Verschärfung des InfektionsschutzgesetzesFluggastdaten für Gesundheitsämter

Ursprünglich verursachte die geplante Handydatenauswertung in Gesundheitsminister Spahns Vorschlag für eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes Aufregung. Inzwischen ist dieser Ansatz aus dem Entwurf geflogen, die Gesundheitsämter sollen trotzdem umstrittene Daten direkt vom BKA bekommen können.

Spiegelung eines Flugzeugs in einer Pfütze
Viel ist derzeit im Luftraum nicht los. Aber wer sitzt denn da im Flieger? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Marc-Olivier Jodoin

Der Bundestag ist im Ausnahmezustand. Nicht nur ist das Parlament ausgedünnt und tagt unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Am heutigen Mittwoch entscheiden die Abgeordneten über eine Vielzahl von Gesetzesvorschlägen anlässlich der Corona-Krise. Manche drehen sich darum, die Folgen der aktuellen Pandemie zu bewältigen. Andere sollen auch künftig bei Epidemien ähnlichen Ausmaßes gelten können. Einer der Entwürfe ist ein Vorschlag aus dem Hause des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) zu einer Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes.

Ursprünglich sollten Gesundheitsbehörden an die Handydaten Corona-Infizierter herankommen können. Damit sollten Kontaktpersonen leichter ausfindig gemacht werden. Der Passus stieß auf großen Widerstand und Kritik, auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten, und findet sich im aktuellen Entwurf eines Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht mehr wieder. Dafür enthält der Entwurf eine andere Passage, mit der das Gesundheitsministerium weitreichenden Zugriff auf Daten bekommen würde.

Zugriff auf Fluggastdaten

Gesundheitsämter könnten so direkt etwa an die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt herantreten, um „erforderliche Daten zur Erreichbarkeit von verdächtigen oder betroffenen Reisenden und zu ihren möglichen Kontaktpersonen zu übermitteln“. Das dürften sie, wenn ihnen Flugunternehmen keine oder unzureichende Auskunft zu Passagierdaten geben. Die Daten sollen sich dabei auf die Erreichbarkeit der Personen beziehen, beispielsweise Name und Anschrift. Dafür nicht relevante Informationen, beispielsweise Essenswünsche während eines Fluges, dürften nicht in diese Kategorie fallen.

Das gilt nicht nur für konkrete Verdachts- oder Infektionsfälle, auch allgemein für Flüge „aus betroffenen Gebieten“. In der Begründung heißt es, die „technische Umsetzung der Auskunft wird sukzessive im Rahmen des derzeit im Aufbau befindlichen Fluggastdatensystems erfolgen“. Wann die so erlangten Daten gelöscht werden müssen, ist im Entwurf nicht geregelt.

Die EU-Regeln zur Fluggastdatenspeicherung sind auch ohne diese Ausweitung umstritten, vor kurzem entschied das Amtsgericht Köln, dass der Europäische Gerichtshof über eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) entscheiden soll. Er soll prüfen, ob die Speicherung Grundrechte verletzt.

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Eine Ergänzung

  1. Ich habe mal beim Bundesdatenschutzbeauftragten die Eröffnung eines Verfahrens verlangt, um die Überwachungs des Reiseverkehrs zu beenden. Es wurde nicht mal aufgenommen sondern gleich, ohne aktenkundig zu werden, abgelehnt mit der Begründung, Reisen würden nicht überwacht.

    Aktuelles Zitat „Gesundheitsämter könnten so direkt etwa an die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt herantreten, um „erforderliche Daten zur Erreichbarkeit von verdächtigen oder betroffenen Reisenden und zu ihren möglichen Kontaktpersonen zu übermitteln“

    So, so, niemand überwacht Reisen. Niemand erhebt Daten. Niemand weiß zu jeder Zeit, wer wo ist. Meldezwang? Ausweiszang? Identifikationszwang? Bei Reise und auch sonst überall und permanent? Gibt es nicht. Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen.

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