bitsGrundrechte vs Vorratsdatenspeicherung: 3:0

Der Europäische Gerichtshof hat zum dritten Mal die Vorratsdatenspeicherung für illegal erklärt. Allerdings lässt das Urteil etwas Spielraum für mögliche Ausnahmebestände, die jetzt Teil der Debatte sein werden. Innenminister Seehofer hat bekannte rechtsextreme Einzelfälle addiert, möchte aber nicht genau hinschauen, wie hoch die Dunkelziffer in Behörden sein könnte.

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Unser wochentäglicher bits-Newsletter erscheint natürlich auch am Dienstag. CC-BY 4.0 netzpolitik.org

Hallo,

die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Verbindungsdaten verletzt auch laut dem dritten Urteil des Europäischen Gerichtshofs immer noch Europarecht. Allerdings führen die Urteile über die gemeinsam behandelten Fälle aus Belgien, Frankreich und Großbritannien zu unterschiedlichen Interpretationen über diffuse Ausnahmemöglichkeiten.

Denn der Europäische Gerichtshof sagt diesmal auch, offensichtlich unter Druck der Mitgliedsstaaten, die sich für eine Wiedereinführung massiv einsetzen: Eine Vorratsdatenspeicherung könnte dann rechtsmäßig sein, wenn „der betreffende Mitgliedstaat mit einer ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit konfrontiert ist, die sich als echt und konkret oder vorhersehbar erweist“. Allerdings dürfe eine Vorratsdatenspeicherung nicht anlasslos sein. Was das genau bedeuten kann, ist zum jetzigen Stand unklar. Bedarf es dafür einen zu definierenden Ausnahmezustand, der zeitlich begrenzt ist? Oder werden wir uns irgendwann in einem andauernden Ausnahmezustand befinden, damit die Vorratsdatenspeicherung doch noch irgendwie möglich sein könnte?

Über die Situation in Deutschland sagt das Urteil von heute wenig aus, unsere stillgelegte zweite Umsetzung wartet noch auf Behandlung durch den EuGH. Sicherheitspolitiker werden jetzt trotzdem mögliche Ausnahmeregelungen ausnutzen, um ihre altbekannten Forderungen nach einer Vorratsdatenspeicherung zu begründen. Dabei gibt es bis heute massive und berechtigte Zweifel, ob eine Vorratsdatenspeicherung tatsächlich die Wundertüte ist als die sie angepriesen wird.

Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer hat gestern eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments veröffentlicht, der zufolge Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote haben.

Die Zahlen spiegeln das wider, was bereits die kriminologische Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht im Auftrag des Bundesamtes für Justiz in einer 2012 veröffentlichen Studie geschrieben hatte. Das MPI kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine immer wieder behauptete Schutzlücke im untersuchten Zeitraum nicht gefunden werden konnte und die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht belegbar war.

Ich bleibe bei meiner Meinung: Auch eine irgendwie anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung ist vollkommen unverhältnismäßig und wird nicht die erhofften Effekte bei der Verfolgung von Straftaten bringen. Sie gehört endlich in die Mottenkiste der Sicherheitsdebatte.

Eine erste Analyse des Urteils auf Basis der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes hat Alexander Fanta geschrieben: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt illegal.

Neues auf netzpolitik.org

In einem Gastbeitrag kritisiert Maren Leifker von Brot für die Welt das geplante Lieferkettengesetz der Bundesregierung: Auch Hersteller von Überwachungstechnologie müssen Menschenrechte einhalten.

Auch Unternehmen müssen Menschenrechte achten, sei es bei der Produktion oder beim Export ihrer Produkte. Ein Lieferkettengesetz könnte sie dazu stärker verpflichten. Doch es gibt bereits Streit um die Eckpunkte.

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Tomas Rudl schreibt über eine Studie des Rechtsausschuss im EU-Parlament über Rahmenbedingungen von Uploadfiltern in der Debatte um das Digitale-Dienste-Gesetz: Wir müssen über Uploadfilter reden.

Mit dem geplanten Digitale-Dienste-Gesetz will die EU die Regeln für die Online-Welt neu gestalten. Womöglich stehen dabei auch Uploadfilter bevor. Eine EU-Studie gibt einen Überblick über den Stand der Debatte und zeigt Handlungsoptionen.

Kurze Pausenmusik:

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Was sonst noch passierte:

Heute fand im Rahmen einer Aktionswoche von Extinction Rebellion eine kurze Besetzung des Haus der Wirtschaft in Berlin-Charlottenburg statt. Dabei wurden einem unserer Redaktion bekannten Foto-Journalisten die Speichermedien seiner Kameras als Beweismittel beschlagnahmt, obwohl er sich klar als Journalist zu erkennen gab und einen Presseausweis dabei hatte.

Was ich mich gerade frage: Wie kommt es eigentlich, dass die Polizei Berlin Speicherkarten von Foto-Journalist:innen zur Beweisaufnahme beschlagnahmen darf? Es gibt klare Rechtsprechung zur Pressefreiheit dazu. Und das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalist:innen zum Schutz ihrer Informanten in §97 StPO Abs. 5 lässt auch wenig Spielraum. Die Polizei Berlin hat mir bisher auf meine Fragen dazu nicht geantwortet.

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Die Enquetekommission zum Thema „Digitale Transformation der Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen“ des Landtages NRW hat ihren Abschlussbericht mit 120 Empfehlungen für modernes Arbeiten vorgelegt. Eine kurze Zusammenfassung mit Reaktionen hat Heise-Online: Enquetekommission empfiehlt mehr Homeoffice und mobiles Arbeiten.

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Die britischen Gesundheitsbehörden haben Excel durchgespielt. Zumindest haben sie es geschafft, dass in einem Zeitraum von einer Woche 15.841 Diagnosen nicht an die Kontaktverfolgung weitergegeben wurden. Die Begründung: Die Excel-Tabelle war voll, bzw. eine Excel-Datei habe ihre maximale Dateigröße erreicht. Bei Yahoo-News gibt es eine Zusammenfassung: Missing 16,000 coronavirus tests glitch ‚caused by large Excel spreadsheet file‘. Wer sich jetzt fragt, warum für so was Excel genutzt wird: Zumindest in Berliner Gesundheitsämtern ist das teilweise auch die Regel, wie Chris Köver mal für uns recherchiert hatte.

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Eine gute Zusammenfassung zum aktuellen Stand des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) bietet Politico: Germany’s balancing act: Fighting online hate while protecting free speech. Ich musste heute mal wieder eine kaum verklausulierte Gewaltandrohung an Facebook melden und wunderte mich, dass in den dortigen Dialogen das NetzDG als Melde-Möglichkeit nicht genannt wurde. Ich konnte an Facebook nur wegen Verletzung der Haus-eigenen Community-Regeln melden.

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Der WDR hat eine Umfrage unter fast 1.110 Schulleitern und über 500 Schülern zur Digitalisierung an Schulen in NRW durchgeführt. Die Ergebnisse sind keine Überraschung, bieten aber einen guten Überblick mit aktuellen Zahlen zum Thema. Die größten Hindernisse sind die fehlende Infrastruktur und keine ausreichende Ausbildung bei den Lehrer:innen. Das ist das Ergebnis einer lange verschleppten Digitalisierung: Digitalisierung an Schulen: WDR-Umfragen zeigen tiefen Frust. Dazu gehört auch der Kommentar des WDR-Journalisten Christoph Ullrich: Die Digitalisierung der Schulen wurde falsch verstanden. Er kritisiert, dass bisher vor allem in Trägermedien gedacht wurde und weniger an die beteiligten Lehrer:innen.

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Es geht Vorwärts beim Thema Homeoffice für Ministeriumsmitarbeiter: Bundesregierung kauft 40.000 Computer. Ungeklärt ist, ob damit auch VPN-Zugänge verbunden sind, um sich von Zuhause sicher ins Ministeriumsnetz einwählen zu können.

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Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute den ersten Lagebericht über Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden vorgestellt. Der war keine Überraschung und zählte nur bereits erfasste Fälle zusammen. Die Zahlen hat Spiegel-Online: Hunderte rechtsextreme Verdachtsfälle in Sicherheitsbehörden. In der Pressekonferenz erklärte Seehofer, das seien nur „geringe Fallzahlen“. Andererseits möchte man auch nicht genau wissen, wie verbreitet rassistisches und rechtsextremes Gedankengut in unseren Sicherheitsbehörden vorhanden ist, sonst würde man eine Studie in Auftrag geben, die das mal unabhängig untersucht. Die Dunkelziffer dürfte sehr viel höher sein als die paar zufällig gefundenen Chatgruppen.

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Im Bundestag gibt es jetzt auch eine Maskenpflicht, bzw. wie das in Amtsdeutsch heißt: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Bundestag. Kurz zugesagt muss eine Maske überall da getragen werden, wo man nicht gerade sitzt und/oder keinen Mindestabstand von 1,50 m einhalten kann. Interessant ist: Wer aus ärztlichen Gründen ein Attest vorlegt, dass man keine Maske tragen kann, muss stattdessen ein sogenannten Face-Shield aufsetzen. Das hilft weniger gegen Aerosole, ist etwas unbequemer und sieht uncooler aus (Ausnahmen wie hässliche Masken sprechen im Einzelfall gegen diese These). Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss mit einer Geldstrafe und im Extremfall mit Hausverbot rechnen.

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In einer Glosse für tagesschau.de erinnert die SWR-Journalistin Evi Seibert an die große Fähigkeit zahlreicher Politiker:innen, immer genau dann zufällig einen Blackout zu haben, wenn sie einen Skandal aufklären sollen: Diagnose Gedächtnisverlust.

Audio des Tages: Christian Drosten im Schnelltest

Das Podcast-Netzwerk Viertausendhetz bietet in Kooperation mit den Riffreportern den Podcast „Pandemia | Die Welt. Die Viren. Und wir.“ an. Zu Start der zweiten Staffel gibt es einen Besuch bei Christian Drosten in der Charite über seine Arbeit und seine Erlebnisse in den vergangenen Monaten: Wären die Menschen Vegetarier, gäbe es viele dieser Probleme nicht.

Video des Tages: Die Sterne im Predictive Policing

In der 3sat-Mediathek gibt es aktuell die Dokumentation „Pre-Crime“ über Predictive-Policing-Strategien bei Polizeibehörden in Chicago, London und München zu sehen, die einen guten Überblick über den Stand der Technik und ihres Einsatzes gibt.

Die Sterne haben in neuer Zusammensetzung auf dem vergangenen Reeperbahn-Festival ein aktuelles Konzert gegeben, das auf Youtube zu finden ist.

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Das war es für heute. Viele Grüße und bleibt gesund,
Markus Beckedahl

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2 Ergänzungen

  1. Danke für den Hinweis auf den SWR-Artikel. Das war auch mal Zeit, dass dies thematisiert wird.
    Ich erinnere mich noch genau an die NSAUA-Protokolle. Ich konnte damals nicht glauben, dass man damit durchkommt. Für jeden Ladendieb wäre die Konsequenz: Strafverschärfung, weil kein Strafrichter sich derart für dumm verkaufen lässt, zumindest gilt das für Betrüger und Diebe am unteren Ende der Gesellschaft.

    1. Wenn Abgeordnete nach Details fragten, lautete eine beliebte Antwort von ihm: „Da kann ich mich nicht erinnern.“

      https://taz.de/Maassen-im-Amri-Untersuchungsausschuss/!5715765/

      Die Fähigkeit, in entscheidenden Momenten die Erinnerung zu verlieren, ist eine Grundkompetenz von Führungspersönlichkeiten. Sie besteht darin, trotzdem ungehemmt die Erinnerung zu verweigern, obwohl jeder Anwesende die vorgebliche Amnesie als solche erkennt. Das auszuhalten und gekonnt zu genießen, zeichnet verantwortungsvolle Behördenleiter aus.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.