LärmmesserAirbnb setzt auf Überwachung gegen Party-Wohnungen

Airbnb vermarktet in Deutschland Geräte, die den Geräuschpegel in vermieteten Wohnungen messen. Das soll ungewollte Partys und Lärmbelästigungen verhindern. Datenschützer:innen sind wenig begeistert.

Airbnb-Wohnung
Ob hier schon der Lärmpegel gemessen wird? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Lucas Favre

Ausufernde Partys und Lärmbelästigung in vermieteten Wohnung sorgen regelmäßig für negative Schlagzeilen. Das Vermietungsportal Airbnb kämpft inzwischen in Großstädten um seinen Ruf. Das Portal ist neben Ärger mit lauten Gästen auch mit dem Vorwurf konfrontiert, in Städten wie Berlin den angespannten Wohnungsmarkt weiter zu verknappen.

Das Lärmproblem will Airbnb jetzt technisch lösen. Kundschaft, die ihre Unterkunft zu einer „partyfreien Zone“ machen will, macht die Plattform derzeit drei Systeme schmackhaft, die den Lärmpegel in Wohnungen messen. Die Geräte informieren Vermieter:innen per App oder SMS, wenn Lärm-Grenzwerte überschritten werden.

Diese Woche berichtete das US-Magazin Vice über die Geräte. Airbnb vertreibt die Modelle der drei Anbietern zum Aktionspreis. Während solche Geräte in den USA und Spanien bereits verbreitet sind, stehen sie in Deutschland erst in den Startlöchern.

Wie privat sind Informationen über Lärm?

Keines der Geräte zeichnet tatsächliche Audiodaten auf, das betonten die Unternehmen. Gespeichert werden allein Informationen zum Lärmpegel, beim Produkt des Unternehmens Mînut auch Werte zu Temperatur und Feuchtigkeit.

Anders als Fälle, in denen Airbnb Mieter:innen mit Kameras oder Mikrophonen überwacht wurden, sind diese Geräte nach Darstellung der Anbieter in Hinblick auf die Privatsphäre der Gäste völlig unkritisch. Der Geschäftsführer von Minut Nils Mattisson sagt, dass „der Schutz von Daten und die Privatsphäre der Benutzer die Hauptanliegen bei Minut“ sind.

Doch Datenschützer:innen äußern Kritik an dieser Darstellung. Denn selbst wenn die Geräte nur den Lärmpegel messen, sind diese Informationen noch immer sensibel.

Evan Greer von der NGO Fight for the Future warnt gegenüber Vice, dass Überwachung durch vernetzte Haushaltsgeräte zunehmend normal werde. „Ich bin mir nicht sicher, ob das tatsächlich eine sicherere Welt sein wird“, so Greer. Denn auch die Metadaten, die solche Geräte erzeugen – beispielsweise wann eine Wohnung vermutlich leer ist – können in den falschen Händen zu einem Sicherheitsrisiko werden.

Lärmüberwachung in Deutschland

Die drei von Airbnb vermarkteten Systeme kommen aus den USA und Spanien, in Deutschland haben sie bis zu Beginn des Rabattangebots kaum Aufmerksamkeit bekommen. Auf Anfrage von netzpolitik.org gibt Minut an, in Deutschland bislang mehr als 200 Geräte verkauft zu haben. Das spanische Unternehmen roomonitor sagt, dass es bislang 50 Verkäufe in Deutschland hatte.

Doch mit einer zunehmenden Professionalisierung privater Wohnungsvermietungen und Angst vor Beschwerden aus der Nachbarschaft, könnten Systeme zur Lärmüberwachung auch in deutschen Airbnbs bald flächendeckend Einzug halten.

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6 Ergänzungen

  1. Es gibt auch einen Funkschalter AVM FRITZ!DECT 200 . Dieser enthält ein nicht dokumentiertes Mikrofon als „Klatsch-Sensor“, wie es der Hersteller nennt. Das könnte man auch prima umprogrammieren.

    Übrigens:
    Ist es in Deutschland nicht verboten Mikrofone, Kameras als Alltagsgegenstände zu tarnen?
    Ein „Rauchmelder“ ist ja wohl ein „Alltagsgegenstand“, der, genau wie ein Funkschalter,
    kein Mikronfon erwarten läßt.
    Wie kommt Airbnb damit durch?

    1. Nein. das ist nur dann verboten, wenn eine Funkverbindung der Daten genutzt wird.
      Denn das Verbot steht im für den Funkverkehr zuständigen Gesetz.
      Und ob die Daten eines Dezibel-Meter davon betroffen wären, bezweifele Ich.
      Da geht es wohl nur um Audio und Videoübertragungen.

      Ich darf mir zum Glück die ganze Wohnung unerkennbar mit Audio- und Video-Aufnahmegeräten auf Speicherkarte/Festplatte verwanzen, wenn Ich das will.
      Leider nur ohne Funk. Auch wenn es in meiner eigenen Wohnung ist…
      Und das wäre im Bereich dessen was Ich wirklich will.
      Denn was nutzen Kameras gegen unerwünschte Eindringlinge, wenn sie sichtbar sind? Bei einer Haussuchung wird etwas erkennbares evtl. auch deaktiviert bzw. das Video gelöscht oder gleich mitgenommen. Wenn die sich auch nur unfreundlich verhalten würden, würde Ich mir die Option lassen es zu veröffentlichen.
      Ich erinnere mich an den Fall einer Person die mit Foto der Wanze berichtete, sie kam nach Hause, und fand im Überwachsungsvideo Schlapphüte die eine Wanze in einer Steckdose oder Lichtschalterdose versteckten… Ich hätte ja das Video selbst veröffentlicht, und so hoffentlich die Schlapphüte verbrannt (wenn die Gesichter/Identitäten von Agenten publik gemacht, und so für Undercover-Einsätze etc. zu riskant sind).

  2. Nachtrag:
    „Keines der Geräte zeichnet tatsächliche Audiodaten auf, das betonten die Unternehmen. Gespeichert werden allein Informationen zum Lärmpegel, “
    Schon sehr „spezifisch“…

    Die Teile haben haben aber eine WLAN Verbindung und könnten die Signale streamen?
    Wie ist sichergestellt, das eine neue Software das Mikrofon nicht doch als solches benutzt?
    Sind die Geröte vom BNETA resp. Zoll resp. Staatsanwaltschaft „abgenommen“?
    (Beim AVN Funkschalter besteht eine Sperre darin, das das Gerät nur den sehr schmalbandigenen DECT-Steurungskanal resp. desse Prokoll implementiert hat. Es gibt auch keine explzite Mikrofon-Bohrung, so das dert Ton sehr dumpf sein müsste.)

    1. Sehe ich ähnlich soll doch die Hausverwaltung den Vermieter informieren nachdem sich Nachbarn usw. beschwert haben.

  3. Hallo Tobias.

    Dieses als Feuermelder getarnte AirBN.Teil hat doch WLAN, was für mich „Funk“ bedeutet.
    Die Frage ist:
    Wie ist sicher gestellt, dass das Teil nicht doch mehr als den Lärmpegel erfassen kann.
    (Und die Frage im Artikel: Wie privat ist Lärm?)

    Ich erinnere mich an eine „Gartenlauben Alaramanlage“ in „Einfach Genial“
    Dort will man ja auch nicht, dass die Täter sofort erkennen, dass sie gefilmt werden.
    Daher wurde die Kamera mitsamt Mikro in einen „unauffälligen Gegenstand“, einer „wie zufällig“ auf dem Tisch liegenden VHS-Videokassette oder Aktenordner verbaut. Dieses Gerät mußte wegen seiner Tarnung vom Markt genommen werden…
    Die aktuelle Version sieht aus wie ein Bewegungsmelder, hat allerdings immernoch ein Mikrofon verbaut. ber die Vandalen haben ein echte Chance und wenn sie von ihrem Projekt ablassen ist das besser als wenn man sie mit den Videos suchen muß.

    Verboten sind aber auch GPS-Tracker, wenn sie ein Mikrofon enthalten.

    Natürlich darfst Du Deine Wohnung nicht nach belieben mit
    Audio- und Videoaufnahmen -getarnt- verwanzen. (Oder gar diese Aufnahmen ins Netztstellen, weil sie ja nicht „Live“ sondern auf SD-Karte waren.
    Insbesonders bei Videoaufnahmen gab es in den letzten Jahren erhebliche Einschränungen.

    Das scheint nicht einfach zu sein.

    1. Wenn Ich Überwachungskameras um das Haus verteile, dann sind die alle per Kabel angebunden.
      Damit sind die zumindest nicht nach Funkgesetz verbotenerweise in Vogelhäuschen…

      Ein verstecktes Mikrofon im Auto lasse Ich mir sicher nicht verbieten. Aber das muss Ich ja gar nicht in einem anderen Objekt verstecken, das kann Ich einfach direkt als Mikrofon irgendwo einbauen.
      Jetzt könnte man diskutieren ob das Auto selbst das Objekt ist…

      Und was ist mit dem Smartphone?
      Das IST ein Gerät zur Audio/Video-Übertragung.
      Wenn Ich auf meinen Gerät eine App installiere die mir Zugriff auf Kamera Mikro erlaubt, ist das keine Tarnung…

      Doch, Ich darf die Wohnung beliebig verwanzen. Es ist MEINE Wohnung.
      Es ist irrelevant ob Live oder aufgezeichnet, da habe Ich keinen Unterschied gemacht.
      „Monitor“ der ARD hat sogar heimlich mit Bild und Ton im Sozial/Ausländer-Amt gefilmt, und die Aufnahme des Amtsleiters völlig unverfremdet gesendet. Gesicht und Stimme unverfremdet…
      Wenn die das dürfen, dürfte das theoretisch auch jeder „Kunde“ bei seinem Sachbearbeiter…
      Denn die Größe des Senders ist irrelevant. Egal ob es Mio einer ÖR Anstalt, oder 10 Zuschauer auf YouTube sind.
      Das „öffentliche Interesse“ ist in beiden Fällen das Gleiche. Auch bei einem Sachbearbeiter der kriminell handelt. Also z.B. den „Kunden“ beleidigt, Verwahrungsbruch begeht etc..
      Ja, für das Öffentliche Interesse braucht es nicht mal eine Straftat. Es reicht wie im Falle des Amtsleiters das rechte unfreundliche Verhalten.

      Als „Gag“ könnte man die Wohnung einmal versteckt nützlich verwanzen, und ein zweites Mal mit sichtbaren Kameras mit Mikrofonen. Das muss nichts besonderes sein. Alter gebrauchter billiger „Ranz“, aber funktionierend mit Aufzeichnung. Dann noch Hinweise dass aufgezeichnet wird, und das betreten der Wohnung eine Zustimmung bedeutet, die auch nicht entzogen werden kann.
      Wenn die Polizei dann die sichtbaren Kameras abschaltet, Speicher löscht etc., bleiben noch die Versteckten. Die Zustimmung besteht aber weiterhin…
      Auch das deaktivieren der sichtbaren Kameras ändert nichts daran, da die ausgehängten Regeln absolut verbindlich sind.

      Gerade bei Polizisten im Dienst gelten andere Regeln als beim Normalbürger.
      Polizisten auf der Straße dürfen auch gefilmt, und unverfremdet veröffentlicht werden.
      Und meine Wohnung ist für Polizisten KEIN „geschützter Raum“, Intimsphäre etc..

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.