Sieben Dinge, die Du für eine erfolgreiche Selbstauskunft wissen solltest

Mit Selbstauskünften kannst du herausfinden, was Behörden wie Polizei und Verfassungsschutz über Dich gespeichert haben. Im Selbstversuch zeigt sich jedoch: Nicht alle rücken die Informationen gleich schnell oder bereitwillig heraus.

Die Antworten stapelten sich. CC-BY-SA 2.0 Johnny Silvercloud

Wer auf Demonstrationen geht, kann in einer behördlichen Datenbank landen. Die Datensammelei ist oft ungerechtfertigt und rechtlich fragwürdig. Umso wichtiger ist es, staatlichen Behörden zu zeigen, dass ihre Sammelwut nicht unerkannt bleibt.

Behörden sind dazu verpflichtet, auf Anfrage Angaben über gespeicherte Daten zu machen. Dieses Recht gilt für natürliche Personen egal welche Nationalität in deinem Pass steht. Natürlich müssen sie keine Akten herausgeben. Doch mit Anträgen lässt sich zumindest herausfinden, ob Polizei oder Verfassungsschutz Informationen über Dich gespeichert haben.

Vergangenen August startete ich einen Selbstversuch. Ich stellte insgesamt zehn sogenannte Auskunftsersuchen: Jeweils eins an die Landeskriminalämter der Bundesländer, in jenen ich gewohnt hatte: Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin. Zudem an die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz, an das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Bundesverwaltung – sie verwaltet die Visa-Warndatei.

Hilfe für die Selbstauskunft

Selbstauskünfte musst Du nicht selbst formulieren. Verschiedene Dienste gießen die eigene Anfrage in juristisches Deutsch. Ich entschied mich für den Generator der Roten Hilfe: Die dort automatisch generierten Schreiben können heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Generator bietet die Möglichkeit, die Schreiben als zusammenhängende LaTeX-Datei herunterzuladen, die beliebig angepasst werden können.

Eine Alternative bietet Selbstauskunft.net. Dort kann zwar nur eine begrenzte Anzahl an Anfragen pro Jahr gestellt werden, somit ist kein Massenversand wie in meinem Selbstversuch möglich. Die Seite bietet aber zwei Vorteile: Dort lassen sich auch die Daten anfragen, die bei privaten Unternehmen gespeichert sind. Zudem kannst Du alles bequem vom Computer aus machen und sparst Dir den Weg zur Post.

Sieben Erkenntnisse

Im Laufe meines Selbstversuchs sind einige Fallstricke und Probleme aufgetaucht. Wenn Du ein paar Tipps beachtest, kommst Du schneller zum Ziel und sparst Dir Arbeit.

Erkenntnis Nr. 1: Schreibe Deine Unterschrift leserlich.

Oder auch: Lass Deine Unterschrift aussehen wie auf Deinem Ausweisdokument, das Du in aller Regel in Kopie beilegen musst. Der Verfassungsschutz Berlin lehnte eine entsprechende Anfrage nach knapp zwei Wochen ab, weil die Unterschrift vom Original „vielmehr in erheblichem Maße ab[weicht]“. Ein zweiter Versuch mit identischer Unterschrift ist Anfang März 2019 erfolgt und die Ergebnisse werden an dieser Stelle nachgereicht.

Geradezu zuvorkommend antwortete dagegen die Polizei Berlin einen Tag danach, dass ich nicht in den beiden Groß-Datenbanken POLIKS oder INPOL gespeichert sei. Wohlgemerkt: Die Unterschrift zu der Anfrage an die Berliner Polizei war ähnlich hingekritzelt wie die an den Verfassungsschutz.

Auf meine Nichteintragung wird in der Antwort klar, deutlich und auf den ersten Blick ersichtlich hingewiesen. Hier ein Auszug:

Auszug aus der Antwort zur Selbstauskunft an die Polizei Berlin

Erkenntnis Nr. 2: Mitunter werden für die Anfragen beglaubigte Ausweiskopien verlangt

Das geschah etwa beim Bundesverwaltungsamt. Das Amt schickte gleich ein entsprechendes Formular mit Platz für das amtliche Siegel mit. Ich werde die Unterschrift auf dem Formular beglaubigen lassen, sobald ich einen Termin beim Bürgerbüro ergattern konnte, und berichten.

Bitte verschicke nicht einfach Deine Ausweiskopien, ohne vorher Informationen zu schwärzen, die Du vorenthalten darfst. Dazu gehört: „Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit“. So empfahl es der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Jahr 2011.

Erkenntnis Nr. 3: Selbstauskünfte brauchen Zeit.

An einem Montagmorgen kurz vor Weihnachten erhielt ich die neunte Antwort auf die zehn Anfragen. Der Postbote stutzte, als er mir das Einschreiben gab: „Is‘ vom Bundeskriminalamt.“ Wohlgemerkt war dies die einzige Behörde, die mit einem Einschreiben antwortete. Trotzdem musste ich fast vier Monate auf meine Antwort warten. Bring also Geduld mit. Mitunter verweisen Behörden auch auf den erhöhten Andrang nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung, wie es die Bundespolizei tat.

Erkenntnis Nr. 4: Mit manchen Bundesländern hast Du mehr Glück.

Sowohl der Verfassungsschutz NRW als auch das dortige Landeskriminalamt antworteten halbwegs schnell: beide innerhalb von zwei bis vier Wochen. Der Verfassungsschutz des Landes antwortete klar und bestimmt mit einem Absatz: „keine zu ihrer Person erhobene Daten gespeichert“ und „keine Dateien oder Akten zu Ihrer Person geführt“. Das Kriminalamt des Landes legte neben der Ausweiskopie noch ein Blatt über die Möglichkeiten zur Löschung von Daten bei, die bei der Selbstauskunft anfallen.

Erkenntnis Nr. 5: Lass Dich nicht abwimmeln.

Der Verfassungsschutz des Landes Hessen antwortete zwar am schnellsten nach nur vier Tagen, jedoch auch am verhaltensten. Ein „konkreter Sachverhalt“ oder „besonderes Interesse“ müssten dargelegt werden. Bis dahin: Ablehnung der Selbstauskunft. Ein abermaliger Antrag mit Verweis auf mein Praktikum bei netzpolitik.org und der Forderung, mir auch darüber hinaus Informationen mitzuteilen, habe ich Anfang März gestellt. Vier Tage später kam die Antwort: nichts über mich bekannt.

Erkenntnis Nr. 6: Nicht alle werden antworten.

So habe ich das Bundesamt für Verfassungsschutz angefragt, auch wenn die Rote Hilfe aus eigener Erfahrung zu berichten weiß, dass auf solche Anfragen selten eine Antwort kommt. Das Bundesamt schreibt selbst auf seiner Website, dass erst nach einer Ablehnung – die bis heute nicht ankam – der Bundesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet werden kann.

Erkenntnis Nr. 7: Sollte eine „positive“ Antwort kommen, Ruhe bewahren.

Falls eine Behörde Daten über Dich gespeichert hat, kannst Du bei dem entsprechenden Datenschutzbeauftragten der Dienststelle anfragen, ob und wann die Daten gelöscht werden. Oder Du kannst einen Antrag auf Löschung stellen, auch wenn die Chancen zur Löschung in der Regel schlecht stehen. In meinem Fall hatte nur eine angefragte Behörde Informationen über mich gespeichert. Welche das ist, bleibt mein Geheimnis.

Anträge bleiben eine Weile gespeichert

Anträge auf behördliche Selbstauskünfte haben einen gewissen Beigeschmack. Denn mit einer solcher Anfrage machst Du auf Dich aufmerksam. Allerdings würdest Du wohl die eigenen Aktivitäten überschätzen, wenn Du befürchtest, mit den Anträgen in den Fokus der Behörden zu geraten. Die Rote Hilfe berichtet auf ihrer Generator-Seite, dass es in über 15 Jahren seit Bestehen des Generators keine Anzeichen auf stärkere Überwachung oder ähnliches gab, nachdem ein Aktivist eine Anfrage stellte. Dennoch verweisen die meisten Behörden auf den Fakt, dass auch der Antrag für eine gewisse Zeit gespeichert wird.

Jedem, der behördliche Selbstauskünfte stellt, sollte klar sein, dass das jetzige Mittel kein Garant für Klarheit ist. Du kannst im Visier der Behörden stehen, ohne in den entsprechenden Datenbanken aufzutauchen. Auch die Antwortschreiben verraten in der Regel nicht mehr, als dass Du in einer Datenbank geführt wirst — oder eben nicht. Die großen Erkenntnisse bringen Selbstauskünfte nicht.

Hast Du auch Selbstauskünfte gestellt und dabei gute oder schlechte Erfahrungen gemacht? Schreibe es in die Ergänzungen!

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10 Ergänzungen

  1. Zu Erkenntnis Nr. 2:

    Die Beglaubigung kann auch eine Dienststelle der Polizei durchführen, da spart man sich eventuelle Kosten. Du brauchst dann aber das Schreiben, dass die beglaubigte Kopie anfordert.

    1. @Sven also ich wurde schon von 3 Dienststellen abgewiesen mit dem Hinweis auf nicht Zuständigkeit für solche Themen (Beglaubigung) solle ich das Bürgerbüro aufsuchen.

  2. Widerspruch:
    „Schreibe Deine Unterschrift leserlich“ vs. „Lass Deine Unterschrift aussehen wie auf Deinem Ausweisdokument“

    Wenn die Unterschrift auf dem Ausweisdokument ein unleserliches Gekritzel ist, wird man mit einer leserlichen Unterschrift im Auskunftsantrag nicht weiterkommen?

  3. Gibt es irgendwelche Fristen, wann ein Auskunftsersuchen bearbeitet sein muss? Ich warte schon über 8 Monate auf Antwort vom LKA (alle anderen Behörden haben längst geliefert), und der dortige Mitarbeiter meinte, mir am Telefon erstmal blöd kommen zu müssen. Zumindest will er mir die Auskunft jetzt noch im Februar zukommen lassen.

  4. Fände gut, wenn Begriffe wie „natürliche Personen“ erklärt werden oder ein Link zu einer Erklärung führt.

    Und Frage zu Nr 5:
    Was können „konkrete Sachverhalte“ oder „besonderes Interesse“ sein?

  5. Anfragen können auch ohne Unterschrift und Personalausweis gestellt werden.
    Wichtig ist dafür das man eine DE-MAIL Adresse nutzt und sich vorher mit höchsten Sicherheitslevel Einloggt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.