Grüne GesetzesinitiativeAusweg aus dem Funkloch

Mobilfunk soll zu einem „Pflichtdienst“ werden, fordern die Grünen im Bundestag. Mit einer Gesetzesinitiative wollen sie die Netzbetreiber dazu zwingen, flächendeckend auszubauen. Lokales Roaming soll dabei kurzfristig helfen.

Im Kampf gegen Funklöcher stricken die Grünen an einem Gesetzesvorschlag. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Les Triconautes

Die Grünen wollen das Recht auf Versorgung mit Mobilfunk gesetzlich festschreiben, um das Problem der unzähligen Funklöcher in Deutschland ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen. Innerhalb der kommenden Wochen will die grüne Bundestagsfraktion einen Antrag einbringen, der Druck auf die Bundesregierung ausüben soll.

Demnach soll Mobilfunk künftig als zusätzlicher „Pflichtdienst“ neben dem „Universaldienst“ gelten. Netzbetreiber, die in vorrangig ländlichen Regionen durch Abwesenheit glänzen, sollen zum Ausbau gezwungen werden können. Zudem soll die Bundesnetzagentur ermächtigt werden, den Netzbetreibern „eine verpflichtende Regelung für Lokales Roaming aufzuerlegen“, heißt es im Entwurf des Antrags, welcher der Redaktion vorliegt. Dies soll eine Mitnutzung von Frequenzen in jenen Regionen ermöglichen, in denen weitere Betreiber noch nicht ausgebaut haben und kurzfristig für Abhilfe sorgen.

Langfristig soll ein Umlagesystem den Ausbau finanzieren, also ein Topf, in den Netzbetreiber ab einer bestimmten Größe einzahlen. Dazu ist allerdings eine Gesetzesänderung auf EU-Ebene notwendig, was mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte. Über den aktuellen Vorstoß hatte zunächst die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Millionen Bürger ohne Mobilfunkempfang

Tausende Funklöcher durchziehen das gesamte Bundesgebiet. Doch selbst wenn die Netzbetreiber die derzeit geltenden Versorgungsauflagen erfüllen würden, dann blieben Schätzungen zufolge immer noch knapp zwei Millionen Menschen ohne Handyempfang.

Im Rahmen der Frequenzversteigerung im Jahr 2015 hatten sich die Anbieter verpflichtet, ab dem 1. Januar 2020 98 Prozent der Haushalte bundesweit mit mindestens 50 MBit/s zu versorgen. Dieses Ziel ist aber nicht vollumfänglich erfüllt. Derzeit prüfen die Regulierer die Angaben der Betreiber.

Dass dieser Zustand untragbar ist, weiß auch die Bundesregierung, inklusive dem verantwortlichen Infrastrukturminister Andreas Scheuer (CSU). „Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bürger nicht im Funkloch stecken bleiben“, sagte Scheuer vor einiger Zeit in einem Interview. „Das gehört zur Grundversorgung“.

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ruderte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jedoch zurück: „Das Universaldienstregime ist zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung nicht geeignet“, beschied das BMVI 2018 den Grünen. Besser ließe sich dieses Ziel mit strengeren Auflagen erreichen, die an die Ersteigerung der Nutzungsrechte von Mobilfunkfrequenzen geknüpft sind.

Verpflichtung statt „ineffektiver Förderprogramme“

Die Ende 2018 festgezurrten Auflagen der Bundesnetzagentur erreichten dieses hehre Ziel jedoch nicht. Auch eine im letzten November vorgestellte Mobilfunkstrategie der Bundesregierung schiebt eine mögliche (Teil-) Lösung, etwa durch die Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, auf die lange Bank.

„Statt ineffektive Förderprogramme und eine fragliche Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mit Steuergeldern zu finanzieren, sollten die von der Bundesregierung veranschlagten 1,1 Milliarden Euro zur Finanzierung des Pflichtdienstes genutzt werden“, sagt die grüne Infrastruktursprecherin Margit Stumpp. Dann könne der Bund den Ausbau in unterversorgten Gebieten anordnen, statt auf die Anreizwirkung von Fördergeldern zu hoffen – „auch dort, wo sich der Ausbau aus privatwirtschaftlicher Sicht nicht rechnet“, sagt Stumpp.

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7 Ergänzungen

  1. ‚ „Mobilfunk soll zu einem „Pflichtdienst“ werden‘ – Pflicht für wen?

    Ich hab‘ schon mal was ähnliches beim Thema Netzneutralität geschrieben: Es könnte durchaus sein, das die jetzigen Netzbetreiber auf die Idee kommen, das sie dieses Geschäft gar nicht mehr betreiben wollen.

    Mobilfunk hat sich von einem Luxusartikel der die vorhandene Infrastruktur für (gut) zahlende Nutzer ergänzt zu etwas entwickelt was nahe an der Definition von kritischer Infrastruktur ist – jeder braucht es und es muß überall, jederzeit benutzbar sein.
    Die Gesetzesinitiative ist zwar eine nette Idee, die Lösung wird aber dabei liegen, das der Betrieb von kritischer Infrastruktur nicht mehr privatwirtschaftlich organisiert wird.

    Oder die Preise gehen deutlich nach oben.

      1. Das kann man so oder so sehen. Sowohl in der Servicequalität, als auch im Preis (im Verhältnis zu den generellen Lebenshaltungskosten) liegt Deutschland im Mittelfeld. Das Hauptproblem ist, das die Servicequalität nicht gleichmäßig verteilt ist, und mir im Süden ein Netzausbau in Brandenburg nicht direkt etwas sofort bringt (und andersrum).

        Mobilfunkversorgung sowohl in der Fläche als auch in der Kapazität hat keinen Festpreis pro km2 und Gigabit. Es gibt einfach und billig zu versorgende Gebiete und wenn’s schwieriger wird steigt der Preis. Auch wenn die Zahlen nicht stimmen: der LTE Ausbau für 90% der Bevölkerung hat 5Mrd gekostet, für die nächsten 9% der Bevölkerung wiederum 5Mrd, für die nächsten 0.9% wieder 5Mrd usw. d.h. für 100% braucht man unendlich Geld.

    1. „Es könnte durchaus sein, das die jetzigen Netzbetreiber auf die Idee kommen, das sie dieses Geschäft gar nicht mehr betreiben wollen.“

      Wir sind im Kapitalismus. Sobald es einen Trog gibt, wird sich garantiert ein Borstentier einfinden. Und selbst wenn, ist das auch kein Problem, denn wir haben die Telekom. Dann nimmt man ihr die Infrastruktur eben wieder weg und öffnet sie für alle gemäß dem skandinavischen Betreibermodell.

  2. In Zeiten von Nullzinsen sollte es für die Konzerne null Problemo sein die entsprechende Finanzierung für den Netzausbau zu erhalten. Daher wäre eine strenge gesetzliche Ausbaupflicht jetzt genau das richtige um die rückständige Infrastruktur in Deutschland endlich auf Vordermann zu bekommen.

  3. Und dazu die Volumengrenzen fallen lassen, denn ohne die ist es nach dem Aufbrauchen des Volumens auch nicht anders als sei man im Funkloch.

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