Interview „Wir werden nie 100 Prozent der rechtsextremen Straftaten erfassen“

Der für die Bekämpfung der Hasskriminalität zuständige Polizist beim Berliner Landeskriminalamt (LKA) erzählt, was aus seiner Perspektive schief läuft bei der Beurteilung von rassistischer und antisemitischer Gewalt.

In Gedenken an den rassistischen Anschlag in Hanau, bei dem am 19. Februar 2020 zehn Personen ermordet wurden. – Alle Rechte vorbehalten Leftvision e.V.

Täglich werden Menschen in Deutschland Opfer rechter Gewalt und Beleidigungen. In der Kriminalstatistik landen jedoch nur die Fälle, bei denen die Polizist*innen vor Ort das politische Motiv des Täters erkennen und die Ermittlungen deshalb an den Staatsschutz übergeben.

Im Interview erklärt Kriminaloberrat Daniel Hiltmann, wie Lücken in den behördlichen Statistiken zur politisch motivierten Kriminalität entstehen. Er spricht über schwierige Kommunikation zwischen den Behörden und hegt Zweifel daran, ob gerichtlich nicht bestätigte Fälle aus dem Meldesystem gelöscht werden sollten. Hiltmann ist der stellvertretende Leiter des Fachbereichs Hasskriminalität im Berliner Landeskriminalamt (LKA) und damit verantwortlich für die Bekämpfung des Rechtsextremismus in der Hauptstadt.

Politische Motive müssen vor Ort erkannt werden

netzpolitik.org: Herr Hiltmann, Sie arbeiten beim LKA in der Abteilung für Rechtsextremismus. Wie sind Sie dorthin gekommen?

Daniel Hiltmann: Ich habe ganz unterschiedliche Dienststellen durchlaufen, unter anderem war ich zuständig für Jugendgruppengewalt in Kreuzberg und Neukölln sowie für Sexualdelikte, später war ich bei der Mordkommission. Ende 2016 bin ich dann hier in die Abteilung 53 beordert worden.

netzpolitik.org: Wenn die ‚110‘ gerufen wird, fährt erst mal ein Funkwagen raus. Wie landet ein Verfahren dann auf Ihrem Schreibtisch, in der Abteilung für Rechtsextremismus?

Hiltmann: Wir erfahren tatsächlich in der Regel erst an zweiter oder dritter Stelle von einer Anzeige. Wir sind darauf angewiesen, dass die Kollegen vor Ort politische Motivation prüfen und den Fall dann dem Staatsschutz anbieten. Wo innerhalb unserer Behörde der Fall dann konkret bearbeitet wird – beispielsweise in der Abteilung für Linksextremismus oder bei uns – das ist erst mal egal. Das Entscheidende ist, dass die Kollegen eine mögliche politische Motivation erkennen.

Bekannte Verdächtige

netzpolitik.org: Wonach entscheiden die Kolleg*innen vor Ort?

Hiltmann: Es gibt verschiedene Aspekte, die anzeigen, ob etwas politisch motiviert ist: Da geht es um den vermeintlichen Täter, ob der in der Vergangenheit schon auffällig war. Dann geht es um die Tat, da gibt es vielleicht Merkmale, die darauf hindeuten, dass es zum Staatsschutz gehen sollte. Manche Delikte sind ja offensichtlich, wie etwa der Hitlergruß. Und als weiterer Schritt wird die Sicht des Opfers gehört. Auch wenn die anderen Anzeichen beispielsweise nicht sofort auf Antisemitismus deuten, aber das Opfer sagt ‚Ich denke, das ist passiert, weil ich Jude bin‘, dann ist das auch ein Aspekt und dann kommt das zu uns und wir übernehmen die Ermittlungen.

netzpolitik.org: Sie sagen, es geht nicht nur um die konkrete Tat, sondern es kann schon reichen, dass die Person in der Vergangenheit aufgefallen ist?

Hiltmann: Wenn wir eine Beleidigung haben, wo es einen vielleicht nicht sofort anspringt, was die Motivation sein könnte, aber wenn wir da eine Person haben, die schon zehn Mal wegen eines Hitlergrußes – oder generell wegen der Verwendung der Symbole verfassungswidriger Organisationen – aufgefallen ist, dann hat man da auch ein Anzeichen, dass das aus einer rechten Motivation heraus passiert sein könnte. Deshalb sollten von den Kollegen vor Ort immer die entsprechenden Datenbanken abgefragt werden. Es kann also durchaus auch personenbezogen Gründe haben, warum etwas zu uns kommt.

Daniel Hiltmann
Daniel Hiltmann bekämpft beim Landeskriminalamt Berlin rechtsextreme Kriminalität. - Alle Rechte vorbehalten Polizei Berlin

netzpolitik.org: Sie haben die polizeilichen Datenbanken angesprochen, die sie nutzen. Gibt es da eine Datei – vergleichbar mit der „Gewalttäter Sport“-Datei – über Personen, die Sie generell dem Bereich Rechtsextremismus zuordnen?

Hiltmann: Es gibt solche bundesweiten Verbunddateien auch für politisch motivierte Straftaten. Etwa die ‚Rechtsextremismusdatei‘ (RED), da können wir Personendaten eingeben und schauen, ob schon ein Eintrag vorhanden ist. Allerdings sind diese Dateien nicht für alle Polizist*innen einsehbar, sondern nur für bestimme Mitarbeiter*innen des Staatsschutzes. Das Gleiche gilt für das Auswertesystem in meiner Abteilung, hier haben nur wir Einsicht.

Löchrige Statistiken zur Hasskriminalität

netzpolitik.org: Was gilt alles als politisch motivierte Kriminalität in Deutschland?

Hiltmann: Es gibt ein Definitionssystem, da steht genau drin, was politisch motivierte Kriminalität ist. Es wird unterschieden zwischen den Phänomenbereichen links, rechts, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie und Kriminalität, die nicht eindeutig zuzuordnen ist, aber trotzdem politisch motiviert ist.

Darunter gibt es Unterthemen, in die man die Delikte einordnen kann: War es fremdenfeindlich? Wenn es fremdenfeindlich war, war es vielleicht gleichzeitig auch rassistisch? War es gegebenenfalls antisemitisch, dann könnten es gleichzeitig auch anti-israelisch sein, oder nur eins von beiden. Zuletzt wurde zum Beispiel die Unterkategorie Antiziganismus eingeführt.

netzpolitik.org: In Deutschland wird politisch motivierte Kriminalität eigentlich zentral erfasst. Dennoch klagen NGOs, dass es gravierende Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt und bei Weitem nicht alle Hasskriminalität in den Statistiken auftaucht.

Hiltmann: Ja, das ist richtig. Man muss ehrlich sagen, dass immer mal Sachverhalte untergehen können oder von den eingesetzten Kollegen nicht erkannt wird, dass es sich um politisch motivierte Kriminalität (PMK) handeln könnte. Ein Grund ist, dass jedes Bundesland die Fälle erst mal für sich selber erhebt und da muss man sagen, dass da überall Menschen dahinter sitzen, die das einordnen müssen und das ist eben schwierig. Grundsätzlich gibt es zwar ein bundesweit einheitliches System, aber das wird trotzdem überall ein bisschen anders gelebt.

netzpolitik.org: Können Sie Beispiele dafür nennen, wo es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt?

Hiltmann: Antisemitismus ist da ein gutes Beispiel. Da waren wir in Berlin die Ersten, die eine erweiterte Arbeitsdefinition eingeführt haben. Die Beschreibung der International Holocaust Remembrance Association (IHRA) ist hilfreich, da sie weitreichender ist und noch deutlicher zeigt, was alles antisemitisch ist oder sein kann. Das ist erst später vom BKA und anderen Bundesländern aufgenommen worden, deshalb sind da in dieser Übergangszeit wohl Sachverhalte nicht antisemitisch gewertet worden, obwohl sie das waren.

Sensibilisierung für Antisemitismus

netzpolitik.org: Von wem kam die Initiative für die neue Arbeitsdefinition im Bereich Antisemitismus?

Hiltmann: Von meiner Dienststelle! In dem bundesweiten Definitionssystem steht da nur ganz kurz: Antisemitisch ist, was antijüdisch ist. Punkt. Wir haben dann aber für uns eine Arbeitsdefinition hinzugefügt, um die den Beamten auf der Straße an die Hand zu geben. Das soll die Kollegen sensibilisieren und dafür sorgen, dass erst mal alle Verdachtsfälle zu uns kommen. Was für mich wichtig war: Diese Arbeitsdefinition ist auch ein positives Zeichen an die NGOs und die tragen das weiter an die Communities. Das ist also auch eine vertrauensbildende Maßnahme, die den einen oder anderen dazu bewegen kann öfter mal Anzeige zu erstatten, was sie früher vielleicht nicht gemacht hätten, sodass wir das Dunkelfeld dadurch ein bisschen erhellen können.

Ich kann jetzt noch sagen, dass wir gerade schauen, ob wir analog dazu so eine Arbeitsdefinition für Rassismus machen können. Daran arbeiten wir gerade.

netzpolitik.org: Welche Art von Delikt gilt unter der neuen Definition als Antisemitismus, die davor nicht so gewertet wurde?

Hiltmann: Ein Beispiel ist eine Farbschmiererei „FUCK ISRAEL“, eine Parole, die häufig gerne draußen verwendet wird. Dass die nicht schön ist, sei mal dahin gestellt. Erst mal wäre das eine Sachbeschädigung und sie ist auf jeden Fall anti-israelisch, deshalb geht sie an den Staatsschutz.

Ist sie aber auch antisemitisch? Grundsätzlich ist Kritik an Israel ja nicht gleich antisemitisch. Wenn diese Sachbeschädigung aber an der Mauer vor einer Synagoge geschmiert wird, dann wird der Staat Israel mit dem Judentum gleichgesetzt. Und in dem Moment sagen wir: Dann ist es auch antisemitisch.

Das Entscheidende ist für uns bei Hasskriminalität immer: Wenn ein jüdischer Mitbürger das hört, würde der das als antisemitisch werten und empfinden? Wenn wir glauben schon, eher ja, warum sollten wir es dann nicht als antisemitisch werten?

Polizisten müssen die richtigen Fragen stellen

netzpolitik.org: Wie kann die Erfassung von rechtsextremen Straftaten verbessert werden?

Hiltmann: Da bin ich in der Verantwortung, meine Mitarbeiter und vor allem auch die, die auf der Straße sind und die, die neu aus der Ausbildung kommen, immer wieder fit zu machen und zu sensibilisieren. Die Aus- und Fortbildung in dem Bereich muss weiter vorangetrieben werden. Wir müssen dafür sorgen, dass rechtsextreme Motive erkannt werden und dass die richtigen Fragen gestellt werden. Die 100 Prozent werden wir da wohl leider nie bekommen.

netzpolitik.org: Wer entscheidet letzlich, ob eine Straftat rechtsextrem ist oder nicht?

Hiltmann: Zuerst prüfen wir, dann geht das an die Staatsanwaltschaft und am Ende entscheidet das Gericht. Es kann also passieren, dass wir ein Antisemitismus-Motiv feststellen, die Staatsanwaltschaft das auch so erkennt und straf-erschwerende Momente sieht und das dann nachher von den Richtern trotzdem nicht anerkannt wird. Da gibt es derzeit das Forschungsprojekt ‚Antisemitismus vor Gericht‘, die prüfen, wie oft das der Fall ist.

netzpolitik.org: Werden solche Fälle, in denen das Gericht die politische Motivation nicht anerkennt, in der Statistik des Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) korrigiert?

Hiltmann: Leider nicht in allen Fällen. Wenn wir das an die Staatsanwaltschaft schicken, machen wir da an den Ermittlungsvorgang schon ein Blatt hinten dran mit der Bitte um Rückmeldung zum Ausgang des Verfahrens. Das klappt relativ gut, heißt aber nicht, dass wir das immer bekommen. Wenn es dann ein Gerichtsurteil gibt, sollte das eigentlich auch in unseren Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) einfließen. Allerdings ist das nicht automatisiert so. Wir sind da abhängig von den Gerichten, dass die das zurückspiegeln können und wollen.

Manchmal muss die Polizei einen Eintrag wieder löschen

netzpolitik.org: Eigentlich müsste so ein Fall, wenn es ein Gerichtsurteil gab, dann aus der Datenbank politisch motivierter Kriminalität gelöscht werden.

Hiltmann: Weiß ich nicht. Sollen wir das auf jeden Fall zwingend ändern in unserem System, auch wenn es für uns aus dem Urteil nicht ersichtlich ist? Wenn für uns immer noch ganz klar ist, dass das aus dem und dem Motiv erfolgt ist, sollten wir das dann trotzdem ändern und löschen?

Natürlich, wenn ganz klar erkannt wurde, das war nicht politisch motiviert, wenn das Verfahren das eindeutig ergeben hat, klar, dann muss der aus dem System für politisch motivierte Kriminalität (PMK) gelöscht werden, dann soll das auch gemacht werden und wird auch gemacht, gar keine Frage. Ich bin ja keiner, der datenwütig ist, wenn ich keine Gründe habe eine Person zu speichern, dann tue ich das auch nicht.

Es ist nur eben oft nicht so eindeutig. Bei Gericht ist es häufig so, dass die Schuld nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, aber eigentlich muss man immer sagen, es konnte auch nicht die Unschuld belegt werden. Wonach gehen wir denn dann?

netzpolitik.org: Was kann ich machen, wenn ich nicht sicher bin, ob die Informationen in meinem Verfahren korrigiert wurden?

Hiltmann: Jeder, der ein solches Verfahren hatte, hat die Möglichkeit, bei der Polizei Auskunft zu verlangen und löschen zu lassen.

Selbstkontrolle innerhalb der Polizei

netzpolitik.org: Wie dokumentieren Sie intern? Ich mache oft die Erfahrung, dass Behörden keine Auskunft zur Anzahl der durchgeführten Überwachungsmaßnahmen treffen können, weil sie das schlichtweg nicht erheben.

Hiltmann: Das Polizeiliche Informations- und Kommunikations System (POLIKS) ist vordergründig für die Vorgangsbearbeitung da. Es gibt keine gesonderten Statistiken dazu, wie viele Vernehmungen insgesamt durchgeführt wurden und wie lange die durchschnittlich gedauert haben. Für solche Datenerhebungen sehen wir derzeit auch gar keinen statistischen Mehrwert.

netzpolitik.org: Und könnten Sie das rausfinden, wenn sie das wollten?

Hiltmann: Klar könnten wir so etwas recherchieren. Wir könnten sogar recherchieren: In welchen Vorgängen kam eine bestimmte E-Mail-Adresse vor? Aber das ist extrem aufwendig, weil wir händisch auswerten müssten, also in jeden einzelnen Vorgang hinein schauen müssten. Da können wir nicht einfach auf einen Knopf drücken.

Es kann beispielsweise sein, dass in einem Vorgang ‚Zeugenvernehmung‘ vermerkt ist, aber der Zeuge wurde nur geladen, er ist nie erschienen. Oder wir haben eine ‚Zeugenvernehmung‘, aber es ist nicht ersichtlich, war das jetzt ein Zeuge oder war das der Geschädigte, der ja selbst auch Zeuge ist, das ist erst mal nicht ersichtlich. Deshalb braucht es eine händische Auswertung.

netzpolitik.org: Sie sagen Sie sehen nicht den statistischen Mehrwert. Aber bei Überwachungsmaßnahmen wie der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gibt es durchaus ein öffentliches Interesse, wie oft das in welchen Bereichen eingesetzt wird. Warum ist das nicht in Ihrem Interesse, als Behörde das zu dokumentieren, wie oft etwas gemacht wird und wie erfolgreich das dann war?

Hiltmann: Klar, kann ich verstehen, dass da ein Interesse besteht. Aber für uns ist es immer eine Einzelfallbehandlung. Kein Sachverhalt ist miteinander vergleichbar.

Ich habe schon Sachverhalte gehabt, wo wir diese genannten Instrumentarien genutzt haben. Man könnte vielleicht überlegen, wie oft war es zielführend. Aber selbst wenn wir dann sagen, ich hab zehnmal eine TKÜ eingesetzt und nie kam etwas raus. Lässt das den Rückschluss zu, dass wir das bei der nächsten schweren Straftat nicht machen sollten? Können wir vom Allgemeinen auf den Einzellfall schließen? Das ist total schwierig zu sagen.

3 Ergänzungen

  1. Der Umgang mit Extremismus ist in erster Linie kein Ruhmesblatt für die Medien. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass die Statistiken wenig mit der Realität zu tun haben. Das hat auch mit der Komplexität zu tun, die Herr Hiltmann anspricht.
    In erster Linie ist das Problem jedoch, dass das Thema von den Medien wenig durchdrungen ist und – wie von der Politik – maximal für eigene Interessen ausgeschlachtet wird. Wer links steht, beklagt, der Staat sei auf dem rechten Auge blind, wer rechts steht, findet, dass man „den Linken“ viel zu viel durchgehen lässt.
    Bei all dem Kriegsnebel geht unter, dass es in Deutschland keine belastbare Erfassung von ausländerfeindlichen Straftaten (Brandstiftung, Körperverletzung oder schlimmeres) gibt. Das der NSU zehn Jahre unbemerkt sein Unwesen treiben konnte – und dass die Aufdeckung praktisch keinerlei Konsequenzen hatte für die Behörden, die die NSU-Straftaten zum Teil aktiv vertuscht hatten. Selbst die mit viel Aufwand erstellten Statistiken liefern vor allem Zahlen und kaum eine Basis für Verbesserungen. Weil etwa ein Hitlergruss oder ein Graffity genauso als ein Eintrag zählen wie das Verprügeln eines Polizisten oder eines Demonstranten. Und weil man an den Statistiken eben nicht sieht, wie viele Extreme an Schlüsselpositionen bei Polizei, Bundeswehr oder Geheimdiensten sitzen.
    Es gäbe eine Menge wichtige Fragen, die Journalisten stellen könnten und müßten. Die Antworten findet man nicht in den Extremistendateien!

    1. In Zeiten von Gendersternchen sollte vielleicht darüber nachgedacht werden, ob es nicht Sinnvoll sein kann anstelle von „Links“ und „Rechts“ die jeweilige Strömung oder Ausrichtung beim Namen zu nennen.

      1. Wo genau stört es dich im Text?
        Teilweise werden einzelne Strömungen ja explizit benannt. Auch die Polizei ist so organisiert: Das Fachderzernat 53 im LKA, um das es im Interview geht, ist beispielsweise zuständig für die Bekämpfung des Rechtsextremismus, der Hasskriminalität und speziell für „Delikten, die aufgrund einer ‚Reichsbürger‘-Ideologie begangen wurden“.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.