Digitale-Dienste-GesetzFrankreich will stärkeren Radiergummi

Künftig soll der Umgang mit illegalen Inhalten im Internet europaweit besser geregelt werden. Einem Medienbericht zufolge setzt sich nun Frankreich dafür ein, dass das kommende Gesetz für digitale Dienste auch bei legalen, aber schädlichen Inhalten wie Desinformation greifen soll.

Frankreich will Hassrede und Desinformation im Internet stärker regulieren. CC-BY-NC-ND 2.0 Philippe_

Frankreich drängt offenbar darauf, Inhalte im Internet europaweit so streng wie möglich zu regulieren. Gesetzlich geregelt werden soll nicht nur dem Umgang mit illegalen Inhalten, sondern auch der mit schädlichen wie Desinformation, berichtet das Online-Magazin Euractiv.

„Französische Behörden glauben, dass eine Beschränkung des Gesetzes für digitale Dienste auf illegale Inhalte nicht nur ein Fehler wäre“, zitiert Euractiv aus einem französischen Arbeitspapier. „Dies würde weder den effektiven Kampf gegen illegale Inhalte sicherstellen noch das Recht auf freie Meinungsäußerung“.

Stattdessen solle der Rahmen des Gesetzes die gesamte Inhaltemoderation der Plattformen abdecken. Dies würde nicht nur illegales Material umfassen, „sondern auch jegliche von den Plattformen verbotene Inhalte, die zwar legal, aber schädlich sind, sowie Desinformation“.

Ringen um Gesetzentwurf

Der französische Vorstoß kommt rund einen Monat vor der Vorstellung des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) durch die EU-Kommission. Mit dem ambitionierten Gesetzespaket, das die rund 20 Jahre alte e-Commerce-Richtlinie ersetzen soll, will die EU die Regeln für Online-Dienste neu schreiben. Unter anderem will sie den Anbietern verbindliche Auflagen machen, wie sie mit illegalen Inhalten auf ihren Plattformen umgehen sollen.

Bislang war stets nur von rechtswidrigen Inhalten die Rede, die in den Geltungsbereich des DSA fallen sollen. Man wolle kein „Wahrheitsministerium“ schaffen, beteuert etwa EU-Kommissarin Věra Jourová immer wieder. Ein zuletzt etwas enger gefasster EU-Verhaltenskodex für soziale Netzwerke und Online-Werber wie Google oder Facebook setzt weiterhin auf freiwillige Maßnahmen der Anbieter.

Geschäftsmodelle statt Inhalte regulieren

Nicht bei den Inhalten selbst, aber bei den Geschäftsmodellen der Anbieter sollte die EU den Hebel ansetzen, fordert die EU-Abgeordnete Alexandra Geese. „Die derzeitigen Geschäftspraktiken gefährden unsere Demokratie, weil sie mit extremen Inhalten Aufmerksamkeit generieren“, sagte die Grünen-Politikerin jüngst in einem Pressegespräch.

Gäbe es – notwendigerweise unscharf gefasste – Vorgaben für die Plattformen, wäre dies ein Anreiz, aus Angst vor Sanktionen lieber mehr als zu wenig zu löschen. Zudem müssten sie im Alltagsgeschäft zunächst selbst entscheiden, ob ein bestimmter Inhalt unter die Regeln fällt oder nicht. Dies würde die Macht der Plattformen erst recht wieder stärken. „Das ist einfach keine Option, so verlockend das leider ist“, sagt Geese.

Erst im Sommer kassierte das französische Höchstgericht ein ähnlich gelagertes Gesetz. Grob mit dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vergleichbar, richtete sich das sogenannte Avia-Gesetz gegen Hassrede im Netz und verpflichtete die Anbieter dazu, ihnen gemeldete Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Insgesamt sei dies ein unverhältnismäßiger Eingriff in die freie Meinungsäußerung, urteilten die Richter:innen.

Welches Recht gilt?

Auf der Abschussliste der Franzosen soll Euractiv zufolge auch das sogenannte Herkunftslandprinzip stehen. Demnach unterliegen Anbieter dem Recht des EU-Landes, in dem sie angesiedelt sind. Das ist die Grundlage des europäischen Binnenmarkts, erklärt der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Tiemo Wölken: „Erfüllt ein Unternehmen die rechtlichen Anforderungen des Mitgliedsstaates, in dem es niedergelassen ist, erhält es Zugang zum gesamten Binnenmarkt“.

Dieses Prinzip müsse auch für den digitalen Binnenmarkt gelten: „Wenn wir wollen, dass europäische Tech-Unternehmen eine Chance gegen die Giganten aus Silicon Valley haben, dürfen wir ihnen den Zugang zum gesamten EU-Markt nicht unnötig erschweren“, sagt Wölken.

Gleichzeitig unterlaufen bereits heute einige nationale Gesetze diese in der e-Commerce-Richtlinie verankerte Regelung. Deutschland etwa setzt mit dem NetzDG auf das Marktortprinzip, um Online-Dienste besser belangen zu können: Wer in Deutschland große Social-Media-Plattformen anbietet, muss sich unabhängig vom Firmensitz an das Gesetz halten.

Allerdings bleibt der rechtliche Status unklar. „Die europarechtliche Zulässigkeit einer nationalen Regelung für die Anbieter sozialer Netzwerke, die nicht in Deutschland ansässig sind oder als dort nicht ansässig gelten, (Marktortprinzip) ist umstritten“, fassten jüngst die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zusammen.

Grenzüberschreitender Löschstift

Eine europaweite Neufassung hätte dieses Problem nicht, zudem sieht beispielsweise die Dienstleistungsrichtlinie bereits jetzt einige Fälle vor, in denen auch Bestimmungen des Ziellandes gelten. Freilich scheint dieser Bereich unproblematischer zu sein als die Moderation von Inhalten auf sozialen Medien.

Vorstellbar ist etwa ein grenzüberschreitendes Einschreiten von EU-Ländern wie Polen, wo strenge Abtreibungsverbote gelten und sich Teile des Landes zu „LGBT-freien Zonen“ erklärt haben. Bei der Aufhebung des Herkunftslandprinzips bestehe die Gefahr, warnt Wölken, dass Regierungen, die es mit der Redefreiheit nicht so genau nehmen, über nationale Maßnahmen Inhalte entfernen lassen. „Eine pauschale Abkehr vom Herkunftslandprinzip lehne ich deswegen ab.“

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Eine Ergänzung

  1. Und wer definiert nach welchen Maßgaben etwas (und für wen/was?) „schädlich“ ist und was „Desinformation“ ist? Der französische Staat oder die EU-Kommission oder sonstige nicht unabhängigen Seiten? Selbst einige der sogenannten „Faktenchecker“ sind ja schon deshalb nicht unabhängig, da sie von politischen, finanziellen oder ideologischen Faktoren anhängig sind oder eine bestimmte Seite vertreten. Es bräuchte also eigentlich eine tiefgehende wissenschaftliche, multiperspektivische Analyse über vieles was falsch und was richtig sein soll – insbesondere dann, wenn es politische und historische Inhalte berührt. Und dann muss auch noch überprüft werden, ob es sich bei der Desinformation vielleicht sogar um Sarkasmus, einen Witz oder ähnlichem handelt. Wie will man das also bewerkstelligen, wenn das ganze nicht einfach nur zur politischen Zensur mit komplizierter Erklärung verkommen soll?

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