Treffen der EU-InnenministerMit allen Mitteln gegen Terrorismus

Kaum eines der großen Vorhaben bleibt in einer Erklärung der EU-Innenminister zu den jüngsten Terroranschlägen unerwähnt: mehr polizeiliche Zusammenarbeit, neue Regeln für digitale Beweismittel und Pflichten für Diensteanbieter. Dass dabei Freiheitsrechte nicht eingeschränkt werden sollen, wirkt wie ein Lippenbekenntnis.

Horst Seehofer bei der Pressekonferenz
Horst Seehofer bei der Pressekonferenz der EU-Innenminister. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot: consilium.europa.eu

Am heutigen Freitag diskutierten die EU-Innenminister bei ihrem Treffen vor allem über die jüngsten Terroranschläge in Europa. Zuletzt hatte ein Resolutionsentwurf des EU-Ministerrats für Aufregung gesorgt, nach dem Verschlüsselung geschwächt werden soll. Ein gemeinsames Statement der Innenminister zum heutigen Treffen, das Statewatch bereits gestern veröffentlicht hatte, erwähnt noch viele weitere Pläne.

Angesichts des „transnationalen Charakters“ der Terrornetzwerke werde klar, was auf europäischer Ebene getan werden müsse, heißt es in der Erklärung. Auch in der Pressekonferenz betont der deutsche Innenminister Horst Seehofer, es gebe gute gemeinsame Grundlagen wie den Informationsaustausch innerhalb Europas, die noch stärker in die Praxis umgesetzt werden müssten. Die Erklärung ist ein Rundumschlag, der fast alle wichtigen netzpolitischen Vorhaben der EU erwähnt. Diese sind nicht erst seit den Ereignissen der letzten Wochen in der Diskussion.

Vorratsdatenspeicherung und digitale Beweise

So betonen die Innenminister die europäische Polizeipartnerschaft, die Deutschland bereits zu Beginn seiner EU-Ratspräsidentschaft hervorhob. Das beinhaltet die Ausweitung vieler bereits bestehender Instrumente für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Polizisten sollen Zugriff auf die Informationen haben, die sie brauchen, heißt es im Statement. Aufgezählt wird dabei auch Vorratsdatenspeicherung, Datensammlung und -analyse sowie das Teilen von Informationen. Man brauche Zugriff auf Verkehrs- und Inhaltsdaten, dafür sei die geplante e-Evidence-Verordnung ein wichtiger Schritt.

Gerade bei der Vorratsdatenspeicherung besteht seit Jahren ein Gerangel zwischen Gesetzgebern und Gerichten. Während der Europäische Gerichtshof jüngst wiederholt feststellte, dass eine anlasslose und massenhafte Speicherung von Verkehrsdaten unzulässig ist, wollen viele EU-Mitgliedstaaten immer wieder eine Vorratsdatenspeicherung einführen, die sich gerade noch in den Grenzen der gerichtlichen Vorgaben bewegt.

Die e-Evidence-Verordnung ist ebenfalls umstritten. Der Vorstoß der EU-Kommission soll es den EU-Strafverfolgungsbehörden erleichtern, Nutzerdaten von Internetunternehmen zu verlangen. Kritiker fürchten, dass sich dadurch zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten für Polizeibehörden in den 27 Mitgliedstaaten ergeben würden, gerade vor dem Hintergrund zahlreicher Berichte über rechtswidrigen Datenabruf durch Polizeibeamte. Derzeit verhandelt das Parlament über die Verordnung.

Datenbanken und digitale Grenzen

Weiterhin fordern die Innenminister, die Gesetzgebung bezüglich neuer Datenbanken und deren Interoperabilität fortzusetzen. Durch die zunehmende Vernetzung der EU-Datenbanken entstehen immer größere Sammlungen auch biometrischer Daten, die von den Behörden abgefragt werden können.

Laut den Innenministern müssen die zuständigen Behörden über digitale Erfassungssysteme wissen können, wer sich im Schengengebiet aufhält. „Reisebewegungen von Gefährdern stellen eine große Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar“, heißt es in dem Statement. Die Minister rufen die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, schnellere Ausweisungen der sogenannten Gefährder und von anderen Straftätern zu unterstützen. Bisher gibt es keine EU-weite Definition für „Gefährder“, das deutsche Innenministerium kündigte bereits an, den Begriff vereinheitlichen zu wollen.

Verantwortung der sozialen Medien

Auch soziale Medien werden erwähnt: „Soziale Medien und andere Hosting-Anbieter tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Dienste nicht für illegale Aktivitäten zur Förderung von Verbrechen, Terrorismus oder Hass genutzt werden, wobei die Grundrechte, einschließlich der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Privatsphäre, in vollem Umfang gewahrt bleiben müssen“, heißt es. Dafür solle bis zum Ende des Jahres die EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda fertig verhandelt werden. Doch Rat, Kommission und Parlament sind sich in manchen Punkten noch nicht einig.

Danach sollen Diensteanbieter im Netz verpflichtet werden, mutmaßlich terroristische Inhalte in kurzer Zeit zu löschen. Kritiker sehen die Pläne als Gefahr für die freie Meinungsäußerung. Eine zu breite Definition terroristischer Inhalte könnte auch legitime Inhalte aus dem Netz verdrängen. Befürchtet werden auch Uploadfilter, mit denen die Diensteanbieter die Postings aller Nutzer automatisiert scannen sollen.

Ebenso fordern die Minister die EU-Kommission auf, ein „ambitioniertes“ Digitale-Dienste-Gesetz vorzulegen, der Internetunternehmen stärker in die Pflicht nimmt. Dieses „Plattformgrundgesetz“ soll die Macht großer Konzerne wie Facebook oder Google einschränken, auch indem ihre Haftungspflichten neu definiert werden.

Zur jüngst viel diskutierten Frage nach der Schwächung verschlüsselter Kommunikation bleibt das Statement vage: Behörden müssten digitale Beweise rechtmäßig sammeln und nutzen können. Gleichzeitig soll „die Vertrauenswürdigkeit der auf der Verschlüsselungstechnologie basierenden Produkte und Dienstleistungen gewahrt“ bleiben.

Die Erklärung betont, man werde gemeinsam und entschlossen gegen Terrorismus vorgehen und „in keiner Weise unseren gemeinsamen Glauben an Menschenwürde, Toleranz, Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit, einschließlich der Redefreiheit“, einschränken. Viele der erwähnten Vorhaben stellen aber entgegen der Beteuerungen für die erwähnten Freiheiten eine nicht gerade kleine Gefahr dar.

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7 Ergänzungen

  1. Es gab einmal eine kleine aber wichtige Regel: Über Namen und Religion macht man keine Witze, weil sie Gefühle verletzen und zur Eskalation der Gewalt beitragen. Von diesem Grundsatz hat man sich vor ca. 15 Jahren einseitig verabschiedet.

    Um es mit den Worten Harald Schmidts zu sage: „.. dass Satire etwas für eine gewisse westliche Klientel ist, und dass es sinnlos ist, da zu missionieren.“

    1. Diese Regel gab es nicht, und Witze ueber Religion sind so alt wie Religion selbst.

      Wenn man ueber Religion keine Witze machen darf, weil es dann zu Gewalt kommt, hat man die Idee einer freiheitlichen Gesellschaft aufgegeben.

  2. „und andere Hosting-Anbieter tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Dienste nicht für illegale Aktivitäten zur Förderung von Verbrechen, Terrorismus oder Hass genutzt werden“

    Naja, gilt das auch für Telefonnetzbetreiber? Oder Jahrmärkte, und wie weitgehend ist das… auch unter die Kleidung?

    Also massenhafte Verbreitung von Propaganda oder Nutzen von Platformen, wie z.B. dem öffentlichen Nahverkehr?

  3. Was ist gefährlicher als ein Sprengstoffgürtel? Ein „Buh“ am Landtag von Nordrhein-Westfalen. Denn das gefährdet die Sicherheit und Ordnung. Und dann kommt man in die Störerdatei und die Interventionen sind so ausgiebig, dass man danach nicht mehr normal in die Innenstadt kommt.

    Anders gesagt: wer einmal in der Störerdatei steht, kann Leben als zerstört betrachten.

    Apropos Gefährder: Die Sicherheitsbehörden tauschen sich auch über meinungsfreudige Internetkommentatoren aus. Sie tauschen sich aber nicht darüber aus, welcher Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit seine Privattelefonate über Gebühr in die Länge zieht.

    Das sieht bei der BA folgendermaßen aus: der eine Mitarbeiter lässt die Leute auf den Flur warten. Und der andere Mitarbeiter sagt beim Bierchen abends in Kneipe, er sei Psychologe bei der BA und er würde sich um Leuten kümmern, die nicht arbeiten wollten. Ein Privattelefonat, obwohl die Kunden auf den Flur warten, ist eigentlich auch nichts anderes wie Arbeitsverweigerung.

  4. Vielleicht solltet ihrin der Ueberschrift das „Terrorismus“ in ‚“‚ setzen? Denn der Begriff ist hier unscharf und beliebig, und vor allem wird er von den handelnden Politikern jeweils genau nach ihrem Belieben definiert.

  5. Ausgerechnet in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung findet man beiläufig eine Erklärung dafür, warum die Sehkraft deutscher Sicherheitsorgane auf dem rechten Auge mindestens begrenzt ist:

    Zitat:
    Der Antikommunismus hat eine lange Tradition beim Verfassungsschutz. Er stecke „tief drin in unserer DNA“, sagt ein hochrangiger Nachrichtendienstler. Das habe mit der Geschichte zu tun, mit dem Kalten Krieg. Mit einer Mentalität, die lange besagte: „Wenn es hier mal politisch kippt, dann sind wir die Ersten, mit denen die Kommunisten abrechnen.“ Und nicht nur beim Inlandsgeheimdienst, auch bei anderen Behörden ist das eine nicht nur professionelle, sondern manchmal auch persönliche Angelegenheit.

    Wer so denkt, und für sein Tun und Handeln sich auf eine Kommunisten-Angst berufen fühlt, die „tief drin in unserer DNA“ stecke, der muss vor jedem ordentlichen Gericht mindestens als befangen gelten.

    Dieses freimütige Bekenntnis seiner Werteordnung eines „hochrangigen Beamten“ ist zutiefst beunruhigend, und deutet auf ein ernstes systemimmanentes Gesinnungs-Problem innerhalb des deutschen Sicherheitsapparats hin.

    Der ideologische Feind meines Feindes ist mein Freund, zu dem ich Sympathien hege. Solche Einstellungen machen Beamte zu Sympathisanten der rechten Szene. Die erklärt natürlich auch, weswegen dort immer wieder Ermittlungen im Nichts versanden, und nicht mit der zu erwartenden Sorgfalt betrieben werden. Man könnte es auch subtile Ermittlungs-Sabotage nennen, durch Dienst nicht nach Vorschrift sondern nach Gesinnung.

    Während Beamte auf Vollzugsebene ihre Gesinnung im Dienst ausleben, so wäre von Aufsichtsbehörden zu erwarten, dass diese mit eisernem Besen untergeordnete Strukturen säubern. Wie das gehen könnte, hat das Verteidigungsministerium beim KSK vorgemacht. Doch wenn man sich ansieht, welche Träger von Persönlichkeitsmerkmalen (i.E. harte Hunde) auf Bundes- wie auch auf Länderebene immer wieder ministerielle Weihen erhalten, vaporisiert jegliches Vertrauen auf Selbstheilung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.