Digitale-Dienste-PaketWas wir über das neue Plattformgesetz der EU wissen

Nächste Woche stellt die EU-Kommission ihr Pläne vor, die die digitale Welt neu ordnen sollen. Hier ein Einblick in die Bauteile des Pakets, die bereits bekannt sind.

Dominante Plattformen
Googles Apps sind für viele Handy-Nutzende praktisch unvermeidbar. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com James Yarema

Die EU-Kommission präsentiert am kommenden Dienstag ihre lange erwarteten Vorschläge, um die Macht von Internetplattformen wie Google und Amazon zu beschränken und kleinen Konkurrenzfirmen aus Europa eine Chance zu geben. Zur Debatte werden auch der Umgang mit illegalen oder potenziell schädlichen Inhalten im Netz stehen und wer letztlich dafür haftet, um nur einige große Brocken zu nennen.

Wegen seiner ehrgeizigen Ziele haben wir das Reformpaket das „Plattformgrundgesetz“ getauft. In Brüssel ist das Paket als „Digital Services Act“ bekannt und wird aus zwei großen Teilen bestehen, dem Digitale-Dienste-Gesetz und dem Digitale-Märkte-Gesetz. Heiß diskutiert wird es seit mehr als einem Jahr, bislang hat die Kommission aber nur grob verraten, was sie vorhat. Allerdings sind in den vergangenen Monaten immer wieder einzelne Teile des Gesetzespakets nach außen gedrungen. Wir stellen die wichtigsten bislang bekannten Bestandteile des Gesetzes vor:

Europaweite Moderationsregeln für Inhalte

Wegen der Probleme der Plattformen im Umgang mit illegalen Inhalten wie rassistischer Hetze, Kindesmissbrauch und schnöden Urheberrechtsverletzungen möchte die EU-Kommission einen europaweiten Ordnungsrahmen schaffen. Als Folge nationaler Regulierungsversuche wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Deutschland fürchtet sie eine Zersplitterung des Binnenmarkts, wegen der Diensteanbieter wie Youtube, Facebook oder ihre kleineren europäischen Konkurrenten in jedem Land andere Rechtsvorschriften für das Entfernen von illegalen Inhalten beachten müssen.

In Brüssel und anderen europäischen Hauptstädten wird allgemein davon ausgegangen, dass der Kommissionsentwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz europaweite Regeln für das Moderieren von Inhalten festlegen wird. Diese sollen nicht nur den Weg zum Löschen beziehungsweise Entfernen von beanstandeten Inhalten vereinfachen, sondern auch bessere Widerspruchsmöglichkeiten für Nutzer:innen schaffen, wenn Plattformen fälschlich vorgehen. Das soll Overblocking vermeiden.

Kontrovers wird in Brüssel eine mögliche Verschärfung der Haftungsregeln für illegale Inhalte von Nutzer:innen diskutiert, wie sie etwa Rechteinhaber aus der Medienbranche vertreten. Grundsätzlich soll das Providerprivileg, das Plattformen von einer unmittelbaren Haftung für von geposteten Inhalte freistellt, erhalten bleiben, beteuert die Kommission.

Online-Dienste, die Auflagen des Digitale-Dienste-Gesetzes ignorieren, sollen jedoch Strafen von bis zu sechs Prozent ihres globalen Umsatzes fürchten müssen. Konzerne wie Google wehren sich bereits heftig dagegen. Potenziell schädliche, aber nicht illegale Inhalte wie Desinformation möchte die Kommission hingegen dem Vernehmen nach nicht direkt anfassen, sondern sich um deren Verbreitungswege kümmern – siehe den Punkt Algorithmen-Transparenz weiter unten.

Sonderregeln für Gatekeeper-Plattformen

Die EU-Kommission möchte in ihrem Entwurf eine Definition sogenannter Gatekeeper-Plattformen vorlegen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Marktposition und ihres Marktverhaltens besonderer Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden unterliegen sollten.

Die Frage sei, ob eine Plattform für andere Firmen „unvermeidbar“ sei oder sie Konkurrentinnen einfach umbringen könne, erklärte Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Kriterien für eine dominante Plattform sollen etwa die Zahl der EU-Länder sein, in denen sie vertreten ist, der Umsatz und die Nutzendenzahl. Als „sehr große Plattformen“ sollen solche gelten, die von mehr als 45 Millionen Menschen in der EU genutzt werden, also zehn Prozent der Unionsbevölkerung. Aus einem entsprechenden Entwurf zitierte die Financial Times.

Strengere Regeln für e-Commerce

EU-Parlamentarier und europäische Verbraucher:innenverbände wünschen sich, dass die Kommission in ihrem Entwurf strengere Regeln für den Online-Handel festschreibt. Diese könnten in einigen Fällen bedeuten, dass Konzerne wie Amazon, eBay oder Alibaba für Produktfälschungen oder unsichere Angebote Sanktionen fürchten müssen, die über ihre Plattform verkauft werden.

Um diesen zu entgehen, müssten die Plattformen bestimmte Maßnahmen treffen, etwa eine strengere Prüfung von Anbietern und „Know your customer“-Verpflichtungen. Dass sich eine solche Stärkung der Regeln für den Online-Handel in dem Gesetzespaket wiederfindet, damit wird in Brüssel breit gerechnet.

Transparenz bei Entscheidungsalgorithmen

Das Digitale-Dienste-Gesetz soll die Entscheidungsalgorithmen von großen Plattformen ins Visier nehmen. Diese haben teils immense Auswirkungen auf ihre Nutzer*innen, ohne dass diese bislang Einflussnahme darauf haben.

Die Kommission spricht in einem Planungsdokument von der Möglichkeit, Verpflichtungen zur Transparenz und unabhängigen Überprüfung für automatisierte Systeme zur Inhalte-Moderation und Entscheidung bei Plattformen zu schaffen. „Solche Maßnahmen würden eine wirksame Aufsicht über Online-Plattformen ermöglichen und die Bemühungen zur Bekämpfung der Online-Desinformation unterstützen“, heißt es in dem Dokument.

Ein Beispiel für die geplanten Maßnahmen: Die EU-Kommission arbeitet laut einem Bericht an Richtlinien, nach der Suchmaschinen Kriterien für das Ranking ihrer Ergebnisse offenlegen müssen. Große Plattformen müssen bei Online-Werbung außerdem künftig genaue Informationen veröffentlichen, wer für eine bezahlte Einschaltung zahlt und Nutzer:innen sagen, nach welchen Kriterien sie getargeted wurden.

Interoperabilitätsvorschriften für Diensten

Zu den wohl mächtigsten Wettbewerbsinstrumenten des geplanten Digitale-Märkte-Gesetz könnte die Möglichkeit zählen, Plattformen Vorschriften für die Interoperabilität ihrer Dienste aufzuerlegen. Das hätte immense Auswirkungen etwa für soziale Netzwerke und Messaging-Dienste. Anbieter wie WhatsApp können durch die Vorschrift gezwungen werden, den Austausch von Nachrichten seiner Nutzer:innen mit denen anderer Anbieter wie Telegram zu ermöglichen. Jede App wäre mit jeder anderen kompatibel.

Die Kommission erwägt solche Verpflichtungen seit längerem, Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager äußerte bei der re:publica in Berlin im vergangenen Jahr Sympathie für den Gedanken. Während einige Anbieter von Messengerdiensten Sorgen äußern, dass eine Interoperabilitätsverpflichtung Innovation hemmen könnte, äußerten sich Expert:innen überwiegen zustimmend.

Verbot für Selbstbevorzugung

Die EU-Kommission arbeitet laut Berichten an einer schwarzen Liste unfairer Praktiken von großen Plattformen, die künftig von den Behörden untersagt werden könnten. Im Fokus steht die Neigung von Plattformen, sich durch Zugriff auf die Daten von Mitbewerbern einen Vorteil zu verschaffen. Ein Beispiel dafür liefert eine Untersuchung der EU-Wettbewerbsbehörden, ob Amazon die Daten von Drittanbietern auf seiner Plattform genutzt hat, um seine Eigenmarken günstiger anzubieten. Im Visier stehen aber auch die harte Preispolitik von Apple und Google in ihren App-Stores sowie Googles Knebelverträge gegen Hersteller, mit denen der Konzern das zwangsweise Vorinstallieren von Google-Apps im Betriebssystem Android erreicht.

Diese Praktiken sollen durch neue Marktinstrumente verboten werden, mit denen die Kommission reagieren kann, noch bevor eine Plattform dominant wird. Die Kommission könnte statt eines Wettbewerbsverfahrens gegen eine einzelne Firma eingreifen, wenn eine Untersuchung unfaires Verhalten im ganzen Marktbereich zeige. Allerdings ist unklar, wie weit dieses Instrument geht. Nach einem Bericht sei der Spielraum für neue Marktmaßnahmen nach interner Beratung in der Kommission gegenüber früheren Entwürfen eingeschränkt.

Europäische Super-Aufsichtsbehörde

Heiß diskutiert wird in Brüssel die Frage, wie das neue Digitale-Dienste- und Digitale-Märkte-Gesetz überhaupt durchgesetzt werden kann. Ideen für eine neue Behördenstruktur fanden sich schon in ersten Entwürfen für das Gesetzespaket, die im Sommer 2019 bekannt wurden.

In einem wenige Tage vor Veröffentlichung der Pläne bekanntgewordenen Entwurf heißt es, nationale Behörden sollen die Hoheit über Kontrolle und Strafen für Firmen erhalten. Die Kommission soll aber europaweite Fragen durch eine neue Behörde regeln, den „Europäischen Ausschuss für Digitale Dienste“. Diese soll handeln, wenn nationale Behörden nicht handeln können oder wollen, berichtet Politico.eu unter Berufung auf den Entwurf.

Diese Auflistung ist allerdings nur ein Schnappschuss. Was im tatsächlichen Gesetzesvorschlag der Kommission steht, erfährt die Öffentlichkeit bei der Vorstellung am 15. Dezember. Dann wird sich zeigen, ob die EU-Behörde von Ursula von der Leyen ihren eigenen Ansprüchen, weltweites Vorbild im digitalen Raum zu sein, auch wirklich gerecht wird.

2 Ergänzungen

  1. Als Folge nationaler Regulierungsversuche wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Deutschland fürchtet sie eine Zersplitterung des Binnenmarkts, wegen der Diensteanbieter wie Youtube, Facebook oder ihre kleineren europäischen Konkurrenten in jedem Land andere Rechtsvorschriften für das Entfernen von illegalen Inhalten beachten müssen.

    Wie furchtbar wäre das, wenn Facebook & Co. mehr Aufwand mit Regulierung hätten! Wenn sich jedes Land mit individueller kultureller Prägung frecherweise selbst dafür entscheiden könnte, welche Inhalte akzeptabel und welche nicht sind. Das darf natürlich nicht sein!

    Also wie immer: EU-weite Vereinheitlichung. Mit der Folge, dass es die Großen leichter haben, weil sie in einem riesigen Markt viel größere Skaleneffekte nutzen können, siehe USA. Genau das ist ja der Traum der EU-Eliten: wie die USA mit ihren globalen Champions werden. Man schaue sich in den USA an, welche gesellschaftlichen Folgen das hat.

    Für mich liest sich das alles wie eine einzige Bedrohung. Wir können die Welt nicht Bürokraten überlassen, die unzählige Male bewiesen haben, dass sie kein Verständnis für das Internet haben.

    1. „Genau das ist ja der Traum der EU-Eliten: wie die USA mit ihren globalen Champions werden.“

      Leider läuft „Dumm und Gefährlich“ immer noch zur Prime Time…

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