G10-GesetzFDP-Abgeordnete legen Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner ein

Im Juni hat die Große Koalition ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, das allen Geheimdiensten Staatstrojaner erlaubt. Die Opposition war gegen diese Ausweitung der Grundrechtseingriffe. Nun legen Abgeordnete der FDP-Fraktion Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

FDP in Bundespressekonferenz
Die FDP-Abgeordneten Stephan Thomae und Marco Buschmann in der Bundespressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Heinrich

Abgeordnete der FDP-Fraktion haben in der Bundespressekonferenz ihre über 100-seitige Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner für Geheimdienste vorgestellt. Die Beschwerde richtet sich gegen das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts, das am 5. Juli eingeführt wurde.

Im Juni hatte der Bundestag mit Stimmen von Union und SPD die Gesetzesänderung und damit Staatstrojaner für alle 19 Geheimdienste in Deutschland beschlossen. Die Änderungen beziehen sich auf das G10-Gesetz, unter das der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Verfassungsschutzbehörden der Länder und der Militärische Abschirmdienst fallen.

Mit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erlaubt das Gesetz den Behörden, IT-Geräte zu hacken, um laufende Kommunikation zu überwachen. Außerdem dürfen sie bereits abgeschlossene Kommunikationen auslesen, die nach Anweisung des Zugriffs stattgefunden hat.

Aus Sicht der 64 Beschwerdeführer:innen aus der FDP-Fraktion und ihrem verfahrensbevollmächtigten Anwalt Nikolaos Gazeas sind mehrere Normen des G10-Gesetzes nun verfassungswidrig. Sie begründen ihre Beschwerde unter anderem damit, dass es sich um einen Eingriff „in die verfassungsrechtlich geschützte Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Abgeordneten und ihren Kommunikationspartnern“ handle.

Quellen-TKÜ schon vor Straftaten

Im Kern der Beschwerde stehen mehrere Kritikpunkte. So geht es darum, dass das Gesetz die Quellen-TKÜ bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr erlaubt. Die Straftaten, deren Planung dieses Überwachungsinstrument erlaubt, seien teilweise „allenfalls dem mittleren Kriminalitätsbereich zuzuschreiben“, so die Beschwerdeschrift. Damit sei kein „herausragendes Interesse an der Strafverfolgung“ zu begründen.

Aufgrund des veränderten Nutzungsverhaltens in der Telekommunikation komme die Quellen-TKÜ dabei einer Online-Durchsuchung nahe. Der Begriff Online-Durchsuchung bezieht sich auf den Zugriff gespeicherter Informationen, die über die laufende Kommunikation hinausgehen. Sie ist durch die Gesetzesnovelle nicht erlaubt worden.

Die FDP-Abgeordneten argumentieren aber, dass bei der heutigen Form der Telekommunikation ständig Synchronisationen mit Cloud-Anbietern stattfinden. „Somit kann es in der Praxis – nicht nur ausnahmsweise – Fälle geben, in denen zwischen der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung faktisch kein Unterschied besteht“, heißt es in der Beschwerde.

Ein erschwerender Aspekt sei, dass die Gesetzesänderung die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Nachrichtendienste bei der Infiltration von IT-Systemen zu unterstützen. „Diese Regelung erschüttert das Vertrauen in TK-Anbieter massiv, auf die jeder angewiesen ist“, so die Pressemitteilung zur Beschwerde.

„Beschränkte Online-Durchsuchung“

Ein weiterer Kernpunkt der Beschwerde bezieht sich auf die sogenannte „Quellen-TKÜ plus“, aus Sicht der FDP ein irreführender Begriff, da es sich eigentlich um eine beschränkte Online-Durchsuchung handle. Die Gesetzesänderung erlaubt den Zugriff auf laufende Kommunikation und zusätzlich auch auf die Kommunikation, die zum Zugriffszeitpunkt bereits abgeschlossen war, aber nach dem der Anordnung des Zugriffs stattgefunden hat.

Eine Online-Durchsuchung ist an besonders hohe Hürden geknüpft, das hat das Bundesverfassungsgericht 2008 durch seine Rechtsprechung zum IT-Grundrecht klargestellt. „Diese Voraussetzungen erfüllt das G10-Gesetz nicht mal annähernd“, so die Pressemitteilung. In der Pressekonferenz sagte der Anwalt Gazeas, dass er vor dem Bundesverfassungsgericht besonders in diesem Punkt sehr hohe Erfolgsaussichten sieht.

Ausnutzung von Sicherheitslücken

Der dritte Kernaspekt, auf den sich die Beschwerde bezieht, ist eine „Verletzung der Verpflichtung zum Schutz des IT-Grundrechts“. Um Staatstrojaner einzusetzen und IT-Systeme mit Schadsoftware zu infiltrieren, um diese dann auszulesen, werden Sicherheitslücken genutzt.

„Der Staat befindet sich damit in einem Zielkonflikt: Einerseits möchte er diese Sicherheitslücken ausnutzen können, andererseits drohen erhebliche Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Gesellschaft, wenn Sicherheitslücken nicht umgehend geschlossen werden“, erklärt die FDP. Damit verletze der Gesetzgeber seine Schutzpflicht zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Diese Frage sei „das, wo wir juristisch am gespanntesten sein können, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet“, so Rechtsanwalt Gazeas in der Pressekonferenz.

Immer mehr Staatstrojaner-Klagen

Die neue Verfassungsbeschwerde der FDP reiht sich ein in einen Vielzahl von Klagen, über die das Bundesverfassungsgericht zum Einsatz von Staatstrojanern noch entscheiden muss. 2018 hatte die FDP bereits gegen Staatstrojaner in der Strafprozessordnung geklagt.

Auch aus der Zivilgesellschaft stammen einige Klagen. Allein die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) führt mittlerweile acht Verfassungsbeschwerden gegen verschiedene Gesetze auf Bundes- und Länderebene, die Staatstrojaner erlauben.

Nach dem Bundestagsbeschluss im Juni hatten neben der FDP-Fraktion auch Organisationen wie Reporter ohne Grenzen angekündigt, dass sie gegen den Staatstrojaner für die deutschen Geheimdienste vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wollen. Unklar ist, wann das höchste Gericht Deutschlands alle diese Fälle bearbeiten wird. Vermutlich kann das noch Jahre dauern.

7 Ergänzungen

  1. > „Diese Regelung erschüttert das Vertrauen in TK-Anbieter massiv, auf die jeder angewiesen ist“

    Die Regelung führt eher dazu, dass das ohnehin schon strapazierte Vertrauen in jene, die immer wieder verfassungswidrige Gesetze produzieren, völlig und endgültig abhanden kommt.

    > Unklar ist, wann das höchste Gericht Deutschlands alle diese Fälle bearbeiten wird. Vermutlich kann das noch Jahre dauern.

    Genau das ist das Problem. Und genau das ist es, was schamlos ausgenutzt wird. Die Jahre vergehen, und zumindest so lange wird rechtswidriger Nutzen aus einer hemmungslosen und tendenziösen Gesetzgebung gezogen, deren Qualität man eher Russland, China oder auch einschlägigen EU-Despoten zutrauen würde.

    1. Die alten Griechen wussten damals schon Bescheid, und haben die „Graphe Paranomon“ eingeführt (https://de.wikipedia.org/wiki/Graphe_paranomon). Im Grunde entspricht das fast schon einer modernen Normenkontrollklage – mit der Ausnahme, dass Antragssteller des illegalen/verfassungswidrigen Gesetzes hart bestarft wurde.
      Bräuchten wir eigentlich auch mal!

    2. Dem zweiten Punkt kann ich nur zustimmen.
      In solch grundlegenden Rechtsfragen wird so etwas wahrscheinlich schwierig sein, aber ich wünsche mir da immer eine Ersteinschätzung innerhalb von z.B. maximal 3-6 Monaten.
      Kommt die zu dem Ergebnis, dass das Gesetz wahrscheinlich/eher verfassungswidrig ist, wird es außer Kraft gesetzt und kann erst wieder aktiv werden, wenn das Verfahren abgeschlossen ist und am Ende doch zu einem anderen Ergebnis kommt (entsprechend viele Jahre später).

  2. „Unklar ist, wann das höchste Gericht Deutschlands“

    Kann man das BVerfG so noch nennen? Inzwischen wird so vieles von Unionsrecht überstimmt, dass der EuGH eigentlich das höchste deutsche Gericht geworden ist. Besonders viel zählt der „europäische Kernwert“ Subsidiarität ja nicht mehr.

    1. Trivialerweise ist das BVerfG das „hoechste deutsche Gericht“, denn der EuGH ist offensichtlich kein deutsches Gericht.

      Ansonsten ueberstimmt EU-Recht kein deutsches Recht, sondern EU-Recht wird in von Deutschland als in Deutschland geltendes Recht angenommen oder umgesetzt. Bei einer unaufloesbaren Unvereinbarkeit mit dem GG muessten wir halt austreten.\

      Und ebenso trivialerweise bedeutet das Subsidiaritaetsprinzip eben die Regelung moeglichst nahe am Buerger, und europaweite Regelungen sind halt als EU-Regelung genau das. Einzelstaatliche Regelungen sollten eigentlich zunehmen ueberfluessig werden, relevant buergernah sind Regionen und Kommunen.

      Aber alternative Wahrnehmungen sind ja en vogue 8)

    2. > Kann man das BVerfG so noch nennen?

      das hängt wohl davon ab, wen Du fragst. EuGH oder BVerfG, EU-Kommission oder Bundesregierung. Fakt ist aber, dass das BVerfG sehr wohl die Möglichkeit hat, Urteile des EuGH „ultra-vires“ zu erklären (https://de.wikipedia.org/wiki/Ultra-vires-Akt). Das nun eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland kann hier nur in’s Leere laufen, da die Regierung keine handhabe hat, das BVerfG in irgendwelche Schranken zu weisen.

      Ich betrachte die kompzetenzübergreifenden Ansprüche des EuGH jedoch mit großer Sorge.

      1. Das BundesVerfassungsGericht, das Snowdens Zeugenschutz ablehnte, und mit der Third-Party-Rule den Artikel 10 GG zunächst beschädigte im Selektoren-Urteil,
        das im BKA-Gesetz nach 6 Jahren die „drohende Gefahr“ erfunden hatte,
        und das weder BND- noch BVerfSchG- noch TKG- noch G10-Gesetz noch AntiTerrorDatenbank noch StPo bis 2019 entschieden hat,
        obwohl alle diese Verfassungsbeschwerden in der Jahresvorausschau 2019 waren
        diese Karlsruher möchtet Ihr also vor den Super-EUGH stellen,
        der Polen zurück zur Justiz zu bringen versucht,
        die Schiedsgerichte stoppte,
        gegen Uploadfilter entschied,
        die Vorratsdatenspeicherung aufhielt,
        und Max Schrems bei Save Harbour half?
        No Way! Ich vertraue dem EUGH !
        Ich bin verzweifelt über Karlsruhe.
        Habe ich schon 2019 geschrieben. Ist inzwischen etwas besser für Karlsruhe geworden, aber niemals werden die besser als der EUGH sein !!!
        Und die Schuld für die Staatstrojaner tragen die Oppositionsparteien, die weder Normenkontrollklage aus dem Bundestag heraus stellten, noch im Bundesrat den Vermittlungssausschuss anriefen.

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