Digitali­sie­rung von Familienleistungen„Frontalangriff auf die informationelle Gewaltenteilung des Staates“

Staatliche Familienleistungen wie das Elterngeld sollen künftig online angeboten werden. Dabei sind heikle Fragen des Datenschutzes zu regeln. Dass die neuen Regelungen mit einem eindeutigen Personenkennzeichen daherkommen, kritisieren Informatiker.

Liegende Menschen verschiedenen Alters
Familienidylle (Symbolbild). CC-BY-NC-ND 2.0 Jan Jernmark

Es geht um staatliche Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Erziehungsgeld, deren Beantragung in Zukunft weniger Zeit und Geld kosten soll: Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sollen künftig weniger Papier bedrucken, weniger Aufwand haben, aber mehr online wagen. Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen, der auch zahlreiche Änderungen am Online-Zugangs-Gesetz beinhaltet, war letzte Woche Thema einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestages.

Das Online-Zugangs-Gesetz regelt, ob und wie Behörden und Verwaltungen Leistungen online anbieten. Das angestrebte Ziel ist keine Kleinigkeit: Ende 2022 sollen alle Dienstleistungen der Verwaltung in Bund und Ländern verpflichtend auch digital zur Verfügung stehen. Auf onlinezugangsgesetz.de betont das zuständige Bundesinnenministerium, man sei beim Aufbau der dafür notwendigen Infrastruktur auf gutem Wege.

Die neuen Regeln sollen ermöglichen, dass beispielsweise Elterngeldstellen die monatlichen Entgeltdaten von Antragstellern digital bei den Arbeitgebern abrufen können. Praktisch wird das die „Datenstelle der Rentenversicherung“ übernehmen. Außerdem soll es künftig möglich sein, dass Elterngeldstellen elektronische Datenverbindungen mit den gesetzlichen Krankenkassen etablieren.

Millionen Menschen betroffen

Innenminister Horst Seehofer (CSU) sagte anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur „Registermodernisierung“: „Solange beim Elterngeld-Antrag Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde verlangt werden, leben wir noch im letzten Jahrhundert. Die Zukunft heißt: Datencockpit statt Zettelwirtschaft.“ Kopien des Ausweises und der Geburtsurkunde werden allerdings auch nach dem nun diskutierten Entwurf verlangt, nur jetzt in digitaler Form als ein weiterer Baustein für Seehofers „Datencockpit“.

Dieses etwas merkwürdig anmutende Wort ist übrigens keine sprachliche Eigenleistung von Seehofer oder seiner Pressestelle, sondern beschreibt ein Ziel der Digitalisierungspläne: Im „Datencockpit“ sollen Antragsteller künftig die Protokolle zu allen Datenaustauschen einsehen können.

Die geplante Gesetzesänderung betrifft alle Personen, die Familienleistungen beantragen. Der Entwurf geht allein beim Elterngeld von mehr als einer Million Fallzahlen pro Jahr aus. Das sind mehr Verwaltungsakte als Kinder geboren werden, weil pro Kind oft mehr als ein Antrag gestellt wird.

Da Eltern nach der Geburt in der Regel Wichtigeres zu tun haben, als physisch zu Ämtern zu gehen oder Berge papierner Anträge abzuarbeiten, dürfte die Idee, den Aufwand für staatliche Familienleistungen zu reduzieren und ins Digitale zu verlagern, bei vielen auf Gegenliebe stoßen. Aber es geht auch um heikle Fragen des Datenschutzes, die dabei mitzubedenken sind. So waren die Sachverständigen unterschiedlicher Meinung über das Erfordernis der Einwilligung für die Übermittlung personenbezogener Daten.

Verwaltungsdenkweise vs. Datenschutz?

Informatiker und Juristen haben oft unterschiedliche Blickwinkel auf Gesetzesvorhaben: Während es unter den Juristen viel Zustimmung gab, kam bei den Technikern weniger Begeisterung auf. Harsche Worte zum Gesetzentwurf findet das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung. Das FIfF kritisiert mehrere Aspekte bei der technischen Umsetzung und bei Datenschutzfragen, aber schlägt auch eine Reihe von konkreten Verbesserungen vor.

Kern der Kritik ist die Frage einer zentralen Personenkennziffer. Der Entwurf sei nur dann sinnvoll umsetzbar, konstatiert die FIfF-Stellungnahme, „wenn ein zentrales einheitliches Identifikationsmerkmal über alle Behörden hinweg“ zum Einsatz komme. Da das Innenministerium mit dem Registermodernisierungsgesetz bereits plane, die Steuer-Identifikationsnummer „als zentrales Personenkennzeichen zu etablieren, ist es einfach, Eins und Eins zusammenzuzählen“. Ein eindeutiges Personenkennzeichen sei durch den Entwurf gerade nicht ausgeschlossen, sondern wahrscheinlich.

Das FIfF fordert, stattdessen eine andere technische Lösung zu bevorzugen: „Da bereichsspezifische Kennzeichen die gleiche Funktionalität erlauben, sind diese grundsätzlich zu verwenden und eindeutige Personenkennzeichen abzulehnen. Dies ist auch aus Akzeptanzgründen der zu wählende Weg.“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte und Informatiker Ulrich Kelber äußert sich aktuell ebenfalls sehr kritisch zur Frage der Verwaltungsdigitalisierung mit Nutzung einer Personenkennziffer.

Auch wenn der Gesetzentwurf Einsparpotentiale und Nutzerfreundlichkeit betont, sei das geplante System „Ergebnis einer sehr speziellen Verwaltungsdenkweise“, kommentiert Rainer Rehak, Datenschutzexperte des FIfF und Autor der Stellungnahme. Wenn der Antrag auf eine der Familienleistungen gestellt sei, hätten die Betroffenen „ab diesem Moment keinerlei Einsichts-, Interaktions- oder gar Interventionsmöglichkeiten“ mehr, während sich die „inneren Elemente des Systems wiederum gegenseitig blind vertrauen“ würden.

Kirsten Bock, Datenschutzexpertin des FIfF, warnt: „Diese staatliche Vertrauens-Community, die sich mangels Interoperabilität nach ‚außen‘ verbarrikadiert, ist ein Frontalangriff auf die eigentlich gebotene informationelle Gewaltenteilung des Staates.“

Update: Der Bundestag hat das Gesetz am Abend beschlossen.


Offenlegung: Constanze Kurz gehört zum Beirat des FIfF, der aber kein Organ des Vereins ist.

2 Ergänzungen

  1. Der Artikel vermischt zwei aktuell unterschiedliche und voneinander getrennt zu betrachtende Gesetzesvorhaben. Ja, es ist nicht unwahrscheinlich, dass das aus Sicht der gesamten Datenschutzlandschaft verfassungswidrige Personenkennzeichen über kurz oder lang auch bei den vereinfachten Leistungen für Familie Anwendung finden wird. Aber das ist halt aktuell nicht der Fall. Deswegen hat z. B. der BfDI auch keine Bedenken mehr gegen das hier gegenständliche Gesetzesvorhaben angemeldet. Das hätte der sonst sicherlich anders ausgesehen. Der ganze zweite Teil des Artikels geht also irgendwie ins Leere.

    1. Schau Dir gern mal die Gutachten in der Sachverständigenanhörung an, dort kommen genau die im Artikel genannten und von Dir kritiserten Bedenken ebenfalls explizit und mehrfach vor, weil das Verwaltungssystem aktuell halt so geplant ist, dass es dieses Kennzeichen zur Koordination braucht. Sicherlich, es gab auch gegenläufige Ansichten dazu, aber dass deswegen der zweite Teil des Artikels „ins Leere“ geht, kann ich nicht erkennen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.