BlackboxWie Facebook das NetzDG aushöhlt

Bis heute unterläuft Facebook gesetzliche Vorschriften, die mehr Licht in soziale Netzwerke bringen sollen. Mit irreführenden Meldewegen und unvollständigen Transparenzberichten hebelt es Teile des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes aus. Eine vor Jahren verhängte Millionenstrafe hat das Unternehmen ebenfalls noch nicht bezahlt.

Blackbox Facebook
Die Blackbox Facebook lässt sich ungern in die Karten schauen und ignoriert selbst Gesetze. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Luis Morera

Die Kluft ist beachtlich: Im zweiten Halbjahr 2020 wurden auf Twitter insgesamt 811.469 Beschwerden nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingereicht. Auf Youtube waren es 323.792 NetzDG-Beschwerden, auf TikTok 246.434.

Auf Facebook sind im gleichen Zeitraum gerade mal 4.211 solcher Beschwerden eingegangen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hervorgeht. Die Zahlen sind offenkundig unglaubwürdig. Über 30 Millionen Deutsche nutzen das soziale Netzwerk, der Marktanteil liegt hierzulande bei rund zwei Drittel.

Die Diskrepanz liegt am bislang gut versteckten Meldeformular für NetzDG-Beschwerden. Wer auf der Plattform etwas potenziell Strafbares melden will, wird schließlich auf den Flagging-Meldeweg gelenkt. Facebook überprüft den gemeldeten Inhalt dann anhand seiner privaten Gemeinschaftsstandards – und nicht danach, ob er gegen deutsches Recht verstößt, wie es das NetzDG vorsieht.

Dieses richtet sich gegen strafbare Inhalte auf großen sozialen Netzwerken. Anbieter müssen alle „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer NetzDG-Beschwerde löschen oder sperren. Zudem müssen sie halbjährliche Transparenzberichte über solche Meldungen vorlegen, die Einsicht in ihre Moderationspraxis gewähren sollen. Für sonstige Beschwerden gelten diese Auflagen nicht.

Intransparentes Facebook

Neu ist dieses intransparente Verhalten von Facebook nicht. Bereits 2019 hatte das Bundesamt für Justiz dem Unternehmen deshalb ein Bußgeld von zwei Millionen Euro auferlegt. Schon damals bemängelte die Behörde, dass Facebook in seinen Transparenzberichten nach dem NetzDG nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte anführe.

Bislang hatte Facebook Erfolg damit. Das Unternehmen legte Einspruch gegen den Bescheid ein, bezahlt hat es die Strafe bis heute nicht. In Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium und dem Bundesamt für Justiz habe man aber inzwischen „an unserer Implementierung gearbeitet und Änderungen an unserem NetzDG-Meldeweg vorgenommen“, sagt eine Facebook-Sprecherin.

Der neue Mechanismus, der sich künftig auch direkt vom bemängelten Inhalt aus erreichen lassen soll, werde derzeit ausgerollt und soll in den kommenden Monaten bei allen Nutzer:innen ankommen, so die Sprecherin. In der Redaktion von netzpolitik.org hat sich die Änderung noch nicht bemerkbar gemacht, zeigt eine Stichprobe.

Klare Regelung unterlaufen

Eigentlich ist das Meldeverfahren im NetzDG klar geregelt. „Der Anbieter muss Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen“, heißt es im Gesetz. Trotzdem sieht sich das Bundesjustizministerium gezwungen, Nachbesserungen vorzunehmen.

„In der Praxis haben die sozialen Netzwerke ihre Meldewege für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zum Teil wenig nutzerfreundlich umgesetzt“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums. Dazu gehören unnötige Verrenkungen wie ein händisches Kopieren und Einfügen von identifizierenden Angaben wie etwa ein Link zu dem Beitrag oder ein Meldeweg, der nur über das Impressum auffindbar ist.

Das soll sich nun für alle vom NetzDG erfassten Anbieter ändern. Eine derzeit im Bundestag liegende Novelle soll klarstellen, dass Meldewege leicht auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sein müssen – und zwar direkt von dem Inhalt aus, der dem sozialen Netzwerk als rechtswidrig gemeldet werden soll. „Schwer auffindbare, lange und komplizierte Klickwege, um rechtswidrige Inhalte zu melden, sind nicht mit dem NetzDG vereinbar“, heißt es aus dem Justizministerium.

Facebook macht Vergleich unmöglich

Das zielt auch auf die Transparenz ab. Abgesehen von seinen NetzDG-Berichten stellt Facebook lediglich globale Statistiken öffentlich bereit. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Ländern fehlt. So lässt sich nicht nachvollziehen, wie viele Beschwerden in Deutschland bei dem Unternehmen insgesamt eingegangen sind. Zudem machen solche Tricks einen Vergleich unter den Anbietern unmöglich, was eine Evaluation gesetzlicher Maßnahmen erschwert.

Auch das will die Novelle verbessern. Neben einer besseren Vergleichbarkeit müssen etwa auch Veränderungen gegenüber den letzten beiden vorherigen Berichten erläutert werden. „Darüber hinaus muss dargelegt werden, wie soziale Plattformen mit dem in der Novelle ebenfalls vorgesehenen Gegenvorstellungsverfahren umgehen“, sagt die Sprecherin des Ministeriums – wenn also von einem Anbieter gelöschte Inhalte nach erneuter Prüfung wieder eingestellt wurden. Erfasst werden soll zudem die „grobe Funktionsweise“ automatisierter Inhaltemoderation.

All das würde viele der Kritikpunkte, denen das NetzDG seit seiner Vorstellung ausgesetzt ist, zumindest abschwächen. Vor allem würde es aber ein wenig Licht in die Funktionsweise der großen sozialen Netzwerke bringen. Das würde nicht nur der öffentliche Debatte, sondern auch etwaigen gesetzlichen Regelungen für diese Dienste helfen, etwa dem EU-Gesetz für digitale Dienste, das aktuell in Brüssel verhandelt wird.

Ob Facebook das Bußgeld jemals bezahlen wird, bleibt derzeit offen – eine Antwort auf diese Frage hat das Bundesamt für Justiz für Anfang der nächsten Woche in Aussicht gestellt.

3 Ergänzungen

    1. Leider zu einfach würde ich meinen, obwohl ich diese Lösung schon vor Jahren anwandte. Da ging es aber um deren AGB-Änderung nach der sie sich raus nehmen wollten einen auch außerhalb ihrer Plattform zu „verfolgen“. Da wollte ich nicht mit machen.

      Die Rechtswidrigen Inhalte verschwinden ja nicht von der Plattform wenn man sich selbst dort abmeldet – außer vielleicht man wäre derjenige der sie hochlud. :-) Für alle anderen wäre das nicht mehr als ein Augen verschließen vor einem Rechtsbruch – in einem Unrechts-system.

      Aber das ist wohl der bequemste Weg. Wenn man in einem üblen Viertel einer Stadt nachts Allein eine Straftat beobachtet… einfach wegsehen und die Gegend verlassen!

      So verglichen wäre also jeder der sich deshalb dort abmeldet irgendwie auch ein Mittäter, oder? Skurriler-weise fände ich sogar „Unterlassene Hilfeleistung“ eine Passende Umschreibung.

      Und das alles nur weil der; eigentlich zuständige; Hausmeister (FB) desinteressiert, andere Ziele oder einfach nur keinen Bock auf Service hat. Das man dieses Asoziale Netzwerk noch nicht Angeklagt, Verurteilt, Zerschlagen oder Verboten hat ist eigentlich unglaublich.

  1. Auch ich nutze nicht mehr Facebook.
    Wann verlassen endlich die öffentlich-rechtlichen Medien und auch die Behörden dieses „Kommerzielle“ Netzwerk ?
    Warum wird das nicht verboten, denn indirekt bezahlen das wir so Facebook mit den Steuern und unseren Fernseh-/Rundfunkgebühren !! (Daher wohl „Soziales“ Netzwerk).

    Die Parteimitglieder in den Parlamenten haben für ihre „Digitale Präsenz“ jüngst zusätzliche Steuergelder erhalten (Aufwandskosten), die wiederum auch durch Steuergelder finanziert werden.

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