Hass im NetzÖsterreich soll ein NetzDG erhalten

Nach Deutschland und Frankreich legt mit Österreich ein weiteres EU-Land ein Gesetz gegen Hass im Internet vor. Dies soll Online-Dienste ab einer bestimmten Größe dazu zwingen, illegale Inhalte rasch aus dem Netz zu tilgen.

Edtstadler
Österreichs Verfassungsministerin Karoline Edtstadler drängt auf harte Maßnahmen, die Hass im Netz eindämmen sollen. – Alle Rechte vorbehalten Geneviève Engel, Europäische Union

Österreich soll nun auch ein Gesetz gegen Hass im Netz bekommen. Ein heute vorgestelltes Maßnahmenbündel richtet sich gegen hetzerische und beleidigende Inhalte im Internet, die von betroffenen Online-Diensten rasch gelöscht werden müssen. Sonst drohen ihnen Geldstrafen.

Herzstück des von der konservativ-grünen Regierung auf den Weg gebrachten Pakets ist das „Kommunikationsplattformen-Gesetz“. Inspiriert vom deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll es Plattformen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichten, klar rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden nach Meldung zu entfernen. In nicht eindeutigen Fällen haben die Betreiber eine Woche Zeit, die Inhalte im Detail zu prüfen.

Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf bereits im Juli vorgestellt werden, allerdings sorgte die Corona-Pandemie und das Feilschen um Details für Verzögerungen. So stand etwa lange zur Debatte, ob auch Kommentarspalten beliebiger Online-Angebote oder nicht-kommerzielle Plattformen wie Wikipedia darunter fallen sollten.

Strenge Regeln mit Ausnahmen

Für diese Anbieter gibt es nun Ausnahmen. Grundsätzlich soll das Gesetz für alle Plattformen ab 100.000 registrierten Nutzer:innen und einem Jahresumsatz von 500.000 Euro gelten. Davon ausgenommen sind Medienunternehmen, die vorrangig journalistische Dienste bereitstellen, Online-Händler sowie nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien.

Die betroffenen Dienste, etwa Facebook oder Youtube, sollen künftig ein „wirksames und transparentes“ Meldeverfahren einrichten. Dazu zählt eine unkomplizierte Möglichkeit für Nutzer:innen, den Plattformen mutmaßlich rechtswidrige Inhalte zu melden.

Auf der Gegenseite müssen Plattformen sicherstellen, sich zügig um die Überprüfung der Meldungen zu kümmern und beanstandete Inhalte innerhalb der Frist zu entfernen. Eine wie in Deutschland inzwischen nachgereichte Meldepflicht an Ermittlungsbehörden sieht der österreichische Ansatz nicht vor.

Alleingang statt EU-Ansatz

Dieser reiht sich ein in eine Reihe nationaler Vorstöße, die in Deutschland wie auch in Frankreich für heftige Kontroversen gesorgt haben. Beide Länder sind in den vergangenen Jahren vorgeprescht und haben eigene Gesetze gegen Hass im Netz erlassen. Das französische „Avia-Gesetz“ wurde allerdings kürzlich vom dortigen Verfassungsgericht gekippt, weil es ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsfreiheit war.

Um der Gefahr einer weiteren Zersplitterung des europäischen Binnenmarktes zu begegnen, arbeitet die EU-Kommission derzeit an einer gesamteuropäischen Lösung, dem Digitale-Dienste-Gesetz. Teil des für den Herbst erwarteten Gesetzesvorschlags sollen auch Maßnahmen gegen illegale Inhalte im Internet sein, die einen europäischen Flickenteppich verhindern sollen.

Der österreichischen Justizministerin Alma Zadić (Grüne) zufolge habe die Regierung bislang „keine negativen Signale aus Brüssel empfangen“, sagte sie auf einer morgendlichen Pressekonferenz, berichtet futurezone.at. Der Alpenstaat muss die EU-Kommission über das Gesetz unterrichten, das entsprechende Notifizierungsverfahren läuft bereits. Auf eine Frage von netzpolitik.org antwortete ein Kommissionssprecher diplomatisch mit dem Hinweis, einen europäischen Ansatz für effektiver zu halten als nationale Alleingänge.

Beschwerdeverfahren soll Meinungsfreiheit sichern

Die Gefahr des „Overblockings“, also des unrechtmäßigen Löschens von Inhalten, soll in Österreich ein Beschwerdeverfahren abmildern. Zugleich sollen etwaige Verstöße nicht automatisch zu Geldstrafen für die Plattformen führen. „Strafen gibt es nicht, wenn eine Plattform einmal ein Posting nicht löscht, sondern nur bei systematischen Verletzungen“, sagte die Verfassungsministerin Karoline Edstadler (ÖVP).

Neue Transparenzpflichten sollen dafür sorgen, dass die Moderationspraxis der Dienste nachvollziehbar wird. Mindestens einmal im Jahr müssen die Anbieter Berichte vorlegen und darin offenlegen, wie viele und welche Inhalte sie entfernt haben. Gelten soll dies nicht nur für beanstandete Postings, die dem Kommunikationsplattformen-Gesetz unterliegen, sondern auch für Inhalte, welche die Plattformen aufgrund ihrer Geschäftsbedingungen gelöscht haben. Dies soll die Statistiken vergleichbarer machen.

Anders als in Deutschland sollen sich die Geldstrafen nicht vom Jahresumsatz des jeweiligen Dienstes ableiten lassen. Stattdessen kann, je nach Schwere des Verstoßes, eine Geldbuße in der Höhe von bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden. Persönlich belangt können auch die verantwortlichen Beauftragten, die jeder betroffene Online-Dienst abzustellen hat. Dem Entwurf zufolge könnten beispielsweise bis zu 10.000 Euro fällig werden, sollten deren Kontaktdaten nicht leicht auffindbar sein.

Maßnahmen gegen Cyber-Mobbing

Die im Fokus stehenden Inhalte sind im Entwurf angeführt, es handelt sich um Straftaten wie Verhetzung, Wiederbetätigung oder Gefährliche Drohung. Zugleich will die Bundesregierung einige Straftatbestände ausweiten.

Beispielsweise sollen unbefugte Bildaufnahmen des Initimbereichs, meist sogenanntes „Upskirting“, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Insgesamt sollen verschiedenste Arten von „Cyber-Mobbing“ leichter verfolgbar werden, hieß es bei der Vorstellung des Pakets.

Die österreichische Digital-NGO epicenter.works beurteilt den Entwurf gemischt. „Manche Aspekte wirken sehr ausgeklügelt, andere kaum durchdacht“, heißt es in einer ersten Analyse. Lob gibt es etwa für den Beschwerde- und Überprüfungsmechanismus, der die Entscheidungen der Plattformen nachvollziehbar machen soll. Auch die Bestimmungen zu Transparenzpflichten der Plattformen bewerten die Aktivist:innen „sehr positiv“.

Auf Große zielen, aber Kleine treffen

Allerdings versuche das Gesetz, die „Probleme mit den großen Internetkonzernen zu reparieren“, treffe dabei aber vor allem kleinere Dienste. Im Unterschied zu den großen Plattformen könnten ihnen die Ressourcen fehlen, um das Gesetz umzusetzen. Im schlimmsten Fall könnten sie sich aus dem österreichischen Markt zurückziehen, fürchten die Aktivist:innen.

Zudem treffe die breite Definition zu viele Dienste. Betroffen seien auch Chat-Funktionen von Spielen wie World-of-Warcraft, Rezepte-Plattformen oder Open-Source-Entwicklungsplattformen. „Wenn dieses Gesetz hart und bestimmt genug für globale Konzerne wie Google oder Facebook sein sollte, dann ist es existenzbedrohend für alle kleineren Anbieter“, mahnt epicenter.works.

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2 Ergänzungen

  1. Das Problem am NetzDG ist immer wieder: illegales soll gelöscht werden. Aber was illegal ist entscheiden in einem Rechtsstaat die Gerichte. Man verlagert diese Entscheidung aber hier an Privatkonzerne. Und dann wird im Zweifel eben erstmal gelöscht (oder gesperrt).

  2. Nebenbei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass in der Reform auch Netzsperren gegen Seiten vorgesehen sind, auf denen Hasspostings zu finden sind.
    Der „Kampf gegen den Hass im Netz“ wird als Vehikel für weitereichende Zensurmaßnahmen benutzt.

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