PolizeigesetzeNeue Überwachungs-Werkzeuge für die saarländische Polizei

Mit Änderungen am Polizeigesetz will die schwarz-rote Landesregierung den Weg frei machen für neue Tools zur digitalen Beobachtung. Geplant sind unter anderem die anlasslose Videoüberwachung und die elektronische Fußfessel. Nicht nur der Paragraf zur geplanten Spähsoftware ist noch reichlich holprig.

Werkstatt mit vielen kleinen Werkzeugen
Die Palette an Überwachungs-Werkzeugen, aus denen die Polizei auswählen kann, wird immer größer. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kelvyn Ornettte Sol Marte

Ein neues Polizeigesetz für das Saarland könnte bereits in den nächsten Monaten im Landtag Saarbrücken verabschiedet werden. Der Polizei stünde dann neues technisches Equipment zur Verfügung, beispielsweise die elektronische Fußfessel, Bodycams und Spähsoftware.

Heute gaben eingeladene Expert*innen ihre Verbesserungsvorschläge zu den geplanten Änderungen ab. Auch ich bin als Sachverständige im Innenausschuss und habe vorab eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, polizeiliche Befugnisse auszubauen

In dem Gesetzentwurf aus dem CDU-geführten saarländischen Innenministerium heißt es, dass sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf unter anderem aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz ergebe. Diese Argumentation ist nicht neu: Immer wieder haben Politiker*innen den Ausbau der polizeilichen Befugnisse in den letzten drei Jahren mit rechtlicher Notwendigkeit begründet.

Doch es gibt keine gesetzgeberische Verpflichtung, das rechtlich gerade noch Zulässige umzusetzen. Die Verfassungsrichter*innen in Karlsruhe zogen bei ihrem Urteil 2016 lediglich die Grenzen des polizeilichen Handelns, sie sprechen keine Empfehlungen aus. So formulierten sie etwa Auflagen für den Einsatz von Staatstrojanern.

Völlige Verwirrung bei Trojanersoftware

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz heißt es:

Das Gesetz lässt jedenfalls keinen Zweifel, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung nur bei einer technisch sichergestellten Begrenzung der Überwachung auf die laufende Telekommunikation erlaubt ist.

Dennoch soll die saarländische Polizei Trojanersoftware einkaufen, um damit Handys oder Computer zu infiltrieren und verschlüsselte Messenger-Nachrichten auszulesen und sie soll – so will es die Landesregierung – „auch die bereits abgeschlossene und gespeicherte“ Kommunikation überwachen und aufzeichnen dürfen, „soweit diese im überwachten System gespeichert sind“.

Es ist fast so, als hätte die saarländische Landesregierung jahrelange Debatten um Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung verschlafen. Zumindest scheint sie sich der Tragweite dieses technischen Eingriffs nicht bewusst. Auf Nachfragen der Abgeordneten zur technischen Beschaffenheit kann ein Vertreter des Innenministeriums heute nicht antworten.

„Forderungen aus der Praxis“

Zudem will der Gesetzentwurf „Forderungen aus der Praxis“ umsetzen. Es sei eine „gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung“ des neuen Polizeigesetzes gewesen, schreibt auch der saarländische Polizeipräsident in seiner Stellungnahme.

Geplant ist ein riesiges „Datenhaus der deutschen Polizei“

So sollen etwa personenbezogene Daten gesammelt und verdichtet werden, um dann Analysen durchzuführen, welche Personen zukünftig welche Straftaten begehen könnten, schreibt Polizeipräsident Norbert Rupp und verweist auf das Programm „Polizei 2020“. Voraussetzung für solche Prognosen über vermeintlich gefährliche Personen sind umfangreiche und leicht durchsuchbare Datenbestände.

Das geplante Gesetz schafft die Grundlage dafür: Die Polizei dürfte damit personenbezogene Daten über Jahrzehnte speichern, denn bei jedem neuen Eintrag zu einer Person würden alle bisherigen Einträge mitgezogen. Die Polizeigewerkschaft (BDK) freut sich, in ihrer Stellungnahme schreibt sie, dass so „kriminelle Karrieren“ leicht abgebildet werden können.

Die Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert die geplante „Mitzieh-Regel“ in ihrer Stellungnahme hingegen als zu pauschal und deswegen unverhältnismäßig:

Im Einzelfall kann das dazu führen, dass es bei Personen, die beispielsweise im jugendlichen Alter von 15 Jahren einmalig straffällig werden (z. B. wegen Cannabiskonsum) und die danach nur einmal im Jahrzehnt auffällig werden, sei es durch einen Geschwindigkeitsverstoß oder eine andere Bagatelle, bis zu deren Tod nicht ein einziges Mal zu einer Überprüfung [der erforderlichen Speicherdauer] kommt und der Datensatz über das jugendliche Bagatelldelikt zeitlebens mitgeführt wird.

66 Bodycams, aber nur zum Schutz von Polizist*innen

In einem anderem Punkt ist die Polizei dem Gesetzgeber schon ein Stück voraus: Bereits heute besitzt die saarländische Polizei insgesamt 66 Bodycams, heißt es aus dem Innenministerium auf Nachfrage von netzpolitik.org. Nun soll eine eigene gesetzliche Grundlage für ihren Einsatz geschaffen werden, es fehlen jedoch eindeutige Regelungen zum Pre-Recording genauso wie ein Verweis auf den Kernbereichsschutz.

Laut Gesetzentwurf dient die Bodycam dazu, Angriffe auf Beamt*innen vorzubeugen. Ein Recht für Betroffene von Polizeigewalt, das Videomaterial einzusehen, ist hier nicht vorgesehen. Dabei weisen Kriminologen darauf hin, dass Gewalt nur interaktiv begriffen werden kann und Bodycams deshalb auch dazu genutzt werden sollten, polizeiliches Fehlverhalten zu dokumentieren. In NRW beispielsweise ist das bereits umgesetzt.

Wer verdächtigt wird zukünftig eine Straftat zu begehen, ist kein „Täter“

Neu eingeführt werden soll zudem die Überwachung mittels elektronischer Fußfessel. In ihrem Koalitionsvertrag schreiben CDU und SPD, dass die elektronische Fußfessel „zur Überwachung von Tätern im Bereich Terrorismus“ dienen soll. Das stimmt so nicht.

Tatsächlich sollen keine Täter überwacht werden, sondern Personen, bei denen die polizeiliche Analyse ergeben hat, dass sie ein hohes Risiko besitzen, in Zukunft eine Straftat zu begehen. Die Überwachung mittels elektronischer Fußfessel ist langfristig konzipiert: Sie beginnt bei drei Monaten und ist danach stets verlängerbar.

Der Nutzen der Maßnahmen ist äußerst zweifelhaft. Zur Verhinderung von terroristischen Straftaten ist die elektronische Fußfessel völlig ungeeignet, da Attentate ihrer Sache nach besonders oft an alltäglichen und viel besuchten Orten stattfinden. Das bestätigt auch ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in der Anhörung.

Laut Polizeigewerkschafter soll die elektronische Fußfessel dazu dienen, „gewaltbereite Fußballfans“ im Schach zu halten. Die Technik sei aber durchaus „diskussionswürdig“ und hätte auch Nachteile, ergänzt ein Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

Ausbau der Videoüberwachung in der Innenstadt von Saarbrücken

Derzeit werden Personen, die sich rund um die Johanneskirche in Saarbrücken aufhalten, von der Polizei abgefilmt, demnächst beginnt die anlasslose Videoüberwachung auch am Hauptbahnhof.

Mit dem geplanten Polizeigesetz könnten zukünftig weitere Bahnhöfe und Plätze rund um die Uhr abgefilmt werden, mit der Begründung, dass an Orten „dieser Art“ wiederholt Drogen verkauft wurden. Bei Veranstaltungen würde die Annahme genügen, dass Ordnungswidrigkeiten begangen werden könnten, um zu filmen.

Die Landesregierung will damit das „subjektive Sicherheitsgefühl“ stärken und die objektive Sicherheitslage verbessern. Tatsächlich sind objektive Effekte der Videoüberwachung auf Kriminalität nicht wissenschaftlich belegt. Punktuelle Videoüberwachung führt vielmehr zu Verdrängung von Kriminalität als zu ihrer Vorbeugung.

Aktions-Bündnis gegen Ausbau polizeilicher Befugnisse

Die Polizeigewerkschaften haben bereits weitere Wünsche beim Innenministerium eingereicht. In einem zweiten Schritt soll demnächst der Präventivgewahrsam gesetzlich erlaubt werden. Damit können Personen, die keine Straftat begangen haben, aber von der Polizei als gefährlich eingeschätzt werden, zeitweise festgehalten werden. In Bayern gibt es eine solche Regelung bereits, dort wurden letztes Jahr ein paar Dutzend Personen wochenlang präventiv eingesperrt.

Ende April hat sich im Saarland ein Aktionsbündnis gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes gegründet. Gegen die Pläne der schwarz-roten Landesregierung stellen sich die Jugendorganisationen von SPD, Linken, Grünen und FDP, sowie die Linksfraktion im Landtag. Außerdem die saarländische Piratenpartei und die Bündnisse „Seebrücke“ und „Omas gegen Rechts“.

Am 28. Mai wird die zweite Anhörung stattfinden. Ob die geplanten technischen Hilfsmittel sinnvoll und notwendig sind, das werden die Landtagsabgeordneten entscheiden. Sie sollten sich dabei nicht nur auf die rechtliche Zulässigkeit berufen.

7 Ergänzungen

  1. Was viele über die elektronische Fußfessel (fachlich elektronische Aufsicht) – Ortung und Monitorkontrolle – nicht wissen, dass es sich hierbei, um ein public private partnership handelt. Die taz berichtete am 02.12.13 hierzu: “(…) Die Montage wird in Berlin im Beisein eines Polizisten von der privaten Sicherheitsfirma Securitas vorgenommen.
    Securitas hat einen Kooperationsvertrag mit der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder für die elektronische Fußfessel (GÜL), die im hessischen Bad Vilbel ansässig ist. Die Stelle überwacht seit Anfang 2012 zentral alle Fußfesselträger in Deutschland. (…)“
    Ab dem Jahr 2017 wird die Überwachung durch die Mitarbeiter der GÜL in einem Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Weiterstadt durchgeführt.

  2. Kann MeVoPo dann per Rechtshilfe oder so den Saarländer Trojaner ausrollen?

    In Einzelfällen, versteht sich…

  3. Schöner Anlass mal wieder zu fragen, wann wir hier …

    in Berlin endlich den Bürgerbeauftragten für Polizeifragen bekommen?

    Schön wäre ja gewesen, es gäbe ihn jetzt schon ( ein heise-Reporter berichtete, dass ihm die Tonaufnahme beschlagnahmt wurde durch die Berliner Polizei auf einer Demo, über die er berichtete: https://www.heise.de/tp/features/Wenn-Demonstranten-zu-Gefaehrdern-erklaert-werden-4692869.html – damit wäre ich gern schon mal zu eben diesem Beauftragten vorgedrungen!) … Ich drängele hier durchaus meine Abgeordnetenhaus-Repräsentanten zur Umsetzung des Vorhabens (Bürgerbeauftragter… versprochen seit 2017…), tut Ihr das auch?
    Transparenz (echte Pressefreiheit!), Rechtsschutz !

  4. Ausbau der Videoüberwachung. Da fällt mir das Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot ein. Der aktuelle Maskenzwang hat durchaus auch eine Privatsphäre schützende Funktion. Gesundheitsschutz als Vorwand für privatsphäreschützende Vermummung, um sich vor Videoüberwachung und Gesichtserkennung, natürlich auch durch Bodycams, zu schützen.

    Die sollen sich mal wagen, eine Gwsundheitsschutzmaske abzunehmen zu fordern. Bekanntermaßen sind Polizisten die größten Infektionsherde, weil sie oft ohne Masken rumlaufen, in Gruppen vieler Polizisten ohne Masken und sich unschuldigen Menschen nähern, um sie zu schikanieren. Da müssen wenigstens wir eine Maske tragen. Immer wenn wir wollen. Auch wenn der Zwang aufgehoben wird. Über Mund und Nase, weil Gesichtserkennung braucht die Abstände zwischen Augen, Nase und Mund.

    1. Während Maskenzwang 82 Millionen Deutsche von Polizisten angegriffen, zu Boden geworfen, geschlagen und getreten, mit Pfefferspray misshandelt und verhaftet.
      Warum? Verstoß gegen das Vermummungsverbot. :))

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.