Meinungs- und PressefreiheitVerfassungsbeschwerde gegen Verbot von Linksunten Indymedia

Im Wahlkampf 2017 hatte das Bundesinnenministerium die linke Plattform linksunten.indymedia.org mittels des Vereinsrechts verboten. Dagegen klagten die Betroffenen vor dem Bundesverwaltungsgericht – und scheiterten. Jetzt ziehen sie vor das Bundesverfassungsgericht.

Collage aus Indymedia-Bildern
Indymedia blickt auf eine lange Geschichte zurück. CC-BY 4.0 Anne Roth

Fünf Betroffene im Verfahren wegen des Verbots der Internetplattform linksunten.indymedia.org haben gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Sie beklagen die Verletzung mehrerer Grundrechte, unter anderem die Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit. Zudem wenden sie sich gegen die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der das Bundesministerium des Innern (BMI) das Verbot der Internetplattform auf das Vereinsgesetz stützen durfte.

Mitten im Wahlkampf 2017 und nach dem G20-Gipfel in Deutschland hatte das BMI die linke Plattform verboten. Dabei behalf sich das Ministerium eines Vereinsverbotes, obwohl es sich bei der Plattform um keinen eingetragenen Verein handelte. Zweck und Tätigkeiten des linken Portals liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, hieß es damals in der Pressemitteilung des Ministeriums. Laut Auskunft des damaligen Innenministers de Maizière sind dem Verbot keine Gerichtsbeschlüsse gegen einzelne strafrechtlich relevante Inhalte vorausgegangen, mit denen versucht wurde, diese aus dem Netz zu bekommen. Bei offensichtlicher Kenntnis der Betreiber wäre dies aber möglich gewesen.

Das Verbot war in der Folge von Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte als Eingriff in die Pressefreiheit und als Missbrauch des Vereinsrechtes kritisiert worden. Die vom Bundesinnenministerium zum Verein erklärten Personen zogen gegen das Verbot vor das Bundesverwaltungsgericht. Das jedoch wies die Klage ab, weil zur Anfechtung des Verbotes nur die Vereinigung befugt sei. Die Existenz dieses Vereins weisen die Betroffenen jedoch von sich. Das Verfahren scheiterte also aus scheinbar formalen Gründen, das Verwaltungsgericht beschäftigte sich nicht inhaltlich mit der Klage.

„Ziel des BMI war die Abschaltung der Plattform“

Die Darstellung des BMI und des Bundesverwaltungsgerichts, man habe mit dem Verbot nicht vorrangig die Internetplattform, sondern die dahinter stehende Personenvereinigung treffen wollen, halten die Betroffenen für vorgeschoben. „Das eigentliche Ziel des BMI war die Abschaltung der Plattform, die dem BMI ein Dorn im Auge war. Richtigerweise hätte deshalb Maßstab für die Prüfung nicht das Vereinsgesetz, sondern vielmehr das Telemediengesetz sein müssen“, sagt Lukas Theune, einer der Prozessbevollmächtigten.

Die Anwendung des Vereinsgesetzes führe im Fall linksunten.indymedia.org dazu, dass eine inhaltliche Prüfung der Verbotsgründe und damit auch eine Auseinandersetzung mit der Tragweite des Grundrechts der Pressefreiheit unterblieben sei, heißt es in der Pressemitteilung der Anwält:innen. Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts sei auch für andere Internetportale und Publikationen problematisch. „Wenn sich die Verbotsbehörde aussuchen kann, auf welcher Rechtsgrundlage sie gegen missliebige Inhalte von Medien vorgeht, wird die Pressefreiheit ausgehebelt“, sagt Rechtsanwalt Sven Adam.

Mit aktivistischem Journalismus begonnen

Das 1999 entstandene Indymedia-Projekt gilt als ein Vorreiter des Bürgerjournalismus, weil es lange vor Facebook und Blogs Menschen die Möglichkeit gab, online und anonym Nachrichten zu publizieren. Nicht nur bei den Protesten zum G8-Gipfel in Genua 2001 stellte das „gigantische Internet-Demokratie-Projekt“ eine wichtige Quelle für aktivistischen Journalismus und alternative Berichterstattung dar. Mit dem Aufkommen von Blogs und Social Media wurde Indymedia mit der Zeit unwichtiger.

Indymedia und auch der Ableger linksunten.indymedia waren immer auch Plattformen für fundierte Recherchen über die rechtsradikale Szene, beispielsweise über das Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds, aber auch über militante Rechtsextremisten, die im Nachgang der Berichterstattung auf Linksunten unter anderem wegen dem Fund von Rohrbomben verhaftet wurden. Daneben gab es auch Aufrufe zu Gewalt und Bekennerschreiben auf der Seite, was Indymedia auch für Polizei und Verfassungsschutz interessant machten.

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Eine Ergänzung

  1. „Das 1999 entstandene Indymedia-Projekt gilt als ein Vorreiter des Bürgerjournalismus, weil es lange vor Facebook und Blogs Menschen die Möglichkeit gab, online und anonym Nachrichten zu publizieren“ zusammen mit „mit denen versucht wurde, diese aus dem Netz zu bekommen. Bei offensichtlicher Kenntnis der Betreiber wäre dies aber möglich gewesen.“

    Wäre da heute nicht das NetzDG zuständig, so das die Platform (wer auch immer diese betreibt – selbst anonym) offensichtlich strafrechtlich relevante Artikel löschen muß?

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