Zweites PandemieschutzgesetzLabore müssen auch negative Coronavirus-Tests melden

Künftig landen die persönlichen Daten aller auf das Coronavirus Getesteten bei den Gesundheitsbehörden. Das schreibt das zweite Pandemieschutzgesetz vor, das in dieser Woche beschlossen wurde. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht darin einen Eingriff in die Grundrechte.

Hunderttausende Tests werden jeden Woche durchgeführt.
Hunderttausende Tests werden jeden Woche durchgeführt. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com CDC

Labore müssen künftig auch Daten von Menschen an die Gesundheitsämter weitergeben, die gar nicht an Covid-19 erkrankt sind. Zudem sollen in Zukunft bereits Verdachtsfälle gemeldet werden. Die Regelungen sind Teil des zweiten Pandemieschutzgesetzes, das der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat. An diesem Freitag billigte es der Bundesrat. Erhebliche Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber wurden dabei offenkundig ignoriert.

Kelber beklagte schon Ende April in einer schriftlichen Stellungnahme, dass bei neuen bedrohlichen übertragbaren Krankheiten bereits Verdachtsfälle an die Gesundheitsämter gemeldet werden müssen. Eine solche Meldung würde namentlich erfolgen, womöglich könnte eine Behörde darauf sogar häusliche Quarantäne anordnen. Kelber hält dies für problematisch: Es sei überhaupt nicht festgelegt, welche Voraussetzungen für einen solchen Verdacht erfüllt sein müssen.

Hoffnung auf bessere Auswertungsmöglichkeiten

Labore sollen zudem auch Untersuchungsergebnisse aller Menschen an die Gesundheitsämter weitergeben, die auf das neuartige Coronavirus sowie das seit 2002 bekannte SARS-Coronavirus getestet werden – also auch die negativen Testergebnisse. Die Labore sollen den Namen und das genaue Geburtsdatum des jeweiligen Betroffenen zwar pseudonymisieren, aber den Geburtsmonat sowie das Geschlecht und den Wohnort übermitteln. Betroffen sein könnten hiervon langfristig wohl Millionen Menschen.

Laut Gesetzesbegründung könne der Öffentliche Gesundheitsdienst den Verlauf der aktuellen Pandemie dadurch besser einschätzen. Weil von nun an auch die Gesamtzahl aller Tests erfasst werde, könne die Entwicklung der Fallzahlen besser beurteilt werden. Die neue Datenbasis lasse beispielsweise Rückschlüsse darauf zu, ob Zahlen lediglich gestiegen sind, weil mehr Menschen getestet wurden, oder ob es tatsächlich mehr neue Infektionen gibt.

Aus dem Gesetzestext geht hervor, dass in Zukunft auch die Verteilung der durchgeführten Tests über verschiedene Altersgruppen und Regionen ausgewertet werden sollen. Zudem sollen die Angaben wohl in Beziehung mit den Meldedaten gesetzt werden.

Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Eingriff in Grundrechte

Kelber sieht hierbei einen Eingriff in die Grundrechte einer „eklatanten Anzahl von Betroffenen“, wie er mitteilte. Die Grundlage, auf der dieser Eingriff erfolgen solle, werde nicht ersichtlich. Er halte ihn deshalb weder für erforderlich, noch für verhältnismäßig.

Kelber zufolge handelt es sich auch bei in einer nicht-namentlichen Meldung enthaltenen Angaben noch immer um personenbezogene Daten. Demnach sind diese besonders schützenswert. „Die dürftigen Angaben in der Begründung deuten darauf hin, dass eine rein statistische Erfassung den Zweck ebenso erfüllen würde“, schrieb der Datenschützer.

In seiner Stellungnahme sprach er zudem einen Punkt an, der in Frage stellt, ob die Regelung derzeit überhaupt sinnvoll umgesetzt werden kann. Denn womöglich wird sie Gesundheitsbehörden für massive Probleme stellen. Mehr als 90 Prozent aller Coronavirus-Tests fielen nach Angaben des Robert Koch-Instituts derzeit negativ aus, so Kelber. „Eine Meldepflicht würde also zu einer enormen Zunahme der Meldungen führen.“

Zusätzliche Aufwände für Gesundheitsbehörden

Ähnliche Befürchtungen äußerte am Montag auch Michael Ziemons, Gesundheitsdezernent der StädteRegion Aachen. Bei der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben war er im Gesundheitsausschuss als Sachverständiger geladen. Eine händische Erfassung eines Coronavirus-Tests dauere derzeit rund zehn Minuten, teilte Ziemons mit. In Fällen, in denen niedergelassene Ärzt:innen oder Krankenhäuser die Tests durchgeführt hätten, müssten Gesundheitsbehörden den Daten zudem mit enormen Aufwand nachspüren. „Bei 1500 bis 2000 Tests am Tag entsteht so ein enormer zeitlicher Aufwand.“

Eine Recherche von netzpolitik.org Ende März hatte gezeigt, dass schon die Erfassung und mühsame Vervollständigung der positiven Testergebnisse Gesundheitsämter vor große Herausforderungen stellt. Informationen erhielten sie damals vorwiegend per Fax.

Im Gesundheitsausschuss warnte Ziemons, ohne eine digitale Lösung für die Übermittlung der Daten an die Ämter könnte die zeitaufwendige Erfassung von Negativ-Ergebnissen Personal binden, das eigentlich die Kontaktpersonen nachverfolgen soll. Obgleich mancherorts bereits an einer solchen digitalen Lösung gearbeitet wird, ist sie noch nicht flächendeckend in Sicht. Deshalb könnte das Gesetz womöglich sogar das Gegenteil des gewünschten Effekts haben.

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14 Ergänzungen

  1. Ich ließe mich derzeit (sofern vermeidbar) nicht auf Corona testen, sondern ginge im Zweifelsfall lieber ungetestet in Quarantäne. Corona ist nicht so harmlos, wie einige tun. Vielleicht hat das Virus noch unbekannte Spätfolgen. Wer weiß, ob ich bei einem positiven Test heute in späteren Jahren eine private Krankenzusatzversicherung abschließen kann? HIV-Tests sind anonym möglich. So sollte es auch mit Corona sein.

  2. Ist irgendeine Speicherfrist und Loeschverpflichtung festgehalten? Ansonsten liegen diese Daten lebenslang vor…

    1. Hallo, ich würde durch Nachfragen beim Gesundheitsamt zum Verdachtsfall. Meine Schwester wurde mit Fieber bei einem MS Schub ins Krankenhaus eingeliefert. Wegen des Fiebers würde sie auf Covid 19 untersucht.. Als ich das erfuhr erzählte ich meinem Chef davon, der dachte ich sei Kontaktperson 1. GRADES und wies mich an beim Gesundheitsamt anzurufen. Überall betonte ich, dass meiner Schwester ihr Testergebnis noch nicht vorliegt. Dennoch würde ich registriert und am Tag darauf auch getestet vom Gesundheitsamt (und zur Testung beordert.) bei der Testung betonte ich nochmals, dass ich vermutlich weder Kontakt hatte noch selbst Symptome haette. Man haendigte mir dennoch ein Schreiben aus dass ich Verdachtsperson sei und 5 Tage in Quarantaene bleiben müsse es sei denn ich wuerde vorher schon ein neg. TESTERGEBNIS erhalten. Dies geschah am Pfingstfreitag Nachmittag. Wer bitteschön wuerde mir an Pfingsten ein neg. TESTERGEBNIS UEBERMITTELN?
      Es kam wie es kommen musste.. Am Freitagabend stand fest, dass meine Schwester nicht infiziert war. Ich saß dennoch mehrere Tage völlig unnötig und sinnlos in Quarantäne und leide, da allein wohnend unter starken Depressionen. Keiner traut sich zu mir, nicht mal mein Freund.. ich mich nicht raus.. Ich ueberlege ob ich nicht am Dienstag einen RA einschalten soll.. Ich empfinde das als behördliche Willkür, mind. als Verfahrensfehler.. alle reagieren total überzogen und ich fühle mich zu Unrecht eingesperrt.. Zudem musste ich alle Daten mind. drei Mal an verschiedenen Stellen abgeben..

  3. Das ist eine Unverschämtheit und das geht gar nicht. Sollte es soweit kommen,
    werde ich Mitstreiter suchen für eine Verfassungsbeschwerde. Ein HIV-Test ist auch anonym. Haben die Herrschaften zu viel Klowasser gesoffen.
    Bin sehr erbost.

    1. Ich bereite einen Eilantrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vor, der bietet sich vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde an. Hilfe nehme ich gerne entgegen. Ich brauche weniger Hilfe bei den rechtlichen Sachen, sondern eher bei den technischen Sachen. Wie ist das alles aufbau, wie ist die Datensicherheit, wie gut ist der RKI-Code also diese alphanummerische Pseudonymisierung. Dazu hatte beispielsweise schon vor 18 Jahren der bayerische Datenschutzbeauftragte gesagt, die sollte sobald wie möglich gegen eine Einwegverschlüsselung ersetzt werden im 20. Tätigkeitsbericht auf Seite 25 (https://www.zaftda.de/tb-bundeslaender/bayern/landesdatenschutzbeauftragter-1/76-20-tb-lfd-bayern-2001-02-14-11233-vom-12-12-2002/file).

      Vor allem was wirklich hilfreich wäre, wenn man das Argument von denen entkräften könnte. Das man wirklich zeigen kann, dass die ihr ziel nicht erreichen können mit dieser Datenverarbeitung.

  4. Momentan kann man den Eindruck gewinnen man sei in der Bundesrepublik auf einer “staatlichen Auktion“ wo die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger “verramscht“ werden.
    Wir haben bezüglich der Corona-Pandemie in Deutschland erlebt, dass Gesundheitsämter Infiziertendaten ohne Rechtsgrundlage, ohne Wissen (heimlich & hinterrücks) und/ oder entgegen der Rechtsauffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz an Polizeibehörden übermittelt haben. Dies war für mich, als Bürger eines Rechtsstaats unvorstellbar.
    Bereits jetzt ist erkennbar, dass die generierten Corona-Daten Begehrlichkeiten bei Staat und Wirtschaft wecken. Von einer möglichen automatischen Löschung – für die Zeit nach der Corona-Pandemie – habe ich bisher nichts gelesen.

  5. Und wofür genau werden braucht man diese Daten?
    Für eine anständige Erfassung und Aufarbeitung der Daten macht es Sinn auch negative Tests zu erfassen, jedoch gibt es da keine wirklichen Grund derartige personenbezogene Daten zu speichern.
    Die Einteilung in Altersgruppen und nach Wohngebiet würde vollkommen ausreichen.
    Abgesehen davon sehe ich eh nicht wie die Ämter überhaupt in der Lage sein sollen die Menge an Daten zu bearbeiten.

  6. >>> Obgleich mancherorts bereits an einer solchen digitalen Lösung gearbeitet wird

    Das meinen die doch wohl nicht ernst? Jedes Gesundheitsamt bastelt seine eigene Datenbank?

    Ist es wirklich so schwer, eine zentrale Datenbank zu bauen, in die alle Testlabors Ergebnisse hochladen? Nachdem Ärzte und/oder Gesundheitsämter dort die Testaufträge eingestellt haben? Über Zugriffsrechte und Freigabeprozesse kann man sicher stellen, dass Ärzte und lokale Behörden weiterhin verantwortlich sind.

    In einem zentralen System kann man auch Datenschutzbelange besser berücksichtigen: zum einen, weil man nur ein System entwickelt, mit deutlich mehr Ressourcen, zum anderen, weil über die größere Menge eingepflegter Daten die De-anonymisierung leichter ist als bei einem lokalen Gesundheitsamt, in dem pro Tag vielleicht nur ein knappes Dutzend Ergebnisse eingehen.

    1. Ähm… in einem zentralen System muss Deanonymisierung verboten sein. Das ist kein Vorteil, sondern ein Mega-Contra.

  7. hallo,

    zur anonymisierung/pseudonymisierung der daten heißt es im beitrag:

    „Die Labore sollen den Namen und das genaue Geburtsdatum des jeweiligen Betroffenen zwar pseudonymisieren, aber den Geburtsmonat sowie das Geschlecht und den Wohnort übermitteln.“

    wenn ich den neuen §7(4) IfSG auf seite 17 des gesetzentwurfs

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf

    richtig deute, dann bezieht er sich auf die „nichtnamentliche meldung“ nach §10 IfSG

    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__10.html

    und demnach gehört auch noch das geburtsjahr zur den nicht-pseudonymisierten daten dazu (§10(1) nr. 2b). außerdem wird die pseudonymisierung des namens in absatz 4 wie folgt durchgeführt und dann ebenfalls im datensatz gespeichert:

    „Die fallbezogene Pseudonymisierung besteht aus dem dritten Buchstaben des ersten Vornamens in Verbindung mit der Anzahl der Buchstaben des ersten Vornamens sowie dem dritten Buchstaben des ersten Nachnamens in Verbindung mit der Anzahl der Buchstaben des ersten Nachnamens.“

    habe ich das soweit richtig verstanden und ist irgendwo mal nachvollziehbar, wie diese pseudonymisierung konkret bzw. anhand eines beispiels abläuft? würde mich mal interessieren, weil man erst dann rückschlüsse darauf ziehen kann, wie „gut“ eine solche pseudonymisierung ist bzw. wie leicht sich eine de-anonymmisieurung vornehmen ließe.

    1. Ma_r_kus Tr_e_uning ergibt r6e8
      Ha_r_ald Pl_e_nkera ergibt r6e8
      Ma_r_gret Sc_e_nicka ergibt r6e8

      Mit Geburtsmonat und Geschlecht duerfte das ueber die Meldedaten der Wohnortes relativ einfach machbar sein. Es ist ja eine Pseudonymisierung, um 1:1 abzubilden.

  8. „Weil von nun an auch die Gesamtzahl aller Tests erfasst werde, könne die Entwicklung der Fallzahlen besser beurteilt werden. Die neue Datenbasis lasse beispielsweise Rückschlüsse darauf zu, ob Zahlen lediglich gestiegen sind, weil mehr Menschen getestet wurden, oder ob es tatsächlich mehr neue Infektionen gibt.“

    Herrjeh, genau das macht doch das RKI bereits seit KW12, also seit 8 Wochen! Sogar rückwirkend bis KW10. Jede Woche, immer mittwochs, steht im Tagesbericht des RKI die Tabelle mit den Zahlen der durchgeführten Tests. Insgesamt sind es 3.595.095 Tests, letzte Woche (KW20) waren es 425.842 Tests.

    Ab Seite 11:
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-05-20-de.pdf?__blob=publicationFile

    Wie komplett sinnbefreit es ist, wenn die Zahl der positiven Tests nicht ins Verhältnis zur Zahl der durchgeführten Tests gesetzt wird, hat man in den ersten Wochen der Krise gesehen, wo krude Verschwörungsmythen von „Verdoppelungszahlen alle 3-4 Tage“ in den Köpfen mancher Verwirrter herumgeisterten. In Wahrheit wurde die Zahl der Tests von Woche zu Woche verdreifacht. Natürlich verdreifacht sich dann auch die Zahl der „Infizierten“, das wäre sogar dann der Fall, wenn man auf „Linkshändigkeit“ testen würde. Hab ich hier aber schon Ende März als Ergänzung geschrieben:
    https://netzpolitik.org/2020/desinformation-zu-bestrafen-ist-die-falsche-therapie/

    Leider tappen selbst heute noch Qualitätsjournalisten in dieselbe Falle, wenn aktuell von „wieder steigenden Fallzahlen“ fabuliert wird. Nein, die Zahl der Tests ist von 325T auf 425T pro Woche gestiegen, die Quote der positiven Tests aber gleichzeitig von 3,9% auf nur noch 1,7% gesunken. Die Lockerungen und Demos haben bisher keinen sichtbaren Negativ-Effekt auf die Fallzahlen, das Virus ist weiterhin auf dem Rückmarsch! Wer das nicht glaubt, weil doch Drosten/Spiegel/Tagesschau & Co. etwas anderes sagen, der darf sein Weltbild gern an dem oben verlinkten, tagesaktuellen RKI-Bericht schärfen.

  9. Ich würde das Thema gerne in Erinnerung rufen.
    Hat sich etwas verändert?
    Ist jemand dagegen vorgegangen?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.