GutachtenOnline-Prüfungsüberwachung verletzt Datenschutz und IT-Sicherheit

Vom Zimmer-Scan bis zur Gesichtserkennung werden Studierende mit so genannter Proctoringsoftware bei Online-Prüfungen überwacht. Laut einem neuen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält keines der Programme den Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz stand.

Hunde auf einer Laptoptastatur
Studierende werden bei Online-Prüfung unverhältnismäßig überwacht, sagt die GFF. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Christin Hume

Seit der Corona-Pandemie legen zehntausende Studierende ihre Prüfungen zu Hause am eigenen Schreibtisch ab. Dabei setzen die Universitäten zunehmend auf Überwachungssoftware, die Betrug bei den Prüfungen verhindern soll. Ein heute von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichtes Gutachten (PDF) kritisiert, dass die eingesetzte Software sowohl die IT-Sicherheit wie auch den Datenschutz verletze. 

Online-Proctoring, also die digitale Prüfungsaufsicht mit Software, soll Betrugsversuche automatisch erkennen. Die Prüfungsteilnehmer:innen müssen hierzu Kamera und Mikrofon ihres Computers aktivieren. In der Folge wird dann auch Videoüberwachung mit Gesichts- oder Blickerkennung eingesetzt. Darüber hinaus erhält die eingesetzte Software umfassenden Zugriff auf die Rechner der Prüfungsteilnehmenden, damit diese nicht „Spickzettel“ auf dem Computer nutzen können.

Laut der GFF gehen Universitäten teilweise soweit, dass die Studierenden in einem Room-Scan vor der Prüfung den Raum zeigen müssen, in dem sie sich aufhalten. „Da es sich dabei oft um das Schlafzimmer handelt, ist dies ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre“, kritisiert die GFF.

Tiefer Eingriff in die Privatsphäre

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sogar die weniger eingriffsintensiven Browser-Add-ons der Software Proctorio wesentliche Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz nicht erfüllen können. Diese Anforderungen seien beispielsweise in der Datenschutz-Grundverordnung und in der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung verbrieft, welche das Gutachten als Maßstab zur Bewertung der Software anwendete.

„Um Betrugsversuche überhaupt erkennen zu können, müssen Proctoring-Add-ons Zugriff auf kritische Browser-Berechtigungen haben“, so Gutachter Mike Kuketz in der Pressemitteilung. „Es ist daher mehr als unwahrscheinlich, dass eine Proctoring-Software überhaupt in der Lage ist, die rechtlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit zu erfüllen.“

Klagen geplant

Dabei gibt es durchaus Alternativen zur eingesetzten Überwachungssoftware. Hierzu zählen unter anderem Klausuren, bei denen die Student:innen auf Bücher und das Internet zugreifen dürfen genauso wie eine Video-Liveaufsicht mit weniger tiefen Eingriffsbefugnissen. 

„Bei der raschen Digitalisierung des Prüfungswesens haben zahlreiche Universitäten im vergangenen Jahr ein Maß an Überwachung implementiert, das bei Präsenzprüfungen undenkbar wäre“, sagt David Werdermann von der GFF. „Die Grundrechte der Studierenden sind dabei unter die Räder geraten.“

Nach Kenntnis der GFF setzen unter anderem die Technische Universität Darmstadt, die Technische Universität München, die Universität Erfurt, die Humboldt-Universität zu Berlin sowie viele Fernhochschulen Proctoring-Lösungen bei Online-Prüfungen ein.

Die GFF hält die Überwachung von Studierenden im Rahmen von Proctoring für unverhältnismäßig und plant deswegen strategische Klagen. Die NGO sucht noch Studierende, die gegen die Praxis an ihrer Universität klagen wollen.

Korrektur 15.07.2021 – 12 Uhr:
Wir haben in einer früheren Version geschrieben, dass die Hochschule der Medien Stuttgart auch Proctoring einsetzt. Das stand in der Pressemitteilung der GFF. Die GFF hat sich heute an uns gewandt und eine Korrekturhinweis erbeten. Die Hochschule der Medien Stuttgart lehnt den Einsatz von Proctoring-Lösungen laut der GFF strikt ab, die Bürgerrechtsorganisation hat ihre Pressemeldung korrigiert. Wir haben in Folge dieses Hinweises die Hochschule der Medien Stuttgart aus dem Artikel gestrichen.

 

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2 Ergänzungen

  1. „(…) genauso wie eine Video-Liveaufsicht mit weniger tiefen Eingriffsbefugnissen. “ – Eine Videoüberwachung von Wohnräumen ohne Rootkit ist ebenso untragbar und sollte auf keinen Fall als Alternative dargestellt werden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.