BestandsdatenauskunftGroße Koalition boxt Gesetzentwurf gegen Expertenmeinungen durch

Die Große Koalition ignoriert verfassungsrechtliche Probleme beim Gesetz zur Bestandsdatenauskunft, stattdessen weitet sie die Befugnisse erneut aus. Das geht aus zwei heute beschlossenen Anträgen hervor, die wir veröffentlichen. Damit dürfte das Gesetz in Karlsruhe erneut scheitern – zum dritten Mal.

Andrea Lindholz
Die Ausschuss-Vorsitzende hört Kritik – und ignoriert sie. – Alle Rechte vorbehalten Deutscher Bundestag

Morgen beschließt der Bundestag das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft. Es regelt, wie deutsche Behörden Kundendaten bei Anbietern von Telekommunikation und Telemedien abfragen dürfen, zum Beispiel wer hinter einer IP-Adresse steckt. Das ist bereits der dritte Anlauf, die Gesetze von 2005 und 2013 waren verfassungswidrig. Dieses Schicksal droht auch dem neuen Gesetz.

Am Montag hat der Innenausschuss sechs Sachverständige angehört, die den Entwurf überwiegend kritisiert haben. Vor allem auf Vorrat gespeicherte IP-Adressen und Nutzungsdaten von Telemedien sind rechtlich heikel. Die Online-Dienste des Bundestages fassen zusammen: „Experten sehen Mängel in wesentlichen Details“. Auch wir resümieren, dass der Bundestag das Gesetz ändern muss, sonst dürfte es das Bundesverfassungsgericht wieder als verfassungswidrig verwerfen.

Doch die Große Koalition ignoriert den Rat der Experten, wie wie schon so oft. Das zeigen zwei Anträge, die die Regierungsfraktionen gestern im Innenausschuss eingebracht und heute beschlossen haben. Wir veröffentlichen sie an dieser Stelle.

Änderung: Richtervorbehalt streichen

Trotz 68 Seiten Feedback an 64 Seiten Gesetzentwurf macht die Große Koalition nur eine einzige, kleine Änderung. Sie streicht zehn Wörter – von fast 30.000. Und selbst diese winzige Änderung hat mit der Kritik der Sachverständigen nichts zu tun. Statt das Gesetz an wesentlichen Punkten zu entschärfen, weiten Union und SPD die Befugnisse sogar noch aus.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte vorgesehen, dass das Zollkriminalamt einen „Richtervorbehalt auch für Bestandsdatenauskünfte anhand zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adressen“ bräuchte. Das war laut Großer Koalition keine Absicht, sondern ein „redaktionelles Versehen“ – das sie nun korrigiert habe.

Seit vielen Jahren weisen wir darauf hin, dass für die Abfrage, wem eine dynamische IP-Adresse zugewiesen war, kein Richtervorbehalt notwendig ist – auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Bei Telefonnummern führt das dazu, das über hundert Behörden bis zu hunderttausend solcher Abfragen an einem Tag durchführen.

Entschließung: Evaluieren und prüfen

Ein zweiter Antrag ändert das Gesetz nicht einmal. Mit einem Entschließungsantrag will die Große Koalition die Bundesregierung „auffordern“, die Bestandsdatenauskunft zu evaluieren und die Wirksamkeit zu prüfen. Das klingt zunächst ähnlich wie die in der Anhörung geforderte Statistik-Pflicht, hat damit aber nicht viel gemeinsam.

Eine Entschließung ist nicht rechtswirksam, sondern unverbindlich. Die Bundesregierung ignoriert sogar Evaluierungen, die das Gesetz vorschreibt, aktuell beim IT-Sicherheitsgesetz. Jetzt wird die Bundesregierung gar nicht verpflichtet, eine Evaluierung vorzunehmen. Stattdessen wird sie „aufgefordert, dafür Sorge zu tragen“, aber auch das nur, wenn es „fachlich geboten“ wäre. Polizei und Geheimdienste dürfen sich selbst evaluieren, wenn sie wollen.

Darüber hinaus hat der Vorschlag nichts mit einer Statistik wie bei der automatisierten Bestandsdatenauskunft zu tun. Stattdessen sollen „die praktische Handhabung und Wirksamkeit“ der Datenabfragen evaluiert werden. Es geht der Großen Koalition also nicht um eine Beschränkung der Grundrechtseingriffe, sondern um deren „Wirksamkeit“. Das Ergebnis dürfte sein, dass die Sicherheitsbehörden mal wieder weitere Daten und die Vorratsdatenspeicherung fordern.

Aller guten Dinge sind drei

Union und SPD haben sich die verfassungsrechtlichen Probleme von den Experten erklären lassen – und sich entschieden, nicht auf diese Warnungen zu hören. Damit ist es wahrscheinlich, dass das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft zum dritten Mal vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.

Der Jura-Professor Matthias Bäcker prognostiziert gegenüber netzpolitik.org, „eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen zu den Telemediendaten hätte gute Erfolgschancen“. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kündigt bereits an, das Gesetz kritisch zu prüfen, vor allem „angesichts der Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten und aus der Wissenschaft“.

Die Große Koalition hat noch 24 Stunden Zeit, das Gesetz zu reparieren. Morgen Nachmittag will sie es beschließen.

5 Ergänzungen

  1. „Bei Telefonnummern führt das dazu, das über hundert Behörden bis zu hunderttausend solcher Abfragen an einem Tag durchführen.“

    Davon dürften 90% die Polizei- und Rettunsleitstellen sein, die das vollautomatisch bei jedem Anruf machen.

    1. Antwort ist da. Kommt auf die Halde mit Antworten, die zur allgemeinen Politikverdrossenheit beitragen.

  2. Das Verfassungsgericht macht sich selbst zur Lachnummer. Wenn es verfassungswidrige Gesetze jahrelang in Kraft läßt, und dann bestenfalls minimalste Änderungen mit nochmals jahrelangen Übergangsfristen fordert – da wäre die Regierung doch schön blöd, wenn sie nicht ihre Maximalforderungen in Gesetze gießt und macht, was sie will.

    Zumal – wenn die Erinnerung nicht täuscht – das Verfassungsgericht die Grundlagen für Gesetze gar nicht prüft. Wenn die Regierung behauptet, es bestehe Handlungsbedarf, braucht sie das nicht zu belegen, wenn die Regierung behauptet, Grundrechtseingriffe seien wirksame Möglichkeiten, Verbesserungen zu erreichen, braucht sie das nicht zu belegen, und wenn sie behauptet, Grundrechtseinschränkungen seien alternativlos, braucht sie das auch nicht zu belegen.

    1. Stimmt genau. Es macht mir auch Angst, dass das BVerfG immmer nur dann wirklich deutlich wird, wenn die Grundrechts“einschränkungen“ derart massiv sind, dass man sie schon als _Abschaffung_ von Grundrechten ansehen muss. Und das dauert dann jedesmal ein paar Jahre!

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