregierung an ihren Koalitionsvertrag gehalten? Insbesondere in Fragen um Digitales?
    Könnt ihr das mal in einen Artikel packen?

    Wieso sollten wir auch nur einen Cent darauf geben, was in diesem Koalitionsvertrag versprochen wird?
    Im Zweifelsfall kann man niemanden darauf festnageln und die Einhaltung einfordern.

    Sorry, aber ich glaube einfach wir müssen selbst die Digitalisierung umsetzen und dürfen nicht erwarten, dass Politiker, die damit absolut nichts am Hut haben, etwas voranbringen werden, es sei denn es sind Steuergelder, die in irgendwelchen Taschen verschwinden.
    Das klingt verdrossen, ist aber einfach nur ein Erfahrungswert aus den letzten 40 Jahren.

  5. Loginfalle klingt nicht nur super dämlich, sondern naja… was soll das denn bitte? Ein Login mit IP-Erfassung nach Bedarf und Übermittlung als Falle?
    Aber wenn das der einzige Kompromiss ist, den man da machen kann, sei’s eben so. Wenn’s wirklich nicht missbraucht wird.

  6. Gerade die Tatsache, dass diese Login-Fallen schon bei einem Anfangsverdacht auf Hass Rede eingesetzt werden können lässt meiner Meinung nach viel Platz für Missbrauch und dadurch Beeinflussung der Öffentlichen Meinung zu. Ich selbst würde es mir dann wirklich 2 mal überlegen ob ich etwas poste bei dem gefahr besteht das es als Hass rede kategorisiert wird, da ich absolut nicht möchte, dass meine Privatsphäre aufgrund eines Anfangsverdachtes gebrochen wird.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.