"Nicht entscheidungsreif"Wie Deutschland die EU-Digitalsteuer mitverhinderte

Im Herbst 2018 stirbt in Brüssel ein Vorschlag für eine faire Besteuerung von Konzernen wie Google und Facebook. Zu seinen Totengräbern gehört die Bundesregierung und Finanzminister Olaf Scholz. Das zeigt ein Dokument, das wir veröffentlichen.

Finanzminister Olaf Scholz
Olaf Scholz, SPD-Politiker und Wirtschaftsfreund – Alle Rechte vorbehalten European Union

Nach Schätzung der EU-Kommission zahlen Internetkonzerne wie Google und Facebook in Europa nur halb so viel Steuern auf ihre Profite wie gewöhnliche Firmen. Der Grund dafür: Die Digitalkonzerne können ihre Einnahmen in dem EU-Land deklarieren, in dem die Steuern für sie am niedrigsten sind.

Vor zwei Jahren kündigte die EU-Kommission eine Gegenmaßnahme an, eine neue Steuer auf digitale Dienstleistungen. Die „faire Digital-Besteuerung“ geht auf einen gemeinsamen Vorschlag von Kanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron zurück. Die deutsche Industrie ist allerdings von Beginn an gegen die Pläne.

Wie die Einigung scheiterte

Die EU-Staaten debattieren die Steuer im Herbst 2018 intensiv. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) äußert sich am Rande eines Finanzministertreffens am 6. November zurückhaltend. Er erklärte, es solle erst eine Lösung gemeinsam mit den USA, Kanada und weiteren Industriestaaten auf Ebene der OECD versucht werden.

Ein neues Dokument zeigt, dass Deutschland die EU-weite Digitalsteuer bereits davor hinter verschlossenen Türen mit verhindert. Wir veröffentlichen in Zusammenarbeit mit dem Journalistenteam Investigate Europe den Drahtbericht der deutschen Vertretung in Brüssel vom 31. Oktober 2018. (Hier im Volltext abrufbar).

Das Dokument belegt, dass damals die meisten großen EU-Staaten auf eine Verabschiedung drängten: Frankreich, Italien, Spanien und Polen. Für den Vorschlag sind laut Protokoll außerdem Belgien, Griechenland, Bulgarien und Kroatien.

Die Befürworter der Digitalsteuer sehen dringenden Handlungsbedarf. Der Vertreter Frankreichs sagte, dies müsse bis zum Jahresende passieren, sämtliche technische Entscheidungen seien bereits getroffen.

Der deutsche Bericht nennt die französischen Argumente: „Ein Scheitern habe schwere Konsequenzen für die EU. Große Unternehmen würden keine Steuern zahlen. Die Einführung von Steuern auf nationaler Ebene würde zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen.“

Eine Arbeitsgruppe von Expert:innen der Finanzministerien hatten die Digitalsteuer im Detail verhandelt. In den Gesprächen wurden „politische Fragen“ explizit ausgeklammert, heißt es im Sitzungsprotokoll. (Hier im Volltext). Kurzum: Eine Entscheidung ist Sache der Finanzminister:innen.

Deutschland an Seite der Steueroasen

Steuergesetze setzen Einstimmigkeit im Rat der EU-Staaten voraus. Das heißt, dass theoretisch jedes Land Steuervorschläge blockieren kann. Um den Widerstand der Blockierer zu überwinden, ist absolute Einigkeit der großen Staaten eine Voraussetzung.

Genau das ist bei der Digitalsteuer nicht der Fall. Mehrere Staaten zeigen sich skeptisch. Dazu gehören die üblichen Verdächtigen, etwa die Niedrigsteuerländer Irland und Estland sowie Finnland und Schweden, die um ihre eigenen Digitalkonzerne wie Spotify fürchten, aber auch die Niederlande, die Konzernen wie Google Steuerschlupflöcher bietet.

Zu den Blockierern gehören jedoch nicht nur kleinere Staaten mit klaren Eigeninteressen, sondern auch Deutschland. Der deutsche Vertreter betonte laut dem Sitzungsbericht, dass „auf technischer Ebene zwar Fortschritte erzielt worden seien, der vorliegende Entwurf aber nicht entscheidungsreif sei.“ Eine nähere Begründung liefert der Bericht nicht.

Das ist ein übles Foul gegen den deutsch-französischen Vorstoß: Denn ohne deutsche Unterstützung fehlt der umstrittenen Idee das politische Gewicht, um weiterhin ernsthaft diskutiert zu werden.

Öffentlich hält sich die Bundesregierung bedeckt. Auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Franziska Brantner im Bundestag sagte die damalige SPD-Staatssekretärin Christine Lambrecht, nunmehr Bundesjustizministerin, wenige Tage nach der entscheidenden Weichenstellung in Brüssel, die deutsche Position zur Digitalsteuer werde „derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt“.

Auf eine spätere Kleine Anfrage der FDP nach der Haltung von Scholz antwortet die Bundesregierung schlicht nicht.

Nach dem Herbst 2018 wird die Digitalsteuer noch mehrfach auf Treffen der EU-Finanzminister besprochen, doch für die Beteiligten ist klar: Wenn mit Deutschland selbst das einflussreichste EU-Land auf der Bremse steht, kann daraus nichts werden.

Im März 2019 erklären die EU-Staaten die Pläne für gescheitert. Kurz darauf stellt Scholz sich auch gegen eine innerdeutsche Digitalsteuer.

Angst vor „Gegenmaßnahmen“?

Scholz‘ Haltung sorgt heute für Empörung. „Es kann nicht sein, dass Finanzminister Olaf Scholz die Digitalsteuer schon im Oktober 2018 verhindert hat und dieser Umstand erst heute durch ein Leak ans Licht kommt“, beklagt der Linken-Abgeordnete Martin Schirdewan in einer Pressemitteilung. „2018 befragte ich ihn dazu drei Monate vorher im ECON-Ausschuss, doch eine Antwort blieb er schon damals schuldig.“

Die Gründe für Scholz‘ Widerstand gegen die Digitalsteuer sind bis heute etwas unklar. Die Beamten in seinem Ministerium seien dagegen, schreibt bereits im September 2018 die Bild-Zeitung unter Berufung auf ein Arbeitspapier des BMF.

In dem Papier heißt es laut dem Blatt, dass von einer „Dämonisierung der großen Digitalunternehmen“ abzusehen sei. Eine Digitalsteuer könnte Gegenmaßnahmen der USA gegen deutsche Firmen nach sich ziehen. Wie das genau gemeint ist, ist unklar – das BMF weigert sich bis heute, dass Papier zu veröffentlichen.

Eine Variante macht unter Diplomaten in Brüssel die Runde: Dass Deutschland um seine Autoindustrie fürchtet. US-Präsident Trump hat EU-Staaten wie Frankreich mit Strafzöllen gedroht, wenn sie eigenständig eine Digitalsteuer einführen.

Die Bemühungen um die Einführung einer Digitalsteuer gehen indes in der OECD weiter, dem Club der Industriestaaten. Die OECD-Lösung soll bis Ende 2020 beschlossen werden.

Doch kann gemeinsam mit den USA, Kanada und zahlreichen weiteren Staaten das funktionieren, was unter 28 EU-Staaten scheiterte? Die US-Regierung unter Donald Trump äußert „schwere Bedenken“ gegen die Digitalsteuerpläne der OECD. Torpediert sie das Projekt, ist eine Einigung unrealistisch.

Scholz äußert sich am Rande eines Treffens der Euro-Finanzminister optimistisch über eine solche Lösung. „Wir sind kurz davor, dieses Ziel zu realisieren“, sagt er auf eine Frage von netzpolitik.org. Es müssten „jetzt die Letzten ihr Herz über die Hürde werfen“

Noch ist ungewiss, ob die EU für den Fall eines Scheiterns der OECD-Gespräche ihre eigenen Digitalsteuerpläne nochmal aufnimmt. Das wünscht sich etwa der EU-Digitalkommissar Thierry Breton. Es läge dann an Olaf Scholz, nochmal zu retten, was er vor eineinhalb Jahren selbst mit verhindert hat.

Update vom 20.01.20: Die Stellungnahme von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Martin Schirdewan sowie ein Verweis auf die Äußerungen von Thierry Breton wurden nach dem Erscheinen hinzugefügt.

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13 Ergänzungen

  1. Eine Digitalsteuer könnte Gegenmaßnahmen der USA gegen deutsche Firmen nach sich ziehen. Wie das genau gemeint ist, ist unklar

    Nein, das ist jedem klar, der sich mit der Materie auskennt. Wovor die Bundesregierung hier völlig zu Recht Angst hat, ist die drohende Änderung der grundsätzlichen Steuersystematik. Unternehmenssteuern fallen heute (vor allem) dort an, wo die Wertschöpfung erzielt wird. Das ist in der Regel der Unternehmenssitz. Der Städtkämmerer von Wolfsburg würde z.B. Herzrhythmusstörungen bekommen, wenn VW nun plötzlich überall dort Steuern zahlen soll, wo VW-Autos verkauft. Das ist nun aber genau der Ansatz, den die Freunde einer Digitalsteuer anstreben. Ein Systemumbruch mit gravierenden Folgen.

    Das heißt: Wer die Digitalsteuer will, fordert Gegenmaßnahmen heraus, die voraussichtlich vor allem exportorientierte Länder stark treffen werden. Darum sind Exportriesen wie Deutschland und Holland natürlich dagegen.

    1. Naja, das gilt nur für den zweiten Vorschlag der EU-Kommission zur „virtuellen Betriebsstätte“. Der erste Teil ist erstmal schlicht eine spezielle Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen.

    2. Nun entsteht aber der Wert aber durch das Abgreifen der Daten, welches gewissermaßen im Browser geschieht :). Für die Benutzer und den Staat am Ort der Benutzer entsteht auch der Schaden durch die Wirkung erschlichener Daten in den Händen von Verwertern. Der Nutzen für das Unternehmen besteht in den Daten, die durch die Verbindung der Software mit dem Hersteller übermittelt werden. Das ist mindestens so, wie eine Dienstleistung in Deutschland anzubieten (Blasen umsonst mit Kamera usw.).

      Das „free to play App“ Konzept treibt dieses auf die Spitze.

    3. „Der Städtkämmerer von Wolfsburg würde z.B. Herzrhythmusstörungen bekommen, wenn VW nun plötzlich überall dort Steuern zahlen soll, wo VW-Autos verkauft.“

      VW zahlt überall dort Steuern, wo der Konzern Autos verkauft oder Teile produziert – und das nicht nur weil dort jede Betriebsstätte eine eigene Kapitalgesellschaft innerhalb des Konzerns ist, sondern auch weil eine gleichlautende Regelung wie in § 12 Abgabenordnung nicht nur im Steuerrecht Deutschlands existent ist.

      1. @ Titus

        Eben. Wenn Google Dir auf Deinem Rechner ein Ad anzeigt, hat es bei Dir sicher keine Betriebsstätte. Und Google verkauft Dir in dem Moment auch nichts.

        Wer an dieser Stelle der Steuersystematik Wind sät, wird Sturm ernten. Unsere Finanzpolitiker sind ja nicht blöd.

        1. Das halte ich für nicht relevant. Google hat eine Niederlassung in Deutschland und hat hier Kunden die von hier aus Werbung schalten. Das muss besteuert werden.

  2. Solange wir die Eigentumsrechte von Daten nicht (international) rechtlich geklärt haben, müssen wir uns noch über Jahrzehnte darüber streiten, wer an unseren Daten / Informationen Geld verdienen darf.

    1. Warum sollten wir die Eigentumsrechte an Daten klären, wenn mit ungeklärten Eigentumsrechten zwei-dreistellige Milliardenbeträge verdient werden können?
      Wir schaffen es noch nichtmal in DE das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen, auch gerade gegenüber deutschen Unternehmen; Schufa fällt mir dort ein.

      1. @ Philip Engstrand

        Daten an sich haben keinen großen Wert bzw. ihr Wert wird in der Regel weit überschätzt.. Wertvoll ist nur die zielführende Auswertung von Daten. Das ist ein sehr großer Unterschied, der schnell mehrere Größenordnungen umfassen kann.

    2. Juristisch gibt es keine Eigentumsrechte an Daten. Es gibt lediglich Verwertungsrechte. Und die sind in Europa eindeutig definiert. Und daran müssen sich alle Länder, auch ausserhalb Europas halten. Das machen viele Unternehmen zwar nicht, aber auch das ist ein Problem unserer Regierung, da sie die bewusst die dafür zuständigen Verfolgungsbeörden (Datenschutz-Organisationen) klein halten.

  3. Einfluss ohne Rechenschaft? Also dann lieber Steuern… Berechnungsgrundlage …. schwierig. For-Profit Verbieten?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.