BundesgerichtshofDeutscher Wetterdienst darf keine kostenlosen Wetterberichte per App anbieten

Eher wolkig als heiter fiel ein Urteil des Bundesgerichtshofs für den Deutschen Wetterdienst aus: Er darf auch weiterhin nur noch Wetterwarnungen kostenfrei in einer App zur Verfügung stellen. Für alles andere muss die Behörde Geld verlangen – oder Werbung schalten.

Mann schaut im Schnee auf sein Smartphone
Nicht immer braucht es eine App, um zu sehen, wie das Wetter ist. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Eric Mclean

Eine App des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die verlässliche Wetterinformationen und Wetterwarnungen anzeigt, nichts kostet und nicht mit Werbeeinblendungen nervt. Traumhaft, könnte man meinen. Der private Anbieter WetterOnline sah das aber anders. Er fand, das damals kostenfreie Vollangebot „WarnWetter-App“ sei wettbewerbswidrig gewesen. Der Bundesgerichtshof gab WetterOnline nach jahrelangem Streit Recht und urteilte, dass der Wetterdienst nur Warnungen etwa vor Lawinen, Sturm oder Hochwasser kostenfrei anbieten dürfe. Weitergehende Informationen müssen kostenpflichtig sein.

Schon seit einem ersten Urteil des Landgerichts Bonn im November 2017 ist die kostenlose Version der DWD-App auf die Warnungen beschränkt. Solche amtlichen Unwetterwarnungen herauszugeben, gehört zu seinen gesetzlichen Pflichten. Wer von der DWD-App jedoch auch wissen will, wieviel Niederschlag am Tag zu erwarten sind, musste seitdem einmalig 1,99 Euro zahlen.

Denn solche Leistungen seien nicht als hoheitliche Aufgabe, sondern „als geschäftliche Handlung anzusehen“ – und unterliegen damit dem Wettbewerbsrecht. Das Landgericht stellte eine Wettbewerbsverzerrung fest, der steuerfinanzierte DWD sei im Vorteil. Die Berufungsinstanz sah das zwar anders, der BGH bestätigt aber nun die Rechtsauffassung des ursprünglichen Gerichts.

Screenshots der DWD-Warnwetter-App
Heute wird es stürmisch. Was keine Warnung ist, kostet aber… - Screenshot: WarnWetter-App des DWD

Geld oder Werbung

Der BGH stellt fest, dass der DWD wie andere App-Anbieter „entweder unmittelbar eine Vergütung verlangen muss oder – wenn die Anwendungssoftware kostenlos abgegeben wird – diese Leistungen mittelbar etwa durch Werbeeinnahmen finanzieren muss“. Also: entweder zahlen lassen oder mit Werbeeinblendungen nerven. Damit soll, so der BGH, „die Betätigung des DWD auf dem Markt der meteorologischen Dienstleistungen zum Schutz privatwirtschaftlicher Mitbewerber“ begrenzt werden.

DWD-Pressesprecher Uwe Kirsche ist enttäuscht: „Wir hatten für möglichst viele kostenfreie Wetterinformationen für die Bevölkerung bei Wettergefahren gekämpft. Leider hat der BGH das anders gesehen.“

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Die Rohdaten indes stellt der DWD sowieso zum größten Teil online zur Verfügung. Die meisten Nutzer dürften sich jedoch kaum durch die Verzeichnisse klicken. Genau diese Daten nutzen aber viele private Dienstleister, auch die Klägerin. „Beißt also WetterOnline die Hand, die sie füttert?“, fragt das ZDF. „Der Löwenanteil der Arbeit“, so zitiert der Sender WetterOnline-Sprecher Matthias Habel, liege in der Verarbeitung der Daten.

Unser Co-Autor Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation kommentiert: „Kaum bietet eine deutsche Behörde einmal eine brauchbare App an, wird sie von innovationsfeindlichen privaten Unternehmen weggeklagt.“ Das Kernproblem sei aber nicht die Konkurrenz, sondern das DWD-Gesetz. „Es schreibt dem Wetterdienst noch immer vor, dass seine Dienstleistungen vergütet werden müssen“, so Semsrott weiter. „Das Gesetz muss geändert werden: Der Wetterdienst ist dem Gemeinwohl verpflichtet und sämtliche seiner Dienstleistungen müssen kostenfrei werden.“

Das forderte die Open Knowledge Foundation bereits bei einer Neuregelung des DWD-Gesetzes im Jahr 2017.

Für heute warnt der DWD übrigens für Berlin vor Sturmböen zwischen 60 und 80 km/h. Auch in der kostenfreien Version.

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32 Ergänzungen

  1. Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel, denn dieses Urteil kann man nur als fragwürdig einstufen.

    Der Deutsche Wetterdienst ist eine Institution öffentlichen Rechts, mithin steuerfinanziert. Es ist daher nur konsequent und richtig, dass der DWD seine Dienstleistungen der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung stellt, denn diese wurden durch Steuern bereits bezahlt.

    Ich halte es für bedenklich fehlgeleitet, wenn eine dem Gemeinwohl verpflichtete Institution höchstrichterlich verpflichtet wird, Nutzer mit kommerzieller Werbung zu quälen oder (Doppel)-Bezahlung zu verlangen.

    Der Lobbyismus der Werbewirtschaft korrumpiert nun sogar den Bundesgerichtshof. Der damit ausgesprochene Zwang zur Kommerzialisierung ist pures Gift für unser Gemeinwohl und damit schädlich für unsere Gesellschaft.

    Werbung ist schädlich. Eine informierte Gesellschaft braucht keine Werbung mehr. Werbung ist beabsichtigte Manipulation und hat wenig mit Information zu tun.

    1. Der Wetterbericht ist aber keine öffentliche Aufgabe der Daseinsfürsorge. Ebenso wie die Stadtwerke kein Mineralwasser abfüllen und verkaufen dürfen, darf der DWD keine allgemeinen Wetterberichte liefern.

      1. Aber private Unternehmen dürfen kostenfrei die steuerfinanzierten Daten nehmen und dann für Geld an den Steuerzahler verkaufen? Das ist für mich ein Paradebeispiel für das was in unserem System falsch läuft. Als Steuerzahler und Bürger dieses Landes habe ich ein Anrecht auf die Information. Die Aufbereitung von Information hat sich über die Jahre geändert, mit einem Wandel an Medienkonsum. Aufbereitung per App ist das neue normal.

  2. Irre. Komplett irre.

    Wir, die Bürger, finanzieren uns den Staat. Per Steuern. Wir finanzieren uns auch den Wetterdienst. Dat gehört uns alles… UNS, den Bürgern…

    Ich hörte, auch vor Richtern machen Viren keinen Halt. Auch nicht jene des Neo-Liberalismus… Die Folgen sind tödlich für eine bürgerliche Gesellschaft. Demnächst dann Zwangsprivatisierung aller öffentlichen Dienste per richterlicher Anordnung?

  3. Wie sieht es denn hier mit der Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgestz aus?

    „Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.“

    1. Freu dich auf den Wetterbericht, der Monate später in Papierform in deinem Briefkasten landet.

  4. Zitat: Damit soll, so der BGH, „die Betätigung des DWD auf dem Markt der meteorologischen Dienstleistungen zum Schutz privatwirtschaftlicher Mitbewerber“ begrenzt werden.

    Wer bitte begrenzt kommerzielle Ausbeutung und verblödende Werbung zum Schutz der Menschen?

    Wir können auf Wetter-Dienstleister gerne verzichten, deren Geschäftsmodell vorwiegend darauf abzielt, Nutzern Internet-Werbung unterzujubeln, die niemand braucht. Und dann gehen die auch noch her und bezeichnen den DWD als „Konkurrenz“.

    Das Urteil schützt Pseudo-Dienstleister, die ausschließlich dem Nutzen einer ohnehin schon viel zu mächtigen Werbewirtschaft dient.

    Es ist der Gipfel der Verkommenheit, wenn ein „Unternehmen“ die Daten des staatlichen Wetterdienstes kostenlos abgreift, und dieser Quelle dann noch verbieten will, vom Steuerzahler bezahlte Leistungen den Bürgern zur Verfügung zu stellen. So ein schäbiges Verhalten sollte nicht auch noch höchstrichterlich befördert werden.

  5. Wo ist das Problem wenn die Wetterapp Werbung anzeigt. Kann man doch sicher mit nem systemweiten Werbeblocker unterbinden? Ist not a trick ist a Werbeblocker!!!
    Leute aus dem Internetneuland, bitte stellt Euch nicht so an!

    1. Schön, dass Du das beherrscht. Ich auch. Aber ich weiß leider auch, dass viele sich damit bei weitem nicht auskennen und diese gilt es als Gesellschaft in Schutz zu nehmen und nicht in Unwissenheit schutzlos zu lassen.
      Ich kenne leider viele, die sich niemals in Ihren Router eingeloggt haben (Einstecken, … , läuft doch!), für die ein Werbeblocker, Firewalls und selbst Browser-Addons ein Fremdwort sind.

    2. „Leute aus dem Internetneuland, bitte stellt Euch nicht so an!“

      Das hat wenig mit „anstellen“ zu tun. Der Vorschlag geht komplett am eigentlichen Problem vorbei.

      Adblock/Werbeblocken mit eigenen Mitteln oder Addons ist ein Eingeständnis. Warum? Weil Firmen/Institutionen trotz der tollen geblockten Inhalte dennoch weitermachen wie bisher. Anstelle die Symptomatik zu bekämpfen wird so wieder nur eine „Wegguck“ Mentalität an den Tag gelegt. Scheint wohl bequemer zu sein und einfacher wenn’s um Sprüche geht.

      Die Frage stellt sich öfters, wer eigentlich im „Neuland“ lebt.

  6. Bitte lest den Artikel. Ganz.

    Wie Arne Semsrott sagt: das Problem ist das DWD-Gesetz. Ein Gericht kann nur im Rahmen geltender Gesetze Urteile faellen.

    Das Problem sind wie idR immer die Politiker und die von ihnen gemachten Gesetze, weniger die Gerichte. Die Politik kalkuliert uebrigens ein, dass die Buerger sich ueber die Gerichte aufregen, und eine daraus moegliche Schwaechung der Gerichte ist durchaus im Sinne von autoritaeren Politikern (also auch der GroKo).

  7. Statt open government und open data jetzt also doch eher „offen faschistisch“ und „Arsch offen“, na super!

  8. Der BGH geht weit über seine Zuständigkeiten hinaus:

    Die Feststellung über die Geschäftsmäßigkeit des Handelns von öffentlich rechtlichen Einrichtungen obligt allein den Parlamenten oder den Verfassungsgerichten.

    Der Deutsche Wetterdienst ist eine Bundesoberbehörde. Der Deutsche Wetterdienst ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

    Die Behörde ist voll steuerfinianziert. Sie erfüllt hoheitliche Aufgaben. Die kostenlose Abgabe der im öffentlich rechtlichen Auftrag erhobenen Wetterdaten auf Unwetterwarnungen zu beschränken kommt dem BGH überhaupt nicht zu. Was wird uns da für ein Bocksprung vorgespielt? Kennen die ihr/unser eigenes Recht nicht oder ist die neo-liberale Schere schon derart in den Köpfen, dass Recht auf dem Kopf steht?

    Andererseits… Was schert sich selbst Politik ums Recht. Der Anspruch ist ja nicht erst mit Frau Merkel zu Grabe getragen. Und unsere Richter… Kleines Urteil. Leider sehr symptomatisch für den Abgesang der Staats- und Rechtskultur.

    1. Es ist wirklich hilfreich, den Artikel zu lesen. Ganz ehrlich.

      Das Thema ist nicht die kostenlose Abgabe der Wetterdaten, das ist per OpenData gegeben.

      Das Thema ist die Bereitstellung/Betrieb eines Dienstes mit daraus agbeleiteten Wetterinformationen und Wettervoraussagen. Das hat das Parlament im DWD-Gesetz geregelt. Die Auslegung und Einhaltung dieses Gesetzes ist auf dem entsprechenden Verfahrensweg bis hinauf zum BGH zu ueberpruefen. Das zweifelt offensichtlich auch keiner der Beteiligten an.

      Das DWD-Gesetz sollte entsprechend geaendert werden, d’accord. Aber das wird Union/FDP/SPD garantiert nicht tun, denn Privatisierung aller moeglichen Gewinne ist nunmal deren Ziel.

  9. Bescheuert.
    Gilt diese Einschränkung nur für den DWD, oder dürfte ich auch keine Wetter-App ohne Werbung und Gebühren anbieten?

    1. Ein interessanter Gedanke! Gemeinwohl orientierte Menschen programmieren eine App und stellen diese als Open-Source kostenfrei für alle zur Verfügung. Die Daten kommen vom DWD. Das kann kein Gericht der Welt verbieten.

      1. Wie sähe es denn mit Direktem Zivilem Ungehorsam aus, wenn man sich bewusst als (Leiter des) DWD gegen jenes Gesetz stellt, wäre das nicht ein adäquates Mittel?

        1. Es steht einer oeffentlichen Einrichtung nicht an, Gerichte und Gesetze zu ignorieren, wenn es nicht ganz real um den Schutz der FDGO geht. Das Einhalten von Regeln durch oeffentliche Stllen ist ein fundamentaler Baustein unseres Staates und Gesellschaft. Das sich Politiker und Behoerden zB beim Fahrverboten/Luftverschmutzung und Sterbehilfe nicht daran halten, ist uebrigens ein Skandal erster Guete und demontiert unseren Rechtsstaat.

          Der DWD hat die gerichtliche Klaerung bis zur letzten Instanz getrieben, das ist sehr begruessenswert. Mehr geht nicht, das DWD-Gesetz muessen Politiker auf Druck von Buergern aendern.

  10. Ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ich hab jetzt grade aus Prinzip diese App gekauft. Für öffentlich finanzierte Daten nochmal zu zahlen geht mir zwar auch gegen den Strich, aber noch weniger würde mir passen, wenn der Kläger in dem Fall auch noch glauben würde, es hätte ihm Profit gebracht, anderer Leute Sandburgen kaputt zu treten.

    1. Dito, schon vor einiger Zeit. Denn das werbe- und trackingfreie Angebot einer oeffentlichen Stelle ist noch immer das wesentlich bessere Angebot.

  11. Verstehe ich richtig?

    Das Gericht sagt: Der DWD darf die Wetterberichts-App nicht über die Steuern finanzieren. Der DWD muss und will die (Roh-)Daten kostenlos zur Verfügung stellen. Die privaten Anbieter nutzen die Rohdaten des DWD und verdienen damit Geld ohne dafür zu zahlen. Ein privater Anbieter hat den DWD verklagt.

    Die Lösung scheint einem geradezu ins Gesicht zu springen:
    1. Man stelle die öffentlichen Rohdaten unter eine Lizenz, die die kommerzielle Nutzung untersagt.
    2. Man lasse sich die Rohdaten von den privaten Anbietern bezahlen
    3. Man nutze das so verdiente Geld, um die kostenlose App zu finanzieren.

    So würde jedes gewinnorientierte Privatunternehmen handeln.

    1. Nur ist der DWD kein gewinnorientiertes Unternehmen, und das ist gut so, und sollte daher nicht so handeln.

      Die Daten per Lizenz einer kommerziellen Verwertung zu entziehen waere kontraproduktiv. Es ist im Sinne der Gesellschaft, wenn diese Daten so vielfaeltig und nutzbringend wie moeglich verwendet werden. Da sie nicht exklusiv verwendet werden koennen, kann da nur Mehrwert ohne Schaden generiert werden.

      Die Daten nur gegen Geld herauszugeben waere aus den gleichen Gruenden kontraproduktiv.

      Die Finanzierung der App ist kein Problem, das kostenlose Bereitstellen der App fuer den Endverbraucher ist auf Grund des DWD-Gesetzes das Problem.

      Nochmal: das DWD-Gesetz will das Geschaeftsmodell kommerzielle Verwerter schuetzen, in dem es dem DWD der kostenlose Erbringen dieser Dienstleistung verbietet. Das ist ein klassischer Move unserer Groko: Gewinne privatisieren, staatliche Leistungen zu Gunsten privater Gewinne einschraenken. Die Loesung ist trivial: DWD-Gesetz aendern.

      Liebe netzpolitik.org, wenn ihr schon Kommentare als Ergaenzungen moderiert, warum lasst ihr dann solche offensichtlich unqualifizierten Beitrage durch?

    2. Man sollte ergänzen, dass der Rechtsstreit noch vor der Novellierung des DWD-Gesetzes erfolgte, das heißt, zu diesem Zeitpunkt musste WetterOnline noch Geld für die Daten des DWDs bezahlen, um seine eigene App mit Daten zu füttern. Hinzu kommen weitere Lizenzgebühren für Daten (bspw. Satellit und Blitzortung) für die sowohl WetterOnline als auch DWD Geld bezahlen muss. Der eine muss diese App nebst den ganzen Datengebühren dann aus Werbung und/oder Abos finanzieren, der andere nimmt die Steuermittel und bekommt von der „Konkurrenz“ sogar noch zusätzlich einen Obulus. Dass der eine da deutlich benachteiligt ist und sein gesamtes Geschäftsmodell gefährdet sieht, ist einleuchtend. Nun kommt aber hinzu: der DWD wird mit Steuermitteln ausgestattet und hat damit einen ganz klar definierten Auftrag zu erfüllen, nämlich in erster Linie sämtliche meteorologischen (Klima-)Daten deutschlandweit zu sammeln und die Bevölkerung vor Witterungsgefahren zu warnen. Mehr nicht, denn das wollte man dem Markt überlassen, damit der DWD sich ganz auf die Aufgabe der Bevölkerungswarnung konzentrieren kann. Nun kommt also der DWD mit einer eigenen WarnApp heraus, die aber ein vollumfängliches Wetter-Wohlfühlpaket anbietet, mit Radar, Satellit, Blitz und Wettervorhersagen und Wetterberichten, alles finanziert aus Steuergeldern, die dafür nicht vorgesehen waren. Deshalb ist die Entscheidung des BGHs auch plausibel und vertretbar, auch wenn das in der Öffentlichkeit anders wahrgenommen wird. Der DWD darf das ruhig alles machen, dann aber eben nicht mehr durch den durch Steuermittel gedeckten Auftrag, sondern eben als ebenbürtiger Wettbewerber, der das Angebot selbst finanzieren muss.
      Folgerichtig wäre es also, wenn WetterOnline also auch noch gegen die einmalige Gebühr von 1,99 für die App klagt, denn damit lässt sich eine solche App nicht betreiben, denn alleine die Lizenzgebühren für die Daten, die der DWD dort verwendet und selber einkaufen muss, ginge jedes Jahr ordentlich Kohle drauf.

  12. In den USA hat der private Wetterdienst „Accuweather“ genau dies auch schon mehrmals versucht.

  13. Sind Juristen eigentlich eine Spezies von diesem Planeten? Man könnte meinen, dass eine durch Steuern finanzierte Einrichtung wie der DWD sinnvolle — für die Lebensgestalltung aller Bürger — sachdienliche Informationen liefert, dass dies nicht in den Geltungsbereich kommt.

    Ich gönne dem DWD jeden zusätzlichen Groschen, wohl aber mit einem miesen Beigeschmack von Rechtsbeugung bzw. massiver juristischer Fehleinschätzung. #Lobbyurteil

  14. Das Problem ist nicht nur die Kostenpflicht. Sondern dass der Kauf der Leistung nur über die Play Stores von Apple und Google möglich ist und nicht direkt beim DWD.

    Wer die Play Stores nicht installiert hat oder aus Nicht-Zustimmung zu deren AGB nicht nutzt, kann also die Vollversion gar nicht erhalten, und darum kümmert sich der DWD seit über zwei (?) Jahren nicht. Es ist halt bequem, steuerfinanziert zu werden, da stören einen die Kunden nicht, und auch nicht die erheblichen Provisionen, die Apple und Google von den Beträgen auch noch einkassieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.