Kleine AnfrageUnberechtigte Datenabfragen bei Bundespolizei und BKA

Unberechtigte Datenabfragen kommen nicht nur bei Landespolizeibehörden vor. Auch bei Bundespolizei und BKA fragten Beamte in den letzten Jahren ohne dienstlichen Grund Informationen ab. Wie die Datenbankanfragen kontrolliert werden, ist uneinheitlich.

Räumpanzer der Bundespolizei
Die Bundespolizei hat Zugriff auf Räumpanzer, Wasserwerfer und Datenbanken (Symbolbild) CC-BY-NC 2.0 Kevin Hackert

Eine vermeintliche Gefälligkeit für den Nachbarn, persönliche Neugier oder Ausforschung politischer Gegner: Wenn Polizeibeamte ihren Zugriff auf Datenbanken missbrauchen, um Informationen über Personen abzufragen, kann das viele Hintergründe haben. Vor allem durch die Drohschreiben des sogenannten NSU 2.0 wurde das Problem der unberechtigten Datenabfragen breit diskutiert. Denn den Einschüchterungsversuchen sollen in mehreren Fällen Abfragen auf Polizeicomputern vorausgegangen sein, etwa in Hessen, Berlin und Hamburg. Insgesamt sollen bundesweit in etwa 400 Fällen Verfahren gegen Beamte wegen missbräuchlicher Datenabfragen eingeleitet worden sein.

Dass Polizeibeamte Daten ohne dienstlichen Grund einsehen, kommt nicht nur bei den Landespolizeien vor. Auch bei den polizeilichen Behörden des Bundes gibt es Fälle. Das antwortete das Bundesinnenministerium auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke. Bei der Bundespolizei seien von 2017 bis zum ersten Halbjahr 2020 insgesamt 31 Fälle mit unberechtigten Datenabfragen aufgefallen. Hier sollen „private Interessen“, „Neugier“ und „Abfrage von Angehörigen“ zu den häufigsten ermittelten Gründen gezählt haben. Ob hinter privaten Interessen oder „Gefallen für Bekannte“ auch politische Motivationen stecken könnten, gibt das Innenministerium nicht an.

Beim Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2019 zwei Fälle entdeckt, bei einem ging es um die polizeiliche Verbunddatei INPOL, im zweiten um das Einwohnermelderegister Baden-Württembergs. Als Grund gibt das Ministerium private Neugier und das „Interesse eines Bekannten des/der Abfragenden an Speicherungen zu seiner Person“ an. Auch bei der Zollverwaltung wurden im angefragten Zeitraum von dreieinhalb Jahren zwei unberechtigte Abfragen mit persönlichen Motiven festgestellt.

In beinahe allen festgestellen Verstößen gab es Sanktionen. Laut Innenministerium wurden mehrere Beamte aufgrund missbräuchlicher Datenanfragen aus dem Dienst entlassen, es kam zu Verweisen und Geldbußen sowie in manchen Fällen zu strafrechtlichen Ermittlungen.

Ob es auch bei den bundesdeutschen Geheimdiensten ein Problem mit fragwürdigen Auskunftswünschen gibt, beantwortet die Bundesregierung nicht öffentlich. Bei Nachfragen zu Bundesverfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischem Abschirmdienst verweist sie auf die Geheimhaltung zugunsten des Staatswohls. Jelpke ist davon nicht überrascht: „Die Geheimdienste sind bezüglich ihrer Abfragepraxis erwartungsgemäß eine Blackbox. Sie integrieren sich per se nicht in eine demokratische Gesellschaft“, so die Abgeordnete.

Keine einheitliche Kontrollpraxis

Wie und von wem die Abfragen bei den Bundessicherheitsbehörden kontrolliert werden, ist nicht einheitlich. Beim BKA erfolgt bei mittlerweile durchschnittlich jedem tausendsten Datenabruf eine Überprüfung. Dann muss der Abfragende den Grund für die Auskunft angeben. „Dieser wird vom behördlichen Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern auf Plausibilität geprüft“, heißt es in der Antwort. Versucht ein Beamter die Überprüfung zu schließen oder zu ignorieren, wird das an den Datenschutzbeauftragten gemeldet.

Jelpke hält diese Frequenz für „viel zu wenig“. Im Vergleich zu manchen Bundesländern ist jede tausendste Abfrage relativ selten. In Hessen müssen die Beamten bei jeder zweihundertsten Auskunft mit einer Prüfung rechnen, in Rheinland-Pfalz bei jeder fünfzigsten.

Solche Stichproben fehlen bei Bundespolizei und Zollverwaltung bisher. Die Abfragen bei der Bundespolizei werden zwar auch protokolliert, ihre Überprüfung obliegt der Initiative des behördlichen Datenschutzbeauftragten. Beim Zoll werden die protokollierten Daten „anlassbezogen und mit Anordnung der Behördenleitung“ ausgewertet, heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums. Stichprobenhafte Kontrollen sollen jedoch in Zukunft festgelegt werden.

Wie die Bundespolizei vorgeht, ist für Fragestellerin Jelpke nicht nachvollziehbar: „Offenbar hat man bei der Bundespolizei überhaupt kein Problembewusstsein“, so die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken. „Dabei gibt es keinerlei Grund für die Annahme, dass rechtswidriger Datenabruf dort ein geringeres Problem sein könnte als bei den Länderpolizeien. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass die Abfragepraxis bei der Bundespolizei nicht besser kontrolliert wird.“

Auch „nur jede tausendste Datenabfrage zu kontrollieren“ wie beim BKA, sei viel zu wenig. Für Jelpke steht fest, dass Behörden mit umfangreichen Datensammlungen diese Daten so gut wie möglich vor unbefugtem Zugriff zu schützen haben. „Das wird von den Bundessicherheitsbehörden in beinahe sträflicher Manier vernachlässigt. Gerade angesichts der rechtsextremen Netzwerke in der Polizei muss der Datenschutz schleunigst massiv verbessert werden“, fordert sie.

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2 Ergänzungen

  1. > 2019
    > „Interesse eines Bekannten des/der Abfragenden an Speicherungen zu seiner Person“

    Ateeeemlooos durch die INPOL-Bestandsdaten!

    1. > Ateeeemlooos durch die INPOL-Bestandsdaten!

      Mit notwendiger Geschwindigkeit an der Verfassung vorbei!

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