Corona-Warn-AppBaden-Württemberg erlaubt datensparsames Einchecken

Wer in Baden-Württemberg ausgehen möchte, muss jetzt nicht mehr Name und Adresse offenlegen. Möglich ist das durch die Corona-Warn-App – und durch eine wichtige Änderung in der Corona-Verordnung.

Baden-Württemberg ermöglicht bei Veranstaltungen pseudonymes Contact-Tracing mit der Corona-Warn-App
Die eigene Privatsphäre schützen und Veranstaltungskontakte warnen: Die Corona-Warn-App kann inzwischen beides. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Eddy Billard

Wer in Baden-Württemberg öffentliche Veranstaltungen besuchen will, muss künftig nicht mehr Kontaktdaten bei den Veranstalter:innen hinterlassen. Dank der neuesten Änderung [PDF] der Corona-Verordnung des Bundeslandes vom 15. Oktober ist ein Check-In pseudonym mit der Corona-Warn-App des Bundes möglich.

Egal ob im Restaurant, im Theater oder im Club: Bei vielen Treffen außerhalb des privaten Raumes werden nach wie vor Kontaktdaten verlangt. Veranstalter:innen müssen dem Gesundheitsamt Namen und Kontaktdaten ihrer Besucher:innen weitergeben können, das schreiben die Corona-Verordnungen der meisten Bundesländer vor. Mit diesen Daten sollen Gesundheitsämter etwa im Fall einer Infektion die Kontakte der Infizierten warnen.

Neben der schriftlichen Erfassung der Daten auf Papier setzen viele Bundesländer auf einen elektronischen Check-In mit der Luca-App. Seit April 2021 gibt es einen ähnlichen Check-in auch in der Corona-Warn-App des Bundes: Mit der App können Nutzer:innen bei Veranstaltungen einchecken und mögliche Corona-Kontakte lassen sich benachrichtigen.

Trotzdem ließ sich Corona-Warn-App zunächst nicht als Alternative für die Luca-App einsetzen. Der Grund dafür sind die Corona-Verordnungen der Länder, die verlangen, dass Veranstalter:innen die personenbezogenen Daten ihrer Gäste erfassen. Genau das tut die Corona-Warn-App aber nicht: Die Anwendung des Gesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts speichert und übermittelt keine Kontaktdaten.

Die Kontaktdatenerfassung auf Papier und mit der Luca-App bleiben in Baden-Württemberg weiter möglich. Die Vorgabe zur Übermittlung der Daten an das Gesundheitsamt entfällt mit der neuen Fassung der Landesverordnung jedoch.

In die Kneipe gehen, ohne die eigene Adresse zu verraten

Es ist heftig umstritten, wie viel das Sammeln personenbezogener Daten zur Corona-Nachverfolgung nutzt. Zu Hochzeiten der Pandemie waren viele Gesundheitsämter mit der Kontaktverfolgung ohnehin überfordert und signalisierten, dass ihnen ein Mehr an Daten nicht helfe. Zudem ist die Luca-App, die von den meisten Bundesländern als Lösung für die digitale Kontaktverfolgung eingekauft wurde, durch eine Reihe eklatanter Sicherheitsmängel aufgefallen.

Als erstes Bundesland hatte im Mai deshalb Sachsen die Landes-Corona-Verordnung angepasst und pseudonyme Check-Ins mit der Corona-Warn-App ermöglicht. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hatten dies zuvor eindringlich gefordert.

So auch Stefan Brink, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von Baden-Württemberg, wie er auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilt. Entsprechend positiv fällt seine Reaktion auf die Neuregelung in der Corona-Verordnung aus. Die Corona-Warn-App sei eine sehr gute App, schreibt Brink. „Die Landesregierung setzt damit wieder mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen.“ Der Einsatz der Corona-Warn-App sei ein Schritt in Richtung Datenminimierung. Ein Besuch in der Kneipe, so Brink, sei nun wieder möglich, ohne Kontaktdaten zu erfassen.

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5 Ergänzungen

  1. Menschen erzählen mir gerade, dass sie in Berlin schon im Juni mit der CWA legal einchecken konnten. Weiß jemand mehr zu den verschiedenen Bundesländern ob es vor BW und nach Sachsen da noch mehr gab?

    Ich wohne in NRW, hier ist die Situation soweit ich weiß unverändert, man muss die Daten der Besucher erfassen.
    Faktisch haben vielen Läden dann doch Luca-Codes aufgehangen oder auf die Tische geklebt, obwohl NRW deren Service gar nicht eingekauft hat, aber den ganzen Sommer hat niemand darauf geachtet ob ich mich darauf eingecheckt habe und niemand hat Kontaktdaten von mir verlangt.

    1. Es gibt 2 mögliche Erklärungen, entweder haben es die Betreiberinnen drauf angelegt das „richtige“ zu tun und quasi zivilen Ungehorsam betrieben, oder es war für die betreffenden Betreiberinnen nicht nötig, aber sie haben es trotzdem gemacht/verlangt.
      Als „Ersatz“ für die Kontaktdatenabgabe gilt das im Moment nur in Sachsen und Baden Württemberg.

  2. Es gilt zwar, aber die Betreiber haben keine Ahnung. Sie verlangen Adresse oder Luca. Auf die Corona Warn App angesprochen, machen sie nur lange Gesichter.

  3. Ich glaube nicht, dass Baden Württemberg die Corona Warn App als Anmeldung zulässt, denn §8 Abs 1 besagt eindeutig, dass die Anmeldung Name und Anschrift enthalten muss. Und in der vereinfachten Fassung wird dies noch einmal bekräftigt. Anders als in Sachsen wird die CoronaWarnApp in der BW Corona-Verordnung nirgends erwähnt.
    Ich habe seit November versucht, von BW Klarheit zu bekommen, weil die App auf der BW-Website erwähnt wurde, aber ich habe bisher keine Antwort auf diese Frage erhalten.

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