Was vom Tage übrig bliebExploits mit Rudy Giuliani und Jodeln für den Datenschutz

Eine Finanzklitsche namens Yodlee vertickte in den USA angeblich anonymisierte Kreditkartendaten, immer mehr Medien sind im Darknet zu finden und der Trump-Bro Rudy Giuliani hilft mit Tippfehlern Internetkriminellen. Die besten Reste des Tages.

Fernsehtourm, mon amour
Berlin im Februar ist ein Stahlbad, Kleßen-Görne wäre aber auch nicht schöner. CC-BY 4.0 netzpolitik.org

Leaked Document Shows How Big Companies Buy Credit Card Data on Millions of Americans (Vice)
Yodlee ist eine Brokerfirma für Finanzdaten. Laut geleakten Dokumenten verkaufte die Riesenfinanzklitsche die Kreditkartendaten und Banktransaktionen von Millionen Menschen in den USA in angeblich anonymisierter Form. Dokumente legen nahe, dass das nicht immer ganz so sicher anonym war. Einige US-Politiker fordern nun lautstark eine Untersuchung durch die Bundesbehörde FTC. Der Fall lässt nicht nur einmal mehr an der „Anonymisierung“ von hochsensiblen persönlichen Daten zweifeln, er könnte auch der US-amerikanischen Debatte um ein neues Datenschutzgesetz nach Vorbild der EU-Datenschutzgrundverordnung neue Fahrt verleihen.

Google plans to move UK users‘ accounts outside EU jurisdiction (Reuters)
Die Menschen hätten „genug von Experten“, sagte der konservative Brexit-Befürworter Michael Gove nach dem Austrittsreferendum in Großbritannien. Ob die Menschen auch genug vom Datenschutz haben, ist nicht als Zitat von Gove überliefert. Das kriegen die Leute aber. Denn Google kündigt an, nunmehr die Konten britischer Nutzer:innen unter amerikanische Jurisdiktion zu stellen. Sie genießen dann nicht mehr den vollen Schutz der Datenschutz-Grundverordnung der EU. Danke, Boris.

Medien im Darknet (MDR)
In der Berichterstattung in deutschen Medien gilt das Darknet oft als eine Art Synonym für dubiose und kriminelle Zwecke. Dabei bietet das unter diesem Begriff zusammengefasste Bündel an Technologien schlicht eine Möglichkeit zum möglichst anonymen Zugriff auf Inhalte, weshalb auch immer mehr Medien wie etwa der britische Sender BBC eigene Darknet-Seiten anbieten. Der MDR hat das ganze nochmal schön erklärt.

Why Rudy Giuliani’s Twitter typos are a security fail (CNet)
Der weltbekannte Cyberexperte und Trump-„Anwalt“ Rudy „9/11“ Giuliani ist ein eifriger Twitterer mit über 600.000 Followern. Dumm nur, dass er so schnell und unaufmerksam tippt: Viele seiner achtlos abgesetzten Tweets enthalten Tippfehler. Einige davon wandelt Twitter automatisch in klickbare Links um – etwa, wenn nach einem Punkt am Satzende das Leerzeichen fehlt. Neu ist das nicht. Inzwischen ist das so oft vorgekommen, dass findige Cyberkriminelle diese Domains registrieren, um darüber Schadsoftware zu installieren.

How do I get my name to the top of Google’s search results? (The Guardian)
Die existenzielle Frage, die uns Menschen seit Anbeginn der Zeit beschäftigt: Wie kriege ich meinen popeligen Modelleisenbahnblog bei Google auf die erste Seite der Suchergebnisse nach „Märklin“. Der Guardian beantwortet die Frage für einen Forscher, der leider zufällig genauso wie ein Nachrichten-bekannter Drogendealer heißt.

Initiative Nachrichtenaufklärung kürt „Top Seven der Vergessenen Nachrichten 2020″ (INA)
Die Liste ist gewohnt aufschlussreich und eine echte Leseempfehlung. Bemerkenswert sind aus netzpolitischer Sicht die Geschichten zu privaten Sicherheitsdiensten als Polizeiersatz und Predictive Policing.

Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange: „Ich wage keine Prog­nose“. (lto)
Legal Tribune Online hat Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zum Auslieferungsverfahren von Julian Assange interviewt.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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Eine Ergänzung

  1. Bleibt es bei § 100j Abs. 1 Satz Nr. 2 StPO-E, darf in jedem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bereits dann die Herausgabe von Passwörtern angeordnet werden, wenn sich Ermittlungsbehörden hiervon Informationen über den Aufenthaltsort eines Beschuldigten erhoffen. Reichen dürfte sogar der Verdacht einer bloßen Ordnungswidrigkeit. […] Selbst beim Falschparken fehlt somit ein klarer gesetzlicher Riegel, der Passwörter gegen wissbegierige Ermittler klipp und klar schützt.

    https://www.cr-online.de/blog/2020/02/19/verschaerfung-des-netzdg-warum-sogar-datingportale-zur-herausgabe-von-passwoerten-verpflichtet-waeren/

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