youtube-dlMusikindustrie schießt mit der Schrotflinte auf Open Source

Die Musikindustrie geht mit harten Bandagen gegen das Open-Source-Tool youtube-dl und sein Umfeld vor. Betroffen sind Entwickler:innen, Webhoster und Codesharing-Plattformen. Selbst Software-Hersteller, die youtube-dl gar nicht einsetzen, beobachten den Fall genau.

Schrotflinte der Musikindustrie
Die Musikindustrie schießt scharf gegen Open-Source-Tools und ihr Umfeld. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com William Isted

Bei so manchem deutschen Software-Entwickler und Webhoster macht sich Verunsicherung breit. Dürfen sie Tools entwickeln, mit denen sich Videos oder Tonspuren von Youtube herunterladen lassen? Machen sich Hosting-Anbieter angreifbar, wenn ihre Kunden auf solche rechtlich umstrittenen Tools verlinken?

Seit einigen Wochen geht die US-Musikindustrie gegen die Software youtube-dl vor. Mit dem Kommandozeilen-Tool lassen sich Inhalte von Youtube herunterladen. Lieder wie Shake it Off von Taylor Swift seien jedoch lediglich für das Streamen in Echtzeit freigegeben, begründet die Recording Industry Association of America (RIAA) ihre DMCA-Anordnung.

Bislang ist die Strategie durchaus erfolgreich, inzwischen ist das offizielle Code-Repository der Open-Source-Software von der Codesharing-Plattform Github verschwunden. Zwar geben sich die Entwickler nicht geschlagen und stellten erst kürzlich eine neue Version der Software bereit. Genauso bemüht sich der Github-Chef Nat Friedman, das Repository wiederherzustellen.

Fork entfernt Testcode

Doch ausgestanden ist die Sache noch nicht. Und sie zieht Kreise bis nach Deutschland. So hat etwa der Entwickler Tom-Oliver Heidel, der den Fork youtube-dlc betreut, bereits bestimmte Tests aus dem Quellcode entfernt. Der Rest der Funktionen bleibt bis auf Weiteres unangetastet.

„Zur Zeit befinde ich mich daher auf einer schmalen Gratwanderung“, sagt Heidel zu netzpolitik.org. „Wenn es zu einer weiteren DMCA[-Abmahnung] kommen sollte, würde ich zwar gerne widersprechen, habe allerdings keinen Rückhalt.“ Heidel überlegt nun, bei Anwälten vorsorglich um juristischen Rat zu fragen.

Den Fall verfolgen nicht nur direkt betroffene Entwickler:innen mit Sorge. Schließlich steht der Verdacht im Raum, dass es die Musikindustrie nicht bei youtube-dl und ihren Abkömmlingen belässt, sondern auch andere ähnliche Tools ins Visier nimmt.

Der Open-Source-Downloadmanager JDownloader etwa nutzt die youtube-dl-Bibliothek nicht, ermöglicht aber ebenfalls das Herunterladen von Youtube-Inhalten. „Wir sind bisher nicht betroffen, prüfen aber dennoch, ob es nötig ist, pro-aktiv die angesprochene Funktion anzupassen“, sagt Thomas Rechenmacher. Seine Firma Appwork steht hinter der Software, die einst als Hobbyprojekt begonnen hat. „Die weitere Entwicklung im Fall youtube-dl hat darauf natürlich einen erheblichen Einfluss“, sagt Rechenmacher.

Auch Hoster betroffen

Unterdessen flatterte dem Webhoster Uberspace Ende September eine Abmahnung ins Haus. Beim Anbieter aus Mainz liegt die Website von youtube-dl, dort finden sich Downloadlinks und Installationsanweisungen für das Tool – zum Missfallen von Sony Music, Universal Music und der Warner Music Group.

Der Abmahnung zufolge beanstandet eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei, dass auf youtube-dl.org Nutzer:innen die Möglichkeit gegeben wird, „sich die Software YouTube-DL von Ihrem Server zu verschaffen“. Zudem umgehe die Software „wirksame technische Schutzmaßnahmen“ von Youtube, die vor einem Download schützen sollen. Zu beidem habe Uberspace einen wesentlichen Beitrag geleistet, woraus unter anderem ein Unterlassungsanspruch auf Mittäterschaft, Gehilfen- sowie Störerhaftung entstehe.

Das will Uberspace-Chef Jonas Pasche nicht auf sich sitzen lassen. Schon allein, weil die beanstandete Software gar nicht auf seinen Servern liegt: „Das ist schon direkt in der Sache falsch, weil die Download-Links von youtube-dl.org stets auf die entsprechenden Download-Quellen von GitHub redirected haben und die Software selbst eben gar nicht von unseren Servern aus verteilt worden ist“, sagt Pasche gegenüber netzpolitik.org.

Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, erscheint das Vorgehen der hamburgischen Rechtsanwälte ungewöhnlich aggressiv. Denn Hoster sind nicht unmittelbar haftbar für Inhalte, die auf ihren Diensten liegen. Handeln müssen sie erst dann, wenn sie auf eine potenzielle Rechtsverletzung aufmerksam gemacht werden. Nur wenn die jeweiligen Inhalte tatsächlich illegal sind, müssen sie diese entfernen.

Schwacher Schutz

Restlos klar scheint das im Fall von youtube-dl und darüber heruntergeladener Youtube-Inhalte jedoch nicht zu sein. Schließlich schützt Youtube lediglich Bezahlinhalte mit DRM-Verschlüsselung (Digital Rights Management). Beim Großteil des Angebots der Videoplattform soll nur eine sogenannte „Rolling Cipher“ dafür sorgen, dass Inhalte nicht per Mausklick auf der Festplatte von Nutzer:innen landen.

Dabei handelt es sich um eine rudimentäre Verschlüsselungstechnik, mit der Youtube die Auslieferung der Videos organisiert. Spezielle Tools – außer einem Webbrowser – oder Programmierkenntnisse sind nicht notwendig, um diesen Schutz zu umgehen.

Wie das Online-Magazin Torrentfreak jüngst erklärte, liefert Youtube sämtliche benötigte Informationen im Klartext aus. Mit diesen lässt sich der Download von Inhalten, die nicht eigens und deutlich wirksamer mit DRM geschützt sind, innerhalb von rund 20 Sekunden starten.

Bloß weil ein Rechtsanwalt behaupte, eine Software sei rechtsverletzend, müsse das ja nicht automatisch der Fall sein, sagt Pasche von Uberspace. „Befragt man das Internet danach, ob Downloads von YouTube legal seien, so erfährt man in großer Breite die Einschätzung vieler Juristen, dass das selbstverständlich legal sei und durch das Recht auf Privatkopie gedeckt sei“.

Was ist „wirksam“?

Der Knackpunkt bei der Sache sei der Begriff der „Wirksamkeit“, sagt der Rechtsanwalt Fabian Rack von der Kanzlei iRights.Law. Laut geltendem Recht dürfen „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz“ urheberrechtlich geschützter Werke nicht umgangen werden.

In dem Fall laute die Frage aber, wie einfach die Umgehung für Computernutzer:innen sei und ob es sich wirklich um eine wirksame Schutzmaßnahme handle, sagt Rack. Dies sei bei dem „Rolling Cipher“-Ansatz Youtubes nicht notwendigerweise gegeben. „Es ist vertretbar zu sagen, dass das kein wirksamer Schutz ist“, sagt Rack. Zudem wurde noch nicht endgültig höchstrichterlich entschieden, ob die Umgehung dieses Schutzes wirklich illegal ist, so Rack.

Derzeit beruft sich die Musikindustrie auf eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2017. Damals hatten die Richter:innen entschieden, die Verschleierung des Speicherortes der jeweiligen Videodatei sei eine wirksame technische Maßnahme. „Die Schutzmaßnahme muss keinen absoluten Schutz bieten, sondern vielmehr ein Hürde darstellen, die nicht ohne Weiteres überwunden werden kann“, führte das Urteil aus. Höhere Instanzen haben sich hierzu bislang nicht geäußert.

Inhalte unter CC-Lizenz auf Youtube

Freilich sollte das keine Rolle spielen, wenn es sich um Videos handelt, die unter einer freien Creative-Commons-Lizenz auf der Plattform veröffentlicht wurden. Youtube selbst macht implizit darauf aufmerksam, dass ein Download solcher Videos möglich ist: „Indem du dein Originalvideo mit einer Creative-Commons-Lizenz versiehst, erlaubst du der gesamten YouTube-Community, es wiederzuverwenden und zu bearbeiten.“

Warum die Musikindustrie so scharf gegen das Kommandozeilen-Tool und sein Umfeld schießt, bleibt offen. „Genau wie mit Webbrowsern, Verschlüsselungstools und zahlreichen anderen Programmen kann man damit legale und illegale Dinge tun“, sagt Max Mehl von der Free Software Foundation Europe (FSFE) in einer E-Mail an netzpolitik.org.

Gut möglich, dass manche Nutzer:innen damit Inhalte auf ihre Festplatte schaufeln, die nur für das Streaming bestimmt sind. Aber die Software, die neben Youtube auch Twitter, Facebook, Vimeo und weitere Dienste unterstützt, ist auch unter Journalist:innen, Wissenschaftler:innen und Aktivist:innen beliebt. Amnesty International etwa empfiehlt das Tool, um Beweise zu sichern. Redakteur:innen bei netzpolitik.org setzen es genau dafür ein. Die FSFE nutzt es, um eigene Videos von diversen Plattformen zu spiegeln.

Kostspieliger Rechtsstreit

Daher sehe die FSFE das Vorgehen der RIAA sehr kritisch, sagt Mehl. „Freie-Software-Projekte und unabhängige Hosting-Plattformen können sich teure Rechtsstreite oft nicht leisten, auch wenn Multifunktionswerkzeuge wie youtube-dl für legale Zwecke konzipiert werden. Deren illegale Verwendung sollte sanktioniert werden, nicht die Bereitstellung und legale Nutzung.“

Uberspace bereitet sich jedenfalls auf eine juristische Auseinandersetzung vor. Aus Sicht von Pasche und seiner Anwälte ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt, vorerst bleibt youtube-dl.org also im Netz. Eine erneut gesetzte Frist bis zum 3. November ließ der Webhoster verstreichen.

Ob die Software tatsächlich illegal ist, müssten letztlich Gerichte beurteilen, sagt Pasche in einer E-Mail. „Als Hoster will ich mich auf § 10 TMG berufen können, um eben gerade nicht unmittelbar abgemahnt werden zu können für Dinge, die meine Kunden tun. Dass Herr Rasch so tut, als wäre das nicht so, empfinde ich schon als ziemliches Bullying – aber das passt in mein Bild der Musikindustrie, die es ja schon damals bei AnyDVD vs. Heise bis zum Bundesgerichtshof versucht hat, ohne jegliches Augenmaß.“

26 Ergänzungen

  1. „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke dürfen nicht umgangen werden“

    Hä? Wenn die technischen Maßnahmen wirksam sind, dann kann ich die doch nicht (und schon gar nicht einfach) umgehen. Wie ist das zu verstehen?

    1. Das ist eben das juristische Gekrabbel das man bekommt, wenn ein Gesetz abstrakt verfasst wird. Dass Richter in aller Regel technische Laien sind, und dies auch durch ihre Urteile (z.B. massenhafte Bewilligung von IP-Adressen-Auskunft der Youporn-Abmahnwelle) offen zeigen, ist sicher jedem bekannt.
      Als Vergleich vielleicht so: eine Tür die offen steht ist nciht geschützt. Eine Tür die zu ist, aber nicht abgeschlossen, ist geschützt, aber nicht wirksam geschützt. Ist eine Tür aber zu und abgeschlossen, dann wäre das Aufbrechen eine Umgehung dieses Schutzes.
      Mir ist leider klar, dass solche Vergleiche im digitalen Bereich schnell an Grenzen stoßen, und in beide Richtungen (pro/contra) extrem verbogen werden könnten („youtube-dl ist wie eine Sprengladung die die Mauer des Urheberschutzes in die Luft jagt!!!11“).

    2. Eine nicht abgeschlossene Tuer ist keine wirksame Massnahme gegen einen Eindringling. Eine abgeschlossene Tuer ist eine wirksame Massnahme, auch wenn man das Schloss aufbrechen kann. Das Schloss muss nicht besonders gut sein.

      „Wirksame Massnahme“ erfordert einen gezielten und bewusst darauf gerichteten Aufwand zur Ueberwindung einer offensichtlichen Schwelle, aber IANAL. Weswegen zB auch bei DVDs durchaus strittig ist, wie wirksam ein technischer „Schutz“ ist, der durch die standard tools automatisch umgangen wird, ein „normaler“ Nutzer also nichtmal was davon bemerkt.

  2. „Musikindustrie schießt mit der Schrotflinte“ – ist das eine angemessene Formulierung? Oder auch schon abgefärbt von nochpräsidialer Sprache? Im Text selbst ist dazu leider nichts zu finden. KLICKKLICKKLICK. Also eher eine Klick-Baiting-Schrotflinte bei netzpolitik.org

    1. An sich bin ich kein großer Freund martialischer Metaphern. In dem Fall hielt ich sie aber für angebracht und passend, weil das Vorgehen unerbittlich scheint und auch Umstehende getroffen werden.

      1. Ich will das gar nicht weiter ausfechten. Die Unerbittlichkeit ist ja nicht darin begründet, Schaden zu erzeugen, sondern sein Recht durchzusetzen. Ich denke, damit arbeitet jede Seite – ich habe es leider nie anders erlebt. Umstehende zu treffen könnte man auch anders werten. Ist ein rein formales Denken. Sollte man beispielsweise gegen die Mafia nur deshalb nicht vorgehen, weil sie Menschen Arbeitsplätze verschafft, etc. Aber derlei Vergleich beiseite.

        Immerhin scheint ja grundsätzlich das Anliegen mit der Formulierung als gerechtfertigt gekennzeichnet, allein die Mittel wären es nach Ihrer Auffassung dann nicht. Hätten Sie vielleicht ein Alternativvorschlag?

        1. Die Mafia zu bekämpfen ist gerechtfertigt, denn die Mitglieder der Mafia sind Menschen, die kriminelle Ziele verfolgen. Im Falle von youtube-dl ist die Sache vergleichbar mit den Hilfsmitteln, welche die Mafia einsetzt, um ihre Ziele zu verfolgen. Analog müssten die Hersteller von Pistolen, Smartphones, Papier und Stiften, nicht zu vergessen die Produkte der Finanzindustrie, verboten werden, um die Mafia effektiv zu bekämpfen. Ehrlich gesagt wären wir wahrscheinlich sehr erfolgreich, würden wir die oben genannten Produkte verbieten und aus dem Verkehr ziehen.

        2. Der Schaden ist einfach zu groß.

          Ihr werdet Konzernmassenmüsli im IT Bereich bekommen, und ein paar Subversive die sich durchschlagen. Der Rest wird die Übliche Mischung aus Opportunisten, Mitläufern und Psychopathen sein.

          Wer kann, wird weggehen, spätestens wenn man sich um die ganzen Maßnahmen als kleiner Entwickler/Betrieb nicht mehr herumdrücken kann.

  3. Das ist doch BS. Außer bei Videos hinter einer Paywall sind die direkten Download-Links von allen (allen!) YouTube-Dateien im Browser einsichtbar, gerade auch bei denen mit „rolling cipher“ (was wohl alle sein dürften). Man muss nur die Developer-Tools aktivieren, die Seite neu laden, und im Network-Tab nachschauen.

    Oder ein „Quickie“ im Terminal, um einen beliebigen Download-Link zu erhalten… nicht in der höchsten Qualität, aber Letzteres ist ähnlich problemlos, wenn man sich ein bisschen mit jq auskennt:

    curl -sL ‚https://www.youtube.com/watch?v=foo‘ 2>/dev/null | perl -ne ‚print if s/.*ytplayer\.config\s*=\s*(\{.+?});ytplayer.*/\1/‘ | jq -r ‚.args.player_response | fromjson | .streamingData.formats | max_by(.bitrate) | .url‘

    Will die RIAA jetzt auch cURL, Perl, jq und Browser wie Firefox etc. verbieten? Das ist doch echt lächerlich… und v.a. ist das nie und nimmer ein „wirksamer“ Schutz im Sinne des Gesetzes.

    1. JA und Hardware HDMI Streaming/Recording-Geräte bestimmt auch noch :).

      Für Archivzwecke wird eine Aufzeichnung (Kamera/Bildschirm) sicherlich erlaubt sein, aber das Wiederabspielen wird bestimmt komplett vernagelt werden.

      Zukunft ist nicht in Deutschland. Das wird mit den Parteien um die GROKO herum sicherlich als (zu fordernde) Invariante in die Geschichte eingehen.

  4. weiss jemand von euch inwieweit net-misc/youtube-dl-2020.11.01.1 der linux distri gentoo davon betroffen ist?

    und falls ja kann über die package.mask auf die vorherige version net-misc/youtube-dl-2020.09.20 ohne probs zurückgegriffen werden.

    vielleicht geht es auch nur darum, dass die werbung rausgeschnitten wird.
    e. g.
    [youtube] nfWlot6h_JM: Downloading webpage
    [youtube] nfWlot6h_JM: Downloading js player 16e41f55
    [youtube] nfWlot6h_JM: Downloading js player 16e41f55
    WARNING: Requested formats are incompatible for merge and will be merged into mkv.
    [download] Destination: Taylor Swift – Shake It Off-nfWlot6h_JM.f137.mp4
    [download] 100% of 69.04MiB in 00:14
    [download] Destination: Taylor Swift – Shake It Off-nfWlot6h_JM.f251.webm
    [download] 100% of 3.58MiB in 00:00
    [ffmpeg] Merging formats into „Taylor Swift – Shake It Off-nfWlot6h_JM.mkv“
    Deleting original file Taylor Swift – Shake It Off-nfWlot6h_JM.f137.mp4 (pass -k to keep)
    Deleting original file Taylor Swift – Shake It Off-nfWlot6h_JM.f251.webm (pass -k to keep)

    fragen über fragen….

    1. prinzipiell wäre das eine frage für das gentoo forum und nicht für hier.
      aber aus dem artikel entnehme ich, dass es auch ein deutliches problem war, dass als „beispiel“ direkt das (urheberrechtlich natürlich geschützte) „shake it off“-video von taylor swift heruntergeladen wurde.
      andere haben es schon angesprochen: ein „verbot“ von youtube-dl würde sich wie eine flutwelle durch eine vielzahl von open-source-projekten legen.

  5. Also, sich alle einen Spass daraus und laden das Tool und den Sourcecode überall hoch um die Möchtegern Zensoren der Contentmafia zu ärgern.

  6. Hm, das Schreiben der Personen von “Rasch Rechtsanwälte” liest sich … schwierig? Also nicht “wie normale legale Dokumente schwierig”, sondern wie “haben die keine Rechtschreibkorrektur drüber laufen lassen” schwierig. Satzfetzen, die nach einer Überarbeitung nicht entfernt wurden, bzw Verdopplungen sind an vielen Stellen in dem Dokument enthalten.

    Weiter noch eine Frage (an die Personen von Rasch Rechtsanwälte): Was ist der “YouTube Extractor”? Habe tatsächlich auch die Seite von youtube-dl mal danach durchforstet (Ist ja mit ihren 3 Seiten jetzt nicht so das gigantisch komplexe Ding). Tatsächlich hätte eine Klage gegen das fehlende Impressum vmtl mehr Erfolg. (Ich habe leider auch an keiner anderen Stelle einen ”Youtube Extractor” finden können…

  7. „eine Tür die offen steht ist nciht geschützt“

    Das verstehe ich nicht, selbst wenn meine Wohnungstür sperrangelweit offensteht bleibt ein Einbruch & Diebstahl ein Einbruch & Diebstahl.
    Die Gültigkeit von Verboten hängen doch nicht davon ab wie gut es mit technischen Maßnahmen abgesichert ist. Es reicht doch ein simples „Betreten verboten“ Schild aus um klarzumachen, dass hinter der Türe niemand was verloren hat.
    Insofern verstehe ich die ganzen Diskussionen wie gut oder schlecht das kopieren von rechtlich geschützten Inhalten abgesichert ist nicht.

    Davon ab verstehe ich aber auch nicht, wieso da so ein Aufhebens drüber veranstaltet wird, denn mal ehrlich: wenn ich für ca. 10 EUR im Monat mit irgendeinem Streaming-Dienst soviel Musik hören kann bis mir die Ohren bluten, wer macht sich denn dann noch die Mühe stundenlang irgendwelche Musiktitel von YT runterzuladen?

    Ich finde das Thema ist doch mittlerweile irgendwie durch. In meiner Jugend kostete ein Musikalbum ca. 10-20 EUR da war das kopieren natürlich hoch interessant. Aber wenn ich heute für 120 EUR im Jahr eine Flatrate bekomme (für ein paar EUR mehr gleich für die ganze Familie) sehe ich nicht mehr so ganz den Anreiz hier viel Arbeit in „gezogene“ Musik zu stecken.

    1. Naja, man könnte mit dem Tauschbörsenproblem argumentieren.

      10 Euro sind echtes Geld, und jemand könnte Musik illegal zum Download anbieten.

      Der Staat könnte das in die Hand nehmen. z.B. Schließung des „Angebots“, estimierung der Downloadzahl und Entschädigung seitens des Staates, nicht aber nach den Mondpreisen der Industrie, sondern nach Realismusschätzung, ob Leute sich das je gekauft hätten. Dafür fallen Pauschalbeträge an Verwerter und Musikindustrie weg, stattdessen gibt es eben eine Steuer für das Aufkommen des Staates auf die selben Produkte. Gesellschaftlich wäre das viel besser.

      1. Welche Mondpreise? Ich finde 10 EUR im Monat als Musikflatrate doch durchaus fair. Aber ich kenne eben auch noch die Preise für Musik aus meiner Jugend. 40 DM für ein Doppelalbum, 20-30 DM für ein Album, Singles lagen bei 10 DM, da wurde dann gerne mal eine LP/CD vom Kumpel auf Kassette überspielt oder man hat Stunden vor dem Radio gesessen und Musik aufgenommen.

        10 EUR sind da echt ein Schnäppchen, vor allem wenn man die Inflation seit dem noch mitrechnet. Wieso da noch jemand Zeit und Mühe in Raupkopieren stecken verstehe ich nicht.

        1. Also „10 Euro echtes Geld“ -> damit ist gemeint, dass einige das nicht leisten wollen bzw. können, weil es schon auch Geld ist, stattdessen versucht sein könnten, es eben illegal zu bekommen. Nun würden die auch keine 30 Euro Single kaufen, oder nur drei in der gesamten Pubertät, aber das wären dann schon Freaks.

          Dazu kann man Argumentation suchen, ob nicht das Verlangen der Menschen nach bestimmten Titeln jetzt gut für die Industrie ist, auch wenn nicht alle das Kaufen leisten können, vor allem bei sonst sehr erfolgreichen Titeln. Alternativlos vorwärts kloppt die Industrie natürlich überall drauf und verlangt Abgaben für alles, am Besten immer von allen.

          Ein anderer Ansatz wäre eine Schadensbegrenzungssteuer. Dafür gibt es niemals einer bestimmten Branche/“Industrie“ zugeordnete Pauschalabgaben. Der Staat holt Geld ein, schätzt ab, handelt angemessen, maßvoll, und verteilt dann möglichst sinnvoll (GEMA kommt dann weg, Privatvereine und sehr speziziell hierarchisierte Sonderveranstaltungen ergeben einfach keinen Sinn).

          Warum sollen z.B. Abgaben auf USB-Sticks eigentlich ohne Schadensprüfung an bestimmte Verwerter gehen?

          „Es ist nicht durchführbar, aber wir müssen jetzt etwas machen.“ – das kennen wir doch von der Gesetzgeberin, auch beliebte erste Sätze:
          – „Wir waren ja eigentlich auch von Anfang an dagegen, …“
          – [Übersetzer:] „Fachlich ist es quatsch, und wir haben es nicht verstanden, oder tun zumindest so, …“

        2. Eventuell redundant: Die Mondpreise, die sich die Industrie bei Vergehen bisher ausgedacht hatte. Es sind nicht dir Flatratepreise gedacht.

    2. Das geht doch garnicht ums Geld!
      Sondern auch, dass mithilfe eines Accounts noch viel besser Daten gesammelt werden können, von der Person die die Videos schaut, weil sämtliche Views mit dem Account verknüpft sind. Mit tausenden geschauten Videos bekommt man dann per Datenanalyse sehr gut herraus, wie die Person psychisch drauf ist oder sich über die Zeit verändert etc…. Über youtube-dl ist man viel anonymer.

      Ausserdem verschwinden extrem oft Videos und ganze Kanäle auf Youtube, aus diversen Gründen.

      Deswegen bin ich auch kein Freund von Spotify etc. Stell dir mal vor, ein wichtiges Lied, an dem du besondere Erinnerungen hast, verschwindet einfach, aufgrund ausgelaufener Lizenzen oder Rechtsstreitigkeit oder was auch immer. Oder hast einfach schlicht kein Internet. Da nutzt dir dann auch Geld nicht mehr viel…

  8. Warum kann „die Musikindustrie“ überhaupt bzgl. Youtube Klagen? Die können Youtube verklagen, das Teil zu verbieten, ok… aber direkt??

    Das Rechtssystem ist so nicht mehr balanciert, da gehört definitiv der Hammer drauf.

    Vielleicht sollte man allen erlauben alles zu archivieren. Für andere aufbereitet wiederabspielen oder auswerten und dadurch verwenden ist eine andere Sache.

  9. Die ganze Entscheidung fußt darauf, ob Rolling Cipher ein wirksamer Kopierschutz ist oder nicht. YouTube lädt die Audiofetzen mit einem Parameter häppchenweise nach. Schnappt man sich die URL und entfernt den Parameter, wird die komplette Audiodatei problemlos heruntergeladen.

    Wenn ich mir aber dann https://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html anschaue und lese:
    „einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.“

    wird mir klar, dass die Definition von Kopierschutz im Deutschen Urheberrecht unklar ist. Eine Verzerrung reicht, soll aber das „Schutzziel sicherstellen“? Das Schutzziel wird in meinen Augen nicht sichergestellt.

    Abgesehen davon, führt youtube-dl einfach einen JavaScript Interpreter aus. Das Programm arbeitet also genauso wie Browser: es lädt Inhalte aus dem Internet herunter, um sie zu verarbeiten. Die Juristen sollten anerkennen, dass nur Verfahren wie DRM-Kopierschutz in den Browsern zu den technisch wirksamen Maßnahmen gehören und nicht die Verhaltensweise eines Browser „nachzuprogrammieren“.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.