FunklöcherStudie zeigt Vorteile von nationalem Roaming

Ländliche Regionen lassen sich über beschränktes nationales Roaming am besten mit Mobilfunk versorgen. Das hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergeben. Die Bundesnetzagentur könnte künftig die Anbieter dazu verpflichten.

Roaming Mobilfunk
Verpflichten Regulierer die Mobilfunkbetreiber zu regionalem Roaming, dann würde das insgesamt die Netzabdeckung verbessern, hat eine Studie ergeben. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mihail Abramkin

Roaming-Vereinbarungen der Mobilfunkbetreiber könnten die Netzabdeckung in ländlichen Regionen deutlich verbessern. Weniger gut schnitten in einer heute veröffentlichen Studie alternative Modelle wie „Network Sharing“ oder vollständig getrennte Netze ab.

Durchgeführt hat die Studie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Dabei haben die Autor:innen mit Hilfe einer Modellrechnung analysiert, wie zwei Mobilfunkanbieter in einer fiktiven und dünn besiedelten Region ihre Netze ausbauen würden.

Ergänzend zu Mindestausbauverpflichtungen verglichen sie drei verschiedene Ansätze: vollständig allein betriebene Netze; das sogenannte Network Sharing, bei dem Anbieter die Infrastruktur gemeinsam nutzen; und beschränktes nationales Roaming. Bei letzerem Modell gewähren sich die Betreiber gegenseitigen Zugang zu ihren jeweiligen Netzen, betreiben diese aber weiterhin selbst.

Mehr Nutzen für Kund:innen

Von dieser Variante würden Kund:innen am meisten profitieren: Im Vergleich zum umfassenden Network Sharing sei die Netzabdeckung bei getrennten Netzen 8 Prozent, bei beschränktem nationalem Roaming 13 Prozent höher, heißt es in der Studie.

„Wir schlagen ein Modell vor, in dem KundInnen eines Anbieters das Netz eines anderen Anbieters als Besucher nutzen können – so wie es viele aus dem Urlaub im europäischen Ausland kennen“, sagt Co-Autor Kay Mitusch vom Karlsruher Institut für Technologie in einer Pressemitteilung.

In diesen Regionen würden Handyverträge aber nur vom Netzinhaber verkauft. Somit gebe es für die Anbieter weiterhin den Anreiz, exklusive Gebiete zu schaffen. „Das ist auch für die Anbieter von Vorteil, weil so die Zahlungsbereitschaft der Kund:innen wächst“, sagt Mitusch.

Bundesnetzagentur kann entscheiden

Grundsätzlich sind in der jüngst vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Telekommunikationsgesetzes Regelungen vorgesehen, mit denen die Bundesnetzagentur künftig unter bestimmten Voraussetzungen Netzbetreiber zu Roaming verpflichten kann. Wie das in der Praxis ablaufen wird, bleibt aber noch offen. Zudem muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

„Die Regulierungsbehörden sollten überlegen, ob Roaming-Abkommen als Kooperationsmodell im ländlichen Raum bevorzugt behandelt werden sollten“, sagt Co-Studienautor Pio Baake. Damit ließe sich die größte Netzabdeckung erreichen und zugleich der Nutzen für Konsument:innen erhöhen.

Für die Betreiber am billigsten ist das Network Sharing – das Modell, das hierzulande zuletzt immer mehr in Mode gekommen ist. Jedoch würden größere Teile der Region so nicht an das Netz angeschlossen: „Wenn die Anbieter sich gegenseitig umfassenden Zugang zu ihren Netzen gewähren, dann neigen sie in ländlichen Regionen dazu, sich die Gebiete untereinander aufzuteilen und werden nur das Nötigste tun“, sagt Baake.

Eine verpflichtende Roaming-Regelung, die Ausbaukosten und Mastendichte reduzieren könnte, fordert die grüne Bundestagsabgeordnete Margit Stumpp, Sprecherin für Medienpolitik und Expertin für digitale Infrastruktur. „Dass National Roaming keine nachteiligen Effekte in Bezug auf die Netzqualität hat, wie es die Netzbetreiber ständig glauben machen wollen, belegen mittlerweile auch mehrere Studien“, sagt Stumpp.

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5 Ergänzungen

  1. Das spannende ist doch die Frage nach den Kosten. Ein solches Roaming muss natürlich für den Endkunden kostenneutral sein, sonst bringt es nichts.

    Diese Passage:

    „In diesen Regionen würden Handyverträge aber nur vom Netzinhaber verkauft. Somit gebe es für die Anbieter weiterhin den Anreiz, exklusive Gebiete zu schaffen.“

    verstehe ich garnicht. Was soll mir das sagen?

    1. „In diesen Regionen würden Handyverträge aber nur vom Netzinhaber verkauft. Somit gebe es für die Anbieter weiterhin den Anreiz, exklusive Gebiete zu schaffen.“

      verstehe ich garnicht. Was soll mir das sagen?

      Dass Kund:innen nur Verträge mit Betreibern abschließen können dürften, die an ihrem Wohnort ein eigenes Netz aufgebaut haben, wie beim internationalen Mobilfunk-/Roamingmarkt.

  2. Erstens, die Überlegung ist vollständig richtig und bekannt und wurde im 5G Ausbau auch schon mehrfach vorgeschlagen.

    Zweitens, das ist nur für Abdeckung. Wenn man in Kapazitätsprobleme kommt (zu viele Nutzer mit hoher Datenrate auf zu kleiner Fläche) ist der Parallelaufbau besser.

    Drittens, wenn ich meine ex-GSM Kollegen, die schon im Ruhestand sind richtig verstehe gab’s diese Überlegung am Beginn von GSM auch; es wurde aber absichtlich dagegen entschieden um mehr Wettbewerb zu haben.

  3. Sorry, aber der Artikel hat grundlegende Fehler. Networksharing ist der Oberbegriff und eine Art kann national Roaming sein, es ist aber nicht das selbe. Die Überschrift ist falsch.

    Network Sharing machen bereits Telekom und Vodafone, die Telefonica ist dieses Jahr (Jan. 2021) mit ins Boot eingestiegen:
    https://www.heise.de/news/Network-Sharing-Telefonica-will-mit-Telekom-und-Vodafone-Luecken-schliessen-5028563.html

    Also Network Sharing gibt es in Deutschland, da haben die 3 großen Netzbetreiber selbst zu einander gefunden. Was fordert die Studie jetzt neues? Und wie passt die Aussage zu National Roaming zu der Studie?

  4. Welche Partei muss ich dieses Jahr wählen, um die Gesetzgebung so zu beinflussen, dass die Bundesnetzagentur künftig wenigstens im Störungsfall nationales Roaming oder Network Sharing erzwingt? Ich leide aktuell seit 1,5 Wochen unter dem Ausfall des Telefonica Netzes.
    Der Zugang über das Mobilnetz der Telekom funktioniert, ebenso funktioniert der Zugang mit einer ausländischen Mobilfunkkarte über EU-Roaming. Es gäbe also keinerlei Netzeinschränkung für Endkunden wenn mindestens im Störungsfall nationales Roaming / Network Sharing aktiviert würde. Interessanterweise sind SIM Karten für M2M/IoT mit nationalem Roaming (z.B. https://www.fusion-iot.de/m2m-sim-karten/national-roaming) kein Problem, nur normalen Endkunden, die nur telefonieren wollen werden keine entsprechenden Lösungen angeboten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.