Edit PolicyNetzneutralität gestärkt – Telekom wettert gegen den Rechtsstaat

Anstatt sich auf das absehbare Ende des Zero Rating vorzubereiten, verlassen Telekom & Co. lieber den demokratischen Diskurs.

Sechs junge Menschen stehen in einer Reihe und schauen auf ihre Smartphones.
In Zukunft soll es nicht mehr erlaubt sein, bestimmte Dienste beim Datenvolumen zu bevorzugen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Creative Christians

Felix Reda saß von 2014 bis 2019 für die Piraten im Europäischen Parlament und verantwortet heute bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte das Projekt „control c“ zu Urheberrecht und Kommunikationsfreiheit. Dieser Beitrag erschien zuerst in seiner Kolumne auf heise.de und wurde dort unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht.


Lange hat die Bundesnetzagentur den Telecom-Riesen freie Hand gelassen, wenn es um das Angebot von sogenannten Zero-Rating-Tarifen ging. Das soll sich jetzt ändern: In einer Verbändeanhörung vergangene Woche gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass die Behörde diese Tarife nun infolge jüngster Urteile des Europäischen Gerichtshofs für unvereinbar mit der Netzneutralität hält. Schon im nächsten Jahr wird das Gremium der europäischen Telko-Regulierungsbehörden BEREC neue Leitlinien zur Netzneutralität verabschieden, parallel dazu will die Bundesnetzagentur nun Verwaltungsverfahren gegen bestehende Zero-Rating-Tarife einleiten, die aber erst nach Verabschiedung der Leitlinien abgeschlossen werden. Anstatt sich auf das absehbare Ende des Zero Rating vorzubereiten, wettern Telekom & Co. lieber gegen den Rechtsstaat und bewegen sich damit außerhalb des demokratischen Diskurses.

Beim Zero Rating werden die Daten bestimmter Anwendungen, beispielsweise von Musik- oder Video-Streamingdiensten, nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Auf den ersten Blick mögen Kund:innen solche Tarife für vorteilhaft halten, insbesondere wenn sie über ein geringes monatliches Datenvolumen verfügen und eine bestimmte Gruppe von Apps besonders intensiv nutzen. Tatsächlich verbirgt sich hinter dem Zero Rating aber eine Falle: Um diese Tarife attraktiv zu halten, beschränken Telecomanbieter künstlich die Inklusiv-Datenvolumen ihrer Tarife: Denn wer ohnehin durch normales Surfverhalten niemals so viel Volumen verbraucht, dass die Verbindung gedrosselt wird, ist kaum bereit, für Zero Rating-Pakete zusätzlich zu bezahlen.

Diesen Effekt hat der österreichische Grundrechteverband epicenter.works in seinem Net Neutrality Report nachgewiesen: In EU-Ländern, in denen Zero-Rating-Tarife durch die Regulierungsbehörden toleriert werden, zahlen Verbraucher*innen mehr Grundgebühr für weniger umfangreiche Datenvolumen – und bekommen Zero Rating für ganz bestimmte Apps dann als vermeintlich vorteilhafte Zusatzoption angedreht.

Die Risiken von Zero Rating sind erheblich: Die Praxis setzt Anbieter von Apps unter Druck, mit den Mobilfunkprovidern über die Beteiligung an Zero-Rating-Tarifen zu verhandeln. Denn wenn der Traffic von Instagram, TikTok, WhatsApp& Co. nicht auf das Inklusivvolumen zahlreicher Nutzer:innen angerechnet wird, bedeutet das einen Wettbewerbsnachteil für neue, alternative soziale Netzwerke oder Messenger, die sich nicht an Zero-Rating-Tarifen beteiligen. Zwar verlangt die Telekom von Diensteanbietern keine Gebühr für die Teilnahme an StreamOn, wohl aber die Befolgung von durch die Telekom definierten technischen Voraussetzungen und den Abschluss eines Vertrags.

Auf Dauer führt die Marktkonzentration durch Zero Rating dazu, dass die Vielfalt an populären Apps nachlässt und die Kund:innen der Zero-Rating-Tarife sich in eine künstliche Abhängigkeit von einzelnen Diensten begeben. Das konnte man beispielsweise beim jüngsten Facebook-Blackout beobachten, der viele Menschen insbesondere im Lateinamerika von der kostenlosen Kommunikation via WhatsApp abschnitt, während alternative Messenger wie Signal über ihre Mobilfunktarife nur kostenpflichtig nutzbar waren.

Zero Rating-Fans mögen nun einwenden, dass es besser ist, wenigstens auf WhatsApp kostenfrei zugreifen zu können, wenn man sein Datenvolumen bereits aufgebraucht hat, als auf gar keinen Messenger. Die Erfahrung aus anderen EU-Ländern zeigt aber: Wenn Zero Rating keine Option ist, bieten die Internetprovider einfach gleich höhere Datenvolumen zum selben Preis an. Technisch ist das kein Problem, aber die Möglichkeit, mit Zero-Rating-Tarifen extra abzukassieren, motiviert die Telkos zu einer künstlichen Verknappung der Inklusiv-Daten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat deshalb gegen verschiedene Aspekte des Zero-Rating-Tarifs Vodafone Pass geklagt und kürzlich vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. Der VZBV hatte unter anderem bemängelt, dass der Vodafone Pass die Nutzung der Zero-Rating-Funktion über das Tethering, also das Teilen des Mobilfunkzugangs via Hotspot, unterbindet und so die freie Endgerätewahl einschränkt. Diese Frage legte ein deutsches Gericht dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Dieser ging nun sogar jedoch einen Schritt weiter und schloss sich der von VZBV und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen lange vertretenen Rechtsauffassung an, dass Zero Rating insgesamt mit der Netzneutralität unvereinbar ist.

Der parallele Rechtsstreit um den Telekom-Tarif StreamOn ging darauf zurück, dass die Bundesnetzagentur die Beschränkung von Videotraffic auf eine Bandbreite 1,7 Mbit/s im Rahmen des Tarifs beanstandet hatte, nicht aber das Zero Rating-Angebot als solches. Das hat der Europäische Gerichtshof nun korrigiert und Zero Rating vollständig verboten, egal wie die Tarifoption im Einzelnen ausgestaltet ist. Die insgesamt drei zusammenhängenden Urteile gegen Vodafone Pass und Telekoms StreamOn sind also ein voller Erfolg für die Netzneutralität und die Verbraucherschutzrechte. Die nationalen Gerichte müssen nun auf Grundlage der Antworten des Europäischen Gerichtshof die abschließenden Urteile fällen, die aber im Einklang mit dem Europarecht nur auf das Verbot der beiden Tarife hinauslaufen können.

Während die Bundesnetzagentur im Rahmen der Verbändeanhörung vergangene Woche angekündigt hat, das Verbot von Zero Rating durch den Europäischen Gerichtshof selbstverständlich zu respektieren und künftig durchzusetzen, ließen die Telekommunikationsanbieter diesen Respekt für das höchste EU-Gericht vermissen. Die Telekom erklärte, der Europäische Gerichtshof liege in seinem Urteil falsch und würde versuchen, sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen. Deshalb müsse über eine Prüfung durch deutsche Gerichte nachgedacht werden, ob die EU ihre Kompetenzen überschreite. Derartige Rechtsauffassungen ist man sonst nur von der polnischen Regierung gewohnt. Vodafone und Telefónica, die ebenfalls an der Anhörung teilnahmen, widersprachen den Ausführungen der Telekom nicht, auch wenn ihre Kritik an den Urteilen weniger scharf formuliert war.

Anstatt den Rechtsstaat infrage zu stellen, wären die Telecomanbieter gut beraten, Konzepte zu entwickeln, wie sie ihre Kund:innen zum absehbaren Ende der illegalen Zero-Rating-Angebote entschädigen können. Denn klar ist: Wenn die Kund:innen von Telekom und Vodafone mit laufenden Verträgen das – wenn auch auf bestimmte Apps eingeschränkte – unbegrenzte Datenvolumen nicht mehr zur Verfügung steht, werden sie dadurch schlechter gestellt und erhalten ein Sonderkündigungsrecht. Abwenden können die Telekommunikationsanbieter das eigentlich nur noch, indem sie den Internettraffic, der andernfalls für StreamOn und Vodafone Pass angefallen wäre, zum frei verfügbaren Datenvolumen dieser Tarife hinzuaddieren. Dann folgen aus der Stärkung der Netzneutralität durch den Europäischen Gerichtshof ganz handfeste Vorteile für die Verbraucher:innen. Denn wer von vornherein auf ein hohes Datenvolumen für eine faire Grundgebühr zurückgreifen kann, der braucht auch kein Zero Rating.

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14 Ergänzungen

  1. „Die Telekom erklärte, der Europäische Gerichtshof liege in seinem Urteil falsch und würde versuchen, sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen.“

    Gibt es zu dieser Erklärung der Telekom auch einen Link o.ä.? Mich würde da der genaue Wortlaut interessieren.
    Ansonsten kann man nur froh sein, dass endlich im Sinne der Netzneutralität geurteilt wurde. Jetzt muss niemand mehr fürchten, dass ISPs und Webdienste (z.B. soziale Netzwerke) immer enger verzahnt werden, oder dass am Ende der schnöde Mammon über die gewährte Qualtität der Datenübertragung im Internet bestimmt.

  2. Wir sollten wohl eher noch besser ausbauen im Funknetz, dann bräuchte man auch keine Zero Rating-Tarife. Unbegrenzte Tarife sollten weitaus billiger werden und große Datenpakete ebenfalls – sodass man mit kleinem Geld auf viel zugreifen kann.
    Zero Rating-Tarife sind halt einfach verdammt attraktiv und passend – jeder, der noch alle Tassen im Schrank hat, wird auf so etwas zurückgreifen, wenn er/sie kann und wenig Geld in der Tasche hat. Das Anbieten solcher Tarife allein ist schon ein Problem – insofern gut, dass jetzt für die Netzneutralität entschieden worden ist.

    Das Ziel sollte aber unbegrenztes Internet zum kleinen Preis sein. Das ist aktuell noch unrealistisch in Deutschland für günstige Preise – wenn man in Nachbarländer wie die Schweiz oder weiter schaut, findet man jedoch genug Tarife, die schon um einiges billiger/besser sind, da hat man das Netz dafür ja aber auch. Selbst, wenn es da auch noch billiger geht. Die Frage nach solchen Exklusiv-Verträgen sollte erst gar nicht gestellt werden.

  3. Rein formal:

    „Deshalb müsse über eine Prüfung durch deutsche Gerichte nachgedacht werden“ wiederspricht „Anstatt den Rechtsstaat infrage zu stellen“.

    Wenn sich jemand über ein Urteil hinwegsetzt stellt er den Rechtsstaat in Frage, nicht wenn er ein Gericht anruft.

    1. Rechtsstaat bedeutet aber auch: höhere Gerichte übertrumpfen niedere Gerichte. Und höher als EU geht es bei uns nicht. Dies mal eben lapidar in Frage zu stellen ist dann doch nicht die feine englische Art.
      Deswegen hätte mich die Original-Quelle dieser Text-Passage interesiert:

      „Die Telekom erklärte, der Europäische Gerichtshof liege in seinem Urteil falsch und würde versuchen, sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen. Deshalb müsse über eine Prüfung durch deutsche Gerichte nachgedacht werden, ob die EU ihre Kompetenzen überschreite.“

      Über welches Recht/Gesetz setzt sich der Europäische Gerichtshof hier (angeblich) weg?
      Warum dann vo einer „Prüfung“ durch „deutsche Gerichte“ (Plural) gesprochen wird verstehe ich nicht ganz – es käme ja nur das Bundesverfassungsgericht in Frage, oder irre ich mich?

      1. “ es käme ja nur das Bundesverfassungsgericht in Frage, oder irre ich mich?“

        Wenn die Telekom wirklich mit „ultra vires“ argumentiert dürfte das der Fall sein.

      2. Ich kenne den Fall nicht ganz genau, aber die Entscheidung des EuGH trifft iE in Deutschland auf die Vertragsfreiheit d.h. die Anbieter wie die Telekom möchten sich nicht verbieten lassen, bestimmte Angebote (wie zB Zero-Rating) zu machen. Solange es kein deutsches Gesetz für die Pflicht zur Netzneutralität gibt, hängt das in der Luft.

        1. „Solange es kein deutsches Gesetz für die Pflicht zur Netzneutralität gibt, hängt das in der Luft.“

          Es gibt eine entsprechende EU-Verordnung – diese gilt direkt für alle Staaten der EU (anders als EU-Richtlinien, die erst in nationales Recht umgesetz werden müssen und dabei oft Gestaltungsspielräume lassen). Deswegen ist es auch unverständlich, dass die Telekom protestiert: hier hat ein EU-Gericht über EU-Recht entschieden. Ich sehe dabei kein Problem.

          Es gab mal einen „§ 41a Netzneutralität“ im TKG – der wurde aber 2017 wegen der damals neu erlassene EU-Verordnung zur Netzneutralität gestrichen, weil er „unnötig“ geworden war. Deutsche Gesetze spielen hier also überhaupt keine Rolle mehr, sondern nur die EU-Verordnung.

  4. Habe keine Worte dafür, wie sch die Telekom benimmt. Gibt es für so ein Verhalten ein Begriff?
    Eine Person, die offensichtlich ein Fehler macht und wenn man sie dafür rügt, mit fragwürdigen Äußerungen zurück hämmert, obwohl sie weiterhin diesen Fehler macht.

    Ein gekränktes Ego, das sich nicht gefallen lassen kann, das es eines besseren belehrt wird und Unrecht hat.

    Wie vehement dieses Unternehmen versucht Mbits-Tarife im Mobilfunk zu verhindern

  5. Alle schreien nach besseren Netzen, mehr bzw. unbegrenztem Datenvolumen, Glasfaser, etc. – zahlen möchte dafür aber niemand mehr…

    Wann versteht die Gesellschaft endlich mal, dass solch eine erforderliche/gewünschte/herbeigesehnte Infrastruktur nicht einfach vom Himmel fällt, sondern in ihrer Anschaffung, Instandhaltung, etc. enorme finanzielle Aufwände mit sich bringt? Mit diesen lächerlichen, monatlichen Grundgebühren ist das auf Dauer nicht zu finanzieren…vor allem in einem Staat wie Deutschland, der dem Breitbandausbau mit sinnlosen Regularien und Gesetzen zum angeblichen Wohle des Wettbewerbes mehr schadet als unterstützt?!

    Es gibt kaum eine Branche, in der die Preise für Endkunden in den letzten Jahren bei zeitgleich steigendem Leistungsumfang so gefallen sind wie in der Telekommunikationsbranche.

    Jeder will Netze…aber niemand möchte einen Mobilfunkmasten in der Nähe haben.

    Jeder will Glasfaser…aber niemand möchte die Kosten für Tiefbau und Hauseinführung zahlen.

    Fast jeder möchte besten Service…aber niemand möchte Service bezahlen.

    Viele sagen: „Service brauche ich nicht.“…sobald eine Störung am Internetanschluss vorliegt sind diese Kunden die ersten, die sich trotz AGB-Konformität aufregen und bis zum Vorstand eskalieren, damit schneller entstört wird…

    Alle regen sich über monatliche Grundgebühren jenseits der 20€-Marke auf…aber auf dem Weihnachtsmarkt 10€ für eine Bratwurst und billigen Fusel-Glühwein auszugeben ist kein Problem…

    Sorry liebe Welt – so funktioniert es leider nicht!!!

    1. Was ist denn das für eine Ansage? Zumindest bei der Telekom sind in den letzten 6 Jahren um 10€ teurer geworden (von wegen Kostenlos StreamON).

      Zudem sind die Preise in Deutschland verglichen mit allen anderen EU-Ländern zu hoch, die Vertragsklauseln zu einseitig und unflexibel und das Mobilfunknetz nicht wirklich gut ausgebaut. Andere Länder haben die gleichen Kosten (Niederlande, GB,….,….) in Deutschland meckern die Telkos auf hohem Niveau.

      Und Kundenservice solltest du nicht mit Verbraucherrecht verwechseln!
      Kundenservice ist was ganz anderes
      Der Verbraucher hat ein Recht drauf Hilfe über das Unternehmen in Anspruch zu nehmen.
      Das ist deren gutes Recht.
      Ich hoffe inständig das der Verbraucherschutz in den nächsten Monaten weiter verschärft wird

    2. Sorry, aber welch altbackene Sichtweise du hast. Kundenservice fängt woanders an und nicht dort, wo Verbraucherrecht gilt. Mit der Bundesnetzagentur werden Unternehmen indirekt zu mehr „Service“ verpflichtet und ich bin froh, das wir mittlerweile so weit sind, das Bundesbehörden bei Verbraucherbeschwerden Einblick in die Prozesse der Unternehmen bekommen

    3. Was ist denn das für ein whataboutism? Wir sollen den Telkoms dankbar sein, dass sie den Breitbandausbau verpennt haben und Europäisches Recht missachten? Was hat die Bratwurst auf dem Weihnachtsmarkt damit zu tun?

  6. Für die Abwiegler unter uns: das Beispiel ist wichtig, wenn es um Modelle geht wie „Arm gegen Reich“, „Konzernherrschaft“.

    Wo wir bei Arm gegen Reich sind: gibt es eigentlich systematische Modellierung wie der „unabsichtliche Krieg“ bereits verläuft, also wo in dem Modell die Potentialminima liegen usw.? Der Aspekt, den ich nicht aus den Augen verlieren würde ist z.B., dass Investoren Sachen von einzelnen Menschen aufkaufen, die aber nicht mehr (zu irdischen Preisen) an einzelne Menschen zurückgehen. Gibt es diesen Effekt? Wie sieht das quantitativ aus? Wie ist die Zeitentwicklung? Wie ist die Zeitentwicklung allgemein zu Krisenzeiten? Das kennt vermutlich nur eine Richtung…

  7. Die Telekom soll still sein und lieber mal ihrer Arbeit nachgehen -> Glasfaser verlegen. In weiten Teilen der BRD dominieren noch DSL 2000/4000/6000! Das ist inakzeptabel!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.