Uploadfilter: Bundesregierung stimmt zu und macht halbgare Versprechen

Die umstrittende EU-Urheberrechtsreform kommt. Mit der Abstimmung im EU-Rat nahm sie heute die letzte Hürde. Die Bundesregierung will laut einer Protokollerklärung Uploadfilter „weitgehend unnötig“ machen. Doch dabei handelt es sich bloß um eine vage Absichtserklärung.

Was bleibt am Ende von einer rechtlich nicht-bindenden Protokollnotiz? (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Maria Teneva

Die Urheberrechtsreform ist beschlossen. Die EU-Staaten verabschiedeten den Gesetzesvorschlag heute bei einem Treffen der Landwirtschafts- und Fischereiminister:innen in Luxemburg. Damit ist der jahrelange Streit um das Gesetz zumindest vorläufig vorüber. Die Reform muss nun binnen zwei Jahren von den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sechs Staaten – darunter Italien, Polen und Schweden – stimmten gegen die Vorschläge und zwei weitere enthielten sich, doch die Reform fand dennoch eine knappe Mehrheit. Die Bundesregierung stimmte erwartungsgemäß zu, kündigte aber Ausnahmen bei der Umsetzung in Deutschland an.

Die Große Koalition in Berlin reagiert mit ihrer Erklärung auf die wochenlangen Proteste gegen die im Gesetz vorgesehenen Uploadfilter. In vielen deutschen Städten waren in den letzten Wochen hunderttausende Menschen gegen die Filterpflichten auf die Straße gegangen.

Unter diesem Eindruck verspricht die Große Koalition nun Anpassungen – allerdings nur in der rechtlich nicht bindenden Protokollerklärung der EU-Richtlinie. Dort heißt es recht offen formuliert: „Ziel muss es sein, das Instrument ‚Uploadfilter‘ weitgehend unnötig zu machen.“ Weiters heißt es: „Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen.“

Laut der Erklärung will die Bundesregierung in ihrer Umsetzung der EU-Richtlinie klarstellen, dass Dienste wie Hochschul-Repositorien, Blogs und Foren, Special-Interest-Angebote ohne Bezüge zur Kreativwirtschaft nicht zu Plattformen im Sinne des Artikels 17 gehören. Explizite Ausnahmen sieht die EU-Richtlinie bislang nur für die Wikipedia und für Software-Plattformen wie Github vor.

Uploadfilter nur für „marktmächtige Plattformen“?

Die Urheberrechtsreform nimmt damit eine Wendung ins Absurde. Einige Verfechter der Reform hatten bisher abgestritten, dass der umstrittene Artikel 13 (im endgültigen Entwurfs nun Artikel 17) überhaupt zu Uploadfiltern führt. Einer der führenden Figuren der Reform, der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, verteidigt in einem in der Süddeutschen Zeitung erschienenen Interview die Uploadfilter-Pflicht jetzt als praktisch unumgänglich.

Die Bundesregierung hält in ihrer Protokollerklärung fest, dass sie bei der Umsetzung in Deutschland nur für „marktmächtige Plattformen“ wie Youtube und Facebook gelten sollen. Wieviel Glauben der Großen Koalition zu schenken ist, die in ihrem Koalitionsvertrag Uploadfilter als unverhältnismäßig festschrieb, dem Einsatz dieser Technik dann aber europaweit zustimmte, wird sich bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie zeigen.

Der Streit um das neue Urheberrecht verlagert sich damit nach Berlin. Die Bundesregierung hat heute eine reine Absichtserklärung ohne rechtlich bindende Wirkung abgegeben. Fraglich ist zudem, wie eine nur in Deutschland geltende Ausnahme zur Filterpflicht überhaupt umgesetzt werden kann und dann nicht auch noch gegen Europarecht verstoßen würde.

Die EU-Abgeordnete Julia Reda ruft die Gegner der Reform dazu auf, sich nun auf nationaler Ebene gegen die Verankerung der Uploadfilterpflichten zu engagieren. Netzaktivisten befürchten inzwischen, dass ähnliche Uploadfilter durch eine EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda bald auch aus anderen Gründen eingesetzt werden könnten.

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5 Ergänzungen

  1. Ich hatte ja gehofft, wenigstens hier die verantwortliche Person genannt zu finden, stattdessen wieder nur „Bundesregierung“. Darf man angesichts des verabschiedenden Ausschusses schließen, dass Julia Klöckner (CDU) für Deutschland die Stimme abgegeben hat? Bitte benennt doch noch die tatsächlich eingesetzte Person, die dort gestimmt hat!

    1. Es ist eine Entscheidung, welche die aus SPD und CDU geführte Bundesregierung getroffen hat. In unseren Augen macht da eine Personalisierung keinen Sinn, weil es die Verantwortlichkeit zu sehr auf diese eine Person schiebt.

  2. Ich werde das Gefühl nicht los, das Geschwurbel um deutsche Anpassungen soll nur dazu dienen die hiesige Abmahnindustrie weiter im Geschäft zu halten. Kann jemand aufdröseln wie hart die neue Gesetzgebung die Abmahner trifft?

  3. Wie schlecht die Erkennung von Inhalten funktioniert hat sich ja gestern wieder gezeigt:

    „A computerized YouTube fact-checking tool goes very wrong: In flaming Notre Dame, it somehow sees Sept. 11 tragedy“

    https://www.washingtonpost.com/technology/2019/04/15/computerized-youtube-fact-checking-tool-goes-very-wrong-flaming-notre-dame-it-somehow-sees-sept-tragedy/?utm_term=.62ed6d0411e3

    Und man hätte die Regelungen leicht auf „marktmächtige“ Plattformen beschränken können, hat dies aber ja explizit nicht getan. Es steht klipp und klar drin, das die Beschränkungen für geringe Nutzerzahl und Umsatz nur für Unternehmen jünger als drei Jahre gelten. Da nützt auch eine Protokollerklärung nichts.

  4. Es gibt noch eine Partei die dran bleibt, auch wenn sie in den Medien nicht viel Beachtung findet. Die Freien Wähler haben einen Vorschlag eingebracht, der Uploadfilter nicht nur verhindert, sondern sogar verbieten soll.
    Sie sammeln dafür unter http://nouploadfilter.de/ Unterstützungsunterschriften.

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