Falsche VersprechenGeld sparen bei zu langsamem Internet

Häufig liefern Netzbetreiber nicht die Internetgeschwindigkeit, für die Nutzer:innen bezahlen. Ab Dezember lässt sich in solchen Fällen erstmals die Monatsrechnung mindern. Die Verbraucherzentrale hat nun ausgerechnet, wie viel das ausmachen könnte: erstaunlich viel.

Viele Nutzer:innen erhalten nicht die Internetgeschwindigkeit, für die sie bezahlen. Ab Dezember können sie in solchen Fällen ihre Monatsrechnung teils spürbar senken. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Markus Spiske

In den deutschen Markt für Internetanschlüsse könnte bald mehr Ehrlichkeit einziehen – und mehr Geld in der Brieftasche von Verbraucher:innen landen. Ab Dezember gilt das neue Minderungsrecht: Wenn das Internet langsamer ist als im Vertrag versprochen und sich das nachweisen lässt, muss man weniger für den Anschluss bezahlen.

Dieses Problem ist in Deutschland schon lange bekannt, bislang hatte sich die Branche jedoch erfolgreich gegen eine gesetzliche Änderung gesperrt. Die jüngste Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die auf Vorgaben der EU zurückgeht, konnten die Konzerne aber nicht verhindern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nun nachgerechnet, wie viel Verbraucher:innen in den einzelnen Tarifen zu viel bezahlten. „Wir sind teilweise auf beachtenswerte Summen gekommen“, sagte Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales, in einer Pressemitteilung.

Untersucht hatten die Verbraucherschützer:innen die größten Anbieter Telekom, Vodafone, 1&1 und Telefónica. Dabei glichen sie die Versprechen aus den Werbebroschüren mit den Ergebnissen des Messtools der Bundesnetzagentur ab. Mit dem Tool lässt sich verbindlich ermitteln, wie es um den eigenen Anschluss bestellt ist.

Viel Sparpotenzial

In den unteren bis mittleren Bandbreitenklassen, also zwischen zwei bis 50 MBit/s, zahlten bei der Telekom demnach die Hälfte aller Verbraucher:innen mehr als 30 Prozent zu viel für ihren Anschluss. Das entspricht rund neun bis 16 Euro im Monat, die zu viel verrechnet wurden. Rund 30 Prozent der Nutzer:innen in dieser Klasse erhalten den Messergebnissen zufolge nicht einmal die Hälfte der versprochenen Geschwindigkeit. In diesen Fällen lassen sich sogar bis zu 24 Euro im Monat einsparen.

Ähnlich sieht es bei den anderen untersuchten Anbietern aus. Bei Telefónica lassen sich gegebenenfalls bis zu 20 Euro monatlich weniger bezahlen, bei Vodafone bis zu 27 Euro und bei 1&1 sogar bis zu knapp 35 Euro. Ob schnelle oder langsamere Verträge: In allen Bandbreitenklassen erreicht ein signifikanter Anteil der Nutzer:innen nicht die Geschwindigkeit, die eigentlich geliefert werden sollte.

Repräsentativ sind die Ergebnisse allerdings nicht. Das Messtool der Netzagentur kann jede:r benutzen, doch oft werden die Tests erst dann durchgeführt, wenn es zu Störungen kommt. Zudem beruhen die Parameter der Anschlüsse wie die Bandbreitenklasse auf den Angaben der Nutzer:innen.

Anreiz für bessere Qualität

Offiziell verkündet hat die Bundesnetzagentur zwar noch nicht, wie sich eine nicht vertragskonforme Leistung nachweisen lässt. Die Regeln dürften sich allerdings kaum von dem Entwurf unterscheiden, den die Regulierer im September vorgestellt hatten. Dazu zählen etwa 20 Tests innerhalb von zwei Tagen und die Vorgabe, dass die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit in 90 Prozent der Messungen nicht erreicht wird.

Am Ende könnte für die meisten aber idealerweise weniger eine abgemilderte Monatsrechnung winken, sondern eine spürbar verbesserte Qualität der hiesigen Internetanschlüsse. „Langfristig könnte es ein Anreiz für die Telekommunikationsunternehmen sein, gegenüber ihren Kund:innen die vertraglich versprochene Leistung im Breitbandbereich zu erfüllen“, resümiert der VZBV in seiner Untersuchung.

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14 Ergänzungen

  1. > „Langfristig könnte es ein Anreiz für die Telekommunikationsunternehmen sein, gegenüber ihren Kund:innen die vertraglich versprochene Leistung im Breitbandbereich zu erfüllen“, resümiert der VZBV in seiner Untersuchung.

    Ich bin skeptisch.
    Ich wohne fast eher ländlich in einem kleinen Dorf, aber im Speckgürtel einer großen Stadt. (15min bis zur Stadtgrenze, >300k Einwohner).
    Hier gibts Internet als Mischung aus Kupfer und 4G. Natürlich klappen die versprochenen 50Mbit/s nur (annähernd) bei optimalen Bedingungen (gutes Wetter, geringe Zellauslastung).
    Wenn jetzt jeder im Dorf anfängt sich zu beschweren, wird meiner Meinung nach die Konsequenz sein, dass der Anbieter eher 50% Preisnachlass gibt, oder schlimmstenfalls den Vertrag von sich aus kündigt. Es gibt ja noch keinen Rechtsanspruch auf ein solches Produkt, oder? Dann haben alle wieder ihre 3-4 Kupfer Mbit/s für einen festen Preis.
    Ich weiß nicht ob die sonst verlorenen paar Tausend Euro im Jahr für den Anbeiter Anreiz genug sind hier in den nächsten Jahren für viel viel mehr Geld mal Glasfaser zu legen.

    Ich will nicht sagen dass die Regeln schlecht sind, aber ich habe doch meine Zweifel ob sie in absehbarer Zeit dazu führen, dass jeder schnelles Internet zu Hause hat für einen bezahlbaren Preis (und jetzt fangt mir nicht mit vom Andy B. Scheuert geförderteres Starlink Schrotteliten Internet an…).

    Und: das schnelle Internet von heute, ist das langsame Internet von morgen.

  2. Bei Vodafone bekomme ich 56mb/s von 50 bestellten, bringt mir leider aber genau gar nix, weil ich dabei einen Paketverlust von 10-20% habe, und Pingspitzen von 700ms alle paar Minuten. Deren Test zeigt sowas natürlich nicht an und daher ist alles in Ordnung.

    1. Da kann ich dir nur zustimmen. Das habe ich auch mit meinem Vodafone-Anschluss und es macht das Arbeiten mit Remote-Desktops wunderbar entspannt, wenn dann der Mauszeiger bei angeblicher schneller Verbindung über den Bildschirm ruckelt.

  3. Naja, wir haben hier ja kein Internet über ein Kabel. Wir müssen LTE nutzen. Da hat dann zB Vodafone die Formulierung:

    > Geschätzte maximale und beworbene Bandbreiten im Vodafone-Netz (4G|LTE Max): Bis zu 500 Mbit/s im Download und bis zu 100 Mbit/s im Upload.

    Tja. Es geht sogar noch absurder weiter:

    > Durchschnitt laut Connect Test-Ausgabe 01/2021: 77,3 Mbit/s im Download und 25,2 Mbit/s im Upload in Großstädten (Walktest).

    Sie erreichen also sogar in Großstädten laut Untersuchungen einer Zeitschrift nur 15% der beworbenen Bandbreite und geben das an quasi wie ein Vertragsbestandteil. Finde ich das nur komisch?

    Wenn das alles so schwammig ist, was kann ich dann überhaupt einfordern?

  4. „Mit dem Tool lässt sich verbindlich ermitteln, wie es um den eigenen Anschluss bestellt ist.“

    Ist das Tool Open-Source und hat es eine freie Lizenz?

    Was macht man, wenn man Windoof und den Konzernapfel verschmäht?

    Und wenn Ubuntu/Debian nicht benutzt wird?

    Wo ist der Source-Code zum selbst kompilieren?

    1. Dann macht man, was jeder selbständige, einigermaßen durchschnittlich begabte Hauptschüler zu erahnen in der Lage ist: VirtualBox/ VMware installieren, ISO herunterladen, in der VM installieren, VM starten, darin das Tool der Netzagentur herunterladen, und installieren, fertig.
      Wenn Du nicht ohne eigenes Kompilat leben kannst, dann steht es Dir frei, den Entwicklungsladen zafaco GmbH anzutickern und um die Quellen zu bitten. Allerdings darf ich bezweifeln, Du wärest dazu in der Lage, angesichts Deines hirnarmen Gemotzes; hier gilt, wie so häufig in der IT, nicht der Weg ist das Ziel, das Ziel ist das Ziel.

    2. Nun ja, Debian geht allgemein etwas gemütlicher zur Sache. Und selbst die Arch-Derivate sind oft auch nicht die flottesten. In dieser Hinsicht hat Windows keine schlechten Karten mehr bei vernünftiger Voreinstellung. Das muss man freilich selbst machen. Das Internet selbst, bzw. die Übertragungsgeschwindigkeit ist ausreichend im Download, der Upload ist es nicht. Das Netz ist auch oft überlastet. Der weitere Ausbau wurde bisher vernachlässigt. Oft ist noch nicht mal das Minimum erhältlich, ob das abgerechnet wird. Wenn mittelständische Industriebetriebe entsprechende Anträge stellen, erhalten sie oft nur schwammig formulierte Flosken, mit denen niemand etwas anfangen kann. Was tatsächlich bereitgestellt werden kann, sollte offen kommuniziert werden, sodass ein Unternehmen bei der Standortwahl entsprechend aussieben kann. Das Prozedere von Antragstellung bis zur Ausführung ist insgesamt zu umständlich. Dieser Schlendrian muss beseitigt werden. Vertragsgegenstand darf nur die real ermittelte Leistung sein, und nicht wie bisher die versprochene Maximalleistung, die im Prospekt des Herstellers ausgewiesen ist. Der schnellste Server ist sonst nichts mehr wert, wenn ständig Rückstaus entstehen, die im residenten Speicher gehalten werden müssen, bis die Übertragung eines jeden einzelnen Datensatzes endlich erledigt ist. Das hat nur am Rande mit den Privatrechnern zu tun, die bekanntlich sehr viel weniger Uploads übertragen.

  5. Im lokalen Vertrag: 25MBit/s maximal, 18MBit/s normal, 11Mbit/s minimal, 97% Internetverfügbarkeit.

    Bedeutet wenn in 90% der Tests 18 unterschritten sind?

    1. @Philip
      „Bedeutet wenn in 90% der Tests 18 unterschritten sind?“
      Was willst Du hören?
      Waren in 100% der unter den 90% unter 18 mehr als 11? Ja/Nein

      Das war einfach.

  6. Das sollte viel stärker von Gesetz und Recht überwacht werden und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen! Schließlich schließt man einen verbindlichen Vertrag ab, oftmals in Knebelung 24 Monate und es ist schlicht Vertragsbruch, im Detail Lieferverzug, wenn man dann ansitzt, bei täglich DNS-Server verloren, Gatway verloren, Netzwerk zurück setzen, Router zurück setzen , Internet: an-aus-an-aus-an-aus … von 50 Mbit kommen 50 kbit an, wärend ohne Grund beim Support aufgelegt wird „rufen Sie uns noch mal an, wenn sie sich beruhigt haben“ Der Vertrag ist genauso zu erfüllen wie bei Strom, Wasser und Gas. Und nicht „hakeli-hakeli“ wo man sich dann über Monate täglich nervenaufreibend im gerade zu Terror mit den Konzernen aufregt, die welche dann ihre eigenen Gesetze schreiben über deren AGB´s. Der Kunde hat zu zahlen und zwar „gestern“, bekommt aber die Dienstleistung nicht. Aber wehe der Kunde zeigt selbe Zahlungsmoral wie die Konzerne ihre Liefermoral: der hat direkt Inkassobüros und Richter vor der Tür. Das ist abzustellen! Wenn man nicht liefern kann, dann darf man derartige Werbung garnicht erst betreiben, denn das ist schlicht Betrug und zwar mit Vorsatz, man kennt ja die Probleme, wärend der Kunde nach Fehlern sucht, die er gar nicht hat und darüber seine eigene teure Technik noch kaputt macht!

  7. ich finde den artikel leider sehr mangelhaft. eine kurzmeldung wurde mit viel fuelltext und verlinkungen (das einzige was ich gut finde = nachweise) zu einem artikel aufgepumpt. der titel suggeriert verbesserungen, die der autor in ihren auswirkungen nicht hinterfragt (profitabilitaet, wird das datennetz dem schienennetz folgen in laendlich schlechtversorgen regionen?). er laesst auch den sparsamen leser, vom titel angelockt und der vollmundigen einleitung in hoffnungsvoller erwartung, direkt ins messer des unnoetigen aktionismus laufen. hier wird kein wort ueber die genaueren anwendbaren details verloren, wie und worauf man achten soll.
    —–
    ein beispiel:
    nehmen wir den tarif „Magenta Zuhause L“ der telekom. laut internetseite hat dieser tarif
    down: 100
    up: 40
    vertraglich festgelegt sind im kleingedruckten (minimal / normal / maximal)
    down: 54 / 83,8 / 100
    up: 20 / 33,4 / 40
    der minimal-wert zaehlt als zur leistungserbringung zu erreichen!
    —-

    schlagzeilen sind ja ok, aber bitte macht bessere inhalte, danke.

  8. Wir sollen hier angeblich 50 MBit über Kupfer bekommen und zusätzlich zahlen wir 5 € zusätzlich für „bis zu 300 Mbit“ über LTE.
    Von der Kupferleitung kommen hier maximal 21 Mbit an und die LTE Leitung ist trotz großer Antenne auf dem Dach nicht mehr als ein Ausfallschutz für das Telefon.
    Wenn wir jetzt monatlich das Geld einfordern würden, was hier genannt wird, dann bekommen wir vermutlich einfach die Kündigung vom Anbieter und das wars dann auch, dann bekomme ich vielleicht von einem anderen Anbieter die gleiche klapprige Leitung nur halt ohne das LTE und Ausfallsicherheit.
    Davon habe ich exakt null.
    Angeblich sollen wir aber im Februar Glasfaser bekommen, vermutlich weil ich so hartnäckig bei entsprechenden Stellen auf unsere Lage hingewiesen habe.
    Als ich das gehört habe, war ich fast so erfreut, wie bei der Geburt meines Sohnes.
    So absurd ist die Lage in Deutschland leider.

  9. Ab wieviel Prozent weniger Geschwindigkeit habe ich denn Anspruch auf eine Kostenerstattung? 1&1 erstattet ja z.Zt. nur 2,00 EUR/mtl. wenn die Geschwindigkeit um 50% zu niedrig ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.