"Digitalstadt" DarmstadtVideoüberwachung für das subjektive Sicherheitsgefühl

Grüne und CDU haben die Videoüberwachung des Darmstädter Luisenplatzes durchgesetzt. Auf Wunsch des Verfassungsschutzes soll auch bei Demonstrationen aufgezeichnet werden. Das Vorgehen widerspricht den eigenen Grundsätzen der selbst ernannten Digitalstadt – nicht nur weil auf eine Anhörung des städtischen Ethikgremiums verzichtet wurde.

Der Darmstädter Luisenplatz
Zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls wollen Union und Grüne den Damrstädter Luisenplatz künftig videoüberwachen lassen. – Vereinfachte Pixabay Lizenz lapping

Im südhessischen Darmstadt stimmte die Stadtverordnetenversammlung vergangene Woche der Videoüberwachung des zentralen Luisenplatzes zu. Die Abgeordneten der grün-schwarzen Regierung sowie von FDP und AfD stimmten für die CDU-Vorlage. Die Bauarbeiten sollen „zwei, drei Monate“ dauern, so Ordnungsdezernent Rafael Reißer zum Darmstädter Echo.

Die Kosten belaufen sich auf knapp 400.000 Euro. Zwei Drittel davon trägt das Land Hessen, ein Drittel die Stadt. Laut dem jetzt angenommenen Magistratsvorschlag fallen 350.000 Euro auf die Anschaffung der Anlage bei der Firma Dallmeier electronic, die Installation soll 50.000 Euro kosten. Im April 2019 waren die Gesamtkosten noch auf 150.000 Euro geschätzt worden.

Die Außenbereiche von Cafés und Restaurants dürfen nicht aufgezeichnet werden und die Aufnahmen müssen nach zehn Tagen gelöscht werden – außer sie werden zur Abwehr einer Gefahr, der Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder zur Strafvollstreckung benötigt. Außerdem sollen Schilder zukünftig DSGVO-gerecht auf die Videoüberwachung hinweisen.

Lieber doch keine Bürgerbefragung

Der Empfehlung des Europäischen Datenschutzausschusses, Videoüberwachung zu minimieren, folgt der Plan aber trotzdem nicht. Und er verstößt auch gegen eigene Ansprüche: Darmstadt inszeniert sich gerne als „Smart-City“ und „Digitalstadt“ mit eigenem Ethik- und Technologiebeirat. In dessen ethischen Leitplanken steht eigentlich auch, dass Darmstadt „Vorreiter im Datenschutz“ sein will: „Personenbezogene Daten dürfen so wenig wie möglich erfasst und weitergegeben werden“, heißt es dort.

Laut dem Darmstädter Koalitionsvertrag von Grünen und CDU [PDF] sollten zudem „Bürgerbefragungen und Analysen“ als „Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Videoüberwachung“ dienen. Davon ist im jetzt beschlossenen Magistratsvorschlag keine Rede mehr. Wie die Stadt auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigte, wurden vor der Entscheidung zur Überwachung des Luisenplatzes weder Analysen noch Bürgerbefragungen vorgenommen.

Die hessischen Grünen haben sich in ihrem Regierungsprogramm [PDF] explizit gegen Videoüberwachung ausgesprochen. Wenn dann solle sie anlassbezogen, verhältnismäßig und eng begrenzt sein, heißt es darin. Auch die Darmstädter Grünen waren vor einigen Wochen, als die Polizei mobile Videoüberwachung am nahen Herrngarten aufstellte, noch deutlich kritischer. In Stadtzentrum stehen die Dinge aber offenbar anders.

Für das subjektive Sicherheitsgefühl

Denn der Luisenplatz sei ein „Kriminalitätsschwerpunkt“, heißt es in der Magistratsvorlage vom Mai 2019 [PDF]. Derweil war Südhessen laut Polizeistatistik 2018 die sicherste Region in Hessen. Es gab weniger Straftaten als 2017, von denen mehr aufgeklärt wurden. Dass die Überwachung trotzdem ausgebaut werden soll, begründete der Magistrat unter anderem mit einer Stärkung des „subjektiven Sicherheitsgefühls“.

Außerdem gehörten „gerade solche Plätze“ wie der Luisenplatz „inzwischen zu den bevorzugten Anschlagszielen von Terroristen“, heißt es in der Magistratsvorlage. Eine konkrete Grundlage für die Einschätzung des Luisenplatzes als besonders gefährdet gibt es anscheinend jedoch nicht. Auf Anfrage von netzpolitik.org argumentiert die Stadt mit grundsätzlichen Erwägungen: „Die grundsätzliche Gefahr von Anschlägen mit terroristischen Hintergrund ist nach Einschätzung der Landespolizei auf zentralen Plätzen einer Stadt regelmäßig nicht zu vernachlässigen und muss in die Überlegungen zur Gefahrenabwehr einbezogen werden.“

Auch Demonstration könnten aufgezeichnet werden

Gegen die Pläne gibt es seit Jahren Widerstand. Letzte Woche demonstrierte ein Bündnis aus SPD, Linke und Piratenpartei sowie CCC Darmstadt, dem Verein Datenschützer Rhein-Main und dem AStA der TU Darmstadt. Die SPD forderte die Stadtregierung bei der Abstimmung auf, zunächst eine Stellungnahme des Ethikbeirats einzuholen. Dagegen argumentierte die AfD, dass dieser Beirat erst im Herbst wieder tagt. Man überlege rechtlich gegen die Überwachung vorzugehen, suche aber noch nach anwaltlicher Unterstützung, so Marco Holz vom CCC Darmstadt zu netzpolitik.org.

Der Luisenplatz ist Versammlungsort für Demonstrationen, deren Teilnehmerinnen durch die Überwachung eingeschränkt werden könnten. „Wie für potenzielle Demonstrationsteilnehmer*innen klar und deutlich erkennbar wird, dass die Videokameras während Demonstrationen abgeschaltet sind, lässt die Vorlage offen“, kritisiert der CCC Darmstadt.

Außerdem soll auf Anweisung des Landesamts für Verfassungsschutz auch während Demonstrationen aufgezeichnet werden können, wie die Stadt auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigte. Denn in Hessen gilt das Bundesversammlungsgesetz, das Aufnahmen von Demonstrationen erlaubt [PDF], „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“ Diese Aufnahmen müssen aber nach dem Ende einer Demonstration sofort gelöscht werden – außer, sie werden zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr benötigt.

Der Platz ist auch Hauptumsteigepunkt für öffentliche Verkehrsmittel, deren Nutzer sich der Überwachung also nicht entziehen könnten. Seit 2018 gibt es direkt am Luisenplatz außerdem bereits eine Stadtwache der Kommunalpolizei. Auf diese lokale Präsenz pochte auch die Opposition letzte Woche und forderte längere Öffnungszeiten und Entlastung von bürokratischen Aufgaben.

Der Einsatz biometrischer Gesichtserkennung sei unterdessen nicht geplant, betonte Oberbürgermeister Jochen Partsch. Allerdings: Der Anbieter Dallmeier electronic wirbt auf seiner Webseite mit der „Integration von Drittsystemen wie z.B. Gesichtserkennung“ und Nummernschilderkennung, mit „intelligenter Videoanalyse“ und „KI-basierter Objektklassifizierung“. Es eröffneten sich „ganz neue Möglichkeiten, Videotechnik als Datenlieferanten für ‚Smart City‘-Anwendungen zu nutzen“.

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6 Ergänzungen

  1. meiner auffassung nach dürfte die „per default“-zulässigkeit der videoüberwachung angekündigter versammlungen verfassungsrechtlich nicht haltbar sein.

    zur info: in hannover verhüllt die polizei (ebenso standardmäßig!) alle ihre stationären domkameras, die auf/an einer demoroute liegen mit plastiktüten. siehe hier

    https://freiheitsfoo.de/2019/05/11/polizei-verhuellt-eigene-domkameras/

    und hier

    https://freiheitsfoo.de/2019/09/14/new-standard-polizei-h-verhuellt-kameras-bei-demos/

    alle anderen kameras (nicht-dom-kameras, sog. „stabkameras“) werden so geschwenkt, dass den demoteilnehmern ersichtlich sein muss, dass sie davon nicht erfasst werden.

    das funktioniert bislang alles ziemlich prima und die polizei hannover hat eine entsprechende klage zur sache gefürchtet und dementsprechend die praxis so eingerichtet, wie eben beschrieben.

  2. Das perfide ist, dass man bald kaum noch eine Botschaft an das Personal senden kann, das die Kamerabilder begutachtet, da alles automatisiert laufen wird, nicht so mit roten Vierecken um immer noch sichtbare, wenn auch angemalte Gesichter herum. Moderne Schnittstellen werden das Personal weitestgehend im Dunkel lassen, was sie da eigentlich bearbeiten :), was gewissermaßen eine schwerwiegende Form der Gamifizierung etablieren wird.

  3. Grüne/CDU/SPD hatten bei der letzten Kommunalwahl 2016 deutliche Verluste, während AFD aus dem Stand über 9% kam. Jetzt versucht man wohl zu retten, was zu retten ist. Der neue Link für Vorlage/Beschluss ist hier.

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