Internet der DingeDie Produkte gehören gar nicht uns

Landen bei Ihnen „smarte“ Weihnachtsgeschenke unter dem Tannenbaum? Unsere Gast-Autorin zeigt auf, warum wir misstrauisch werden sollten, wenn Technik mit zusätzlichem Abo-Modell daherkommt. Am Ende könnten wir gleich doppelt im Dunkeln sitzen.

Wuff wuff
Wirklich grausam: Roboter-Hunde mit Abo-Modell – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Brett Jordan

Barbara Wimmer ist langjährige und preisgekrönte netzpolitische Journalistin aus Österreich. Seit 2010 schreibt sie bei der Futurezone. Dieser Beitrag ist ein Auszug aus ihrem neuen Buch „Hilfe, ich habe meine Privatsphäre aufgegeben!“.

Ohne Cloud-Verbindung kein Licht

Unsere digitale Unmündigkeit geht noch weiter, als sich viele von Ihnen vorstellen können. Viele der Produkte, die wir erwerben, gehören uns gar nicht mehr selbst und wir haben daher auch keine Kontrolle über sie. Wir können nicht frei über sie verfügen, das letzte Wort hat immer der Hersteller. Wir bezahlen also für Produkte, die wir am Ende wegschmeißen können, wenn der Hersteller pleitegeht. Oder wenn wir das Abo-Modell kündigen. Ich will Ihnen das anhand von Beispielen veranschaulichen.

Im Jahr 2014 sammelte das Start-up Emberlight auf der Crowdfunding-Plattform Kickstarter 300.000 Dollar ein, um eine smarte Lampen-Fassung auf den Markt zu bringen, die mit herkömmlichen Glühlampen funktioniert. Damit sollen sich Lampen auch ohne Lichtschalter steuern lassen. Doch dieselbe Geschäftsidee hatten auch andere Unternehmen. Diese brachten ähnliche Produkte für die Hälfte des Geldes und auch noch schneller auf den Markt und zwangen Emberlight damit dazu, ihr Produkt aufzugeben, weil es sich finanziell nicht mehr rechnete. Für die Kunden und Investoren des Start-ups bedeutete dies in der Folge: Licht aus.

Denn die vernetzte Lampen-Fassung kommunizierte im Hintergrund permanent mit den Cloud-Servern von Emberlight. Als das Start-up in Konkurs ging, wurden auch diese Server abgedreht – und damit auch die Cloud. Die Lampen, die in den smarten Sockeln steckten, konnten nicht mehr ein- und ausgeschaltet werden. Die Betroffenen mussten die Sockel, die sie ausgewechselt hatten, schon nach wenigen Monaten mühsam wieder abmontieren und zurücktauschen, um nicht im Dunklen zu sitzen. Das Produkt konnten sie nur noch in die Mülltonne werfen. Um es plakativer auszudrücken: Sie haben für einen smarten Lampensockel Geld ausgegeben, der ausschließlich mit der Cloud-Verbindung eines bestimmten Unternehmens funktioniert hat. Ergo: Das Produkt hat ihnen gar nicht wirklich vollständig gehört.

Gut, sagen Sie jetzt: Bei Crowdfunding muss man vorsichtig sein. Das weiß doch jeder. Da haben Sie recht, dass man da generell vorsichtig sein muss, weil man praktisch Experimente finanziert. Falls Sie das noch nicht gewusst haben, haben Sie es hiermit gelernt. Bei Crowdfunding-Produkten, die das Internet der Dinge betreffen, sollten Sie aber besonders vorsichtig sein und sich Produkte ganz genau ansehen, bevor Sie diese finanziell unterstützen und erwerben.

Von der smarten Überwachungskamera geschröpft

Doch dass Ihnen das vernetzte Produkt, das Sie erworben haben, nicht wirklich gehört, kann Ihnen auch bei bekannten und völlig seriösen Herstellern passieren. So stellt die Firma Nest Labs etwa beliebte Überwachungskameras her. Nest ist ein Vernetzungs- und Automatisierungsunternehmen mit Sitz in Palo Alto (USA), das im Februar 2018 Teil der Hardware-Abteilung von Google wurde. Nest bietet verschiedene vernetzte Produkte an, unter anderem Überwachungskameras, um Einbrüche aufzuzeichnen oder Einbrecher mit den Kameras präventiv abzuschrecken. Die Kameras funktionieren allerdings wie die Glühbirne, die [Michael] Steigerwald [auf dem 35. Chaos Communication Congress] untersucht hatte, ausschließlich mit einer aktiven Internet-Verbindung. Ohne Internet keine Überwachung und kein Schutz vor Einbrechern. Das ist schon einmal der erste Knackpunkt. Ein smarter Einbrecher, der etwa das Nest-Logo auf der Haustür sieht, das Zeichen dafür, dass ein Heim mit Nest-Kameras überwacht wird, wird als Erstes das Internet abdrehen, bevor er in das Haus eindringt. Dann zeichnet die Überwachungskamera nämlich nichts auf. Gar nichts.

Sollte der Einbrecher allerdings nicht so schlau sein und einfach das tun, was er normalerweise tut, heißt das noch nicht, dass SIE ihn am Ende auch tatsächlich auf einer Video-Aufzeichnung zu Gesicht bekommen. Denn das Bildmaterial, das die Kamera mitschneidet, wird zwar auf die Google-Server übertragen, Sie bekommen allerdings nur dann umfangreichen Zugriff darauf, wenn Sie ein Abo-Modell abschließen. Ohne Nest-Aware-Abo können Sie lediglich auf die Aufnahmen der letzten drei Stunden zugreifen – und auch nur auf Screenshots. Wer versucht, den Screenshot des Einbrechers auf seiner lokalen Festplatte oder in seiner eigenen Cloud-Lösung zu speichern, wird daran ebenfalls scheitern – und das, obwohl Sie die Überwachungskamera vorher für teures Geld erworben haben. Die Nest Cam Indoor kostete 2019 etwa 199 Euro, die Nest Cam Outdoor wurde für 229 Euro verkauft.

Etwas mehr Zugriff gibt es für Kunden, die ein Abo abschließen. Wer auf Videoaufnahmen zehn Tage lang zugreifen möchte, wurde von Nest im Jahr 2019 mit 100 Euro im Jahr oder zehn Euro pro Monat geschröpft. Für den 30-Tage- Verlauf waren 300 Euro im Jahr oder 30 Euro pro Monat fällig. Wer also im Sommer 14 Tage in Urlaub fährt, muss entweder darauf hoffen, dass der Einbruch ins Eigenheim nicht in den ersten vier Tagen seiner Abwesenheit stattfindet, um eine Videoaufnahme davon zu Gesicht zu bekommen, oder 300 Euro pro Jahr extra zu den Produktkosten berappen. Wer mehr als eine Kamera installiert hat, weil er etwa ein großes Haus hat, das von mehreren Seiten zugänglich ist – beispielsweise über einen Keller, die Haustür und die Terrassentür, muss entsprechend mehr zahlen. Pro Kamera fallen 50 Euro pro Jahr zusätzlich an oder fünf Euro pro Monat.

Das ist doch absurd, oder? Es ist auf jeden Fall eine Steigerung im Überwachungskapitalismus: Man gibt nicht nur seine privaten Daten an Google her, weil die Geräte ständig per Internet mit dem Hersteller verbunden sind, sondern zahlt auch noch dafür, sie selbst abrufen zu dürfen.

Wirklich grausam: Roboter-Hunde mit Abo-Modell

Ein Experte, der diese Problematik bereits ausführlich analysiert hat, ist Joshua A. T. Fairfield, Jura-Professor an der Washington and Lee University in den USA und Autor von “Owned“. Er beschäftigt sich mit dem Besitz von digitalen Gütern und vernetzten Geräten und gilt als Rechtskoryphäe im Technologie-Bereich. Seine These ist, dass uns das Internet der Dinge wieder ins Mittelalter zurückschickt. Damals besaß der König alles und was die anderen Menschen besaßen, hing von ihren Beziehungen zum König ab. Die Arbeiter besaßen nicht einmal die Werkzeuge, die sie für ihre Arbeit benötigten. In der jetzigen Zeit gäbe es “Digital-Barone“, die derartige Besitzverhältnisse wieder aufleben lassen. “Ein Grund, warum wir keine Kontrolle über unsere Geräte haben, ist, dass die Unternehmen, die sie herstellen, anscheinend glauben – und definitiv so handeln, nachdem wir sie gekauft haben – als würden sie diese noch besitzen“, sagt der Rechtsexperte.

Das bedeutet: Auch wenn Sie ein Hardware-Produkt kaufen, verwalten die Hersteller die dazugehörige Software – und ohne diese funktioniert das Produkt nun einmal nicht. Das ist etwa auch bei der Nest-Überwachungskamera der Fall. Das Kamera-Gehäuse alleine bringt Ihnen nichts. Sie brauchen die Software, die die Einbrecher aufzeichnet, um Aufnahmen sehen zu können. Das gilt aber auch für viele Smartphones. Die laufen ohne Betriebssystem ebenfalls nicht. Für Joshua A. T. Fairfield ist das in etwa so, als würde man von einem Händler ein Auto kaufen, dieser behält aber den Motor in seinem Besitz. “Es ist wichtig, dass wir das erkennen und ablehnen, was diese Unternehmen machen. Wir müssen unsere Rechte, etwas im digitalen Zeitalter zu verwenden, zu reparieren und zu modifizieren, stärken“, fordert der Rechts-Professor. Das bedeutet: Wir müssen uns gegen derartige Praktiken wehren – und die Hersteller nicht dabei unterstützen.

Auch beim Roboterhund Aibo von Sony, der in seiner Neuauflage mit seinen Besitzern interagieren und eine digitale Persönlichkeit entwickeln kann, setzt man auf ein Abo-Modell. Der Konzern zwingt Menschen, die sich Aibo kaufen, dazu, dafür zu bezahlen, dass Aibo die von ihnen beigebrachten Kunststücke und Gewohnheiten beibehält – und von seinen Besitzern lernt. Wer immer zur selben Zeit mit seinem Roboterhund Gassi gehen mag, muss rund 650 Euro zahlen, um das drei Jahre lang tun zu dürfen. Ansonsten “vergisst“ Aibo alles, was er gelernt hat.

Das ist wirklich grausam, anders kann man es nicht ausdrücken. Jemand, der sich Aibo anschafft, hat vielleicht nicht ausreichend Zeit, sich um ein echtes Tier zu kümmern, will aber trotzdem nicht alleine sein. Dass es sich dabei um eine Maschine handelt, die lediglich ein Tier imitiert, ist egal. Bei den Besitzern sind hier, anders als bei einer Überwachungskamera, auf jeden Fall auch Gefühle im Spiel. Als Sony die Produktion des ersten Aibo-Modells eingestellt und es auch keine Ersatzteile mehr gegeben hatte, gab es in Japan Hunderte buddhistische Begräbnisse für die Roboterhunde. Menschen haben zu ihren Roboterhunden eine Bindung aufgebaut, sie wie Tiere behandelt und gepflegt. Daher ist “Bindung mit Drei-Jahres-Abo“ wirklich nicht hübsch. Dennoch wurden in Japan nach der Wiedereinführung bis August 2018 rund 20.000 Stück des lernfähigen Aibos mit digitaler Persönlichkeit verkauft. In Japan kostet Aibo rund 1.500 Euro.

Unmündig im Internet der Dinge

Leider versuchen, wie diese Beispiele zeigen, immer mehr Hersteller, Profit zu machen, indem sie unsere vernetzten Produkte softwareseitig vollständig kontrollieren und uns für die Daten, die durch unsere Nutzung generiert werden, extra bezahlen zu lassen. Jura-Professor Fairfield fordert daher zu Recht, dass dieser Praxis ein Ende gesetzt wird, bevor sie sich so richtig durchsetzt.

In erster Linie ist es daher wichtig, dass Sie diese Produkte nicht kaufen, wenn Sie etwas von “zusätzlichem Abo-Modell“ lesen. Sehen Sie sich weiter um, welche ähnlichen Produkte es noch gibt, die darauf verzichten. Derzeit gibt es noch Alternativen. Langfristig betrachtet braucht es aber eine Regulierung dieser Geschäftspraxis und die Daten gehören in die Hände der Kunden, die schließlich bereits dafür gezahlt haben. Was bringt es uns etwa, wenn Nest weiß, wer in unsere Wohnung eingebrochen hat, aber wir nicht – oder nur gegen Extra-Cash?

Privatpersonen sollten außerdem selbst darüber entscheiden können, wem sie ihre Daten überhaupt anvertrauen. Solange wir diese Entscheidungsmacht nicht zurückerobert haben, sind wir in eine digitale Unmündigkeit gedrängt. Und das Internet der Dinge trägt – leider – dazu bei, diese digitale Unmündigkeit weiter auszubauen, statt sie zu überwinden.

Update: Die Kosten und die Struktur des Nest-Abos haben sich geändert, aber die fehlende Funktionalität der Kamera ohne Abo blieb gleich.

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17 Ergänzungen

  1. Angefangen hat es mit Computerspielen, die nur mit aktiver Internetverbindung gestartet werden konnten. Viele Softwarehersteller bieten mittlerweile nur noch Subscriptions an, die auf das Jahr gesehen teurer sind, als eine Perpetual License. Wer nicht zahlt, kann die Software nicht mehr nutzen. Das Abos den Herstellern eine regelmäßige Einnahmequelle bescheren stimmt – doch wird diese, anders als es bei der Bewerbung des Abos versprochen wird, nicht zur stetigen Produktverbesserung verwendet. Der Innovationsdruck, der in der Vergangenheit mit einem neuen Release einher ging ist weg – der Kunde zahlt ja trotzdem weiter. Nutzerwünsche werden einfach ignoriert, echte Alternativen gibt es schließlich kaum (noch). Dadurch, dass viele Dienste nur noch Cloud-Anwendungen anbieten, fällt auch die Möglichkeit weg, die gekaufte Software/Medien nach Aufgabe durch den Hersteller (Abschalten der DRM/Lizenzserver) oder Insolvenz zu cracken und weiter zu nutzen. Dazu kommt, dass man den Herstellern seine Daten und Nutzerverhalten kostenlos hinterher schmeißt.

    Was wir brauchen ist ein Gesetz zum Verbraucherschutz, mit dem sichergestellt wird, dass alle physischen Produkte ohne Internetanbindung oder Nutzeraccount voll funktionsfähig sein müssen und in den Fällen, in denen es nicht möglich ist, die Schnittstelle offengelegt werden muss, die es ermöglicht, einen alternativen Dienst zu nutzen oder zu entwickeln.
    Digitale Produkte sollten zwangsweise auch als offline Version erhältlich sein und Hersteller verpflichtet werden, sicherzustellen, dass bei Insolvenz oder am Ende der Produktlebensdauer die Produkte voll funktionsfähig bleiben.

    Außerdem sollten alle Produkte und Dienste ohne Angaben persönlicher Informationen nutzbar sein, sofern es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Dem Sammeln, Nutzen und Weitergeben von persönlichen Informationen und Nutzerverhalten soll aktiv vom Nutzer zugestimmt werden müssen, wobei belästigende oder irreführende Aufforderungen zur Zustimmung nicht zulässig sind und dem Nutzer keine Nachteile entstehen dürfen, wenn die Datensammelei abgelehnt wird.

    Wenn es keine drastischen Gesetze zu umfangreichem Verbraucherschutz und drakonischen Strafen bei Verstößen gibt, steuern wir wirklich auf ein digitales Mittelalter zu.

    Schaut man sich jedoch an, wie aufgeweicht und zahnlos unsere Verbraucherschutzgesetze jetzt schon sind, habe ich keine großen Hoffnungen, dass sich da noch etwas nennenswert zu Gunsten der Verbraucher ändert.

    1. Im Volkswagen-Autohaus-Umfeld gibt es diverse Produkte, welche keine Innovationen mehr mit bringen. Das schlechteste Beispiel ist die Software Etka der Firma LexCom aus München: die Software verschleiert immer mehr die Anbindung zur LexCom-eigenen Cloud und verstärkt diesen Trend. Das Produkt läuft dabei ausnahmslos auf Windows-Clients…
      Eine Alternative für Autohäuser gibt es nicht…

  2. Das gibt es auch im gewerblichen Sektor:
    Wir nutz(t)en ein Produkt, das Etikettenlayouts in Druckersprache (z.B ZPL oder CVPL für Etikettendrucker, wer sich damit auskennt..) umsetzt.
    Mit einer eigenentwickelten Software werden dann Platzhalter durch aktuelle Daten ersetzt, z.B. wird $article$ durch die Artikelnummer ersetzt.
    Also sowohl eigene kreative Leistung- Entwurf des Etikettenlayouts- und eigene produktive Leistung- Erstellung des Druckdatenstroms aus den Vorlage- und ERP- Daten.
    Bei einem Releasewechsel, den wir dann nicht mitvollzogen haben, hat sich das Lizenzmodell geändert- aus einer Nutzungslizenz pro Installation für das Entwurfswerkzeug wurde eine Lizenz pro Ausdruck und Drucker. Wobei wir mit dem Entwurfswerkzeug nie produktiv drucken, sondern höchstens auf einem Drucker die Entwürfe ansehen.
    Wir hätten also für unsere eigene geistige Leistung Lizenzgebühren an den Hersteller eines Hilfsmittels zahlen müssen.
    Dahin geht offenbar die Reise.

  3. Bzgl. Aibo finde ich die Aussage, dass man gezwungen würde, ein bisschen übertrieben.
    Im Normalfall informiert man sich vor dem Kauf über etwaige Folgekosten, so dass man dann auch entsprechend entscheiden kann.

    1. Im „Normalfall“ ist der Verbraucher aber gar nicht mündig genug, um das einschätzen zu können. Das betrifft nicht nur digitale Erzeugnisse, wenn ich an die Sprachfertigkeit von Finanz- und Versicherungsvertretern denke…
      Machen wir uns nichts vor: Die meisten Menschen fallen immer wieder in solche Fallen, ich nehme mich da nicht aus! Selbst wenn man sich der Beeinflussung prinzipiell bewusst ist, kann man sich nicht immer dagegen wehren, denn Werbung und Manipulation durch rhetorische Fähigkeiten basieren auf psychologischen Prinzipien. Warum kaufen Menschen schlechte Nahrungsmittel, obwohl auf der Rückseite – im Kleingedruckten – die Inhaltsstoffe aufgelistet sind? Sie kaufen, weil auf der Vorderseite vollmundig angeblich positive Eigenschaften beworben werden! Nimmt man sich keine Zeit für den Einkauf, liest man die Rückseite nicht.
      Bei digitalen Produkten ist es nicht anders. Ich besitze einen ähnlichen DAB/Internet-Receiver wie von Dirk beschrieben. Das Problem ist nicht nur das funktionsunfähige DAB-Radio, die Webseite zum Konfigurieren des Internet-Radios existiert nicht mehr. Zum Glück kann ich die Sender auch am Gerät verwalten… Beim Kauf liest man von solchen „Fallen“ nichts. Eine echte Beratung gibt es heutzutage nicht mehr – wo hat man schon fachkundige Verkäufer in einem Laden, vom Online-Handel ganz abgesehen?
      Leider spielt der Preis eines Produktes oft keine Rolle mehr. Ich kann nicht sicher sein, ein lange haltbares, kundenfreundliches Produkt zu bekommen, wenn ich viel Geld ausgebe. Umgekehrt kann ein billiges Produkt gut sein, muss es aber nicht.
      Insofern finde ich die Kritik völlig korrekt, die Politik muss endlich reagieren und verbraucherfreundliche gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen! Einerseits werden wachsende Müllberge beklagt, andererseits zu wenig getan, um sie zu verhindern – letztlich landen prinzipiell funktionsfähig, aber nicht mehr nutzbare Produkte genau dort.

  4. Man könnte die Firma nach einem Einbruch ausdrücklich als Zeugen benennen. Hierzulande müssen sie dann die aufgezeichneten Daten rausrücken. Ein Zeugnisverweigerungsrecht stünde Google wohl kaum zu.

  5. Hervorragender Beitrag – Danke! Das betrifft – ergänzend gesagt – auch alle cloud-basierte Software samt Computerspielen. Hier sind Tendenzen erkennbar, dass Software und Games künftig nur noch als „Cloud-Zugriff“ erworben werden können und somit durch die notwendige, stetige Internet-Anbindung eine totale Abhängigkeit vom Netz samt Hersteller erzeugt wird (vom zusätzlichen Strom- und Datenvolumenverbrauch sowie den erweiterten Kontrollmöglichkeiten gar nicht zu reden). Der Softwarekäufer bzw. User hat also auch hier keine Entscheidungsfreiheit mehr. Diese Fehlentwicklung muss nicht nur ins Bewusstsein gerückt werden, sondern die Politik muss auch entschieden dagegen vorgehen.
    Von unserer Groko-Regierung wie auch der EU wird man sowohl angesichts der leider vorhandenen Inkompetenz in diesen Dingen als auch pathologischer Hörigkeit gegenüber den Internet-Konzernen wohl leider eher nichts erwarten können…

  6. Guten Tag. Leider beinhaltet dieser Artikel beim Thema Nest Aware Abo falsche Aussagen. Die Abokosten und die Anzahl der beinhalteten Geräte wurden in diesem Artikel falsch deklariert. Die „kleine“ Abovariante kostet 50 Euro im Jahr. Die „große“ Variante kostet 100 Euro im Jahr. Komplett alle sich im Besitz befindlichen Geräte sind ohne zusätzliche Mehrkosten in beiden Abomodellen enthalten. Ich weiß nicht ob die Autorin des Artikels, für dieses durchaus interessante Thema genügend Zeit investieren konnte um nicht nur die Korrektheit ihrer Aussagen zu prüfen, sondern auch um Alternativen ohne Abomodell aufzeigen zu können (denn diese gibt es tatsächlich, sogar deutsche Hersteller) oder ob es ihr einfach nur darum ging einseitig auf einen tatsächlich vorhandenen Missstand zu zeigen. Man weiß es nicht genau ;)

    1. Wie gleich oben angegeben, ist das ein Buchauszug. Das bedeutet, dass die Angaben schon einige Monate alt sind. Das könnte die Nest-Aussagen erklären, die wahrscheinlich nicht falsch waren, aber nun veraltet sind.

      1. Sie haben Recht. Tatsächlich sind die Informationen richtig alt. Dann oblag es der Redaktion von netzpolitik.org zu verhindern daß diese Falschinformationen nicht pupliziert werden. Unbedarfte Leser könnten dem Artikel auf Grund der hervorragenden Reputation von Netzpolitik vertrauen und die von mir angesprochenen Dinge unreflektiert glauben. Das ist schade und sollte korrigiert werden. LG

  7. Der Artikel ist nicht gut recherchiert. Nest Aware kostet schon seit Monaten nicht mehr pro Kamera. Man bezahlt einen Pauschalbetrag egal wie viele Kameras im Haus vorhanden sind. Außerdem ist der Artikel sehr einseitig geschrieben. Was ist denn die Alternative zur Cloud Speicherung des Video Streams bei Überwachungskameras? Ein NAS gibt es nicht umsonst und das ist nach einem Einbruch garantiert auch weg…

  8. Und dann wären da noch mein Samsung Smartphone, dessen Galerie und Musikplayer um die Heimnetzwerkfunktionen per Update beschnitten wurde, welche dann durch Cloudfunktionen ersetzt wurden. Oder mein Sony SmartTV, bei dem viele Funktionen nicht mehr vorhandenen sind, da vom Hersteller die entsprechenden Dienste beendet wurden. Und meine Denon Stereoanlage, welche kein Internetradio mehr empfängt, da der zugehörige Dienst von einer anderen Firma kam, welche jetzt Geld verlangt. Mein Tablet, mein altes Smartphone welche durchaus noch nutzbar wären, gäbe es noch Androidupdates. Und „Kauffilme“ beim Streamingdienst. Ich lach mich tot.

  9. Verbieten. Allein wegen der Nachhaltigkeit.

    Integrierte Sprachassistenten: verbieten :).

    Cloud-basierte Spracherkennung für Consumer: verbieten!

    Spracherkennung für Smart-TV: Sofort verbieten.

    Erzwingt modulares design, dann gibt es einen kleinen schwarzen Spracherkennungswürfel, der mittels zu unterstützender Protokolle mit dem jeweiligen Gerät kommuniziert, oder sogar mehrere Geräte ansteuert.

    Ist auch sicherer zu bauen, letztlich.

  10. Wie wird das mit künftigen E-Autos werden? Aktuell, so hörte ich bisher, gehören die Akkus eines E-Autos dem Hersteller auch nach Verkauf…
    Das wäre das Äquivalent zu dem Motor, dessen Besitz bei Kauf nicht wechselt…

  11. Ja wir sind auf Umsatz ausgerichtet und alle Leben davon. Gut.
    Um dem Mainstream zu folgen ist AVM für smart Home ohne Cloud machen.
    Nachhaltig könnte ein Mieten ja sein . Ist es aber nicht, weil jedes Recycling Ressourcen braucht.
    Solange es uns vor Probleme stellt ein LKW zu löschen oder nur ein Waldbrand oder nur simple Menschenleben zu retten , was soll dann eine Diskussion über oben genanntes.
    Panem et circenses – Brot und Spiele

  12. Meine smarte RGB Lampe ist ein Selbstbauprojekt und kommt daher ohne Cloud und unfreie Software aus. Mein Smartphone mit App zur Fernsteuerung ist ein Librem5 von Purism.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.