Neues aus dem Fernsehrat (65)Open Tagesschau: Zu restriktiv für große Reichweite

Die Tagesschau veröffentlicht ab sofort ausgewählte Videos unter Creative-Commons-Lizenzen. Anders als beim ZDF kommen dabei allerdings sehr restriktive Lizenzen zum Einsatz. Das wird Reichweite kosten.

Screenshot Tagesschau und CC-Lizenzen
Ausgewählte Tagesschau-Inhalte sind jetzt unter Creative-Commons-Lizenzen verfügbar (Screenshot, 01.10.2020)

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Das ZDF hat mit frei lizenzierten Erklärvideos der Doku-Reihe Terra X vorgelegt, jetzt zieht die ARD nach. Ab sofort sind ausgewählte Tagesschau-Videos unter Creative-Commons-Lizenzen zur Nutzung verfügbar. In der Erklärung zur Veröffentlichung heißt es von Seiten der Tagesschau-Redaktion:

Vor allem Schulen, Museen und Bildungseinrichtungen sollen unsere Inhalte noch komfortabler und noch rechtssicherer für ihre Zwecke vervielfältigen dürfen, ohne vorher Fragen zum Urheberrecht klären zu müssen.

Damit ist Creative Commons endgültig im Kernbereich öffentlich-rechtlicher Medienangebote angekommen. Mehr Mainstream als Tagesschau geht nicht.

Allerdings gibt es bei den ARD-Videos einen großen Unterschied im Vergleich zu den ZDF Terra-X-Videos, was die gewählte Creative-Commons-Lizenz betrifft. Die Tagesschau-Videos stehen unter der restriktivsten Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND, die kommerzielle Nutzung sowie Bearbeitung der Inhalte ausschließt.

Freiere Lizenz bedeutet größere Reichweite

Das erlaubt zwar immer noch viele Nutzungsweisen, eine Einbettung der Videos in freie Projekte wie zum Beispiel der Wikipedia ist damit jedoch nicht möglich. Das ist vor allem für die ARD ein großer Nachteil: mit dem Verzicht auf die Wikipedia und andere freie Projekte geht ein Verzicht auf Reichweite einher.

Je mehr sich der Nachrichtenkonsum auf digitale Plattformen verlagert, desto wichtiger wird auch für öffentlich-rechtliche Medien die Präsenz auf Drittplattformen. Und die Wikipedia ist hier – verglichen mit YouTube oder Facebook – ein besonders passendes Umfeld, das wie die Öffentlich-Rechtlichen auf einen möglichst neutralen Standpunkt und möglichst gut belegte Informationen setzt.

Die ARD muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, warum sie sich nicht wie die Kolleg:innen bei ZDF Terra X zu freier und Wikipedia-kompatibler Lizenzierung haben durchringen können. Das ändert nichts daran, dass die Entscheidung zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen für Tagesschau-Inhalte ein wichtiger Schritt in Richtung zeitgemäßer öffentlich-rechtlicher Online-Angebote darstellt.

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5 Ergänzungen

    1. Das hängt primär davon ab, ob das Museum mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. In den vielen Fällen von Museen in öffentlichem Eigentum oder Auftrag dürfte das nicht der Fall sein. Ganz allgemein zeigt hier aber die Lizenzierungspraxis, dass potentieller Nutzer von NC-lizenzierten Inhalten die Lizenz in der Tendenz restriktiver auslegen, als diejenigen, die ihre Inhalte unter NC-Lizenz freigeben, was im Ergebnis zu relativ wenigen Auslegungskonflikten führt (ich habe dazu selbst vor einiger Zeit mit Jakob Kapeller einen Beitrag in der Zeitschrift „Managementforschung“ veröffentlicht: Pre-Print PDF).

      1. Danke für den Lesetipp. Die Asymmetrie liegt aber, glaube ich, in der Natur der Sache: Am Ende kommt es nicht darauf an, welche Interpretation eine Mehrheit von Leuten hat, sondern nur, ob sich vielleicht ein Richter findet, der eine andere als ich hat. In dem Fall muss ich als vermeintlicher Lizenznehmer eine hohe Strafe bezahlen, das Risiko muss ich natürlich vermeiden. Dafür ist egal, wie meine eigene Interpretation ist, Es kommt nur auf das Risiko an, dass der Richter, vor den mich der Lizenzgeber gezerrt hat, eine andere Meinung hat. Für den Lizenzgeber ist das Risiko viel kleiner: Er verliert höchstens Nutzer, muss aber nicht fürchten, für Lizenzverletzungen in Haftung genommen zu werden.
        Ganz konkret: Ich lehre auch an einer Universität. Da lasse ich die Finger auch lieber von CC-NC-Inhalten von anderen (weil ja eben ein Richter finden könnte, dass ich mein Geld mit eben dieser Lehre verdiene) als dass ich riskiere, eine hohe Strafe zahlen zu müssen, auch wenn ich eigentlich finde, dass die Hochschullehre an einer staatlichen Uni aus moralischen Gründen als nichtkommerziell gelten sollte. Dafür ist zumindest der verwandte Begriff „geschäftsmässig“ von der Rechtsprechung viel zu weit ausgedehnt worden (siehe Impressumspflicht).

  1. „Das ist vor allem für die ARD ein großer Nachteil: mit dem Verzicht auf die Wikipedia und andere freie Projekte geht ein Verzicht auf Reichweite einher.“

    Nun, es ist natürlich vor allem ein Nachteil für den Gebührenzahler! Was öffentlich (ko-)finanziert ist, muss künftig wirklich der Öffentlichkeit gehören und öffentlich frei verfügbar sein.

  2. „Das erlaubt zwar immer noch viele Nutzungsweisen, eine Einbettung der Videos in freie Projekte wie zum Beispiel der Wikipedia ist damit jedoch nicht möglich. “

    Vielleicht hat man sich bei der ARD auch Gedanken [– nach dem dritten lesen hier gelöscht –] gemacht und möchte vermeiden zum Spielball eben jener offenen Bibliothek zu werden.

    Aber auch verhele ich nicht, das aus digitaler Sicht für mich(!) das ZDF das mit dem besseren Angebot ist.
    Das fängt schon beim Live-TV spätestens bei der Infrastruktur und der Einbettung in den Content an. Siehe dazu: verwendete Skripte / Frames von Drittseiten.

    Ich frage mich noch immer, wie das mit akamai bei der ARD geht – nach dem EUGH-Urteil!

    Zitat:
    „Akamai erhält damit zwingend personenbezogene Daten des Anwenders, mindestens dessen aktuelle IP-Adresse inklusive exaktem Zeitpunkt.“
    Nachzulesen in eben jener Wikipedia ;)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Akamai#Technologie

    Und wer weiter recherchieren will:
    Der Livestream von z.B. Tagesschau24 @ ard wird in 3-5Sekunden(!)schnipsel zerlegt und via akamai ausgeliefert…
    Ein Schelm der Böses denkt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.