NSO GroupIsraelischer Spyware-Hersteller will Corona-Tracker verkaufen

Die Cyber-Intelligence-Firma NSO Group behauptet, eine Software entwickelt zu haben, mit der Gesundheitsministerien die Ausbreitung des Corona-Virus verfolgen können. Angeblich nutzen rund ein Dutzend Staaten sie bereits zu Testzwecken. Dabei scheint es heikel, das Unternehmen auch nur in die Nähe sensibler Daten zu lassen.

Handybildschirm mit Coronavirus
Nicht von jeder Firma will man eine Nachricht erhalten. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com CDC / Szabo Viktor | Bearbeitung: netzpolitik.org

Die israelische NSO Group hat offenbar eine Software entwickelt, mit der es die Ausbreitung des Corona-Virus verfolgen können will. Wie die US-Nachrichtenwebsite Bloomberg schreibt, benachrichtige diese zudem Menschen, die mit Infizierten in Kontakt gekommen sein könnten.

Bekannt ist die Cyber-Intelligence-Firma vor allem durch ihre berüchtigte Spähsoftware Pegasus. Dass nun ausgerechnet sie die Krise zu nutzen scheint, um ihre Marktmacht auszubauen, ist eine beunruhigende Entwicklung.

Bei der neuen Software handele es sich nun um das erste Produkt der NSO Group, das auf eine zivile Nutzung abzielt, berichtet Bloomberg. Demnach werte die Technik riesige Mengen historischer Standortdaten aus. Diese würden mit den Daten abgeglichen, die Mobilfunkanbieter:innen zu Verfügung stellten. In Israel kommt eine ähnliche Technologie bereits zum Einsatz.

Mit Spionagesoftware gegen Journalist:innen

Zweifelhaft scheint, ob staatliche Stellen Technik der NSO Group wirklich in die Nähe empfindlicher Daten lassen sollten – immerhin eine Firma, die gravierende Eingriffe in die Privatsphäre zu ihrem Geschäftsmodell gemacht hat. So hatte die New York Times etwa 2018 berichtet, das Unternehmen habe das Telefon eines Journalisten gehackt, um die Vereinigten Arabischen Emirate von einem Kauf ihrer Spionagesoftware zu überzeugen.

Zudem steht sie im Verdacht, Saudi-Arabien geholfen zu haben, den später ermordeten Journalisten Jamal Khashoggi zu überwachen. Auch in den Hack des iPhones von Amazon-Gründer Jeff Bezos könnte das Unternehmen womöglich verwickelt gewesen sein.

Der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman persönlich soll Bezos eine WhatsApp-Nachricht geschickt haben, wodurch dessen Smartphone kompromittiert wurde. Während die NSO Group die Vorwürfe allesamt abstritt, strebte WhatsApp vor Gericht: Im Oktober reichte der Facebook-eigene Dienst gegen das Unternehmen eine Klage ein.

Hacker-Angriff per WhatsApp, Corona-Info per SMS

Dieselbe israelische Firma, der WhatsApp vorwirft, im Fall Bezos eine fatale Sicherheitslücke ausgenutzt zu haben, könnte nun bald weitaus mehr Menschen Nachrichten schicken – per SMS. Unter Verweis auf eine nicht näher benannte Quelle berichtet Bloomberg, die Software nehme zu denjenigen Kontakt auf, die sich länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe einer mit dem Corona-Virus infizierten Person aufgehalten haben. Behörden würden hierüber erst informiert, wenn der Betroffene sich tatsächlich infiziert hat und dem zustimmt, zitiert Bloomberg seine Quelle.

Rund ein Dutzend Länder hätten das neue Produkt der Firma zu Testzwecken bereits im Einsatz, verkauft werden solle es an Gesundheitsministerien. Netzpolitik.org hat am Mittwochmittag beim deutschen Gesundheitsministerium angefragt, ob ihm die NSO Group den Einsatz der Software angeboten habe und inwiefern es diesen in Betracht ziehe. Bislang hat die Behörde von Minister Jens Spahn (CDU) nicht geantwortet.

Unklar ist, inwiefern die Technologie der NSO Group in der Europäischen Union überhaupt genutzt werden dürfte. Die DSGVO könnte Handy-Nutzer:innen womöglich davor schützen, dass Mobilfunkanbieter:innen ihre Nummern als Teil von Datensätzen herausgeben, die mit einer solchen Software ausgewertet werden könnten.

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4 Ergänzungen

    1. Diese europäische Verordnung (DSGVO) gilt selbstredend auch für die BRD, weshalb die deutsche Datenschutzverordnung darin aufging, aber gleichsam auch noch immer Gesetzeskraft besitzt.-
      Wenn ein EU-STAAT veranlasst ist oder wurde, eine NOTVERORDNUNG zu erlassen, um die innere Sicherheit des Staates zu schützen, dann kann das zur Folge haben, dass bestehende Gesetze und Verordnungen teilweise außer Kraft gesetzt werden können. Eine solche NVO muss vom Bundespräsidenten genehmigt und unterschrieben werden. Die Geltungsdauer muss aber zuvor konkret eingegrenzt werden, sollte ein Fortbestehen allerdings notwendig sein, muss die Verlängerung ausdrücklich begründbar sein.

  1. Die Ergänzung ist leider nicht genau zum Artikel. Aber ich weiß nicht, an wen ich mich mit der Frage wenden kann?
    Der nun verhängte Ausgangssperre (Bayern) wird damit begründet, daß sich Einzelne nicht an die Abstandsregeln halten, die ansonsten als ausreichend angesehen werden? Sowohl Merkel als auch Söder haben betont, daß es von der Bevölkerung selbst abhinge, ob eine Ausgangssperre nötig werde. Der nun verhängte Hausarrest ist also eine Kollektivbestrafung. Meines Wissens ist diese weder durch das Grundgesetz noch überhaupt durch ein europäisches Gesetz gedeckt. Ist das richtig? Wer ist bereit, dagegen zu klagen? Warum werden nicht diejenigen, die gegen die Abstandsregeln verstoßen aufgegriffen und unter Hausarrest gestellt, sondern alle?

    1. Werte Frau Englisch,

      nehmen Sie mal an, Sie wären Familienvorsteherin von 10-oder 12 Kindern, was es durchaus in deutschen Landen noch gibt und 3 von ihnen hätten in der Schule sich angesteckt…, nicht unbedingt mit covid-19, aber mit einer nicht minder gefährlicher Krankheit, dann könnten Sie die Drei krankschreiben und zuhause belassen. Die restlichen jedoch müssten trotz allem weiterhin ihre Schule aufsuchen, da sie aller Wahrscheinlichkeit nach symptomfrei blieben und auch sind.
      Daheim aber lebt man weiterhin auf engsten Raum und nutzt auch alle Räumlichkeiten, wenn dies sich organisatorisch-technisch nicht abändern und somit vermeiden ließe. Normalerweise dürfte es zu extremen Streitigkeiten in der Familie kommen, wenn die Unversehrten auch unter „Hausarrest“ gestellt werden würden und somit weder die Schule aufsuchen noch ihre Freunde treffen dürften. (Rein als vorbeugende ärztlich empfohlene Maßnahme.)-
      Nun bitte übertragen Sie dieses Szenario mal auf den Freistaat.-

      Freiwilligkeit ist stets ein probates Mittel, aber wie sich mitunter teilweise zeigt, ist eben diese leider zu kurz gegriffen.
      Zumal die Gesellschaft nicht nur aus wohlmeinenden und gebildeten Mitmenschen besteht. Was ist mit Drogen-und Alkoholabhängigen?? Diese krankhafte Klientel kümmert sich einen „Scheiß“ um die Probleme ihrer Umgebung. Und gerade diese Personengruppe stellt eine unbestimmbare Gefahr und Größe dar, besonders dann, wenn da noch keine Tests durchgeführt wurden oder man sie noch nicht wirklich kennt oder ausmachte. Vorbeugung ist immer noch der beste Selbstschutz und wo der nicht greift, muss der Staat halt die Notbremse ziehen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.