Tor-Netzwerk und RedaktionsgeheimnisWas die Bundesregierung anderswo unterstützt, greift sie hierzulande an

Die Bundesregierung empfiehlt in vielen Ländern die Nutzung von Anonymisierungsinfrastrukturen und unterstützt auch Digital-Security-Trainings für Journalist:innen. Im Innern sägt der zuständige Minister Seehofer mit Gesetzentwürfen dagegen am Redaktionsgeheimnis und könnte das Betreiben von Tor-Knoten kriminalisieren.

Ein Poster vom Musical "Jekyll and Hyde".
Jekyll und Hyde: Die Bundesregierung zeigt zwei Gesichter, wenn es um Anonymisierungsinfrastrukturen und das Redaktionsgeheimnis geht. CC-BY-ND 2.0 Ajuntament de Calella

Das Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit unterstützt Menschen in vielen Ländern dabei, die „legale Nutzung von Anonymisierungstechnologien“ zu erlernen. Das Ziel solcher Trainings für digitale Sicherheit ist laut Bundesregierung, Journalist:innen oder gefährdete Menschen und Gruppen zu schützen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hervor.

Andere Vorhaben der Bundesregierung im Inneren konterkarieren die gute Neuigkeit. Das Bundesinnenministerium setzt sich in einem Gesetzentwurf dafür ein, auch dem Bundesverfassungsschutz die Nutzung von Staatstrojanern zu erlauben. Ihr Einsatz könnte auch Redaktionen treffen. Journalist:innen sind im Entwurf nicht von dem Einsatz von Staatstrojanern ausgenommen, obwohl das bei anderen Berufsgruppen, in deren Arbeit Berufsgeheimnisse zum Alltag gehören, der Fall ist. Ein neuer Straftatbestand im Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zielt offiziell auf illegale Händler im „Darknet“ ab, könnte aber laut Experten auch Betreiber:innen von Tor-Knoten treffen.

Entwicklungsministerium unterstützt Journalist:innen und sichere Kommunikation

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage bezeugt dagegen die Vorteile von Anonymisierungsinfrastrukturen: „Zur Gewährleistung bzw. Förderung digitaler Kommunikation für Nutzerinnen und Nutzer sowie Journalistinnen und Journalisten hat die Deutsche Welle Akademie im Auftrag des BMZ in den vergangenen Jahren in vielen Ländern Arbeitslinien zum Thema digitale Sicherheit aufgebaut. Die legale Nutzung von Anonymisierungsdiensten ist dabei ein Inhalt von Workshops und Trainings.“

Die Deutsche Welle Akademie ist Teil des deutschen Auslandsrundfunks, der im Gegensatz zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk über Steuergelder finanziert ist. Sie ist auf nahezu allen Kontinenten aktiv und unterstützt Medienmacher und Journalist:innen auch in repressiven Regimen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Ein Teil der Arbeit besteht aus den Digital-Security-Trainings, die Journalist:innen vor Ort vor Überwachung und Verfolgung schützen können. Das Thema „digitale Sicherheit“ ist laut Bundesregierung Bestandteil von 15 internationalen Projekten der Akademie. Das Entwicklungsministerium unterstützt außerdem Projekte des Zivilen Friedensdienst, der unter anderem auch Journalist:innen weiterbildet.

Auch in anderen internationalen Projekten finden je nach Bedarf Trainings statt, schreibt die Bundesregierung: „Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die digitale Kompetenz gefährdeter Personen und Gruppen u.a. durch digitale Sicherheits-Trainings, die abhängig von der Gefährdungslage auch Informationen zu Anonymisierungsdiensten enthalten.“

Reporter Ohne Grenzen kritisiert die Pläne des Innenministeriums

Während die Bundesregierung im Ausland also die Nutzung von Anonymisierungsinfrastrukturen empfiehlt und ihre Vorteile klar benennt, plant sie, diese im eigenen Land anzugreifen. Reporter Ohne Grenzen, die auch solche Trainings anbieten, betonen die Wichtigkeit von anonymen Infrastrukturen und protestierten gegen die geplante Kriminalisierung von Tor-Servern.

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6 Ergänzungen

  1. Gerade in Zeiten in denen die Demokratie weltweit immer mehr unter Beschuss gerät sollten eigentlich demokratische Staaten wie die Bundesrepublik dazu über gehen TOR und I2P zu fördern, bzw selbst Server dafür zu betreiben um somit freie Kommunikation zu gewährleisten.

    Denke dazu bräuchten wir aber ersteinmal eine andere Bundesregierung als die jetzige.

      1. @Gast: „frei“ zu kommunizieren, bedeutet nicht nur, dass man physikalisch nicht gehindert wird, sondern auch, dass man seinen Gedanken freien Lauf lassen kann, ohne befürchten zu müssen, dass einem ständig jemand über die Schulter schaut bzw. -aktueller- dass jemand nachträglich alle meine Kommunikationsvorgänge zusammen abruft und unter Profilbildung auswertet.

    1. Ich hab’s mal versucht, beim Tag der offenen Tür, der Justizministerin als mein Anliegen mitzugeben (allerdings vor allem als Wunsch: Edward Snowden’s Whistleblowerschutz wie von der EU vorgegeben endlich umzusetzen: für Rechtsschutz gegen Verfassungs-beugende Geheimdienste).
      Ich habe Ronen Steinkes aktuelle Artikel in der Süddeutschen dazu benutzt,
      https://www.sueddeutsche.de/politik/staatstrojaner-seehofer-ueberwachung-1.4564648
      https://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-bundesamt-fuer-einbruch-1.4564401
      und den Fall aus Australien, wo ja bereits bei ABC News „eingebrochen“ wurde, um Kommunikationsgeräte zu manipulieren ( das ist ja dann wohl das Ende von Informationsfreiheit und Rechtsstaat )
      https://freedom.press/news/outrageous-raids-journalists-australia-and-elsewhere-threaten-press-freedom/

      1. P.S. aber vor allem warte ich auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe,
        die könnten doch den Spuk stoppen, in der Jahresvorausschau haben Sie mehr als genug Chancen dazu:
        ( Auszug aus Ihrer Jahresvorausschau )

        1 BvR 2354/13 Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) über die Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden der Länder.

        1 BvR 141/16, 1 BvR 229/16, 1 BvR 2023/16, 1 BvR 2683/16 Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung).

        1 BvR 1743/16, 1 BvR 2539/16 Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des G10-Gesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes über die strategische Fernmeldeüberwachung.

        1 BvR 2835/17 Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz) zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung.
        1 BvR 3214/15 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Ermächtigung zur erweiterten projektbezogenen Nutzung bestimmter in der Antiterrordatei gespeicherter Daten (§ 6a des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
        1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13 Verfassungsbeschwerden gegen § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG); § 7 Abs. 3 bis 7, § 20b Abs. 3 bis 7 und § 22 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG); § 22a des Gesetzes über die Bundespolizei (BPolG); § 7 Abs. 5 bis 9, § 15 Abs. 2 bis 6 des Gesetzes über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz – ZFdG); § 8d des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG); § 2b des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) und § 4b des Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst (MADG) jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft vom 20. Juni 2013. Die Vorschriften haben die sogenannte Bestandsdatenauskunft zu gefahrenabwehrrechtlichen Zwecken zum Regelungsgegenstand.

        2 BvR 897/18, 2 BvR 1797/18, 2 BvR 1838/18, 2 BvR 1850/18, 2 BvR 2061/18 Verfassungsbeschwerden von unter anderem Rechtsanwälten, Künstlern und Journalisten, darunter einige Mitglieder des Deutschen Bundestages, zu der Frage, ob die durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202, in Kraft getreten am 24. August 2017) bewirkten Änderungen der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere die Möglichkeit der Anordnung der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung (mittels des sog. „Staatstrojaners“), verfassungsgemäß sind.

  2. Das BSI schickt übrigens E-Mails an Provider, ohne zu gucken, ob es sich um einen Tor-Node handelt und bezeichnet Tor-Server daher als „mit Schadprogrammen infiziert“:

    „CERT-Bund hat aus vertrauenswürdigen externen Quellen Informationen zu IP-Adressen in Deutschland erhalten, unter denen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Systeme befinden, welche mit einem Schadprogramm infiziert sind.

    „Nachfolgend senden wir Ihnen eine Liste betroffener Systeme in Ihrem Netzbereich. Neben der IP-Adresse des betroffenen Systems, Zeitstempel und Bezeichnung der Schadprogramm-Familie sind jeweils (soweit uns diese Daten vorliegen) Quell-Port, Ziel-IP-Adresse, Ziel-Port, Ziel-Hostname und Protokoll zu der Verbindung angegeben, die vermutlich von einem Schadprogramm ausgelöst wurde, um Kontakt zu einem Kontrollserver aufzunehmen.

    „Die meisten der hier gemeldeten Schadprogramme verfügen über Funktionen zum Identitätsdiebstahl (Ausspähen von Benutzernamen und Passwörtern) und/oder zur Manipulation der Kommunikation beim Online-Banking.“

    Tor ist also für das BSI auch nur ein weiteres Schadprogramm, das bekämpft werden muss.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.