BGH-Urteil zu YouTube-FallE-Mail- und IP-Adresse sind keine Anschrift

Rückschlag für Filmverwerter: Constantin Film hat keinen Anspruch auf die Mail- und IP-Adressen von YouTube-Nutzer:innen, die rechtswidrig urheberechtliche geschützte Filme hochgeladen haben.

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YouTube muss die Mailadressen von Nutzer:innen von nicht an Constantin Film herausgeben. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com NordWood Themes

YouTube muss Urheberrechtsverwertungsfirmen keine ausführlichen Informationen über Nutzer:innen geben, die urheberrechtlich geschützte Filme auf der Videoplattform hochgeladen haben. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. I ZR 153/17).

Der jahrelange Rechtsstreits begann damit, dass drei Nutzer:innen in den Jahren 2013 und 2014 auf YouTube die Filme „Scary Movie 5“ und „Parker“ hochgeladen hatten. Das Filmverwertungsunternehmen Constantin Film hält die Rechte an den beiden Streifen und hat geklagt. Es erwirkte bei der Plattform nicht nur die Löschung der Dateien, sondern wollte auch weitergehende Informationen über die Uploader:innen.

Konkret ging es der Firma um IP- und Mailadressen sowie die Telefonnummern der Nutzer:innen. Mit diesen Informationen hätten die Personen hinter den Accounts womöglich identifiziert und auf Schadensersatz verklagt werden können. Zunächst hatte Constantin die Herausgabe der Postanschrift und Namen der Nutzer:innen verlangt, die YouTube jedoch nicht vorliegen hatte.

Constantin berief sich bei seiner Forderung auf das deutsche Urheberrechtsgesetz. Diesem zufolge haben Rechteinhaber:innen einen Auskunftsanspruch unter anderem auf die Anschrift derjenigen, die ihr Urheberrecht verletzen. YouTube machte geltend, dass die geforderten Daten nicht unter die Kategorie „Anschrift“ fallen. In der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, auf die die Formulierung im deutschen Urheberrechtsgesetz zurückgeht, werde zudem von „Adresse“ gesprochen.

Auskunftsanspruch nur für Name und Postanschrift

Nach einer entsprechenden Richtungsentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Juli 2020 erteilte der BGH Constantins weitgehender Interpretation des Adressbegriffs nun eine Absage. Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass der Gesetzgeber bei dem Auskunftsanspruch über die EU-Vorgaben hinausgehen wollte, er besteht nach derzeitiger Rechtslage deshalb nur für den Namen und die Postanschrift.

YouTube gehört zum US-Konzern Google/Alphabet und hat inzwischen ein eigenes technisches System zur Durchsetzung von Urheberrechten auf der Plattform. Beim sogenannten Content-ID-Verfahren markieren Rechteinhaber:innen ihre Inhalte mit digitalen Fingerabdrücken. Mithilfe von Upload-Filtern kann YouTube die Veröffentlichung unberechtigter Kopien automatisiert verhindern. Dies führt immer wieder zur Sperrung von Inhalten, deren Veröffentlichung eigentlich nach geltendem Urheberrecht gedeckt ist.

Der Auskunftsanspruch der Rechteinhaber:innen geht auf die 2004 verabschiedete EU-Richtlinie zur Durchsetzung von Urheberrechten zurück. Er bildet eine der Grundlagen der damals intensivierten Bemühungen von Film- und Musikindustrie, mit Unterstützung einer gut bezahlten Abmahnindustrie gegen sogenannte Online-Piraterie vorzugehen. Auch wenn unbezahltes Streaming und Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke zurückgegangen sind, seitdem es komfortable und legale Wege für Online-Streaming gibt, setzen die Rechteverwerter ihren Feldzug unbeirrt fort.

Man kann davon ausgehen, dass die Urheberrechtslobby nun auf eine Überarbeitung des Gesetzes hinarbeiten wird, die künftig einen erweiterten Auskunftsanspruch ermöglicht. Das deutsche Urheberrechtsgesetz wird zurzeit sowieso überarbeitet, weil die EU eine neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen hat, die in nationales Recht umgesetzt werden muss.

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Eine Ergänzung

  1. Ein kleiner Sieg gegen die Berechtigungskultur, der leider nur darauf beruht, dass das Gesetz alt ist und die Schreiberlinge damals glücklicherweise nicht genug Weitsicht besaßen. Ich vermisse positive digitale Politik, die die Haftungsprivilegien erschafft oder Datensparsamkeit festlegt oder GPG fördert. Politik die der Mehrheit Nutzen bringt und nicht Spezialinteressen befriedigt. Soziale Dinge statt Egoismus.

    Der Bunsenbrenner des Sozialen wird auf kleiner Flamme gehalten. Die Herrschaft des Geldes muss gebrochen werden!

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