Behörde warntAufpassen beim „smarten“ Weihnachtseinkauf

„Smarte“ Puppen, Uhren oder sonstige Spielzeuge können unter Umständen in Deutschland verboten sein. In der Vorweihnachtszeit warnt die Bundesnetzagentur nun vor voreiligen Einkäufen übers Internet. Zudem macht die Behörde auf mögliche Gesundheitsrisiken aufmerksam, die den Preisvorteil von Billigprodukten zunichte machen können.

Marionetten
Vielleicht alt und nur analog vernetzt, dafür aber sicher: Mit traditionellen Puppen lässt sich genauso viel Spaß haben wie mit „smarten“. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Pablo Hermoso

Wer „smarte“ Puppen, Teddybären oder Uhren zu Weihnachten kaufen möchte, sollte sich vor dem Kauf lieber schlau machen. Obwohl sich solche Geräte oft problemlos über das Internet bestellen lassen, sind hierzulande viele davon illegal. Sind sie mit einer Abhörfunktion sowie Netzanbindung ausgestattet und täuschen etwa vor, ein harmloses Spielzeug zu sein, dann gelten sie als verbotene Sendeanlage.

Die Bundesnetzagentur warnt vor dem Kauf von intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen, die die Privatsphäre verletzen. „Smarte Spielzeuge sehen oft harmlos aus“, sagt der Netzagentur-Chef Jochen Homann in einer Pressemitteilung. „Sobald sie jedoch unbemerkt Ton oder Bild aufnehmen und diese Daten weitersenden können, sind sie verboten.“

Es lohne sich, Smart Toys auf dem Wunschzettel kritisch zu prüfen und die Produktbeschreibung genau zu lesen, sagt Homann. Sonst läuft man Gefahr, ein solches Gerät später zerstören zu müssen, um sich nicht strafbar zu machen. Dies ist durchaus schon vorgekommen, etwa bei der Schnüffelpuppe „My Friend Cayla“.

Smartwatch mit Geheimfunktion

Der Behörde geht es um mehrere Produktkategorien, die funkfähig sind und Gespräche eines Kindes und anderer Personen mithören können. Darunter fallen etwa per App gesteuerte Roboter, sprechende Puppen oder vernetzte Kuscheltiere. Erlaubt ist hingegen Spielzeug, das offline Fragen eines Kindes beantwortet.

Smartwatches sind dann verboten, wenn sie zusätzlich zu einer normalen Telefonfunktion über eine Abhörfunktion oder eine verdeckte Bildaufnahmefunktion verfügen. Selbiges gilt für GPS- oder GSM-Tracker mit Abhörfunktion, mit denen sich gestohlene Fahrzeuge oder entlaufene Haustiere orten lassen.

Apropos Haustiere: Für die gilt das hohe deutsche Datenschutzniveau ebenfalls – oder eher für umstehende Menschen, die die Behörde eher im Blick haben dürfte. Futter- und Leckerliautomaten für Haustiere können verboten sein, wenn sie heimlich Bilder beziehungsweise Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können, warnt die Bundesnetzagentur.

Billigprodukte als Gesundheitsrisiko

Neben dem Datenschutz liegt den Regulierern auch die Gesundheit von Menschen am Herzen. Übers Internet erworbene Billigprodukte können mitunter europäische Sicherheitsnormen unterlaufen und dabei Funkstörungen oder gar Gesundheitsschäden verursachen, warnt die Bonner Behörde.

Zuletzt sind der Bundesnetzagentur vermehrt LED-Produkte aller Art aufgefallen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auffällig seien oft auch Bluetooth-Lautsprecher, Akkuladegeräte und Action-Kameras. Wenn solche Produkte auffällig billig sind, dann handelt es sich meist nicht um preiswerte Schnäppchen, sondern um ein potenzielles Sicherheitsrisiko.

Spielzeuge mit Sicherheitsproblemen

Grundsätzlich betrifft das auch Spielzeug oder andere „Internet of Things“-Produkte mit Netzanbindung. Besonders in Billigprodukten klaffen oft schon bei der Auslieferung Sicherheitslücken, auf nachgereichte Updates sollte man sich lieber nicht verlassen.

Zwar führt die Bundesnetzagentur regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durch, teils auch aufgrund von Hinweisen von Verbraucher:innen, genauso wie sie regelmäßig unsichere Produkte vom Markt nimmt.

Trotzdem rutschen aber wiederholt unsichere oder verbotene Geräte durch. Kund:innen sollten deshalb online nur bei seriösen und bekannten Quellen einkaufen und sich vorher über den Anbieter informieren, etwa bei der Verbraucherzentrale.

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Eine Ergänzung

  1. Ich würde sogar sagen: Vorsicht, dass beim Einkauf nichts „Smartes“ im Korb landet. Finger weg!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.