Mecklenburg-VorpommernErneut Verdacht auf Datenmissbrauch bei der Polizei

Ein Greifswalder Polizist soll unbefugt versucht haben, Informationen über Personen aus Polizeidatenbanken abzurufen. Unter anderem wurden mehrere Namen und Adressen in Facebook-Gruppen veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft hat mindestens ein Verfahren eingestellt, doch die Datenschutzbehörde will weiter ermitteln.

Zwei Polizisten in Erlangen
Die Polizei bei der Arbeit (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Markus Spiske

Doxing-Alarm bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommern: Ein Greifswalder Polizeibeamter steht im Verdacht, dass er die Daten von mindestens fünf Menschen unbefugt aus Polizeidatenbanken abrufen wollte und Informationen zu Einschüchterungszwecken veröffentlicht hat.

Am Montag hatte der Opferberatungsverein Lobbi die Fälle öffentlich gemacht. Unter anderem sollen die Informationen genutzt worden sein, um gegenüber den Betroffenen in Facebook-Gruppen mit Wissen über sie anzugeben und sie einzuschüchtern.

Eine Betroffene berichtete laut Lobbi von einem Anruf auf ihrem privaten Telefon, nachdem sie in einer Facebook-Gruppe auf einen rassistischen Vorfall aufmerksam gemacht hatte, den sie zuvor der Polizei gemeldet hatte. Wie der Verein gegenüber netzpolitik.org mitteilte, handelt es sich um die Facebook-Gruppen „Greifswalder Meinungsplatz“ und „Greifswald aktuell“.

Datenschutzbehörde will ermitteln

Betroffene haben ihre Fälle Anfang 2019 zur Anzeige gebracht. Im Zuge der Ermittlungen sei ein Polizist in den Fokus geraten, der in besagten Gruppen aktiv war und auf seinem Facebook-Profil offen mit der AfD sympathisiert habe, schreibt Lobbi. Dem Verein zufolge haben andere Polizeibeamte gegenüber mehreren Betroffenen bei Vernehmungen zugegeben, dass der beschuldigte Kollege unbefugt ihre Daten abgerufen habe und entsprechende Protokollauszüge präsentiert. Sie hätten zudem eine Liste mit weiteren potenziellen Betroffenen gehabt.

Medienberichten zufolge bestätigte die Staatsanwaltschaft Stralsund, die für unsere Redaktion heute nicht zu erreichen war, mehrere Ermittlungsverfahren. Mindestens eines dieser Verfahren wurde demnach jedoch bereits eingestellt. Interne Ermittlungen hätten zwar gezeigt, dass der Beamte versucht habe, auf die Daten des Betroffenen zuzugreifen, er sei jedoch an einer Auskunftssperre gescheitert. Die Daten habe er sich dann auf anderem Wege besorgt.

Unabhängig von der Staatsanwaltschaft kündigte nun die Datenschutzbehörde des ostdeutschen Küstenlandes an, die Fälle untersuchen zu wollen. „Wir werden das mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen“, sagte der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte Gabriel Schulz am Dienstag zu netzpolitik.org. Hierfür werde seine Behörde die Protokolle analysieren, die die Polizei über alle Datenbankzugriffe anlegt. Am Ende des Ordnungswidrigkeitsverfahrens könnte ein Bußgeld stehen.

Unberechtiger Datenabruf ist kein Einzelfall

Erst im vergangenen Jahr hatte ein Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten [PDF] für Aufsehen gesorgt, in dem er zwei Fälle öffentlich machte, in denen Polizisten die dienstlich erlangten Handynummern von minderjährigen Mädchen nutzen, um unter anderem sexuelle Kontakte anzubahnen. Eine der Betroffenen war eine 15-jährige Schülerin, die sich zuvor an die Polizei gewandt hatte, weil ungefragt Nacktfotos von ihr im Internet veröffentlicht wurden. Die andere, eine 13-Jährige, war Zeugin in einem Missbrauchsverfahren.

Doch nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern häufen sich die Fälle von Datenmissbrauch durch Polizist:innen. So wurde beispielsweise bekannt, dass eine mutmaßlich rechtsextreme Gruppierung bei der Frankfurter Polizei die Anschrift der Anwältin Seda Başay-Yıldız abfragte, um ihr Drohbriefe zu schreiben. Başay-Yıldız vertrat die Familien von Opfern der rechtsextremen Terrorgruppe NSU, die Drohbriefe waren mit „NSU 2.0“ unterschrieben.

In Berlin hatte ein Polizist 2017 die Daten von Menschen aus der linken Szene abgefragt und ihnen ebenfalls Drohbriefe geschickt. In ihrem Jahresbericht 2018 [PDF] hatte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk bemängelt, dass die Polizei bei der Aufklärung des Falls gegenüber ihrer Behörde nicht kooperativ gewesen sei.

Im Raum steht zudem der Verdacht, dass auch Daten, mit denen die rechtsextreme Prepper-Gruppe „Nordkreuz“ ihre Todeslisten pflegte, aus Polizeidatenbanken stammen könnten. Zu der von der taz aufgedeckten Gruppierung gehörten mehrere Polizeibeamte, die inzwischen suspendiert wurden.

Keine systematische Zugriffskontrolle in M-V

Seit der EU-Datenschutzreform sind nicht mehr die Innenministerien, sondern die unabhängigen Datenschutzbehörden für die Verfolgung von Datenschutzverstößen bei der Polizei zuständig. Sofern es sich bei der Datennutzung möglicherweise um Straftaten gehandelt hat, ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. „Wir müssen leider konstatieren, dass wir eine zunehmende Zahl solcher Fälle auf dem Tisch haben“, erklärt Datenschützer Schulz gegenüber netzpolitik.org. Seit Mai 2018 seien es in Mecklenburg-Vorpommern über 20 gewesen.

Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen: Zwar werden alle Zugriffe auf die Polizeidatenbanken protokolliert, doch meist werden sie nicht geprüft. Zur Kenntnis gelangen oft nur Fälle, bei denen Polizist:innen wie in diesem Fall Daten veröffentlichen, die sie unberechtigt abgerufen haben.

Als erstes Bundesland hatte Hessen im vergangenen Jahr damit angefangen, stichprobenartig jede zweihundertste Datenbankabfrage zu prüfen. Die Zahl der Verdachtsfälle unbefugter Zugriffe sei daraufhin massiv gestiegen, erklärte das Innenministerium.

Mecklenburg Vorpommerns Innenminister, Lorenz Caffier (CDU), der noch im Vorjahr Vertrauen in die Polizei zurückgewinnen wollte, äußerte sich bislang nur allgemein zur Thematik: „Wenn sich ein Verdacht der unberechtigten Datenabfrage bestätigt, bleibt dies nicht ohne Konsequenzen. Solche Grundrechtseingriffe sind kein Kavaliersdelikt, sondern werden disziplinarrechtlich streng geahndet.“

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4 Ergänzungen

  1. Mecklenburg Vorpommern ist sicherlich keine Ausnahme.
    FragDenStaat hat z.B. bei einer Anfrage zur DS-GVO >…
    https://fragdenstaat.de/anfrage/bugelder-im-falle-eines-verstoes-gegen-die-ds-gvo/
    …beim „Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz“ zwei Verstöße in 2019 offenbart.
    Die Quote „2 aus 9“ lässt vermuten, dass bei einer stringenten Überprüfung der Log-Dateien, aller Strafverfolgungs-Organe – nicht nur die Spitze des Eisberges sichtbar würde…;-/

  2. Frankfurt/ Main – das 1. Polizeirevier – ist zwar nicht überall aber bei weitem keine Ausnahme. Auch in Berlin flog ein Polizeibeamter auf der das polizeiliche Informationssystem nutzte um Drohbriefe an die linke Szene zu schreiben; ein Beamter, der während seiner Tätigkeit in Hessen Daten aus dem Polizeicomputer an Neonazis gegeben haben soll, arbeitet mittlerweile in Niedersachsen, berichtete die taz.

    https://taz.de/Datenschuetzer-ueber-Drohbriefe-an-Linke/!5584671/

    https://taz.de/Polizeiskandal-erreicht-Norddeutschland/!5565339/

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.